Seit einiger Zeit durchforste ich schon dieses wirklich exzellente Forum auf der Suche nach den passenden Antworten. Da man hier wirklich kompetent beraten wird wende ich mich nun an euch mit der Bitte um Aufklärung.
Und zwar habe ich mich entschlossen eine WBK zu beantragen (…quel surprise
![Neutral :at1:](./images/smilies/icon/neutral.gif)
Da ich lieber auf Nummer sicher gehe, wollte ich mich im Vorhinein Informieren, denn ich habe Bedenken hinsichtlich meiner Unbescholtenheit.
Seit meiner Bewerbung beim Sicherheitsdienst weiß ich dass es in Ö mehrere Datenbanken gibt auf die unterschiedliche Autoritäten Zugriff haben. Was genau wird für die WBK überprüft?
Bei mir siehts da wie folgt aus:
Im Strafregister der Republik Ö scheint KEINE Verurteilung auf und es besteht KEIN Waffenverbot, aber…
Ich hatte 2 Delikte aus dem Strafrecht:
1 Strafbefehl aus D in der Höhe von 25 Tagessätzen
und
1 Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten bedingt mit 3 Jahren Probezeit (in denen ich mich noch immer befinde)
Das war auch der Grund warum ich beim Sicherheitsdienst dann doch nicht anfing. Mir wurde erklärt man müsse mich noch genauer überprüfen lassen (L-Zeugnis alleine reicht nicht) und schon ein kleiner Diebstahl der bereits 8 Jahre zurückliegen würde wäre ein Entlassungsgrund!
Bitte um Klärung des Sachverhaltes.
Vielen Dank im voraus und ganz liebe Grüße aus Wien,
DerPeter