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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Di 15. Jul 2025, 12:22
von Flying Dog
@ gewo: Ist mir klar. Dennoch vielen Dank für die ausführliche, weitere Erläuterung.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Di 15. Jul 2025, 15:16
von Promo
gewo hat geschrieben: Di 15. Jul 2025, 11:51 Die frist zur meldung von überlassungen beträgt bei privatpersonen sechs wochen. Für händler ebenso.
[..]
Ob und wann die Behörde die übersendeten Meldungen ins Zentrale Waffen Register überträgt, ist im Gesetz nicht festgelegt.
Ganz streng genommen ist im § 28 Abs 3 im Gegensatz zu Abs 1 und Abs 2 keine Frist definiert, dort heißt es lediglich lapidar
Wird das für die Veräußerung maßgebliche Rechtsgeschäft mit einem im Bundesgebiet ansässigen Gewerbetreibenden abgeschlossen, so hat nur dieser die Überlassung anzuzeigen und zwar jener Behörde, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Zweitbeteiligten ausgestellt hat. Gewerbetreibende, die gemäß § 32 ermächtigt sind, Registrierungen vorzunehmen, haben die Anzeige im Wege des Datenfernverkehrs an die Behörde zu richten.
In Ermangelung einer genauen Frist wäre aber näherungsweise vermutlich die 6 Wochen Frist des Abs 1 heranzuziehen. Sollte ein Gewerbetreibender allerdings dafür belangt werden, etwa weil er 2 Monate dafür gebraucht hat, so hätte er mE ein durchwegs schlüssiges Argument.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 08:18
von Flying Dog
Das mag rechtlich so sein und ist schön für den Händler, aber was nicht ganz so lapidar ist, ist die Tatsache, dass die Behörde nach 6 Wochen bei zb. einem Überstand an B-Waffen (weil man sich zwischenzeitlich eine neue gekauft hat und derjenige Händler da schneller war) - ungeachtet ob der Überstand nur im Register existiert - jedenfalls gegen die Privatperson rechtlich vorgeht und das kann dann sehr schnell sehr ungemütlich werden.

Ich erinnere mich da an einen eher unschönen Anruf von der BH. Danach musste ich dem "gemütlichen" Händler (dem ich die erste Waffe verkauft hatte) ordentlich in die Eisen steigen, was den Rechtsweg dann zum Glück abgewendet hat.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 10:08
von karl255
Flying Dog hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 08:18 Das mag rechtlich so sein und ist schön für den Händler, aber was nicht ganz so lapidar ist, ist die Tatsache, dass die Behörde nach 6 Wochen bei zb. einem Überstand an B-Waffen (weil man sich zwischenzeitlich eine neue gekauft hat und derjenige Händler da schneller war) - ungeachtet ob der Überstand nur im Register existiert - jedenfalls gegen die Privatperson rechtlich vorgeht und das kann dann sehr schnell sehr ungemütlich werden.

Ich erinnere mich da an einen eher unschönen Anruf von der BH. Danach musste ich dem "gemütlichen" Händler (dem ich die erste Waffe verkauft hatte) ordentlich in die Eisen steigen, was den Rechtsweg dann zum Glück abgewendet hat.
So einen Anruf hatte ich auch, weil die BH mehrere Meldungen gleichzeitig an diesem Tag bekommen hatte, und der SB sich nur eine angesehen hatte.
Kurz daraufhin gewiesen dass es da mehrere Meldungen gibt, dann nochmal per Mail alle geschickt.
Anruf vom SB "oh ich hatte da eine übersehen die mir der Händler geschickt hatte" schon war alles in Ordnung.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 10:15
von Evilcannibal79
Bei meiner letzten Kontrolle vor ein paar Wochen haben die Beamten schön aus der Wäsche geschaut als sie meine Altbestand Magazine sehen wollten und sie ncht mal 10% von dem was ich hab am Zettel hatten.
Hab damals alles an meine Behörde weitergeleitet mit detailierten Listen etc und dachte die Sache ist damit für mich erledigt.
Gut das ich jegilchen Schriftverkehr, ob mail oder schriftlich, sow die Rechnungen der Magazine von damals griffbereit habe und ich beweisen konnte das ich alles richtig gemacht hatte.
In diesem Fall hat die SA die Eintragungen einfach nicht gemacht.
Die Polizei hat das dann mit der SA auf der BH geklärt.
Da wennst Pech hast und es nicht sofort beweisen kannst das du eigentlich keinen Fehler gemacht hast .........

