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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Steppenwolf
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Do 10. Jul 2025, 20:14

gewo hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 19:58
MrRiesa hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 18:38
moretti hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 18:33
Mag Dump hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 16:34

In dem ORF-Beitrag steht drinnen, dass die WBK für Erstwaffenbesitzer befristet sein soll.

Wenn ich das wörtlich nehme, dann heißt das: Wer ab Geltungszeitpunkt des neuen Gesetzes zum ersten Mal eine Waffe erwirbt, die WBK-pflichtig ist, bekommt diese nur befristet.


Wenn du schon wörtlich nimmst.... Da stehe "WBK für Erstwaffenbesitzer befristet sein soll" und nicht "WBK für WBĶ pflichtige Waffen befristet sein soll"

D.h. wenn du schon ein Messer besitzt, hast du deine Erstwaffe schon.
Was natürlich Blödsinn ist, denn hier geht es um Schusswaffen und ausserdem ein Messer per se nicht immer als Waffe im Sinne des WaffG definiert ist, siehe Werkzeuge Rettungsmesser, Stanleymesser und Haushaltgegenstände wie Brotmesser und dgl..
Man hört dass Messer generell WBK pflichtig werden sollen.
Überspitzt, Messer in der Hosentasche - fällt dann der Schwammerlsucher unter die Waffenbesitzer wenn er von Maria Ellend nach Wien Neuwaldegg fährt? :whistle:
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Poirot
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Do 10. Jul 2025, 21:56

trenck hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 19:55
Mit einem Brief an die ÖVP-Führung mit dem Vermerk, dass man seine nächsten Wahlentscheidungen vom Verhalten der Parteien zum legalen Waffenbesitz abhängig machen wird.
https://www.krone.at/1964913


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Maria
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Maria » Do 10. Jul 2025, 22:19

Wenn ich das wörtlich nehme, dann heißt das: Wer ab Geltungszeitpunkt des neuen Gesetzes zum ersten Mal eine Waffe erwirbt, die WBK-pflichtig ist, bekommt diese nur befristet. Wer schon eine WBK UND eine WBK-pflichtige Waffe hat, bleibt verschont. Dann wirds etwas unklar, weil da je nach Auslegung sehr unterschiedlicher Verwaltungsaufwand entsteht, und obendrein könnte das juristisch komplexer werden. Wenn alle, die eine WBK haben, aber noch keine WBK-pflichtige Waffe quasi nach dem Erwerbsdatum einer solchen Waffe bewertet werden, dann müssten sie nachträglich die Befristung akzeptieren. Die einfachste Lösung wäre: Ab Stichtag jede WBK nur mehr befristet. Längerfristig würde das dann ohnehin sein, es geht also nur um die Übergangsfälle.
Ich würde jedem, der eine WBK aber noch keine entsprechende Waffe hat, raten, eine zu kaufen, bevor das neue Gesetz kommt.
Hm ja aber da sind noch andere Punkte wie die daten austausche verschiedener Behörden
oder gilt das nur für die Stellung beim Heer..?,das wehre dann auch noch irgendwie schwammig ob das nur die Erstbesitzer betrifft oder nachträglich doch alle dann wehre jeder der nur irgendwie mit Psychologie was zu tun hatte sofort im Nachteil.
Die Neos haben ohnehin die Früh Pensionisten am Kicker.
Na, dann bist Du zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes kein Erstbesitzer mehr
Muss nicht sein wenn nachträglich ein bestimmter besitzzeitraum definiert wird.
Also ich habe noch 2 Plätze frei und muss ehrlich sagen,
Du Glücklicher ich dürfte erst in 2 Jahren erweitern, und jetzt etwas zu versuchen würde ich nicht riskieren wollen bei dieser Situation die jetzt herrscht.
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt :mrgreen:

Mag Dump
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Do 10. Jul 2025, 22:50

Maria hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 22:19
Wenn ich das wörtlich nehme, dann heißt das: Wer ab Geltungszeitpunkt des neuen Gesetzes zum ersten Mal eine Waffe erwirbt, die WBK-pflichtig ist, bekommt diese nur befristet. Wer schon eine WBK UND eine WBK-pflichtige Waffe hat, bleibt verschont. Dann wirds etwas unklar, weil da je nach Auslegung sehr unterschiedlicher Verwaltungsaufwand entsteht, und obendrein könnte das juristisch komplexer werden. Wenn alle, die eine WBK haben, aber noch keine WBK-pflichtige Waffe quasi nach dem Erwerbsdatum einer solchen Waffe bewertet werden, dann müssten sie nachträglich die Befristung akzeptieren. Die einfachste Lösung wäre: Ab Stichtag jede WBK nur mehr befristet. Längerfristig würde das dann ohnehin sein, es geht also nur um die Übergangsfälle.
Ich würde jedem, der eine WBK aber noch keine entsprechende Waffe hat, raten, eine zu kaufen, bevor das neue Gesetz kommt.
Hm ja aber da sind noch andere Punkte wie die daten austausche verschiedener Behörden
oder gilt das nur für die Stellung beim Heer..?,das wehre dann auch noch irgendwie schwammig ob das nur die Erstbesitzer betrifft oder nachträglich doch alle dann wehre jeder der nur irgendwie mit Psychologie was zu tun hatte sofort im Nachteil.
Die Neos haben ohnehin die Früh Pensionisten am Kicker.
Na, dann bist Du zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes kein Erstbesitzer mehr
Muss nicht sein wenn nachträglich ein bestimmter besitzzeitraum definiert wird.
Also ich habe noch 2 Plätze frei und muss ehrlich sagen,
Du Glücklicher ich dürfte erst in 2 Jahren erweitern, und jetzt etwas zu versuchen würde ich nicht riskieren wollen bei dieser Situation die jetzt herrscht.
Ich glaube, dass die nicht das volle Programm auf einmal machen, wenn sie im Herbst das neue Gesetz haben wollen. Datenschutz und neue Testungen, das erledigt man nicht in dieser kurzen Zeit. Ich glaube auch nicht, dass sie etwas rückwirkend machen - ich beziehe mich dabei wieder auf das Wort "Erstbesitzer". ES wäre auch aufwändig und vermutlich juristisch nicht so einfach, einen bestimmten Zeitraum rückwirkend zu behandeln.

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