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Re: WBK Erweiterung

Verfasst: Do 30. Okt 2025, 11:45
von plainwaviness
Ok, die Dame der LPD Wien wollte mir zuerst keine Auskunft geben, da ich gerade von 2 auf 5 erhöht habe. Fand ich etwas komisch, weil ich gerne für die Zukunft plane. Ich musste ihr quasi schmeicheln, dass ich sonst keine (offizielle) Rechtsauskunft bekomme, von wem der sich auskennt mit Sachen, die nicht fix geregelt sind.

Aber ihr habt Recht, die 5 Jahre Wartepflicht gibt es nicht für Sportschützen, die um 2 erhöhen wollen. Aber die Anzahl der Nachweise (Bewerbe & Schießstandsbesuche) und Wartezeit ist quasi Willkür, da gibt es keine feste Zahl. Außerdem gibt’s wohl eine (zusätzliche) Verwahrungskontrolle davor.

Weil wer Bedenken hatte, dass eine AR-15 als 2 Zubehörteile gelten könnte: Nein, das wäre Blödsinn. Erst wenn man einen zweiten Upper kauft, wird ein Zubehörplatz verwendet.
rider650 hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 11:28 Bezüglich der Erweiterungen hat sich nichts geändert mit dem neuen Gesetz.
Sorry, ich wollte eine behördliche Bestätigung, weil sich die Forenuser oft selber nicht einig werden was gilt. Vor allem aktuell wohl wegen dem Psychotest.

Re: WBK Erweiterung

Verfasst: Do 30. Okt 2025, 12:31
von bino71
Entschuldigung ... warum fragst dann hier und frisst unsere Zeit?
1,5 Seiten und mit einem Telefonat erledigt.

Re: WBK Erweiterung

Verfasst: Do 30. Okt 2025, 12:32
von rider650
plainwaviness hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 11:45 ...
Aber ihr habt Recht, die 5 Jahre Wartepflicht gibt es nicht für Sportschützen, die um 2 erhöhen wollen. Aber die Anzahl der Nachweise (Bewerbe & Schießstandsbesuche) und Wartezeit ist quasi Willkür, da gibt es keine feste Zahl. Außerdem gibt’s wohl eine (zusätzliche) Verwahrungskontrolle davor....
Es kommt halt drauf an, nach welchem Paragrafen du erweitern willst. Nach §23 (1), so wie du es machst, geht immer, ist allerdings Ermessenssache - sprich sie können alles verlangen, was ihnen einfällt, theoretisch auch Wartezeiten oder Abstände zwischen den Erweiterungen. Nach §23 (2) und (2b) stehen dir Plätze zu, falls du die Bedingungen erfüllst.
plainwaviness hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 11:45 ...
Weil wer Bedenken hatte, dass eine AR-15 als 2 Zubehörteile gelten könnte: Nein, das wäre Blödsinn. Erst wenn man einen zweiten Upper kauft, wird ein Zubehörplatz verwendet.
Das sagt deine Amtsperson. Meine kann was anderes sagen, und das BMI wieder was anderes. Österreich ist sehr divers, was die Auslegung von Recht auf Behördenseite angeht :lol:

Re: WBK Erweiterung

Verfasst: Do 30. Okt 2025, 12:34
von plainwaviness
rider650 hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 12:32 Das sagt deine Amtsperson. Meine kann was anderes sagen, und das BMI wieder was anderes. Österreich ist sehr divers, was die Auslegung von Recht auf Behördenseite angeht :lol:
Auch im gleichen Bundesland?

Ich hätte gehofft, dass sie zumindest dort die gleichen Kriterien haben.

Boah, man sollte die Bundesländer von mir aus ruhig zusammenlegen und die Beamten unterstehen dann halt den höchsten Beamten (in wahrscheinlich Wien). Also quasi wie es eine Landespolizeidirektion gibt, der die Bezirksstellen unterstehen, könnte man auch eine für ganz Österreich einführen.

Aber wer will da seine Macht abgeben?

