Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 10. Jul 2025, 20:14
Überspitzt, Messer in der Hosentasche - fällt dann der Schwammerlsucher unter die Waffenbesitzer wenn er von Maria Ellend nach Wien Neuwaldegg fährt?gewo hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 19:58Man hört dass Messer generell WBK pflichtig werden sollen.MrRiesa hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 18:38Was natürlich Blödsinn ist, denn hier geht es um Schusswaffen und ausserdem ein Messer per se nicht immer als Waffe im Sinne des WaffG definiert ist, siehe Werkzeuge Rettungsmesser, Stanleymesser und Haushaltgegenstände wie Brotmesser und dgl..moretti hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 18:33Mag Dump hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 16:34
In dem ORF-Beitrag steht drinnen, dass die WBK für Erstwaffenbesitzer befristet sein soll.
Wenn ich das wörtlich nehme, dann heißt das: Wer ab Geltungszeitpunkt des neuen Gesetzes zum ersten Mal eine Waffe erwirbt, die WBK-pflichtig ist, bekommt diese nur befristet.
Wenn du schon wörtlich nimmst.... Da stehe "WBK für Erstwaffenbesitzer befristet sein soll" und nicht "WBK für WBĶ pflichtige Waffen befristet sein soll"
D.h. wenn du schon ein Messer besitzt, hast du deine Erstwaffe schon.
