Mein Führerschein ist schon eine Weile her. Jetzt habe ich eine kleine Wette mit meiner Tochter.


Lg
Wieso nicht? Wie lange gilt dann der 70er? Ist mir unlogisch!Rontogosch hat geschrieben:Die Ortstafel hebt nicht die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf, es gilt der 70er.
70 gilt solange, bis 70 Ende - also a durchgestrichener 70diver99 hat geschrieben:Wieso nicht? Wie lange gilt dann der 70er? Ist mir unlogisch!Rontogosch hat geschrieben:Die Ortstafel hebt nicht die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf, es gilt der 70er.
Lg
Nope. In ungarn gibts aber eine regel das sie nur zur naechsren kreuzung gilt. Sowas gibt es in.at nicht!kasimir hat geschrieben:Hab mal gelernt das eine geschwbegr. nach 2400m endet ausser eine entspr. tafel hebt das auf.
Aber ganz ehrlich, bis dato bin ich nach einer Ortstafel Ende aufs Gas gestiegen.Die § 43 Abs 1 lit b Z 1 und Abs 4, § 52 lit a Z 10 a und b StVO lassen nicht den Schluß zu, daß durch das Richtzeichen "Ortstafel, Ortsende" (§ 53 Z 17 b StVO) das Verbotzeichen "Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)" (§ 52 lit a Z 10 a StVO) aufgehoben wird. Das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung ist grundsätzlich durch das Verbotzeichen "Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung" (§ 52 lit a z 10 b StVO) angezeigt. Auch wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Straßenstrecke angeordnet ist, die teilweise durch ein Gebiet führt, das durch Ortstafeln Ortsgebiet gekennzeichnet ist, endet sie erst durch das Verbotszeichen nach § 52 lit a Z 10 b StVO.