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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Fr 26. Jun 2026, 13:28
von Poirot
Promo hat geschrieben: Fr 26. Jun 2026, 08:46 Wenn du beispielsweise die Colt M1911A1 vom 2. Weltkrieg getrennt verkaufst, dann muss der Händler bevor er die Fremdübertragung durchführt eben noch sicherstellen, dass z.B. Seriennummer und Hersteller auch auf allen Teilen drauf steht.
Auch wenn man die im ganzen verkauft muss nachbeschriftet werden oder ?

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Fr 26. Jun 2026, 15:00
von spareribs
Wennst das im Dorotheum verkaufst ....als Ganzes ....lasern die nach ?? Kann ich mir nicht vorstellen ...

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Fr 26. Jun 2026, 17:37
von mikonis
Poirot hat geschrieben: Fr 26. Jun 2026, 13:28 Auch wenn man die im ganzen verkauft muss nachbeschriftet werden oder ?
Ich hoffe nicht, weil in jedem gut sortierten Haushalt liegt sowas rum. Der hier sagt: Nein
gewo hat geschrieben: Fr 5. Jun 2026, 18:03
…….

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mo 29. Jun 2026, 10:35
von Promo
Poirot hat geschrieben: Fr 26. Jun 2026, 13:28
Promo hat geschrieben: Fr 26. Jun 2026, 08:46 Wenn du beispielsweise die Colt M1911A1 vom 2. Weltkrieg getrennt verkaufst, dann muss der Händler bevor er die Fremdübertragung durchführt eben noch sicherstellen, dass z.B. Seriennummer und Hersteller auch auf allen Teilen drauf steht.
Auch wenn man die im ganzen verkauft muss nachbeschriftet werden oder ?
NEIN! Erst das "Auftrennen" der Waffe bewirkt, dass alle Einzelteile beschriftet werden müssen. Solange du das nicht machst muss nicht jeder Einzelteil beschriftet werden.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mo 29. Jun 2026, 15:28
von cal22
Müssen jetzt nur Teile beschriftet werden die noch nicht im ZWR sind oder auch Lauf und Verschluss von WS die natürlich schon gemeldet sind?

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mo 29. Jun 2026, 17:28
von DOUBLEACTION
cal22 hat geschrieben: Mo 29. Jun 2026, 15:28 Müssen jetzt nur Teile beschriftet werden die noch nicht im ZWR sind oder auch Lauf und Verschluss von WS die natürlich schon gemeldet sind?
Wer ein Wechselsystem hast und es verkauft der kann nur einen Lauf und einenVerschluss verkaufen, aber kein Wechselsystem.
Das ZWR lässt das nicht mehr zu.

Formal ist das eine Auftrennung und dabei müssen auf beiden Teilen, am Lauf und am Verschluss, die nötigen Angaben ergänzt werden.

zb Glock Wechselsystem:

Am Verschluss stehen:
- Hersteller
- Herstellernummer
- Kaliber
- Herstellungsland
Es fehlt:
- Herstellungsjahr

Am Lauf stehen:
- Hersteller
- Herstellernummer
- Kaliber
Es fehlen:
- Herstellungsland
- Herstellungsjahr

Formal müssten diese Angaben bei einem Verkauf spätestens vom dem Händler der im Privatverkauf mit involviert mit ergänzt werden....

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mo 29. Jun 2026, 19:00
von cal22
Ok Danke, also solange ichs nicht verkaufe muss ich nichts Beschriften lassen.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mo 29. Jun 2026, 19:47
von Poirot
Promo hat geschrieben: Mo 29. Jun 2026, 10:35
Poirot hat geschrieben: Fr 26. Jun 2026, 13:28
Promo hat geschrieben: Fr 26. Jun 2026, 08:46 Wenn du beispielsweise die Colt M1911A1 vom 2. Weltkrieg getrennt verkaufst, dann muss der Händler bevor er die Fremdübertragung durchführt eben noch sicherstellen, dass z.B. Seriennummer und Hersteller auch auf allen Teilen drauf steht.
Auch wenn man die im ganzen verkauft muss nachbeschriftet werden oder ?
NEIN! Erst das "Auftrennen" der Waffe bewirkt, dass alle Einzelteile beschriftet werden müssen. Solange du das nicht machst muss nicht jeder Einzelteil beschriftet werden.
In div Leitfäden liest man aber, dass auch bei der Weitergabe einer ganzen Waffe die Kennzeichnungspflicht greift:

Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile, die bereits vor dem 14. September 2018 im Besitz von Endverbrauchern (insb. Privatpersonen, Sammlungen und Museen) standen, unterliegen – abgesehen von einer allfälligen Weitergabe – keiner Kennzeichnungspflicht.

https://www.ooeljv.at/home/rund-um-die- ... usswaffen/

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mo 29. Jun 2026, 19:53
von balahu
Poirot hat geschrieben: Mo 29. Jun 2026, 19:47
Promo hat geschrieben: Mo 29. Jun 2026, 10:35
Poirot hat geschrieben: Fr 26. Jun 2026, 13:28
Promo hat geschrieben: Fr 26. Jun 2026, 08:46 Wenn du beispielsweise die Colt M1911A1 vom 2. Weltkrieg getrennt verkaufst, dann muss der Händler bevor er die Fremdübertragung durchführt eben noch sicherstellen, dass z.B. Seriennummer und Hersteller auch auf allen Teilen drauf steht.
Auch wenn man die im ganzen verkauft muss nachbeschriftet werden oder ?
NEIN! Erst das "Auftrennen" der Waffe bewirkt, dass alle Einzelteile beschriftet werden müssen. Solange du das nicht machst muss nicht jeder Einzelteil beschriftet werden.
In div Leitfäden liest man aber, dass auch bei der Weitergabe einer ganzen Waffe die Kennzeichnungspflicht greift:

Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile, die bereits vor dem 14. September 2018 im Besitz von Endverbrauchern (insb. Privatpersonen, Sammlungen und Museen) standen, unterliegen – abgesehen von einer allfälligen Weitergabe – keiner Kennzeichnungspflicht.

https://www.ooeljv.at/home/rund-um-die- ... usswaffen/
Bitte nur seriöse Quellen zitieren, danke.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mo 29. Jun 2026, 20:02
von Poirot
balahu hat geschrieben: Mo 29. Jun 2026, 19:53
Poirot hat geschrieben: Mo 29. Jun 2026, 19:47
Promo hat geschrieben: Mo 29. Jun 2026, 10:35
Poirot hat geschrieben: Fr 26. Jun 2026, 13:28
Auch wenn man die im ganzen verkauft muss nachbeschriftet werden oder ?
NEIN! Erst das "Auftrennen" der Waffe bewirkt, dass alle Einzelteile beschriftet werden müssen. Solange du das nicht machst muss nicht jeder Einzelteil beschriftet werden.
In div Leitfäden liest man aber, dass auch bei der Weitergabe einer ganzen Waffe die Kennzeichnungspflicht greift:

Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile, die bereits vor dem 14. September 2018 im Besitz von Endverbrauchern (insb. Privatpersonen, Sammlungen und Museen) standen, unterliegen – abgesehen von einer allfälligen Weitergabe – keiner Kennzeichnungspflicht.

https://www.ooeljv.at/home/rund-um-die- ... usswaffen/
Bitte nur seriöse Quellen zitieren, danke.
Bitte:

https://www.wko.at/arge-zivile-sicherhe ... tz-novelle

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mo 29. Jun 2026, 20:55
von titan
Na geh bitte, sowas benutzt man doch nicht als Anleitung.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mo 29. Jun 2026, 21:54
von eierkopf
Uns gehts gleich wie chris_82.
3 AR WS wo nur Lauf, Verschluss gekennzeichnet sind (im Jahr 25 und 26 gekauft).
Die sollen erstmal nicht veräußert werden, wenn ich Promo richtig verstehe am Gehäuse mal nicht notwendig solange die Dinger bei uns bleiben (bei Veräußerung klar).

Bei anderen Waffen ist auch nicht alles gekennzeichnet (wobei wir nix haben ganz ohne Kennzeichnung).

Bin noch immer unsicher ob kennzeichnen lassen notwendig oder nicht (lassen wir eine Überlassung mal außen vor)?

Vor allem, ich ruf bei der LPD an, da wird vielleicht gesagt brauchst nicht, dann ziehst um und die neue Behörde gibt dir Gas.
Zu sagen die andere Behörde hat gmeint brauch ich nicht wird denen wieder wurscht sein.
Da gehts ja auch um richtig Geld... besser wirds mit dem Schießsport net und naja, alles hat ein Ende.

Ich werde zur (jetzigen) Sicherheit auch mal auf der LPD anrufen.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mo 29. Jun 2026, 23:24
von Poirot
eierkopf hat geschrieben: Mo 29. Jun 2026, 21:54 Uns gehts gleich wie chris_82.
3 AR WS wo nur Lauf, Verschluss gekennzeichnet sind (im Jahr 25 und 26 gekauft).
Verkäufer kontaktieren und nachbeschriften lassen.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Di 30. Jun 2026, 09:11
von Promo
Poirot hat geschrieben: Mo 29. Jun 2026, 19:47 In div Leitfäden liest man aber, dass auch bei der Weitergabe einer ganzen Waffe die Kennzeichnungspflicht greift:

Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile, die bereits vor dem 14. September 2018 im Besitz von Endverbrauchern (insb. Privatpersonen, Sammlungen und Museen) standen, unterliegen – abgesehen von einer allfälligen Weitergabe – keiner Kennzeichnungspflicht.

https://www.ooeljv.at/home/rund-um-die- ... usswaffen/
Bitte aber aufpassen, wovon wir reden. Weitergabe im Ganzen oder teilweise Weitergabe ("Auftrennung"). Wenn du eine Waffe auftrennst, dann muss sie nachgekennzeichnet werden (weil zB die Angaben bislang nur am Schlitten stehen). Wenn sie im Ganzen weitergegeben wird, dann muss nicht jedes Einzelteil gekennzeichnet sein, es reicht einmal auf der Waffe. Wenn noch gar nichts auf der Waffe steht, dann greift was weiter vorne steht - kannst du die richtigen Angaben auf der Waffe überhaupt ergänzen? Wenn nein .. was sollst du denn dann bitte drauf schreiben?

Das auf einen Satz zu komprimieren ist halt in dem Fall nicht ausreichend.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Di 30. Jun 2026, 09:36
von Joewood
ok, ich stelle hier eine ganz konkrete Frage: ich habe ein Griffstück von einer 1911er. Norinco Produktion. Wahrscheinlich frühe 90er hergestellt und erstmals nach Ö importiert.
Kennzeichnung darauf: keine.
Kauf meinerseits: keine Ahnung. Kann 2015 gewesen sein oder 2022. Oder irgendwann dazwischen. Kann ich mangels Rechnung nicht mehr nachvollziehen. Was genau mache ich jetzt damit?