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Pumpgun vererbbar???
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Pumpgun vererbbar???
Hey bin neu hier und mache gerade die WBK.
Werde eine S&W 38special kurz von meinem Opa überschrieben bekommen aber auserdem besitzt er noch eine Pumpgun weil er die vor
dem Verbot gekauft hatt!
Ist diese mitlerweile verbotene Waffe übertragbar bzw vererbbar oda wird die nach seinem hoffentlich nicht sobald eintretenden Tot
vernichtet??
Werde eine S&W 38special kurz von meinem Opa überschrieben bekommen aber auserdem besitzt er noch eine Pumpgun weil er die vor
dem Verbot gekauft hatt!
Ist diese mitlerweile verbotene Waffe übertragbar bzw vererbbar oda wird die nach seinem hoffentlich nicht sobald eintretenden Tot
vernichtet??
Re: Pumbgun vererbbar???
Hallo und Willkommen im Forum!
Ein Freund von mir musste sie damals abgeben als seine Mutter verstorben ist.
Ist jetzt zwar auch schon wieder 4 Jahre her, aber ich glaub nicht das sich daran was geändert hatt.
Ein Freund von mir musste sie damals abgeben als seine Mutter verstorben ist.
Ist jetzt zwar auch schon wieder 4 Jahre her, aber ich glaub nicht das sich daran was geändert hatt.
Ladedaten wie immer ohne Gewähr!
Your best weapon is your brain. Don't leave home without it.
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- Kapselpracker
- .50 BMG
- Beiträge: 1593
- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
- Wohnort: Wien
Re: Pumbgun vererbbar???
mozmoz hat geschrieben:...
Ist diese mitlerweile verbotene Waffe übertragbar bzw vererbbar oda wird die nach seinem hoffentlich nicht sobald eintretenden Tot
vernichtet??
Verbotene Waffen können nicht vererbt werden.
mfg Andi
Re: Pumbgun vererbbar???
Kapselpracker hat geschrieben:mozmoz hat geschrieben:...
Ist diese mitlerweile verbotene Waffe übertragbar bzw vererbbar oda wird die nach seinem hoffentlich nicht sobald eintretenden Tot
vernichtet??
Verbotene Waffen können nicht vererbt werden.
mfg Andi
Doch können Sie. Unter gewissen Umständen.
Hatte der verstorbene die Pumpgun gemeldet (Also eine Kat. A Genehmigung auf der WBK). So KANN bei der Behörde ein Interesse und ein Bedarf glaubhaft gemacht werde.
Was so etwas wäre, mit Außnahme von Multigun-Bewerben (Klasse Manual) kann ich dir nicht sagen.
In der Regel wird Kat. A aber eingezogen.
- Kapselpracker
- .50 BMG
- Beiträge: 1593
- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
- Wohnort: Wien
Re: Pumbgun vererbbar???
Bud Spencer hat geschrieben:...
Doch können Sie. Unter gewissen Umständen.
Hatte der verstorbene die Pumpgun gemeldet (Also eine Kat. A Genehmigung auf der WBK). So KANN bei der Behörde ein Interesse und ein Bedarf glaubhaft gemacht werde.....
ja ich habe mich auch etwas schlecht ausgedrückt, besser wäre "Illegale" Waffen können nicht weitervererbt werden.
War bei mir so, in der Wasagasse haben's die Waffe letztendlich eingezogen, da kannst du Argumentieren was du willst.
Die Argumentieren, der Verstorbene hatte die Waffe zuletzt illegal besessen, und die hätte schon lange eingezogen werden müssen (keine Verbotene Waffe), und daher trifft das Erbrecht (Weitervererben) erst gar nicht zu.
mfg Andi
Re: Pumbgun vererbbar???
kommt anscheinend auf die behörde an, mein schwiegervater hatte einen illegalen nagantrevolver, den hab ich zur bh gebracht, wbk gemacht, is jetzt meiner und gemeldet (dachbodenfund)
grüsse
grüsse
R97, 6mmBR, 6.5x55, 7,5x54, 7.62x54, 2x 8x57, .308 Win, .338 LM, .416 Rigby, .450 Marlin, 2x 12-76,
Glock34 Gen4 M.O.S. / Glock19X / CZ75 SP-01 Shadow Boa Gold / Glock 44 / AUG ZA3 9mm / .45 ACP RBF Match-King / Glock 21 .45 ACP / S&W .460 Magnum
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Re: Pumpgun vererbbar???
Eine nicht gemeldete Kat. B ist halt was anderes als eine nicht gemeldete Kat. A 

Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Pumpgun vererbbar???
BigBen hat geschrieben:Eine nicht gemeldete Kat. B ist halt was anderes als eine nicht gemeldete Kat. A
Richtig
Re: Pumpgun vererbbar???
Das Ganze sollte euch ein Lehrstück sein: der Staat kann alles.
Vorher wurden sie legal verkauft. Nach dem Verbot wurden sie praktisch wertlos.
Diejenigen, die sie anmeldeten, bekamen eine, nur für den jeweiligen Besitzer gültige "befristete" Genehmigung, um das Ding behalten zu dürfen.
Für diejenigen, die eine VSRF abgaben, gab es anfangs eine "Entschädigung", deren Höhe, äh Niedrigkeit schon eine Frechheit war.
Wer nun noch eine alte, gemeldete VSRF hat, kann sie weder verkaufen (da kaum ein Mensch eine Genehmigung für A hat) noch verschenken, noch vererben und wenn er sie jetzt abgibt, gibt es nicht mal mehr eine Entschädigung.
Das zum Nachdenken für die Träumer, die glauben, ihr Arsenal hätte "Bestandschutz"

Vorher wurden sie legal verkauft. Nach dem Verbot wurden sie praktisch wertlos.
Diejenigen, die sie anmeldeten, bekamen eine, nur für den jeweiligen Besitzer gültige "befristete" Genehmigung, um das Ding behalten zu dürfen.
Für diejenigen, die eine VSRF abgaben, gab es anfangs eine "Entschädigung", deren Höhe, äh Niedrigkeit schon eine Frechheit war.
Wer nun noch eine alte, gemeldete VSRF hat, kann sie weder verkaufen (da kaum ein Mensch eine Genehmigung für A hat) noch verschenken, noch vererben und wenn er sie jetzt abgibt, gibt es nicht mal mehr eine Entschädigung.
Das zum Nachdenken für die Träumer, die glauben, ihr Arsenal hätte "Bestandschutz"



Re: Pumpgun vererbbar???
@Varmi
Ich geb dir überall recht!
Nur fairerweise muss man auch sagen, dass die Möglichkeit besteht die Waffe bspw. über einen zertifizierten Kat. A Händler ins Ausland zu verkaufen.
Ich geb dir überall recht!

