Hallo Leute!
Nur so vorab zur Info, ich bin neu hier im Forum.......und habe da gleich mal eine Frage
Wie man grundsätzlich zu einer WBK als ehemaliger Zivildiener kommt ist mir klar. Mir geht es um den Antrag bezüglich der Aufhebung des Waffenverbotes den man an die Landespolizeidirektion stellen muss.
Da dieser ja formlos ist und gut überlegt sein sollte,.....nun meine Frage/Bitte an euch......
1. Hat das scho jemand hintersich gebracht? wenn ja,
2. hat jemand so einen Antrag für mich zur Verfügung, damit ich mehr oder weniger eine Vorlage habe? um einen Eindruck zu bekommen wie man den schreiben sollte!
Bin für jede Hilfe dankbar!!!!!
BG
Bullseye408
Das Forum ist wieder in Betrieb. Es wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
WBK als Zivildiener
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- bullsEyE408
- .223 Rem
- Beiträge: 213
- Registriert: Do 18. Apr 2013, 09:31
- Wohnort: OÖ
Re: WBK als Zivildiener
Servus,
1. Warum willst Du es aufgehoben haben? Sportschütze, Selbstverteidigung, Ausübung der Jagd, ...
2. Schon mal die Suche im Forum bemüht?
Also persönliche Empfehlung: Schreib einen Brief in dem drinnen steht warum Du die Aufhebung willst. Sei ehrlich und genau, immer höflich und kopiere keine Floskeln die schon jemand anders verwendet hat.
1. Warum willst Du es aufgehoben haben? Sportschütze, Selbstverteidigung, Ausübung der Jagd, ...
2. Schon mal die Suche im Forum bemüht?
Also persönliche Empfehlung: Schreib einen Brief in dem drinnen steht warum Du die Aufhebung willst. Sei ehrlich und genau, immer höflich und kopiere keine Floskeln die schon jemand anders verwendet hat.
Re: WBK als Zivildiener
persönliche Empfehlung meinerseits: Forensuche benutzen! => http://www.pulverdampf.com/search.php?k ... bmit=Suche" onclick="window.open(this.href);return false;
so gehts: http://www.pulverdampf.com/faq.php#f7r0" onclick="window.open(this.href);return false;
so gehts: http://www.pulverdampf.com/faq.php#f7r0" onclick="window.open(this.href);return false;

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz