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Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma
Hab da mal eine theoretische Frage. Wenn ein Büma mit Kat A Genehmigung einen HA, der von Haus aus nur für semi auto ausgelegt ist (z.B.: SKS, SVT-40), nach Ö einführt und den Umbau auf full auto erschwehrt und vl noch am Verschlusskopf Warzen abflext Lauf mit gehärtetem Stahlstift fixiert etc., könnte Man den dann nicht Einstufen lassen, oder zumindest eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Angenommen man bekommt das Eine oder das Andere. Könnte dann nicht jeder andere Büma die selben Modifikationen durchführen und die Waffe als Kat. B verkaufen?!
Ich glaub, dass wär eine Möglichkeit dem Beamtenschimmel im BMI beizukommen.
Angenommen man bekommt das Eine oder das Andere. Könnte dann nicht jeder andere Büma die selben Modifikationen durchführen und die Waffe als Kat. B verkaufen?!
Ich glaub, dass wär eine Möglichkeit dem Beamtenschimmel im BMI beizukommen.
Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma
Umbau geht leicht
aber du musst die Waffe einstufen/genehmigen lassen
das geht nicht leicht
und hat mit dem BMI auch nix zu tun, sondern mit dem Sportministerium
aber du musst die Waffe einstufen/genehmigen lassen
das geht nicht leicht
und hat mit dem BMI auch nix zu tun, sondern mit dem Sportministerium
member the old PD design ? oh I member
Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma
Aja, BMLVS nicht BMI.
Eben, ich denk mir auch, dass das ein durchschnittlicher Büma in unter 1h Arbeit hinkriegen muss.
Darum die Frage: "Wurde das probiert?!"
Wenn nein, warum nicht. Immerhin wird sich andauernd beschwert warum es nur die "Heiligen drei Könige" gibt (ja ich weiß es gibt bedeutend mehr HAs in Ö...), das könnt ma ja zumindest versuchen zu ändern. Das es leicht sein muss, sagt ja keiner.
Eben, ich denk mir auch, dass das ein durchschnittlicher Büma in unter 1h Arbeit hinkriegen muss.
Darum die Frage: "Wurde das probiert?!"
Wenn nein, warum nicht. Immerhin wird sich andauernd beschwert warum es nur die "Heiligen drei Könige" gibt (ja ich weiß es gibt bedeutend mehr HAs in Ö...), das könnt ma ja zumindest versuchen zu ändern. Das es leicht sein muss, sagt ja keiner.
Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma
Weil du keine Kat. B Einstufung dafür kriegen wirst, ganz einfach.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma
Das ist keine Antwort auf die Frage ob es probiert wurde oder ob es ein anderer Büma auch darf.
Wie die Bürokratie so drauf ist, weiß ich eh, danke
Wie die Bürokratie so drauf ist, weiß ich eh, danke
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Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma
bei nen SVT40 zB kannst dir die Mühe sparen, weils keine fullauto Version davon gibt
früher hast den zB als Sammler als Kat.A genehmigt bekommen, wenn du "eine Sammlung repektabler Größe" hats
also zB Infanteriebewaffung Sowjet WK2 und du da wirklich alles was es gibt schon hast
(gilt natürlich nur für HALBAUTOMATEN)
aber heutztage wird a Anfrage zu 99,9% abgewiesen
einfach weil die Mag Ploner vom BMLV nix mehr von Kriegsmaterial wissen will
vom technischen wärs kein Problem, aber da brauchst nen Büchsenmacher die a Kat.A Genehmigung hat
des ham net alle...
und warum soll sich das einer antun, wenns offensichtlich nicht sinnhaft/zielführend ist?

früher hast den zB als Sammler als Kat.A genehmigt bekommen, wenn du "eine Sammlung repektabler Größe" hats
also zB Infanteriebewaffung Sowjet WK2 und du da wirklich alles was es gibt schon hast
(gilt natürlich nur für HALBAUTOMATEN)
aber heutztage wird a Anfrage zu 99,9% abgewiesen
einfach weil die Mag Ploner vom BMLV nix mehr von Kriegsmaterial wissen will
vom technischen wärs kein Problem, aber da brauchst nen Büchsenmacher die a Kat.A Genehmigung hat
des ham net alle...
und warum soll sich das einer antun, wenns offensichtlich nicht sinnhaft/zielführend ist?

