Muss für einen Eintrag (Ergänzung) einer Kat. C. (Kugelrepetierer Jagd) in den EU Waffenpass, für diese Gewehr ein ZWR Eintrag vorhanden sein? Oder hängt das nicht zusammen?
WH S
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Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Muss ZWR Eintrag vorhanden sein bei Eintrag in EU Pass
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Muss ZWR Eintrag vorhanden sein bei Eintrag in EU Pass
Waidmannsheil
Sirmarduk
Sirmarduk
Re: Muss ZWR Eintrag vorhanden sein bei Eintrag in EU Pass
Jap muss eingetragen sein


- josephiner
- .50 BMG
- Beiträge: 1269
- Registriert: Mo 31. Jan 2011, 23:32
Re: Muss ZWR Eintrag vorhanden sein bei Eintrag in EU Pass
Gabs da nicht nachträglich einen Erlass, dass dem nicht so sein muss?
Re: Muss ZWR Eintrag vorhanden sein bei Eintrag in EU Pass
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.ph ... ilit=eufwp" onclick="window.open(this.href);return false;
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