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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Steppenwolf
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Do 10. Jul 2025, 20:14

gewo hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 19:58
MrRiesa hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 18:38
moretti hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 18:33
Mag Dump hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 16:34

In dem ORF-Beitrag steht drinnen, dass die WBK für Erstwaffenbesitzer befristet sein soll.

Wenn ich das wörtlich nehme, dann heißt das: Wer ab Geltungszeitpunkt des neuen Gesetzes zum ersten Mal eine Waffe erwirbt, die WBK-pflichtig ist, bekommt diese nur befristet.


Wenn du schon wörtlich nimmst.... Da stehe "WBK für Erstwaffenbesitzer befristet sein soll" und nicht "WBK für WBĶ pflichtige Waffen befristet sein soll"

D.h. wenn du schon ein Messer besitzt, hast du deine Erstwaffe schon.
Was natürlich Blödsinn ist, denn hier geht es um Schusswaffen und ausserdem ein Messer per se nicht immer als Waffe im Sinne des WaffG definiert ist, siehe Werkzeuge Rettungsmesser, Stanleymesser und Haushaltgegenstände wie Brotmesser und dgl..
Man hört dass Messer generell WBK pflichtig werden sollen.
Überspitzt, Messer in der Hosentasche - fällt dann der Schwammerlsucher unter die Waffenbesitzer wenn er von Maria Ellend nach Wien Neuwaldegg fährt? :whistle:
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Poirot
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Do 10. Jul 2025, 21:56

trenck hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 19:55
Mit einem Brief an die ÖVP-Führung mit dem Vermerk, dass man seine nächsten Wahlentscheidungen vom Verhalten der Parteien zum legalen Waffenbesitz abhängig machen wird.
https://www.krone.at/1964913


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Maria
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Maria » Do 10. Jul 2025, 22:19

Wenn ich das wörtlich nehme, dann heißt das: Wer ab Geltungszeitpunkt des neuen Gesetzes zum ersten Mal eine Waffe erwirbt, die WBK-pflichtig ist, bekommt diese nur befristet. Wer schon eine WBK UND eine WBK-pflichtige Waffe hat, bleibt verschont. Dann wirds etwas unklar, weil da je nach Auslegung sehr unterschiedlicher Verwaltungsaufwand entsteht, und obendrein könnte das juristisch komplexer werden. Wenn alle, die eine WBK haben, aber noch keine WBK-pflichtige Waffe quasi nach dem Erwerbsdatum einer solchen Waffe bewertet werden, dann müssten sie nachträglich die Befristung akzeptieren. Die einfachste Lösung wäre: Ab Stichtag jede WBK nur mehr befristet. Längerfristig würde das dann ohnehin sein, es geht also nur um die Übergangsfälle.
Ich würde jedem, der eine WBK aber noch keine entsprechende Waffe hat, raten, eine zu kaufen, bevor das neue Gesetz kommt.
Hm ja aber da sind noch andere Punkte wie die daten austausche verschiedener Behörden
oder gilt das nur für die Stellung beim Heer..?,das wehre dann auch noch irgendwie schwammig ob das nur die Erstbesitzer betrifft oder nachträglich doch alle dann wehre jeder der nur irgendwie mit Psychologie was zu tun hatte sofort im Nachteil.
Die Neos haben ohnehin die Früh Pensionisten am Kicker.
Na, dann bist Du zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes kein Erstbesitzer mehr
Muss nicht sein wenn nachträglich ein bestimmter besitzzeitraum definiert wird.
Also ich habe noch 2 Plätze frei und muss ehrlich sagen,
Du Glücklicher ich dürfte erst in 2 Jahren erweitern, und jetzt etwas zu versuchen würde ich nicht riskieren wollen bei dieser Situation die jetzt herrscht.
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt :mrgreen:

Mag Dump
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Do 10. Jul 2025, 22:50