Es is wie´s is.....
Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma
Mach es bitte und schreib uns dann die Erfolgsgeschichte und natürlich den Preis.meshuggah hat geschrieben:Das ist keine Antwort auf die Frage ob es probiert wurde oder ob es ein anderer Büma auch darf.
Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma
Wohl hat es Full Auto Versionen vom SVT-40 gegeben. Genauso wie vom SKS und von der FAL.
Aber wenn man die Semi auto eben umbauen würd, des wärs.
Ja bitte was wills den beim SKS als Kriegsmaterial sehen.
a. Internes Magazin mit 10 Schuss.
b. kein Mündungsdämpfer
b. kein Pistolengriff
c. gibt Versionen ohne Bajonetthalterung, sonnst flext mas halt weg
und so weiter
Der einzige Grund wird sein, dass es mal in Verwendung einer Armee war. Des könnt ma dann mit Umbau regeln.
Aber es gibt ja auch Nachbauten.
Warum sind die nicht Kat. B. Die sind nämlich mWn schwer umzubauen und sonnst liegen auch keine typischen Kriegsmaterial Merkmale vor.
Aber wenn man die Semi auto eben umbauen würd, des wärs.
Ja bitte was wills den beim SKS als Kriegsmaterial sehen.
a. Internes Magazin mit 10 Schuss.
b. kein Mündungsdämpfer
b. kein Pistolengriff
c. gibt Versionen ohne Bajonetthalterung, sonnst flext mas halt weg
und so weiter
Der einzige Grund wird sein, dass es mal in Verwendung einer Armee war. Des könnt ma dann mit Umbau regeln.
Aber es gibt ja auch Nachbauten.
Warum sind die nicht Kat. B. Die sind nämlich mWn schwer umzubauen und sonnst liegen auch keine typischen Kriegsmaterial Merkmale vor.
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Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma
ich hab so den Eindruck du solltest mal das aktuelle Waffengesetz durchlesen....

und des "Interne" Magazin von einen SVT40 zeig mir mal bitte
würd mi echt interessieren....
(vom Rest red i gar nimma..)


und des "Interne" Magazin von einen SVT40 zeig mir mal bitte
würd mi echt interessieren....
(vom Rest red i gar nimma..)

