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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 12:50
von Plinker
Notorischer Sünder - Senior 7-mal betrunken und ohne Schein erwischt | krone.at
https://share.google/pFDl3Y2sgXbbaYMbC
https://wien.orf.at/stories/3349685/
Genau für solche Menschen halte ich den
Fahrzeugentzug gerechtfertigt und notwendig
Mir persönlich fehlt das Mitleid für Menschen die glauben das Regeln nur für andere gelten.
Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 13:58
von trenck
Genau für solche Menschen ("afghanischer Staatsbürger") halte ich ein restriktiveres Fremdenrecht für gerechtfertigt und notwendig. Wie würden wohl unsere Freiheitsrechte aussehen, wenn wir sie immer danach ausrichten, ob sie von verhaltensoriginellen Goldstücken missbraucht werden können? Das Messertrageverbot war da nur ein erster Schritt.
trenck
Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 14:06
von Plinker
trenck hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 13:58
Genau für solche Menschen ("afghanischer Staatsbürger") halte ich ein restriktiveres Fremdenrecht für gerechtfertigt und notwendig. Wie würden wohl unsere Freiheitsrechte aussehen, wenn wir sie immer danach ausrichten, ob sie von verhaltensoriginellen Goldstücken missbraucht werden können? Das Messertrageverbot war da nur ein erster Schritt.
trenck
Und den 65 jährigen Alkoholiker würdest du sein Auto lassen bis ein Unschuldiger zu Schaden kommt?
Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 14:27
von trenck
Plinker hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 14:06
trenck hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 13:58
Genau für solche Menschen ("afghanischer Staatsbürger") halte ich ein restriktiveres Fremdenrecht für gerechtfertigt und notwendig. Wie würden wohl unsere Freiheitsrechte aussehen, wenn wir sie immer danach ausrichten, ob sie von verhaltensoriginellen Goldstücken missbraucht werden können? Das Messertrageverbot war da nur ein erster Schritt.
trenck
Und den 65 jährigen Alkoholiker würdest du sein Auto lassen bis ein Unschuldiger zu Schaden kommt?
Einsperren wäre bei dem die bessere und für seine Umgebung deutlich sicherere Alternative. Wenn er zwar kein Auto hat aber nach wie vor in Freiheit ist, wer weiß, auf welche Ideen er in seinem Suff noch kommt.
trenck
Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 14:38
von Promo
fast12 hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 12:09
Was ist eigentlich der große Unterschied ob das Auto aufgrund von illegalem Verhalten des Besitzers enteignet oder zerstört wird?
Beispiel: Ein Leasingnehmer zerlegt mit 3 Promille ein Leasingfahrzeug. Versicherung steigt aus, Auto zerstört, die Leasingfirma kann ihre Forderung nur beim Leasingnehmer eintreiben. Wo ist da der Unterschied zur staatlichen Enteignung?
Alkoholisierung ist einer der wenigen Sonderfälle, wo auch die Kaskoversicherung [betreffend des Fahrzeuges vom Alkoholisierten] aussteigen darf. Insoweit ja, da hast du Recht, die Leasinggesellschaft verrechnet in diesem Fall weiterhin die Leasingrate, ohne dass der Leasingnehmer noch ein Fahrzeug hat. Allerdings ist das ein Sonderfall - wenn du wegen 200 km/h nicht mehr um die Kurve kommst und zwischen den Bäumen parkst, dann muss die Kaskoversicherung bezahlen.
Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 14:48
von AUG-andy
Joewood hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 11:07
Dann ist man halt mal kurz auf 150. Ist halt so. Hauptsache weg aus dem Gefahrenbereich.
Und nachdem ich ein Bike mit 1000cc und deutlich über 100PS fahre, reicht beim Überholen einmal am Gas zupfen und vielleicht ne Sekunde zu lang stehen lassen und du hast 50+ drauf.
Den Post hast du anscheinend überlesen:
Ein Überholvorgang rechtfertigt keine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit!
Mr. Danger hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 12:07
Ich hatte genau 1x im Leben eine Lenkererhebung wegen Schnellfahren.
Auf dem Weg nach CZ bin ich hinter einem Typen gefahren der in Abschnitten mit Überholverbot im Freiland 70-80 km/h gefahren ist und sobald das Überolverbot aus war, auf 100-110 km/h beschleunigt hat (bis zum nächsten Überholverbot, dort ist er wieder langsamer geworden).