Maria hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 22:19
Wenn ich das wörtlich nehme, dann heißt das: Wer ab Geltungszeitpunkt des neuen Gesetzes zum ersten Mal eine Waffe erwirbt, die WBK-pflichtig ist, bekommt diese nur befristet. Wer schon eine WBK UND eine WBK-pflichtige Waffe hat, bleibt verschont. Dann wirds etwas unklar, weil da je nach Auslegung sehr unterschiedlicher Verwaltungsaufwand entsteht, und obendrein könnte das juristisch komplexer werden. Wenn alle, die eine WBK haben, aber noch keine WBK-pflichtige Waffe quasi nach dem Erwerbsdatum einer solchen Waffe bewertet werden, dann müssten sie nachträglich die Befristung akzeptieren. Die einfachste Lösung wäre: Ab Stichtag jede WBK nur mehr befristet. Längerfristig würde das dann ohnehin sein, es geht also nur um die Übergangsfälle.
Ich würde jedem, der eine WBK aber noch keine entsprechende Waffe hat, raten, eine zu kaufen, bevor das neue Gesetz kommt.
Hm ja aber da sind noch andere Punkte wie die daten austausche verschiedener Behörden
oder gilt das nur für die Stellung beim Heer..?,das wehre dann auch noch irgendwie schwammig ob das nur die Erstbesitzer betrifft oder nachträglich doch alle dann wehre jeder der nur irgendwie mit Psychologie was zu tun hatte sofort im Nachteil.
Die Neos haben ohnehin die Früh Pensionisten am Kicker.
Na, dann bist Du zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes kein Erstbesitzer mehr
Muss nicht sein wenn nachträglich ein bestimmter besitzzeitraum definiert wird.
Also ich habe noch 2 Plätze frei und muss ehrlich sagen,
Du Glücklicher ich dürfte erst in 2 Jahren erweitern, und jetzt etwas zu versuchen würde ich nicht riskieren wollen bei dieser Situation die jetzt herrscht.
Ich glaube, dass die nicht das volle Programm auf einmal machen, wenn sie im Herbst das neue Gesetz haben wollen. Datenschutz und neue Testungen, das erledigt man nicht in dieser kurzen Zeit. Ich glaube auch nicht, dass sie etwas rückwirkend machen - ich beziehe mich dabei wieder auf das Wort "Erstbesitzer". ES wäre auch aufwändig und vermutlich juristisch nicht so einfach, einen bestimmten Zeitraum rückwirkend zu behandeln.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von jirgel » Fr 11. Jul 2025, 08:10

Wird interessant werden. z.Z ist es Kaffeesud lesen da nichts nach außen dringend.

Da aber Herr Messenger Überwachung Messerverbot himself mitmischt erwarte ich mir persönlich nicht viel positives.

Wie es kommt ,kommt es und danach muss man selbst bewerten ob einem dass das Hobby wert ist oder eben nicht.

Bis dahin nicht Panikmachen und abwarten.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Hasenfuss » Fr 11. Jul 2025, 09:17

gewo hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 19:58 Man hört dass Messer generell WBK pflichtig werden sollen.
Na endlich tun unsere Politiker etwas, sehr lobenswert! Kann ja net sein, dass jeder x-Beliebige mit einem Schweizer in der Hosentasche herumrennt! Diese ständige Bedrohung im öffentlichen Raum, der man durch diese Messer schwingenden Wahnsinnigen ausgesetzt ist, muss endlich enden! Diese hochwirksamen, besonders gefährlichen Waffen müssen sofort verboten werden!

