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Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Glock1768
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Ich hab alle meine glocks auf b gelassen und alle Magazine entsprechend mit als highcap magazine gemeldet ... Hab ich ausdrücklich so gewünscht ... Ja, ich kann die Magazine daher nur am beh. Gen. Schießstand verwenden ... Ja, ist für mich keine Einschränkung.
Für homedefense reichen 17+2 Magazine auch (bzw darf man dann nehmen was zur Verfügung steht) ...
Für homedefense reichen 17+2 Magazine auch (bzw darf man dann nehmen was zur Verfügung steht) ...
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
ah ok, danke für die info, d.h. ich geh auf die BH (Wien) und sag ihnen das, oder kann man das schon online beantragen?
danke
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Zu "Mitbesitz gibt es bei Waffen nicht":zeroflow hat geschrieben: ↑Mi 14. Jul 2021, 11:21Mitbesitz gibt es bei Waffen nicht.rudi223 hat geschrieben: ↑Di 15. Jun 2021, 16:22Hat egtl. schon jemand Erfahrung wie es mit Mitbesitz aussieht?
Also, wenn z.B. zwei Personen mit WBK, im gemeinsamen Haushalt, gemeinsame Eigentumsrechte an Altbestand (Schusswaffen und Magazine) haben.
Müssen dann beiden Personen von der BH Plätze in entsprechender Anzahl genehmigt werden, obwohl die Gegenstände an sich ja nur bei einer Person im ZWR gemeldet sein können?
Entweder du hast die Waffe bzw. das Magazin am 14.12.2019 besessen, oder auch nicht.
Je nachdem kannst du Altbestand beantragen (Waffe+Mag, Mag only) oder auch nicht.
...
Es gibt ja definitiv Miteigentum, wenn man sich eine Waffe gemeinsam kauft. Dafür, dass die Behörde sie nur bei einer Person eintragen lässt, können die Eigentümer ja nichts.
Mit der Gesetzesänderung wird nun - wenn es so ist wie du schreibst - einer der Eigentümer enteignet, da er die Waffe, die er zuvor mit WBK gemeinsam verwahren, zuhause zum Trockentraining verwenden, zum Schießstand transportieren, etc. durfte, nicht mehr angreifen darf.
Dass das gesetzeskonform ist, darf zumindest stark bezweifelt werden.
Ist das schon ausjudiziert, also weißt du es oder gibsts du hier nur deine Meinung zum Thema wieder?
Es sollte jedenfalls keiner einfach so hinnehmen, den es trifft.
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Das ist hier definitiv meine Erwartung aus dem bisherigen Wissen.rudi223 hat geschrieben: ↑Di 2. Nov 2021, 11:29Es gibt ja definitiv Miteigentum, wenn man sich eine Waffe gemeinsam kauft. Dafür, dass die Behörde sie nur bei einer Person eintragen lässt, können die Eigentümer ja nichts.
Mit der Gesetzesänderung wird nun - wenn es so ist wie du schreibst - einer der Eigentümer enteignet, da er die Waffe, die er zuvor mit WBK gemeinsam verwahren, zuhause zum Trockentraining verwenden, zum Schießstand transportieren, etc. durfte, nicht mehr angreifen darf.
Dass das gesetzeskonform ist, darf zumindest stark bezweifelt werden.
Ist das schon ausjudiziert, also weißt du es oder gibsts du hier nur deine Meinung zum Thema wieder?
Es sollte jedenfalls keiner einfach so hinnehmen, den es trifft.
Sollte es dich betreffen, dann solltest du die Meldungen möglichst bald machen, denn du hast noch knapp ein Monat Zeit.
Mit deinem Argument würde ich es einfach probieren, die Plätze für beide Personen zu beantragen, da man die Waffe/Magazine ja vorher legal besessen hat.
Ob das dein SB so durchgehen lässt ist fragwürdig - also keine Ahnung, ob du damit Erfolg hast.
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Alles klar.
Gemeldet habe ich das alles schon so. Es liegt jetzt bei den Juristen und ich warte auf Antwort.
Gemeldet habe ich das alles schon so. Es liegt jetzt bei den Juristen und ich warte auf Antwort.
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
wie kommst denn auf das mit dem miteigentum?rudi223 hat geschrieben: ↑Di 2. Nov 2021, 11:29Zu "Mitbesitz gibt es bei Waffen nicht":
Es gibt ja definitiv Miteigentum, wenn man sich eine Waffe gemeinsam kauft. Dafür, dass die Behörde sie nur bei einer Person eintragen lässt, können die Eigentümer ja nichts.
Mit der Gesetzesänderung wird nun - wenn es so ist wie du schreibst - einer der Eigentümer enteignet, da er die Waffe, die er zuvor mit WBK gemeinsam verwahren, zuhause zum Trockentraining verwenden, zum Schießstand transportieren, etc. durfte, nicht mehr angreifen darf.
Dass das gesetzeskonform ist, darf zumindest stark bezweifelt werden.
Ist das schon ausjudiziert, also weißt du es oder gibsts du hier nur deine Meinung zum Thema wieder?
Es sollte jedenfalls keiner einfach so hinnehmen, den es trifft.
des ist doch schon a dutzend mal durchprozessiert dass das bei waffen nicht moeglich ist da du bei der waffenmeldung ja nur waffen melden darfst dir dir gehoeren. was bei miteigentum nicht der fall ist.
eines von vielen vielen vwgh urteilen:
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... 0111021X01
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Im Verlinkten geht's aber darum, dass sie gar keinen Eigentumstitel hat. Sie hätte einen Ehevertrag haben oder sich scheiden lassen müssen. Dieses Urteil hat also gelinde gesagt, mit deiner Behauptung nichts zu tun.gewo hat geschrieben: ↑Di 2. Nov 2021, 21:50des ist doch schon a dutzend mal durchprozessiert dass das bei waffen nicht moeglich ist da du bei der waffenmeldung ja nur waffen melden darfst dir dir gehoeren. was bei miteigentum nicht der fall ist.
eines von vielen vielen vwgh urteilen:
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... 0111021X01