Nach ein paar Wiederholungen dieses Verhaltens habe ich Ihn dann nach dem Überholverbot überholt und der Typ ist auch weiter aufs Gas gestiegen.
Genau da hat mich die Polizei mit 130 km/h im Freiland gemessen.
Auch eine Sachverhaltsdarstellung bei der BH hat nichts bewirkt. Antwort: Wenn ich beim Überholen die erlaubte Geschwindigkeit überschreite muss ich den Überholvorgang abbrechen.
Hat mich 198€ gekostet, das "Rasen"
https://de.wikipedia.org/wiki/Raser.
Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 15:03
von Mr. Danger
Promo hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 12:02
Mr. Danger hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 09:46
Konsequenter weise sollten dem Raser dann ja ALLE Fahrzeuge (Auto, LKW, Motorrad, Fahrrad, e-scooter, ...) abgenommen und versteigert werden, gell
Strafen nach der finanziellen Leistungsfähigkeit oder auch Haftstrafen wären das fairere Mittel.
Die Autobeschlagnahme ist purer Populismus und es ist schade, dass so viele Menschen das nicht erkennen.
Die Regelungen gelten aktuell schon für alle Fahrzeuge, nur ist es eben entsprechend schwerer mit einem LKW die erforderlichen Tempoüberschreitungen zu knacken, e-Scooter wird meist noch schwerer ..
...
Hallo Promo,
ich meinte damit, dass einem Raser nicht nur das "Tatfahrzeug" sondern auch alle anderen Verkehrsmittel, die sich in seinem Besitz befinden, beschlagnahmt und versteigert werden.
Ich wollte damit die mögliche Unverhältnismäßigkeit herausstreichen.
Der reiche Raser mit einem Auto verliert nur Dieses, kauft sich danach aber einfach ein Neues.
Der Transportunternehmer verliert neben seinem Auto auch seine LKW-Flotte von 10 Fahrzeugen und ist finanziell komplett ruiniert.
Lange Fahrverbote mit der Möglichkeit, auch Gefängnisstrafen im Wiederholungsfall auszusprechen, würden mehr bringen als die ausschließliche, populistische Maßnahme der Fahrzeugbeschlagnahme, welche ich als nicht treffsicher erachte.
Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 15:18
von Promo
Es wäre vermutlich schon ausreichend, wenn der Gesetzgeber die Sicherstellung des betreffenden Fahrzeuges bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens veranlassen würde - plus Lagerung ebendieses auf Lenkerkosten. Das würde auch schon abschrecken. Oder wenn das Fahrzeug im Fremdeigentum ist, dann soll halt ein Sachverständiger das Auto schätzen und den Schätzwert dem Lenker als Strafe verrechnen. Damit würde auch kein Dritter unnötig geschädigt.
Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 15:23
von Mr. Danger
AUG-andy hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 14:48
...
Ein Überholvorgang rechtfertigt keine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit!
....
Warst anscheinend wirklich Du
Leider ist das beschriebene und häufig beobachtbare asoziale Verhalten im Strassenverkehr kaum nachweisbar.
1. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist eben nur eine Höchstgeschwindigkeit. Man kann im Freiland auch mit 60km/h unterwegs sein.
2. Das ich "zufällig" beim Überholvorgang von 60 auf 98 km/h beschleunige erkläre ich damit, nicht gesehen zu haben das ich überholt werde. Ich schaue ja nicht bei jeder kleinen Beschleunigung in den Rückspiegel.
3. Die Möglichkeit eines sicheren zur Seite fahrens, um den hinter sich fahrenden Fahrzeugen wieder einen flüssigen Verkehrsfluss zu ermöglichen, habe ich leider nicht rechtzeitig wahrgenommen.
4...
Die Strafen für asoziales Fahrer und uneinsichtige mobile Verkehrshindernisse gehören ebenfalls massiv angehoben.
Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 15:52
von AUG-andy
Mr. Danger hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 15:23
AUG-andy hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 14:48
...
Ein Überholvorgang rechtfertigt keine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit!
....
Warst anscheinend wirklich Du
Leider ist das beschriebene und häufig beobachtbare asoziale Verhalten im Strassenverkehr kaum nachweisbar.
1. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist eben nur eine Höchstgeschwindigkeit. Man kann im Freiland auch mit 60km/h unterwegs sein.
