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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Verfasst: Di 5. Mai 2026, 09:04
von WolfgangR
RedRider1982 hat geschrieben: Di 5. Mai 2026, 07:15
Servus,
wenn deine Signatur noch aktuell ist, dann hast du ja schon 3 "B" Waffen wenn ich das richtig sehe?
Und du bräuchtest halt einen Händler in der Nähe der den Service anbietet, den Doubleaction ist denke ich dafür zu weit weg.
die PDP und die LDT sind 2 Plätze, das 9er AR ist ein Wechselsystem.
Die Entfernung ist nicht das Thema, ich bin regelmäßig in Wien, eigentlich einmal pro Woche, das wäre kein Problem.
Wenn, dann hätte ich ja nicht vor das regelmäßig zu tauschen.
lg
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Verfasst: Di 5. Mai 2026, 09:15
von RedRider1982
Ah, OK, verstehe!
das mit dem Wechselsystem hatte ich nicht am Schirm (wenn man selbst noch kein AR Besitzer ist, aber dazu fehlen mir im Moment noch die Plätze...)
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Verfasst: Di 5. Mai 2026, 10:33
von Sako
DOUBLEACTION hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 10:51
Privatverkauf (mit Eigentumsübertrag) nur mehr mit Einschaltung eines Waffengewerbetreibenden:
Privatgeschäfte über Schusswaffen oder Waffenteile sind nicht zulässig.
Betrifft komplette Waffen und wesentliche Waffenteile.
Der Händler darf dafür ein angemessenes Entgelt verlangen.
Im Fall eines Verkaufes einer Waffe muss der Waffenhändler :
- die Identität des Verkäufers überprüfen,
- die Gültigkeit der waffenrechtlichen Dokumente des Verkäufers überprüfen,
- die zum Verkauf bestimmte Waffe im ZWR in seinen Waffenbestand übernehmen
- den ZWR Datensatz mit den tatsächlichen Angaben abgleichen (Hersteller, Kaliber, Seriennummer)
- die Identität des Käufers überprüfen,
- die Berechtigung des Käufers zum Kauf dieser Waffe überprüfen,
- die Gültigkeit der waffenrechtlichen Dokumente des Käufers überprüfen,
- die Notwendigkeit der Einhaltung einer Wartefrist gem. §41f prüfen
- die zum Verkauf bestimmte Waffe im ZWR auf den Waffenbestand des Käufers verschieben
- über den Vorgang die entsprechenden Registrierungsbestätigungen an Verkäufer und Käufer ausstellen
Da bei Falscheintragungen oder Falschübertragungen
- für die betroffenen Bürger Entzüge der waffenrechtlichen Dokumente im Raum stehen, und
- für den Händler als belehener Unternehmer beim geringsten Anschein von Vorsatz auch Amtsmissbrauch im Raum steht
wird der Händler am Ende zu jedem Vorgang eine umfassende, alle Schriftstücke des Vorgangs umfassende Dokumentation anfertigen und abspeichern müssen.
Gibt es schon Infos, wieviel die Waffengewerbetreibenden durchschnittlich für diese Dienstleistung verlangen?
LG,
David
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Verfasst: Di 5. Mai 2026, 11:55
von DOUBLEACTION
Sako hat geschrieben: Di 5. Mai 2026, 10:33
DOUBLEACTION hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 10:51
Privatverkauf (mit Eigentumsübertrag) nur mehr mit Einschaltung eines Waffengewerbetreibenden:
Privatgeschäfte über Schusswaffen oder Waffenteile sind nicht zulässig.
Betrifft komplette Waffen und wesentliche Waffenteile.
Der Händler darf dafür ein angemessenes Entgelt verlangen.
Im Fall eines Verkaufes einer Waffe muss der Waffenhändler :
- die Identität des Verkäufers überprüfen,
- die Gültigkeit der waffenrechtlichen Dokumente des Verkäufers überprüfen,
- die zum Verkauf bestimmte Waffe im ZWR in seinen Waffenbestand übernehmen
- den ZWR Datensatz mit den tatsächlichen Angaben abgleichen (Hersteller, Kaliber, Seriennummer)
- die Identität des Käufers überprüfen,
- die Berechtigung des Käufers zum Kauf dieser Waffe überprüfen,
- die Gültigkeit der waffenrechtlichen Dokumente des Käufers überprüfen,
- die Notwendigkeit der Einhaltung einer Wartefrist gem. §41f prüfen
- die zum Verkauf bestimmte Waffe im ZWR auf den Waffenbestand des Käufers verschieben
- über den Vorgang die entsprechenden Registrierungsbestätigungen an Verkäufer und Käufer ausstellen
Da bei Falscheintragungen oder Falschübertragungen
- für die betroffenen Bürger Entzüge der waffenrechtlichen Dokumente im Raum stehen, und
- für den Händler als belehener Unternehmer beim geringsten Anschein von Vorsatz auch Amtsmissbrauch im Raum steht
wird der Händler am Ende zu jedem Vorgang eine umfassende, alle Schriftstücke des Vorgangs umfassende Dokumentation anfertigen und abspeichern müssen.