Ob Verlust der Verlässlichkeit ein Scheidungsgrund ist?

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
hallo, habe gerade meine neue wbk bekommen und glaube, dass hier ein fehler unterlaufen ist.
ich besitze folgendes:
AUG + 8 magazine
glock + 2 magazine
8 magazine ohne langwaffe
7 magazine ohne kurzwaffe
habe bei der bh alles wie gewünscht mit fotos belegt.
auf meiner neuen wbk steht folgendes:
>1 gem. Z.7; 1 gem. Z.8; 1 gem. Z.9; 1 gem. Z. 10<
die 8 stk. AUG und 2 stk. glock magazine wurden im zwr eingetragen.
bitte um kurze info wie das bei euch aussieht.
danke!
andi
ich besitze folgendes:
AUG + 8 magazine
glock + 2 magazine
8 magazine ohne langwaffe
7 magazine ohne kurzwaffe
habe bei der bh alles wie gewünscht mit fotos belegt.
auf meiner neuen wbk steht folgendes:
>1 gem. Z.7; 1 gem. Z.8; 1 gem. Z.9; 1 gem. Z. 10<
die 8 stk. AUG und 2 stk. glock magazine wurden im zwr eingetragen.
bitte um kurze info wie das bei euch aussieht.
danke!
andi
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Ich würde sagen das es nicht passt
bei mir wurde unter Z9 und Z10 die genaue Stückzahl eingetragen und diese sind auch im ZWR gelistet
LG
bei mir wurde unter Z9 und Z10 die genaue Stückzahl eingetragen und diese sind auch im ZWR gelistet
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Diese Art der Eintragung ist nicht unbedingt falsch bzw Neu. Hab ich jetzt schon öfters gesehen. Mal abwarten was sie dir alles ins ZWR eintragen, aber solange du die Unterlagen der Meldung hast, bist du deiner Pflicht nachgekommen.
From My Cold, Dead Hands
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Hallo, ich wurde neulich beim Polizeikommissariat gefragt, mit welcher Begründung ich die Kat A Magazine eintragen lassen will. Ich habe Sportschießen als Grund angegeben. Andere Gründe hatten sie mir nicht vorgelesen (gibt es andere? welche?)
Kann mir daraus ein Nachteil entstehen, dass ich nun als sogenannter Sportschütze Neu eingetragen bin? Also, dass ich ab nun jährlich irgendwelche Nachweise erbringen musst? Ich habe die Magazine schon vor dem 14.12. 2019 besessen.
Kann mir daraus ein Nachteil entstehen, dass ich nun als sogenannter Sportschütze Neu eingetragen bin? Also, dass ich ab nun jährlich irgendwelche Nachweise erbringen musst? Ich habe die Magazine schon vor dem 14.12. 2019 besessen.
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Du brauchst keine Begründung angeben.nerd hat geschrieben: ↑Fr 3. Dez 2021, 12:59Hallo, ich wurde neulich beim Polizeikommissariat gefragt, mit welcher Begründung ich die Kat A Magazine eintragen lassen will. Ich habe Sportschießen als Grund angegeben. Andere Gründe hatten sie mir nicht vorgelesen (gibt es andere? welche?)
Kann mir daraus ein Nachteil entstehen, dass ich nun als sogenannter Sportschütze Neu eingetragen bin? Also, dass ich ab nun jährlich irgendwelche Nachweise erbringen musst? Ich habe die Magazine schon vor dem 14.12. 2019 besessen.
Du meldest einfach die Magazine die du vor dem 14.12.2019 legal besessen hast.
Der Rest mit Begründung ist unerheblich. Aus fertig.
Einfach alles zusammenschreiben was wo und wie gemeldet wird.
Abgabe auf einer Kopie bestätigten lassen, fertig.
Den Rest macht dein Sachbearbeiter.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Ok, danke, dann passt das ja gut.AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 3. Dez 2021, 14:06Du brauchst keine Begründung angeben.nerd hat geschrieben: ↑Fr 3. Dez 2021, 12:59Hallo, ich wurde neulich beim Polizeikommissariat gefragt, mit welcher Begründung ich die Kat A Magazine eintragen lassen will. Ich habe Sportschießen als Grund angegeben. Andere Gründe hatten sie mir nicht vorgelesen (gibt es andere? welche?)
Kann mir daraus ein Nachteil entstehen, dass ich nun als sogenannter Sportschütze Neu eingetragen bin? Also, dass ich ab nun jährlich irgendwelche Nachweise erbringen musst? Ich habe die Magazine schon vor dem 14.12. 2019 besessen.
Du meldest einfach die Magazine die du vor dem 14.12.2019 legal besessen hast.
Der Rest mit Begründung ist unerheblich. Aus fertig.
Einfach alles zusammenschreiben was wo und wie gemeldet wird.
Abgabe auf einer Kopie bestätigten lassen, fertig.
Den Rest macht dein Sachbearbeiter.
Eine Bestätigung hatte ich mir erbeten, sie haben mir aber nichts gegeben. Es sei nichts dazu vorgesehen, hieß es, und sie haben sich insgesamt nicht sehr gut ausgekannt. Da war ich wohl etwas zu gutgläubig.
Nachdem das erst diese Woche war hoffe ich, das noch per Mail bestätigt zu bekommen...