Nur fairerweise muss man auch sagen, dass die Möglichkeit besteht die Waffe bspw. über einen zertifizierten Kat. A Händler ins Ausland zu verkaufen.
Re: Pumpgun vererbbar???
Angenommen der Vererber besaß legal eine Kategorie A Waffe die in einem anderen EU Staat keine Kat A ist, so muss es doch möglich sein diese über einen Händler ins Ausland zu verkaufen. Der Besitzer hatte ja nicht nur die Genehmigung zum Besitz inne sondern er war auch Besitzer im rechtlichen Sinne. Die Waffe ist ja nicht Eigentum des Staates! Ein Einzug ist wäre eine Enteignung. Am besten in diesen Angelegenheiten sowieso immer einen Anwalt besorgen.
Re: Pumpgun vererbbar???
titan hat geschrieben:Angenommen der Vererber besaß legal eine Kategorie A Waffe die in einem anderen EU Staat keine Kat A ist, so muss es doch möglich sein diese über einen Händler ins Ausland zu verkaufen.
hi
dazu brauchst keinen haendler
- verbringungsgenehmigung fuer kat A auf deiner waffenbehoerde holen ( € 58,- oder so ..)
- diese an den kaeufer schicken
- verbringungserlaubnis (zb aus DE) des kaeufers schicken lassen
- waffe versenden
ist ein standardproceedere
natuerlich geht es ueber einen haendler einfacher
vor allem dann wenn er einen weg kennt wie die dinger relativ guenstig legal versand werden koennen
denn am normalen weg (post, paketdienste ect) ist das nicht moeglich und die sonderversender nehmen immer ueber 100,- alleine fuer den versand (ohne exportformalitaeten)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Pumbgun vererbbar???
Bud Spencer hat geschrieben:Kapselpracker hat geschrieben:mozmoz hat geschrieben:...
Ist diese mitlerweile verbotene Waffe übertragbar bzw vererbbar oda wird die nach seinem hoffentlich nicht sobald eintretenden Tot
vernichtet??
Verbotene Waffen können nicht vererbt werden.
mfg Andi
Doch können Sie. Unter gewissen Umständen.
Hatte der verstorbene die Pumpgun gemeldet (Also eine Kat. A Genehmigung auf der WBK). So KANN bei der Behörde ein Interesse und ein Bedarf glaubhaft gemacht werde.
Was so etwas wäre, mit Außnahme von Multigun-Bewerben (Klasse Manual) kann ich dir nicht sagen.
In der Regel wird Kat. A aber eingezogen.
Es erben zu wollen ist kein Bedarf und einen Bedarf für eine Pumpgun nachweisen ist schwierig, gibt da ein Vwgh Urteil von einer Ehefrau die die Pumpgun ihres verstorbenen Gatten erben wollte, es wurde ihr untersagt, da habenwollen kein Bedarf ist.
Kapselpracker hat geschrieben:Bud Spencer hat geschrieben:...
Doch können Sie. Unter gewissen Umständen.
Hatte der verstorbene die Pumpgun gemeldet (Also eine Kat. A Genehmigung auf der WBK). So KANN bei der Behörde ein Interesse und ein Bedarf glaubhaft gemacht werde.....
ja ich habe mich auch etwas schlecht ausgedrückt, besser wäre "Illegale" Waffen können nicht weitervererbt werden.
War bei mir so, in der Wasagasse haben's die Waffe letztendlich eingezogen, da kannst du Argumentieren was du willst.
Die Argumentieren, der Verstorbene hatte die Waffe zuletzt illegal besessen, und die hätte schon lange eingezogen werden müssen (keine Verbotene Waffe), und daher trifft das Erbrecht (Weitervererben) erst gar nicht zu.
mfg Andi
Du hättest sagen müssen du hast die Waffe am Dachboden gefunden, dann wärs bei einer Kat. B kein Problem gewesen.
Re: Pumbgun vererbbar???
yoda hat geschrieben:[
Du hättest sagen müssen du hast die Waffe am Dachboden gefunden, dann wärs bei einer Kat. B kein Problem gewesen.
Eine Pumpgun, genauer gesagt eine Vorderschaftrepetierflinte, ist KEINE Kategorie B sondern Kategorie A Waffe und wurde 1996 nur mit dem Hinweis auf § 16 oder § 17 (sorry!) auf der WBK mit Nummer und Kaliber gemeldet und eingetragen. Im Normalfall wird Sie mit dir "sterben"! Verkauf ins Ausland vor deinem Ableben einmal ausgenommen, denn eine neue Ausnahmegenehmigung, vermute ich mal stark, wird nicht mehr ausgestellt.
Alles in allem: Danke lieber "Rechtsstaat Österreich" im Namen der 1996 Kriminalisierten!

Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard
9mm Para, .44 Mag, .22lr, Vierling, .223 Rem, .300 Blk, .308 Win, 8x50R, 8x57IS, .338 LM, Gauge 12
Gerhard
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- Kapselpracker
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Re: Pumbgun vererbbar???
yoda hat geschrieben:...Du hättest sagen müssen du hast die Waffe am Dachboden gefunden, dann wärs bei einer Kat. B kein Problem gewesen.
Das war in diesen fall absolut unmöglich...