Jetzt aber ohne Witz, der Gedanke an einen umfassenden Psychotest für Politiker wir immer attraktiver, nicht wahr?
Wenn sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Fr 11. Jul 2025, 09:25

Hasenfuss hat geschrieben: Fr 11. Jul 2025, 09:17 Jetzt aber ohne Witz, der Gedanke an einen umfassenden Psychotest für Politiker wir immer attraktiver, nicht wahr?
Selbst Matura als Mindestanforderung wird man in Österreich kaum durchdrücken können :lol:
Lieber schafft man sie ganz ab:
https://www.krone.at/3172767

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von mr_gjet » Fr 11. Jul 2025, 09:35

Die Schweden haben auch einen Gesetzesvorschlag vorgebracht, der sich nicht ganz rational erklären lässt und sehr tiefgreifend wirkt:

https://www.all4shooters.com/de/shootin ... -die-Jagd/

- keine neuen Erlaubnisse mehr für Halbautomaten mit entnehmbarem Magazin
- schrittweises Wiederrufen der bisher erteilten Bewilligungen

Also im Vergleich dazu wirken die österreichischen Ideen ja recht zurückhaltend...
"Nimm auseinander, erkenne Aufbau, Ablauf und Kräfte, ändere nach Wünschen!" - Lutz Möller

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von fast12 » Fr 11. Jul 2025, 09:36

Der Entwurf für das "Messertrage-Verbotsgesetz" liegt schon seit über einem Jahr vor (und hat jetzt nicht direkt etwas mit den geplanten Verschärfungen des WaffG etwas zu tun):

https://messerverbot-nein-danke.at/wp-c ... 6606zj.pdf

Kolportiert wird, dass es nur deswegen noch nicht beschloßen ist, weil es der SPÖ noch nicht streng genug ist (Achtung: Hörensagen ;-))

Das Messertrage-Verbot war übrigens schon Teil der Regierungsvereinbarung, wie auch diverse Verschärfungen des WaffG (z.B. Griffstückthematik).

Die Verschärfungen die in der Regierungsvereinbarung stehen kommen fix - sowohl beim Messertrageverbot als auch beim Waffengesetz. Das "wissen" wir also tatsächlich und die waren schon mehr als unerfreulich.

On-Top kommen noch die ganzen Schikanen als Reaktion auf "Graz" .

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von fast12 » Fr 11. Jul 2025, 09:43

Das ist aber wieder ein eigenes Thema - hier geht es um AR-15 bei der Jagd.

Bitte nicht so darstellen, als würde Schweden AR-15 generell verbieten und Genhehmigungen für "Nicht-Jäger" widerrufen.

Btw: Auch wenn es bei uns nicht explizit verboten ist - mit AR-15 geht bei uns auch keiner Jagen...
mr_gjet hat geschrieben: Fr 11. Jul 2025, 09:35 Die Schweden haben auch einen Gesetzesvorschlag vorgebracht, der sich nicht ganz rational erklären lässt und sehr tiefgreifend wirkt:

https://www.all4shooters.com/de/shootin ... -die-Jagd/

- keine neuen Erlaubnisse mehr für Halbautomaten mit entnehmbarem Magazin
- schrittweises Wiederrufen der bisher erteilten Bewilligungen

Also im Vergleich dazu wirken die österreichischen Ideen ja recht zurückhaltend...

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Fr 11. Jul 2025, 09:44

nicht griffbereit in einem Behältnis verstaut und lediglich zu dem Zweck, es von einem Ort zu
einem anderen zu bringen (Transport)
(5) Das Verbot gemäß Abs. 1 gilt nicht für:
1. Inhaber einer Waffenbesitzkarte im Sinne des WaffG,
Somit darf der Schwammerlsucher es im Rucksack verstauen der WBK Besitzer darf es im Leder-Gürteletui führen.

Na ich bin gespannt wie sie das der Bevölkerung beibringen die sich rein über Medien bilden :D
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Coolhand1980 » Fr 11. Jul 2025, 09:59

Mag Dump hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 16:26
Coolhand1980 hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 10:25 Mein Tipp wäre, jetzt einen Platz in einem Schnellsieder Jagdkurs zu buchen, damit man dann die Karte lösen kann, wenn es nötig werden sollte, und sich einen ordentlichen Verein zu suchen.
Ich wette viel Munition darauf, dass die Anbieter der Jagdkurse gut gebrieft und instruiert sind und auch im eigenen Interesse keine Jagdkurse en masse anbieten werden. Und die Durchfallsquoten werden hoch sein. Man wird dann sagen, dass man die Qualität hoch halte wolle und so Zeugs.