Re: WBK Erweiterung

Verfasst: Do 30. Okt 2025, 12:42
von rider650
plainwaviness hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 12:34 Auch im gleichen Bundesland?

Ich hätte gehofft, dass sie zumindest dort die gleichen Kriterien haben.
Du kannst froh sein wenn es von Amtszimmer zu Amtszimmer die gleichen Kriterien sind ;)

Re: WBK Erweiterung

Verfasst: Do 30. Okt 2025, 12:53
von SectionThree
plainwaviness hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 12:34 … und die Beamten unterstehen dann halt den höchsten Beamten (in wahrscheinlich Wien). Also quasi wie es eine Landespolizeidirektion gibt, der die Bezirksstellen unterstehen, könnte man auch eine für ganz Österreich einführen.
Ja, genau so funktioniert die mittelbare Bundesverwaltung. Das WaffG ist ein Bundesgesetz und wird daher vom Bund vollzogen, der sich in den Ländern dazu der Behörden des Landes bedient. Dh wenn der BMI das Gesetz in einer bestimmten Art & Weise verstanden haben möchte, dann kann er eine entsprechende Anweisung erteilen.

Re: WBK Erweiterung

Verfasst: Do 30. Okt 2025, 12:58
von plainwaviness
SectionThree hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 12:53 Ja, genau so funktioniert die mittelbare Bundesverwaltung. Das WaffG ist ein Bundesgesetz und wird daher vom Bund vollzogen, der sich in den Ländern dazu der Behörden des Landes bedient. Dh wenn der BMI das Gesetz in einer bestimmten Art & Weise verstanden haben möchte, dann kann er eine entsprechende Anweisung erteilen.
Stimmt eigentlich.

Dann liegt es an der schwammigen Formulierung, dass wir in jedem Bundesland oder von jedem Beamten eine andere Interpretation kriegen? So Sachen hätte in einer Änderung vom Waffengesetz adressiert gehört.

Re: WBK Erweiterung

Verfasst: Do 30. Okt 2025, 13:17
von rider650
plainwaviness hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 12:58 ...
Dann liegt es an der schwammigen Formulierung, dass wir in jedem Bundesland oder von jedem Beamten eine andere Interpretation kriegen? So Sachen hätte in einer Änderung vom Waffengesetz adressiert gehört.
Es liegt daran dass es bei unzähligen Dingen keine Anweisungen vom BMI gibt, und dass da wo es welche gibt manche Behörden diese Anweisungen einfach ignorieren, und das BMI nichts dagegen unternimmt. Du als Bürger hast auf solche internen Vorgänge null Einfluss, du musst mit deiner BH klarkommen - wenn du mit ihnen nicht einverstanden bisst gibts nur noch die Richter.

Re: WBK Erweiterung

Verfasst: Do 30. Okt 2025, 13:47
von MrRiesa
Promo hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 10:09 Ist normal, du sollst schließlich keine 2 WBK's daheim haben.
Meine SB hat mir angeboten die alte erst mit Zusendung der neuen abzugeben.. hab sie dann, am Tag nach der Zusendung, an der Behörde dem Portier gegen eine Unterschrift abgegeben..

Re: WBK Erweiterung

Verfasst: Do 30. Okt 2025, 15:38
von SectionThree
plainwaviness hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 12:58 Dann liegt es an der schwammigen Formulierung, dass wir in jedem Bundesland oder von jedem Beamten eine andere Interpretation kriegen?
Es gibt halt einen gewissen Spielraum bzw. machen nicht alle Beamten alles gleich, und alles überhaupt im Prinzip so, wie es der Bezirkshauptmann möchte. Ich hatte auch den Fall, dass mein Antrag auf Führerschein-Verlängerung abgelehnt wurde, weil das Photo älter als 6 Monate war (anders als beim Reisepass ist das einzige Kriterium aber die Erkennbarkeit). Genau dafür gibt es ja Verwaltungsgerichte … Deswegen bin ich auch prinzipiell ein Freund von „mehr Rechtsanspruch, weniger Ermessensspielraum“.