2. Das ich "zufällig" beim Überholvorgang von 60 auf 98 km/h beschleunige erkläre ich damit, nicht gesehen zu haben das ich überholt werde. Ich schaue ja nicht bei jeder kleinen Beschleunigung in den Rückspiegel.
3. Die Möglichkeit eines sicheren zur Seite fahrens, um den hinter sich fahrenden Fahrzeugen wieder einen flüssigen Verkehrsfluss zu ermöglichen, habe ich leider nicht rechtzeitig wahrgenommen.
4...
Die Strafen für asoziales Fahrer und uneinsichtige mobile Verkehrshindernisse gehören ebenfalls massiv angehoben.
Es gibt aber viele Gründe nicht immer mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterwegs zu sein. Fahranfänger, Gelegenheitsfahrer ( Sonntagsfahrer ), Cabriofahrer, Fahrzeuge mit Anhänger sind meist auch ein wenig langsamer unterwegs.
Für das von dir angesprochene asoziale Verhalten beim Überholen, damit meine ich das absichtliche Beschleunigen, gehört ebenso härter bestraft wie das knappe Auffahren bis zur Stoßstange. Am schlimmsten ist aber das " nicht verwenden des rechten Fahrstreifens " bei einer 2-3 spurigen Autobahn bei freier Fahrt.
Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 16:40
von Gadai
Mr. Danger hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 12:07
Ich hatte genau 1x im Leben eine Lenkererhebung wegen Schnellfahren.
Auf dem Weg nach CZ bin ich hinter einem Typen gefahren der in Abschnitten mit Überholverbot im Freiland 70-80 km/h gefahren ist und sobald das Überolverbot aus war, auf 100-110 km/h beschleunigt hat (bis zum nächsten Überholverbot, dort ist er wieder langsamer geworden).
Als ich noch manchmal nach Excalibur fuhr, nervte mich das jedes Mal. Bei "einspurig" immer zuckeln.

Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 16:56
von Master-chief1000
Joewood hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 11:07
twin2000 hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 10:44
Was uns wieder zur Geschwindigkeitsübertretung bringt....
Ich hab das gestern mit meiner Frau diskutiert. Und die grantelt mich durchaus mal an, wenn ich zu - sagen wir - selbstgefällig fahre. Sprich: vorhandene Regeln eher zu meinen Gunsten als zu Gunsten der Allgemeinheit auslege... ABER beim Thema Geschwindigkeit sieht sie das sehr ähnlich... ja, klar, gibt es ein Tempolimit. Ja, klar gilt das eigentlich auch beim Überholen. Und nein, es ist ihr vollkommen wurscht... wenn überholt wird (Landstraße ist das Thema), dann so schnell wie irgendwie möglich runter von der Gegenfahrbahn. Weng der Sicherheit warat's g'wesn... Dann ist man halt mal kurz auf 150. Ist halt so. Hauptsache weg aus dem Gefahrenbereich.
Und nachdem ich ein Bike mit 1000cc und deutlich über 100PS fahre, reicht beim Überholen einmal am Gas zupfen und vielleicht ne Sekunde zu lang stehen lassen und du hast 50+ drauf.
Ja, ich habe die Diskussion gelesen - es geht um andere Geschwindigkeiten zur Fahrzeugabnahme - ich antworte hier nur auf dieses Gut - menschengetue vom Aug-Andy, das IMHO eine kritiklose Gesetzeshörigkeit an den Tag legt.
Ich bin mittlerweile sehr lange unter anderem damit beschäftigt Menschen das Motorradfahren beizubringen aber so einen Blödsinn höre ich das erste mal. Ich habe ebenso ein Motorrad mit sogar über 1000cc und ebenso über 100PS. Aus versehen mal eben am Gaszupfen und 50km/h darüber sein gibt es nicht das merkt man sofort. Entweder man macht das vorsätzlich oder man beherrscht ein Motorrad mit so einer Leistung einfach nicht. Sogar ohne auf den Tacho zu achten merken sogar Fahranfänger solche Massiven Übertretungen der Geschwindigkeit sofort! Habe im übrigen auch noch keinen einzigen Fahranfänger mit ähnlichem Gerät erlebt in zigtausenden Kilometern denen so etwas "ohne Vorsatz" passiert wäre.
Und ich fahre übrigens auch manchmal übers Tempolimit aber wenn man das macht dann muss man die vollen Konsequenzen dafür tragen und braucht sich nicht mit irgendwelchen Windigen Geschichten herausreden. Ich habe selber schon oft Strafen gezahlt und war immer der einzige Verantwortliche dafür.