Schlimm ist ja, was Dein Vorschlag eigentlich ist: eine Kapitulation.

Aber so geht das schon immer mit den Sportschützen: Kapitulation und immer weniger Spielraum. Weil, man kann sich ja unmöglich gscheit vernetzen.
Sag bist du irgendwo in einem Verein oder Verband Mitglied? Ich bin in einer ganzen Reihe, und ich kann dir sagen, dass da sehr viel Lobbyarbeit geleistet wird, nicht nur von den Grünröcken. Tatsache ist halt leider auch, dass das nicht bei allen politischen Farben gleich gut fruchtet, vor allem nicht für Sportschützen.
Du glaubst echt, dass Anbieter von Jagdkursen, die damit Geld verdienen, ihr Angebot nicht erweitern werden, wenn sie den Bedarf daran erkennen? Ob der Kursbesucher dann durchfällt oder nicht, ist ja auch völlig egal, weil bezahlt hat er ja schon.
Ich weiß gar nicht, wie viele Jagdkartenbesitzer ich kenne, die noch nie auf der Jagd waren, aber einen Schalldämpfer besitzen...
Was für mich aber die größte Schweinerei an der ganzen Sache ist, ist die Tatsache, dass das wirkungsvollste Mittel zu Entwaffnung der Bevölkerung immer noch über das Steigern der Kosten funktioniert und folglich gern praktiziert wird.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Fr 11. Jul 2025, 10:22

Coolhand1980 hat geschrieben: Fr 11. Jul 2025, 09:59
Mag Dump hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 16:26
Coolhand1980 hat geschrieben: Do 10. Jul 2025, 10:25 Mein Tipp wäre, jetzt einen Platz in einem Schnellsieder Jagdkurs zu buchen, damit man dann die Karte lösen kann, wenn es nötig werden sollte, und sich einen ordentlichen Verein zu suchen.
Ich wette viel Munition darauf, dass die Anbieter der Jagdkurse gut gebrieft und instruiert sind und auch im eigenen Interesse keine Jagdkurse en masse anbieten werden. Und die Durchfallsquoten werden hoch sein. Man wird dann sagen, dass man die Qualität hoch halte wolle und so Zeugs.

Schlimm ist ja, was Dein Vorschlag eigentlich ist: eine Kapitulation.

Aber so geht das schon immer mit den Sportschützen: Kapitulation und immer weniger Spielraum. Weil, man kann sich ja unmöglich gscheit vernetzen.
Sag bist du irgendwo in einem Verein oder Verband Mitglied? Ich bin in einer ganzen Reihe, und ich kann dir sagen, dass da sehr viel Lobbyarbeit geleistet wird, nicht nur von den Grünröcken. Tatsache ist halt leider auch, dass das nicht bei allen politischen Farben gleich gut fruchtet, vor allem nicht für Sportschützen.
Du glaubst echt, dass Anbieter von Jagdkursen, die damit Geld verdienen, ihr Angebot nicht erweitern werden, wenn sie den Bedarf daran erkennen? Ob der Kursbesucher dann durchfällt oder nicht, ist ja auch völlig egal, weil bezahlt hat er ja schon.
Ich weiß gar nicht, wie viele Jagdkartenbesitzer ich kenne, die noch nie auf der Jagd waren, aber einen Schalldämpfer besitzen...
Was für mich aber die größte Schweinerei an der ganzen Sache ist, ist die Tatsache, dass das wirkungsvollste Mittel zu Entwaffnung der Bevölkerung immer noch über das Steigern der Kosten funktioniert und folglich gern praktiziert wird.
Ich sage nur, dass die Jägerschaft schon weiß, wie gut sie es hat, und dass die Jagdverbände nicht daran interessiert sind, Massen an Sportschützen zu unterstützen, wo sie ihre Privilegien doch von jenen erhalten, die genau das nicht wollen. Und ja, ich habe ja nicht gesagt, dass die Sportschützen nicht die Kurse angeboten bekommen - die Frage ist halt, wieviele durchkommen.