Gibt es schon Infos, wieviel die Waffengewerbetreibenden durchschnittlich für diese Dienstleistung verlangen?
LG,
David
Jeder Händler muss das anhand seiner Eigenkosten und dem angestrebten Deckungskostenbeitrag selbst festlegen.
Ich hab letzte Woche was gehört von Privat-Privat Meldung inkl. Wartefrist §41f um € 100,- bei einem bekannten Filialisten.
Das mag ein wenig hoch gegriffen sein aber in die Richtung wird es wohl gehen.
Wir müssen selber auch mal schauen wie hoch der tatsächliche Aufwand ist.
Nach einer Zeit läuft sich das erfahrungsgemäss ein und alles geht flüssiger.
Die Manipulation im ZWR selber scheint einfacher zu sein als befürchtet, die Privatüberlassung ohne Wartefrist geht eigentlich Zack-Zack.
Ein Vielfaches an Zeit benötigt die Dokumentation und Verspeicherung der Ummeldeaaufträge durch die beiden Beteiligten.
Da haben wir nach wie vor nur einen zusammengehefteten Kopienstapel pro Vorgang. Das kannst aber ned so lassen. Wenn in fünf Jahren wer bei einer Verwahrungsüberprüfung a Waffe ned hat und sagt er war ned bei uns und hat keiner solchen Überlassung an Ihn zugestimmt dann muessen die Überlassungsaufträge durchsuchbar und identifizierbar sein. Und zwar beides, die Kopie seiner WBK und die Unterschrift unter seinem Überlassungsauftrag. Mal sehen wie wir das mittelfristig lösen können.
So lange wir ned auf andere Erkenntnisse kommen kostet bei uns Privat an Privat die normale ZWR Meldegebühr.
Vom Verkäufer (Überlassung von ihm in unseren ZWR Bestand), und
vom Käufer (Überlassung aus unserem ZWR Bestand an ihn).
Also
- € 29,- inkl. für den Verkäufer, und
- € 29,- inkl. für den Käufer
(Falls der Käufer Wartefrist gem. §41f hat dann anstelle der € 29,- die Wartefristpauschale von € 49,-).
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Verfasst: Di 5. Mai 2026, 12:40
von RedRider1982
das wird ja richtig spannend bei den ganzen Kat. B "Billigwaffen"
da wird vieles zu Sondermüll
bei Kat. C wird es so werden => besser behalten als verkaufen weil Aufwand zu hoch / teuer
PS:
ich kauf mir noch schnell einen Tresor zur Sicherheit, die Stahlpreise steigen schon wieder

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Verfasst: Di 5. Mai 2026, 14:09
von botschinger
DOUBLEACTION hat geschrieben: Di 5. Mai 2026, 11:55
Also
- € 29,- inkl. für den Verkäufer, und
- € 29,- inkl. für den Käufer
(Falls der Käufer Wartefrist gem. §41f hat dann anstelle der € 29,- die Wartefristpauschale von € 49,-).
Ich nehme an die Preise gelten dann auch für Griffstücke und sonstige wesentliche Teile?
Wie sieht es bei Privatverkäufen von §17 Kat.A Magazinen aus?
Muss man bei einem WS welches jetzt noch als Wechselsystem verspeichert ist beim Verkauf die Kosten verdoppeln, weil in Lauf und
Verschluss aufgesplittet wird, oder beibt es eine Art Pauschale?
Danke, LG
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Verfasst: Di 5. Mai 2026, 15:09
von DOUBLEACTION
botschinger hat geschrieben: Di 5. Mai 2026, 14:09
DOUBLEACTION hat geschrieben: Di 5. Mai 2026, 11:55
Also
- € 29,- inkl. für den Verkäufer, und
- € 29,- inkl. für den Käufer
(Falls der Käufer Wartefrist gem. §41f hat dann anstelle der € 29,- die Wartefristpauschale von € 49,-).
Ich nehme an die Preise gelten dann auch für Griffstücke und sonstige wesentliche Teile?
Wie sieht es bei Privatverkäufen von §17 Kat.A Magazinen aus?
Muss man bei einem WS welches jetzt noch als Wechselsystem verspeichert ist beim Verkauf die Kosten verdoppeln, weil in Lauf und
Verschluss aufgesplittet wird, oder beibt es eine Art Pauschale?
Danke, LG
Tja, gute Frage.
Noch ned überlegt.
Für den VERKÄUFER ist es jedenfalls bedeutungslos.
Für den Käufer … weiss noch ned … müss ma erst bequatschen. Aber doppelt würde ich für unangemessen
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Verfasst: Di 5. Mai 2026, 15:23
von titan
Bei WS ist es mMn ohnehin besser, wenn man diese verheiratet als zu zerlegen.
