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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 09:14
von titan
Edit: untenstehender Kommentar: Datum von Kommentar Joewood 2027 übersehen. Antwort bezieht sich auf 2026.
@joewood, nein nicht Korrekt. Bis inkl 27.4 kannst du derzeit freie Teile legal kaufen und verkaufen. Ab 28 sind sie wesentlich und damit hast du ein Jahr Zeit sie zu melden.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 09:18
von Glock1768
Philipp1 hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 09:11
Joewood hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 11:46
Red6 hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 08:57
So plane ich es eh, aber ich werde nicht gleich am 28ten die Meldung der Teile machen.
Sehe ich das richtig, dass man jetzt dann bis 28.4.2027 (oder 27.4.2027) Zeit hat Griffstücke oder sonstige wesentliche Bestandteile, die noch nicht im ZWR eingetragen sind, zu melden, so man denn welche daheim hat... korrekt?
Das würde mich auch interessieren. Ich habe von so einer FFW Auftrenn-Aktion

noch ein Griffstück hier. Erst kürzlich war die Exekutive für die Verwahrungskontrolle hier und hat auch das entsprechende WS anhand ihrer Liste geprüft.
Schreib' ich da jetzt ein Email an die BH mit einem Photo vom Griffstück, einem Safe-Bild wo's drinnen liegt, und bitte um Aufnahme ins ZWR?
Meine Erfahrung von damals betreffend der High-Cap Magazinen ...
Aus die Behörden werden vom BMI und dem Gesetzgeber im Regen stehen gelassen und das neue WaffG macht sehr viel Chaos ...
Lassen wir mal ein paar Wochen vergehen, bis die Behörden einen Weg für sich gefunden haben ... dann werden wir sehen ...
Wird in der Praxis auch jede BH wieder auf ihre perrsönliche Art machen ...
Ich habe meine HC - Magazine damals per Mail und Fotos gemeldet ...
Vielleicht geht es jetzt auch eher einfach, vielleicht auch nicht ... spätestens dann, wenn die "freien" Zubehörplätze (je 2 pro B Platz) aufgebraucht sind und du dann die Ergänzung "Zubehör" auf deiner WBK Karte benötigst wirst wahrscheinlich persönlich zur BH müssen
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 09:23
von Joewood
titan hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 09:14
@joewood, nein nicht Korrekt. Bis inkl 27.4 kannst du derzeit freie Teile legal kaufen und verkaufen. Ab 28 sind sie wesentlich und damit hast du ein Jahr Zeit sie zu melden.
Hast du die Jahreszahl gelesen, die ich zu dem Datum geschrieben habe?
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 09:26
von titan
Sry übersehen
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 09:53
von Mr. Danger
titan hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 07:07
twin2000 hat geschrieben: So 19. Apr 2026, 12:26
titan hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 21:44
Nicht ausschließlich. Überlassung als auch Innehabung ohne Dokument. Innehabung einer ganzen §18 Waffe ist nicht vorgesehen. Ich bin zwar nicht der Meinung, dass durch die Verwendung eines §18 Bauteils (wie zB ein §18Lower mit semi Abzug) eine Waffe/ein Zubehör automatisch die Kategorie wechselt. Wenn aber eine FA §18 Waffe entstehen sollte, dann greift das Schießstätten Privileg nicht mehr.
In welcher Bestimmung unterscheidet das Kriegsmaterialgesetz oder das Waffengesetz in „Besitzen“ und „Verwenden“?
Ich weiß ja auch nicht, aber in welcher Bestimmung wäre die Verwendung eines FA Switch an einer B Waffe am Stand legal?
Wenn man eine allgemeine Berechtigung für Kriegsmaterial hat kann man auf jedem Schießstand auch mit der FA-Switch gepimpten Glock schießen (die Glock ist dann eine §18 Waffe).
Einschränkung kann die Standordnung sein.
Weiters ist zu beachten, das §18 Waffen nicht vom Schießstandprivileg erfasst sind und man die Waffe somit nicht Nichtberechtigen in die Hand drücken darf.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 10:01
von titan
Es war eine rhetorische Frage. Wer eine §18Teil legal besitzt (durch Meldung eine Berechtigung für ausschließlich dieses wesentliche Teil erhalten hat) und am Schießstand eine B Waffe in einen §18 FA verwandelt, der hat jedenfalls keine Berechtigung für eine §18 Waffe.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 10:18
von Joewood
titan hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 09:26Sry übersehen
Kein Ding... kann passieren.
Aber mit der passenden Jahreszahl ist meine Aussage korrekt, oder? Bis 27 oder 28.4. (je nachdem, wie genau man das "1 Jahr" auslebt) 2027 müssen alle entsprechenden Teile gemeldet werden, oder? Bis dahin ist wurscht?
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 10:22
von titan
Was meinst du mit "ist wurscht"? Du kannst ja nichts melden, was du nicht besitzt. Folglich muss der Besitz (wie damals bei den Magazinen, die zu melden waren) legal sein. Meldung zwischen 28.04. und innerhalb eines Jahres (wenn es so im Gesetz steht).
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 10:23
von Joewood
Flying Dog hat geschrieben: So 19. Apr 2026, 15:22
[...] und aufklatschen wirds nur die, die alles in den selben Safe ramschen - so wie eh und je.
Im Endeffekt wird es darauf hinauslaufen, dass die Dinger, die gemeldet werden, im Safe landen und der Rest - wie bisher - irgendwo anders liegen. Jedenfalls, sofern der Besitzer auch nur eine halbe Gehirnzelle benutzt...
Ob das jetzt großartig die Landessicherheit erhöht glaube ich - genau wie du - nicht!
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 10:36
von Joewood
titan hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 10:22
Was meinst du mit "ist wurscht"? Du kannst ja nichts melden, was du nicht besitzt. Folglich muss der Besitz (wie damals bei den Magazinen, die zu melden waren) legal sein. Meldung zwischen 28.04. und innerhalb eines Jahres (wenn es so im Gesetz steht).
Ich meinte, dass bis zum 28.4.2027 ein ungemeldeter Besitz eines Griffstückes (das bereits vor dem 28.4.2026 besessen wurde) egal ist, falls es bei einer Verwahrungskontrollen - hoffentlich im Safe - entdeckt wird.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 10:47
von titan
Warum soll dir eine Strafe blühen, wenn die Frist noch nicht verstrichen ist?
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 11:09
von Joewood
titan hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 10:47
Warum soll dir eine Strafe blühen, wenn die Frist noch nicht verstrichen ist?
Sehe ich auch so... ich wollte es nur bestätigt haben.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 16:05
von Omega
wie verhält es sich mit leeren glock griffstücken die vor jahren ja häufig verkauft worden sind? mit innenleben sind sie ja laut wko pdf relevant?
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 17:52
von gewo
Omega hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 16:05
wie verhält es sich mit leeren glock griffstücken die vor jahren ja häufig verkauft worden sind? mit innenleben sind sie ja laut wko pdf relevant?
Glock Griffstücke sind ab 28.4.26 auch ohne Innenleben wesentliche Waffenteile
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 17:54
von Master-chief1000
gewo hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 17:52
Omega hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 16:05
wie verhält es sich mit leeren glock griffstücken die vor jahren ja häufig verkauft worden sind? mit innenleben sind sie ja laut wko pdf relevant?
Glock Griffstücke sind auch ohne Innenleben wesentliche Waffenteile
Brauchen sie eine Seriennummer um sie eintragen zu lassen bzw. wenn sie keine haben muss ich selber eine anbringen?