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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Die Begründung brauchen die Amtsbeamten damit EDV-technisch ein Antrag eröffnet werden kann. Die müssen was eingeben sonst könnens nicht weiterklickennerd hat geschrieben: ↑Fr 3. Dez 2021, 14:36Ok, danke, dann passt das ja gut.AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 3. Dez 2021, 14:06Du brauchst keine Begründung angeben.nerd hat geschrieben: ↑Fr 3. Dez 2021, 12:59Hallo, ich wurde neulich beim Polizeikommissariat gefragt, mit welcher Begründung ich die Kat A Magazine eintragen lassen will. Ich habe Sportschießen als Grund angegeben. Andere Gründe hatten sie mir nicht vorgelesen (gibt es andere? welche?)
Kann mir daraus ein Nachteil entstehen, dass ich nun als sogenannter Sportschütze Neu eingetragen bin? Also, dass ich ab nun jährlich irgendwelche Nachweise erbringen musst? Ich habe die Magazine schon vor dem 14.12. 2019 besessen.
Du meldest einfach die Magazine die du vor dem 14.12.2019 legal besessen hast.
Der Rest mit Begründung ist unerheblich. Aus fertig.
Einfach alles zusammenschreiben was wo und wie gemeldet wird.
Abgabe auf einer Kopie bestätigten lassen, fertig.
Den Rest macht dein Sachbearbeiter.
Eine Bestätigung hatte ich mir erbeten, sie haben mir aber nichts gegeben. Es sei nichts dazu vorgesehen, hieß es, und sie haben sich insgesamt nicht sehr gut ausgekannt. Da war ich wohl etwas zu gutgläubig.
Nachdem das erst diese Woche war hoffe ich, das noch per Mail bestätigt zu bekommen...![]()

Du wirst keine Bestätigung erhalten, wenn du den Antrag/die Meldung abgegeben hast ist deine Pflicht erfüllt.
Jetzt heißts einfach warten bis deine neue WBK eintrudelt oder sich jemand von der BH meldet weils noch Fragen gibt. Ich weiß es ist nicht die erwartete Antwort, aber leider ist es nunmal so.
Ich hab auch nur den Zahlschein als "Bestätigung" dass ich ne Meldung gemacht habe.
"Des No-Shoot is net von mir"
Member of Pulverdampf DODLSQUAD - Bande von Schützen ohne Gewinnabsicht
"Notorischer Antwortverfasser, Kopfschüttler und zwecks Sinnlosigkeit Bleibenlasser"
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Du musst in Wien definitiv keine Begründung abgeben.Hellprayer hat geschrieben: ↑Fr 3. Dez 2021, 14:51
Die Begründung brauchen die Amtsbeamten damit EDV-technisch ein Antrag eröffnet werden kann. Die müssen was eingeben sonst könnens nicht weiterklicken![]()
Du wirst keine Bestätigung erhalten, wenn du den Antrag/die Meldung abgegeben hast ist deine Pflicht erfüllt.
Jetzt heißts einfach warten bis deine neue WBK eintrudelt oder sich jemand von der BH meldet weils noch Fragen gibt. Ich weiß es ist nicht die erwartete Antwort, aber leider ist es nunmal so.
Ich hab auch nur den Zahlschein als "Bestätigung" dass ich ne Meldung gemacht habe.
Hab alles selbst zusammengeschrieben.
Und eine Bestätigung bekommst du ebenfalls auf Anfrage.
Ein Stempel mit Abgabedatum auf einer Kopie.
Einfach zur Sicherheit alles korrekt und zeitgerecht abgegeben zu haben.
Steht dir auch zu.
Hier nochmal für die Ungläubigen :

MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76