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Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Mi 6. Jun 2012, 11:00
von evo86
Hallo Leute

Ich hab diese Woche von der BH den Ablehnungsbescheid erhalten.
Nun habe ich 14 Tage Zeit dazu Stellung zu nehmen.
Aus meiner Sicht sind da einige Fehler seitens der BH passiert und ich denke wenn man
die Stellungnahme ordentlich formuliert habe ich gute Chancen auf einen positiven Bescheid.

Leider bin ich selbst nicht so geübt im verfassen juristischer Texte und die Rechtschutz greift erst ab der zweiten Instanz.
Deshalb wollte ich hier fragen ob es vielleicht Juristen hier im Forum gibt die mir da evt.
beim Verfassen helfen könnten, oder vielleicht noch den ein oder anderen Tipp für mich haben wie ich das ordentlich Aufsetzen kann.

Falls sich da wer findet bitte PN an mich.
Als Gegenleistung lade ich in die Schottergrube zum Gemütlichen (dynamischen) ballern inkl. Heurigenbesuch ein :D

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Mi 6. Jun 2012, 11:05
von savage3000
Servus. Also mit WP meinst du eh einen Waffenpass, der zum Führen berechtigt, oder?

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Mi 6. Jun 2012, 11:07
von BigBen
Er meint nicht die WBK, er kennt schon den Unterschied ;-)

Frag trotzdem mal bei der Verband nach...weil soweit ich das verstanden hab gilt der Rechtsschutz eben ab der Beeinspruchung bzw. wird das bereits als eine Art 2. Instanz gesehen.

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Mi 6. Jun 2012, 11:09
von KGR84
Wie lange muss man bei der Verband sein, um Anspruch auf RS zu haben?

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Mi 6. Jun 2012, 11:12
von hungarus_old
KGR84 3 Monate
@ evo: du schreibst ja sozusagen der 2. Instanz. Meiner meinung nach greift der RS schon! Wurde mir seitens Verband am Telefon so erklärt (wenn es nicht stimmen sollte habe ich es mir zumindest so gemerkt)

lg

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Mi 6. Jun 2012, 11:21
von evo86
Ja es geht um den Waffenpass ;)
Nein die zweite Instanz wäre die Polizeidirektion.
Jetzt kann ich erstmal Stellung nehmen zu dem Bescheid. Das ist aber noch keine Berufung.
Erst wenn auch die Stellungnahme abgelehnt wurde kann ich in Berufung gehen.
Zumindest hab ich das so verstanden.

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Mi 6. Jun 2012, 11:28
von Stickhead
Dann ist das das "Parteiengehör" und noch kein Bescheid.

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Mi 6. Jun 2012, 11:58
von therion
Frag mal im Verband Forum bzw. melde Dich telefonisch an Mag. Rippel, wenn es Hand und Fuß haben soll. Spart Zeit und Nerven.

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Mi 6. Jun 2012, 12:05
von evo86
therion hat geschrieben:Frag mal im Verband Forum bzw. melde Dich telefonisch an Mag. Rippel, wenn es Hand und Fuß haben soll. Spart Zeit und Nerven.
Ich ruf den mal an.
Mal schauen ob der Verband Rechtschutz greift.

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Mi 6. Jun 2012, 17:30
von Shephard
Vielleicht kannst du uns hier ja ein wenig am laufenden halten,

denke den ein oder anderen würde das sicher interessieren wie weit du kommst mit RS und WP.

Ich drück dir jedenfalls die Daumen! :)

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Do 7. Jun 2012, 10:08
von evo86
Shephard hat geschrieben:Vielleicht kannst du uns hier ja ein wenig am laufenden halten,

denke den ein oder anderen würde das sicher interessieren wie weit du kommst mit RS und WP.

Ich drück dir jedenfalls die Daumen! :)
Update:
Ich hab gestern noch mit Mag. Rippel telefoniert.
Der Rechtschutz greift wie befürchtet erst ab der zweiten Instanz. D.h. erst wenn ich wirklich in Berufung gehe.
Mein privater Rechtsschutz greift leider auch nicht.
Der Kostenvoranschlag von Mag. Rippel war zwar unter meiner Befürchtung, trotzdem ist es mir das nicht wert für die Ausarbeitung einer Stellungnahme.
In der Zwischenzeit hat sich auch ein Forumsuser angeboten mir zu helfen.
Danke an dieser Stelle.

Freitag werde ich auf die BH gehen und Akteneinsicht nehmen.
Mal schauen was da so drin steht.

Lg

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Do 7. Jun 2012, 11:48
von h.-j.
ich wünsche dir viel glück!
halte uns am laufen!

(ich möchte noch dieses jahr einen WP beantragen...

mfg
h.-j.

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Do 7. Jun 2012, 13:15
von Longchamp
wp bekommst nur wenns gründe dafür gibt :)
Einfach so kriegst den nicht.

Da brauchtst schon berufliche Gründe und selbst da gilt er nur solange du diesen Beruf ausübst. zB Security bei einer Botschaft oder Juwelier.
Wenn feierabend ist ist dieser WP nur noch eine WBK und das ist so auf dem WP vermerkt.

Polizisten, Justizwachbeamte und Kriminalpolizisten bekommen ihn ganz einfach aufgrund des Berufs.
Allerdings ist der WP nur so lange ein WP solange sie diesen Beruf auch ausüben.
Das heisst, wenn ich kündige wird der WP automatisch zu einer WBK.

Wenn du willst kannst mir deine Begründung per PM schicken und ich kann ja mal nächste Woche im Administrationsbüro nachfragen ob da möglich wäre.
Muss da sowieso mal anrufen.

Lg

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Do 7. Jun 2012, 13:40
von gewo
Longchamp hat geschrieben: Polizisten, Justizwachbeamte und Kriminalpolizisten bekommen ihn ganz einfach aufgrund des Berufs.
hi

da hat sich was geaendert
in wien werden seit ca 5.1. grundsaetzlich keine WPs mehr fuer polizisten ausgestellt

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Do 7. Jun 2012, 13:55
von Bud Spencer
Longchamp hat geschrieben:wp bekommst nur wenns gründe dafür gibt :)
Einfach so kriegst den nicht.

Da brauchtst schon berufliche Gründe und selbst da gilt er nur solange du diesen Beruf ausübst. zB Security bei einer Botschaft oder Juwelier.
Wenn feierabend ist ist dieser WP nur noch eine WBK und das ist so auf dem WP vermerkt.

Polizisten, Justizwachbeamte und Kriminalpolizisten bekommen ihn ganz einfach aufgrund des Berufs.
Allerdings ist der WP nur so lange ein WP solange sie diesen Beruf auch ausüben.
Das heisst, wenn ich kündige wird der WP automatisch zu einer WBK.

Wenn du willst kannst mir deine Begründung per PM schicken und ich kann ja mal nächste Woche im Administrationsbüro nachfragen ob da möglich wäre.
Muss da sowieso mal anrufen.

Lg
Moment!!! :naughty:
Nix da mit Feierabend WBK. Das bleibt ein WP, auch in seiner Freizeit. Solange er den Beruf macht oder bspw. Jäger (mit Begründung) ist.