Und zum Überholen. Wenn für deinen Überholvorgang 150kmh notwendig sind dann hast du schlicht und einfach im relativen Überholverbot überholt.
Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 17:50
von AUG-andy
Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 16:56
Joewood hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 11:07
twin2000 hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 10:44
Was uns wieder zur Geschwindigkeitsübertretung bringt....
Ich hab das gestern mit meiner Frau diskutiert. Und die grantelt mich durchaus mal an, wenn ich zu - sagen wir - selbstgefällig fahre. Sprich: vorhandene Regeln eher zu meinen Gunsten als zu Gunsten der Allgemeinheit auslege... ABER beim Thema Geschwindigkeit sieht sie das sehr ähnlich... ja, klar, gibt es ein Tempolimit. Ja, klar gilt das eigentlich auch beim Überholen. Und nein, es ist ihr vollkommen wurscht... wenn überholt wird (Landstraße ist das Thema), dann so schnell wie irgendwie möglich runter von der Gegenfahrbahn. Weng der Sicherheit warat's g'wesn... Dann ist man halt mal kurz auf 150. Ist halt so. Hauptsache weg aus dem Gefahrenbereich.
Und nachdem ich ein Bike mit 1000cc und deutlich über 100PS fahre, reicht beim Überholen einmal am Gas zupfen und vielleicht ne Sekunde zu lang stehen lassen und du hast 50+ drauf.
Ja, ich habe die Diskussion gelesen - es geht um andere Geschwindigkeiten zur Fahrzeugabnahme - ich antworte hier nur auf dieses Gut - menschengetue vom Aug-Andy, das IMHO eine kritiklose Gesetzeshörigkeit an den Tag legt.
Ich bin mittlerweile sehr lange unter anderem damit beschäftigt Menschen das Motorradfahren beizubringen aber so einen Blödsinn höre ich das erste mal. Ich habe ebenso ein Motorrad mit sogar über 1000cc und ebenso über 100PS. Aus versehen mal eben am Gaszupfen und 50km/h darüber sein gibt es nicht das merkt man sofort. Entweder man macht das vorsätzlich oder man beherrscht ein Motorrad mit so einer Leistung einfach nicht. Sogar ohne auf den Tacho zu achten merken sogar Fahranfänger solche Massiven Übertretungen der Geschwindigkeit sofort! Habe im übrigen auch noch keinen einzigen Fahranfänger mit ähnlichem Gerät erlebt in zigtausenden Kilometern denen so etwas "ohne Vorsatz" passiert wäre.
Und ich fahre übrigens auch manchmal übers Tempolimit aber wenn man das macht dann muss man die vollen Konsequenzen dafür tragen und braucht sich nicht mit irgendwelchen Windigen Geschichten herausreden. Ich habe selber schon oft Strafen gezahlt und war immer der einzige Verantwortliche dafür.
Und zum Überholen. Wenn für deinen Überholvorgang 150kmh notwendig sind dann hast du schlicht und einfach im relativen Überholverbot überholt.
Danke für deine Worte.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 20:10
von FdH22
Gadai hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 16:40
Mr. Danger hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 12:07
Ich hatte genau 1x im Leben eine Lenkererhebung wegen Schnellfahren.
Auf dem Weg nach CZ bin ich hinter einem Typen gefahren der in Abschnitten mit Überholverbot im Freiland 70-80 km/h gefahren ist und sobald das Überolverbot aus war, auf 100-110 km/h beschleunigt hat (bis zum nächsten Überholverbot, dort ist er wieder langsamer geworden).
Als ich noch manchmal nach Excalibur fuhr, nervte mich das jedes Mal. Bei "einspurig" immer zuckeln.
Tja, das kenne ich.
Trotzdem sind mir "die" noch lieber. Fahre mal nach Dänemark. Dann liebst du die Österreicher welche zuckeln

Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...
Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 20:13
von gewo
FdH22 hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 20:10
Fahre mal nach Dänemark. Dann liebst du die Österreicher welche zuckeln
Au ja.
Die Hygge Partie.
Jeder einzelne von denen da oben.
Auch in beruflichen Szenarien a Katastrophe.
Frag mal irgendeinen "Westler" der dort Personalverantwortung hatte.
Da hörst Sachen die glaubst ned.