EDIT: Sorry, doch, ich habe geschrieben, dass nicht en masse angeboten werden wird. Das muss ich korrigieren, es wird natürlich die Möglichkeit für jeden geben, der will - wie gesagt, die Frage ist halt, wieviele (und wohl auch wer) durchkommen werden.

Ich finde jetzt den Artikel nicht mehr, aber es wurde schon explizit betont, dass man die Qualität der Jagdausbildung nicht herabsetzen werde und die Durchfallsquoten hoch seien.

Und die Jubelartikel der verschiedenen Jagdseiten, wo man sich freut, dass sich für die Jäger nichts ändert (und darum die "Verbesserungen" auch begrüßt) kannst Dir selbst ergooglen.

Wenn immer davon geredet wird, dass Sportschützen und Jäger sich nicht spalten lassen sollen: Da gibts nichts zu spalten, die Jäger hatten schon immer ihre Seite. Du solltest mal ein bissl recherchieren, wer mit wem jagen geht. Mir fällt dazu die illustre Mail aus dem Strasser-Umfeld ein, wo der Mensdorff zur Jagd einlädt, und sie kaufen ihm gemeinsam eine Gewehrtasche, praktisch die ganze Spitze des Innenministeriums war vertreten.

Erzähl mir ned, dass die Jäger nicht genau wissen, wie sie ihre Privilegien hegen und pflegen - mit Sicherheit nicht, indem die Jagdverbände massenhaft Leute mit der bestandenen Jagdprüfung ausstatten.
Zuletzt geändert von Mag Dump am Fr 11. Jul 2025, 10:25, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von jirgel » Fr 11. Jul 2025, 10:24

https://www.krone.at/3838723

Bei der Ansage von Herrn Mag Karner bekomme ich leichtes Kopfweh aber wie es aussieht will die Övp zwanghaft unter die 20% kommen bei der nächsten Wahl.

https://www.heute.at/s/neues-waffengese ... -120118871
Zuletzt geändert von jirgel am Fr 11. Jul 2025, 10:29, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Fr 11. Jul 2025, 10:28

fast12 hat geschrieben: Fr 11. Jul 2025, 09:36 Der Entwurf für das "Messertrage-Verbotsgesetz" liegt schon seit über einem Jahr vor (und hat jetzt nicht direkt etwas mit den geplanten Verschärfungen des WaffG etwas zu tun):

https://messerverbot-nein-danke.at/wp-c ... 6606zj.pdf

Kolportiert wird, dass es nur deswegen noch nicht beschloßen ist, weil es der SPÖ noch nicht streng genug ist (Achtung: Hörensagen ;-))

Das Messertrage-Verbot war übrigens schon Teil der Regierungsvereinbarung, wie auch diverse Verschärfungen des WaffG (z.B. Griffstückthematik).

Die Verschärfungen die in der Regierungsvereinbarung stehen kommen fix - sowohl beim Messertrageverbot als auch beim Waffengesetz. Das "wissen" wir also tatsächlich und die waren schon mehr als unerfreulich.

On-Top kommen noch die ganzen Schikanen als Reaktion auf "Graz" .
Könnte ich mir gut vorstellen, dass die SPÖ da stur bleibt - der Ludwig liebt ja diesen funktionärshaften Populismus a la UdSSR, man könnte fast schon meinen, dass er ein Grüner ist, so locker wie bei ihm das "Totalverbot!!!!" sitzt.

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