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Austria abänderungen von kat B Semiautogewehren & Co
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Austria abänderungen von kat B Semiautogewehren & Co
Kann mich vielleicht kurz jemand aufklären, bei den semiautomatischen Kat B Büchsen gibts ja eine Regelung das "wesentliche komponenten nicht mit kriegsmaterial kompatibel sein dürfen" (oder so ähnlich
)...deswegen diese komische Warzenverstümmelung bei AR15 Gewehren... greift diese Regelung nur bei Kat B waffen? Annehmen ich will ne .308er AR15 mit Geradezugsystem... also komplett ohne Gaseinrichtung. Was dann? Könnte ich dann eine "unverstümmelte" Verschluss-Laufeinheit eines solchen Gewehres erwerben? Als Kat C ?
lg
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Re: Austria abänderungen von kat B Semiautogewehren & Co
Nein.
Die unveränderte Verschlusseinheit ist trotzdem Kat. A weil sie mit "Kriegsmaterial" austauschbar ist bzw. in sich selber schon Kriegsmaterial.
Der Lauf auch ohne Gasbohrung ist ebenfalls Kat. A weil immer noch ein "Kriegsmaterial Verschluss" reinpassen würde. (Also der Lauf selber villeicht noch nicht, aber sobald eine Barrel Extension drauf ist die unverändert ist sodass der Kat. A Verschluss reinpasst... bamm: Kat. A.)
Diese Geradezugsrepetier die aus Kat. A oder B Waffen entstehen, sind bei uns trotzdem nicht Kat. C sondern gelten auch nach dem Umbau laut BMI weiterhin als Kat. B oder eben sogar Kat. A im Prinzip.
Natürlich könntest du trotzdem sowas kaufen, zusätzliche Abänderungen an Verschluss und Barrel Extension vornehmen (lassen) und dann dem BMI vorlegen zur Einstufung in die Kat. C..... Hast du 2 Jahre Zeit und 2-3000€ übrig zum in den Sand setzen?
Ich weiss, recht logisch ist das ganze nicht, aber nach meinem Wissen ist genau DAS der derzeitige Stand der Dinge.
Weder die AUG Z Geradezügler aus DE noch die AR15 und AR10 Geradezügler aus GB sind bei uns Kat. C derzeit.
Die unveränderte Verschlusseinheit ist trotzdem Kat. A weil sie mit "Kriegsmaterial" austauschbar ist bzw. in sich selber schon Kriegsmaterial.
Der Lauf auch ohne Gasbohrung ist ebenfalls Kat. A weil immer noch ein "Kriegsmaterial Verschluss" reinpassen würde. (Also der Lauf selber villeicht noch nicht, aber sobald eine Barrel Extension drauf ist die unverändert ist sodass der Kat. A Verschluss reinpasst... bamm: Kat. A.)
Diese Geradezugsrepetier die aus Kat. A oder B Waffen entstehen, sind bei uns trotzdem nicht Kat. C sondern gelten auch nach dem Umbau laut BMI weiterhin als Kat. B oder eben sogar Kat. A im Prinzip.
Natürlich könntest du trotzdem sowas kaufen, zusätzliche Abänderungen an Verschluss und Barrel Extension vornehmen (lassen) und dann dem BMI vorlegen zur Einstufung in die Kat. C..... Hast du 2 Jahre Zeit und 2-3000€ übrig zum in den Sand setzen?
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It´s a damn poor mind that can think of only one way to spell a word. (Thomas Jefferson, 1743-1826)
Re: Austria abänderungen von kat B Semiautogewehren & Co
hiRobert hat geschrieben: ..aber nach meinem Wissen ist genau DAS der derzeitige Stand der Dinge...
nach meinem auch ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Austria abänderungen von kat B Semiautogewehren & Co
...und so zerbröselt der Keks nunmal...
trotzdem danke!
lg
trotzdem danke!
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