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 10:17
von Flying Dog
karl255 hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 10:08
Flying Dog hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 08:18 Das mag rechtlich so sein und ist schön für den Händler, aber was nicht ganz so lapidar ist, ist die Tatsache, dass die Behörde nach 6 Wochen bei zb. einem Überstand an B-Waffen (weil man sich zwischenzeitlich eine neue gekauft hat und derjenige Händler da schneller war) - ungeachtet ob der Überstand nur im Register existiert - jedenfalls gegen die Privatperson rechtlich vorgeht und das kann dann sehr schnell sehr ungemütlich werden.

Ich erinnere mich da an einen eher unschönen Anruf von der BH. Danach musste ich dem "gemütlichen" Händler (dem ich die erste Waffe verkauft hatte) ordentlich in die Eisen steigen, was den Rechtsweg dann zum Glück abgewendet hat.
So einen Anruf hatte ich auch, weil die BH mehrere Meldungen gleichzeitig an diesem Tag bekommen hatte, und der SB sich nur eine angesehen hatte.
Kurz daraufhin gewiesen dass es da mehrere Meldungen gibt, dann nochmal per Mail alle geschickt.
Anruf vom SB "oh ich hatte da eine übersehen die mir der Händler geschickt hatte" schon war alles in Ordnung.
Das hängt dann halt leider, wie immer im Bauernladen Österreich, vom jeweiligen SB und der jeweiligen BH ab.
Die Person von der ich angerufen wurde, hat mir jedenfalls sehr deutlich gesagt, dass ICH mich um die Angelegenheit zu kümmern habe, und zwar dalli. Trotz ausreichend nachvollziehbarer Darstellung der Situation meinerseits.

Auch wenn sich so ein Dilemma lösen lässt, verdeutlicht es schon sehr, wo man da vollkommen unschuldig reinrutschen kann.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 10:35
von Steppenwolf
sorry, falscher Thread!

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 10:54
von spareribs
Rechtsschutz hilft da schon ....leider schicken sie manchmal Polizisten mit veralteten Listen ... ...aber das muss dann eben klären....Kaufverträge für das Zeug muss man aufheben ....

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 11:04
von Master-chief1000
spareribs hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 10:54 Rechtsschutz hilft da schon ....leider schicken sie manchmal Polizisten mit veralteten Listen ... ...aber das muss dann eben klären....Kaufverträge für das Zeug muss man aufheben ....
Was machst wennst z.b. keinen Kaufvertrag hast. Zumindest bei C ist das ja meines Wissens nicht vorgeschrieben. Wahrscheinlich bei B auch nicht.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 11:42
von gewo
Promo hat geschrieben: Di 15. Jul 2025, 15:16
gewo hat geschrieben: Di 15. Jul 2025, 11:51 Die frist zur meldung von überlassungen beträgt bei privatpersonen sechs wochen. Für händler ebenso.
[..]
Ob und wann die Behörde die übersendeten Meldungen ins Zentrale Waffen Register überträgt, ist im Gesetz nicht festgelegt.
Ganz streng genommen ist im § 28 Abs 3 im Gegensatz zu Abs 1 und Abs 2 keine Frist definiert, dort heißt es lediglich lapidar
Wird das für die Veräußerung maßgebliche Rechtsgeschäft mit einem im Bundesgebiet ansässigen Gewerbetreibenden abgeschlossen, so hat nur dieser die Überlassung anzuzeigen und zwar jener Behörde, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Zweitbeteiligten ausgestellt hat. Gewerbetreibende, die gemäß § 32 ermächtigt sind, Registrierungen vorzunehmen, haben die Anzeige im Wege des Datenfernverkehrs an die Behörde zu richten.
In Ermangelung einer genauen Frist wäre aber näherungsweise vermutlich die 6 Wochen Frist des Abs 1 heranzuziehen. Sollte ein Gewerbetreibender allerdings dafür belangt werden, etwa weil er 2 Monate dafür gebraucht hat, so hätte er mE ein durchwegs schlüssiges Argument.
Ja du hast recht

Ganz ehrlich: ich war mir nicht sicher und konnte grad ned nachsehen.

Innerbetrieblich sind halt die sechs wochen für uns die absolute deathline