Es is wie´s is.....
Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma
ne i hab jetzt vom SKS geredet..
Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma
meshuggah nix für ungut, aber du scheinst keine Ahnung zu haben was bei den zuständigen Behörden abgeht. Das hat mit Logik absolut nichts zu tun, ist reine Politik.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma
Vom StG58 gab es mal einen Geradezugrepetierer. War aber nur ein Einzelstück, dafür aber Kat.C. Und glaube ich mehr als 20 Jahre her. Gehen tut es schon, wenn die Behörde will - wird sie aber momentan nicht.
Umbau auf Kat.B wird zu 99,99% nicht gehen, da Gesetz bei HA nur Ausnahme für Jagd- und Sportwaffen vorsieht. Und durch den Umbau wird das Ding nicht zu einer Sportwaffe, da es nach wie vor für das Militär entwickelt wurde.
Umbau auf Kat.B wird zu 99,99% nicht gehen, da Gesetz bei HA nur Ausnahme für Jagd- und Sportwaffen vorsieht. Und durch den Umbau wird das Ding nicht zu einer Sportwaffe, da es nach wie vor für das Militär entwickelt wurde.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma
@ Promo
Ja gut so viel ich weiß baut ja OA auch full auto OA 15. Und es ist ja nur ein M 4 Nachbau die von der Idee her eine militärische Waffe ist, aber durch diverse Abänderungen eben kein Kriegsmaterial mehr ist. Warum sollt das bei einem anderen System nicht auch funktionieren (ja ich hab das von BigBen gelesen).
Wenn die uns ohne logische Argumentation unser Recht auf Einstufung verwehren, dann sollten wir (wer immer das ist) halt das österreichische Rechtsschutzsystem beanspruchen. Bei der HS. 460 hats ja auch geklappt.
Aber gut ich sehe ein, dass das vl nicht der einfachste (billigste) Weg ist.
Ein anderer Denkansatz. Ein Vepr Tigr ist ja weder ein PSL, noch Dragunov Nachbau, sondern einfach nur eine "größere AK" die es auch z.B. in .308 Win zu kaufen gibt. Das heißt, dass Verschluss und Lauf von Haus aus nicht mit der militärischen Variante übereinstimmen. Auch gibts den Tigr mit 5 Schuss-Magazin, Lochschaft und ohne Mündungsbremse wie hier: https://www.atlanticfirearms.com/compon ... l?Itemid=0" onclick="window.open(this.href);return false;
Warum müsste ein Waffenhändler hierfür eine Ausnahmegenehmigung oder eine Einstufung beantragen und kann das nicht einfach importieren?!
Das Ding stimmt ja in keiner Eigenschaft weder mit Dragunov, PSL oder AK (nur vom Konzept und nicht von den tatsächlichen Maßen) überein, so dass was geändert werden müsste.
Edit: hier wären die Unterschiede: http://www.ar15.com/forums/t_4_80/14408 ... TIGR_.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Ja gut so viel ich weiß baut ja OA auch full auto OA 15. Und es ist ja nur ein M 4 Nachbau die von der Idee her eine militärische Waffe ist, aber durch diverse Abänderungen eben kein Kriegsmaterial mehr ist. Warum sollt das bei einem anderen System nicht auch funktionieren (ja ich hab das von BigBen gelesen).
Wenn die uns ohne logische Argumentation unser Recht auf Einstufung verwehren, dann sollten wir (wer immer das ist) halt das österreichische Rechtsschutzsystem beanspruchen. Bei der HS. 460 hats ja auch geklappt.
Aber gut ich sehe ein, dass das vl nicht der einfachste (billigste) Weg ist.
Ein anderer Denkansatz. Ein Vepr Tigr ist ja weder ein PSL, noch Dragunov Nachbau, sondern einfach nur eine "größere AK" die es auch z.B. in .308 Win zu kaufen gibt. Das heißt, dass Verschluss und Lauf von Haus aus nicht mit der militärischen Variante übereinstimmen. Auch gibts den Tigr mit 5 Schuss-Magazin, Lochschaft und ohne Mündungsbremse wie hier: https://www.atlanticfirearms.com/compon ... l?Itemid=0" onclick="window.open(this.href);return false;
Warum müsste ein Waffenhändler hierfür eine Ausnahmegenehmigung oder eine Einstufung beantragen und kann das nicht einfach importieren?!
Das Ding stimmt ja in keiner Eigenschaft weder mit Dragunov, PSL oder AK (nur vom Konzept und nicht von den tatsächlichen Maßen) überein, so dass was geändert werden müsste.
Edit: hier wären die Unterschiede: http://www.ar15.com/forums/t_4_80/14408 ... TIGR_.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma
Weil im WaffG steht, dass alle HA grundsätzlich Kat-A sind, aber Ausnahmen möglich sind. Und "unsere" HAs sind eben die Ausnahme.meshuggah hat geschrieben:...
Warum müsste ein Waffenhändler hierfür eine Ausnahmegenehmigung oder eine Einstufung beantragen und kann das nicht einfach importieren?!...
Gefällt mir auch nicht, ist aber derzeit so.
Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma
ja OA baut auch Vollautomaten
so what
die zivilen kommen aber als Halbautomaten aus der Fabrik
sind bei uns genauso verboten
nur die AT Version ist erlaubt welche eine Abänderung eines Halbautomaten ist
ohne Einstufung keine Musi
so what
die zivilen kommen aber als Halbautomaten aus der Fabrik
sind bei uns genauso verboten
nur die AT Version ist erlaubt welche eine Abänderung eines Halbautomaten ist
ohne Einstufung keine Musi
member the old PD design ? oh I member