Ok.titan hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 18:48 Paragr. 28 im Gesetzesentwurf sagt aber was anderes. Bis drei Werktage soll gegenseitiges Überlassen kein Problem sein.
Das hab ich offenbar überlesen.
Ok.titan hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 18:48 Paragr. 28 im Gesetzesentwurf sagt aber was anderes. Bis drei Werktage soll gegenseitiges Überlassen kein Problem sein.