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Verfasst: Di 5. Mai 2026, 15:26
von Dante-Mante
titan hat geschrieben: Di 5. Mai 2026, 15:23
Bei WS ist es mMn ohnehin besser, wenn man diese verheiratet als zu zerlegen.
Naja ist es noch möglich es zu *verheiraten* ? Frage für ein Freund *grins*
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Verfasst: Di 5. Mai 2026, 15:33
von DonPedro
Sako hat geschrieben: Di 5. Mai 2026, 10:33
DOUBLEACTION hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 10:51
Privatverkauf (mit Eigentumsübertrag) nur mehr mit Einschaltung eines Waffengewerbetreibenden:
Privatgeschäfte über Schusswaffen oder Waffenteile sind nicht zulässig.
Betrifft komplette Waffen und wesentliche Waffenteile.
Der Händler darf dafür ein angemessenes Entgelt verlangen.
Im Fall eines Verkaufes einer Waffe muss der Waffenhändler :
- die Identität des Verkäufers überprüfen,
- die Gültigkeit der waffenrechtlichen Dokumente des Verkäufers überprüfen,
- die zum Verkauf bestimmte Waffe im ZWR in seinen Waffenbestand übernehmen
- den ZWR Datensatz mit den tatsächlichen Angaben abgleichen (Hersteller, Kaliber, Seriennummer)
- die Identität des Käufers überprüfen,
- die Berechtigung des Käufers zum Kauf dieser Waffe überprüfen,
- die Gültigkeit der waffenrechtlichen Dokumente des Käufers überprüfen,
- die Notwendigkeit der Einhaltung einer Wartefrist gem. §41f prüfen
- die zum Verkauf bestimmte Waffe im ZWR auf den Waffenbestand des Käufers verschieben
- über den Vorgang die entsprechenden Registrierungsbestätigungen an Verkäufer und Käufer ausstellen
Da bei Falscheintragungen oder Falschübertragungen
- für die betroffenen Bürger Entzüge der waffenrechtlichen Dokumente im Raum stehen, und
- für den Händler als belehener Unternehmer beim geringsten Anschein von Vorsatz auch Amtsmissbrauch im Raum steht
wird der Händler am Ende zu jedem Vorgang eine umfassende, alle Schriftstücke des Vorgangs umfassende Dokumentation anfertigen und abspeichern müssen.
Gibt es schon Infos, wieviel die Waffengewerbetreibenden durchschnittlich für diese Dienstleistung verlangen?
LG,
David
Ich habe vorige Woche als Käufer privat-privat beim Händler 25 EUR bezahlt, der Verkäufer nichts
gedauert hat das ganz keine 10 Minuten, inkl Dokumentation aller Daten.
Ist meiner Meinung nach absolut angemessen ( Stundensatz 150 EUR )
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Verfasst: Di 5. Mai 2026, 16:18
von Poirot
DonPedro hat geschrieben: Di 5. Mai 2026, 15:33
hat das ganz keine 10 Minuten, inkl Dokumentation aller Daten.
Ist meiner Meinung nach absolut angemessen ( Stundensatz 150 EUR )
Buchhaltung dahinter nicht vergessen
Ist meist teurer als die Minuten an der Kassa.
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Verfasst: Di 5. Mai 2026, 21:15
von gewo
DonPedro hat geschrieben: Di 5. Mai 2026, 15:33
Ich habe vorige Woche als Käufer privat-privat beim Händler 25 EUR bezahlt, der Verkäufer nichts
gedauert hat das ganz keine 10 Minuten, inkl Dokumentation aller Daten.
Ist meiner Meinung nach absolut angemessen ( Stundensatz 150 EUR )
Der Markt wird das regeln.
Die Hälfte der 10 Minuten wartest - so wie wir heute nachmittag - um überhaupt einsteigen zu koennen
Screenshots sind von heute:
Und die komplette Überprüfung und Dokumentation / Ablage für zwei Personen und eine Waffe zu machen ist in 10 Minuten nicht möglich.
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Verfasst: Di 5. Mai 2026, 21:43
von DonPedro
gewo hat geschrieben: Di 5. Mai 2026, 21:15
Die Hälfte der 10 Minuten wartest - so wie wir heute nachmittag - um überhaupt einsteigen zu koennen
Und die komplette Überprüfung und Dokumentation / Ablage für zwei Personen und eine Waffe zu machen ist in 10 Minuten nicht möglich.
Kann ich nicht beurteilen, ich habe nach 10min die ZWR Meldung in der Hand gehabt,
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Verfasst: Mi 6. Mai 2026, 06:18
von spareribs
Also bei mir bei einem wirklich kleinen Händler hat es auch gerade 10 Minuten gedauert .....
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Verfasst: Mi 6. Mai 2026, 07:50
von MrRiesa
..selbiges gestern.. Privat an Privat, Kat.B, Wbks vorgelegt, keine 10min später war alles erledigt. Verrechnet wurde nichts, lediglich ein Verweis wo die Kaffekasse steht.. liegt hald vl. auch dran das ich dort meine gesamte 9mm Muni kaufe..