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Fragen zu WBK und Verwahrung
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Fragen zu WBK und Verwahrung
Hallo!
Ich bin neu hier und hätte ein paar Fragen.
- Ich habe eine Jagdkarte und eine Flinte (seit kurzem). Nun habe ich eine WBK beantragt. Nach nur eine Woche war natürlich die Karte nicht da, aber dafür die Polizei wegen Verlässlichkeit.
Ist das normal? Lt. meinen Recherchen sollten die doch im Normalfall nur kommen, wenn eine Kat. B Waffe registiriert wäre und dann auch nur alle 5 Jahre.
- Ist in Wien die Verwahrung in einem versperrten Holzschrank für Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn die Wohnung nicht ebenerdig ist, Sicherheitstür vorhanden ist und nur alleine bewohnt wird?
Ich war beim Polizeibesuch nicht anwesend, daher kann ich auch deren Meinung dazu nicht wissen.
- Ich bin schon länger nach einer Verwarhungsalternative auf der Suche. Es soll kein Schrank sein, sondern eine Art Kiste.
Man findet einiges, wenn man im Internet nach "Under Bed Save" sucht, das ist aber alles im Bereich > 500,-. Kennt jemand vielleicht eine günstigere Alternative dazu?
Danke!
Chris
Ich bin neu hier und hätte ein paar Fragen.
- Ich habe eine Jagdkarte und eine Flinte (seit kurzem). Nun habe ich eine WBK beantragt. Nach nur eine Woche war natürlich die Karte nicht da, aber dafür die Polizei wegen Verlässlichkeit.
Ist das normal? Lt. meinen Recherchen sollten die doch im Normalfall nur kommen, wenn eine Kat. B Waffe registiriert wäre und dann auch nur alle 5 Jahre.
- Ist in Wien die Verwahrung in einem versperrten Holzschrank für Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn die Wohnung nicht ebenerdig ist, Sicherheitstür vorhanden ist und nur alleine bewohnt wird?
Ich war beim Polizeibesuch nicht anwesend, daher kann ich auch deren Meinung dazu nicht wissen.
- Ich bin schon länger nach einer Verwarhungsalternative auf der Suche. Es soll kein Schrank sein, sondern eine Art Kiste.
Man findet einiges, wenn man im Internet nach "Under Bed Save" sucht, das ist aber alles im Bereich > 500,-. Kennt jemand vielleicht eine günstigere Alternative dazu?
Danke!
Chris
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Fragen zu WBK und Verwahrung
Alles fragen die mehr oder weniger gleich sind und in den letzten tagen erst besprochen wurden:
viewtopic.php?f=20&t=30825" onclick="window.open(this.href);return false;
viewtopic.php?f=20&t=30965" onclick="window.open(this.href);return false;
Das nächste mal bitte einfach das Thema Waffenrecht bisal durchstöbern, oder die Suche benützen!
viewtopic.php?f=20&t=30825" onclick="window.open(this.href);return false;
viewtopic.php?f=20&t=30965" onclick="window.open(this.href);return false;
Das nächste mal bitte einfach das Thema Waffenrecht bisal durchstöbern, oder die Suche benützen!
Re: Fragen zu WBK und Verwahrung
Naja, die 2. Frage hat eher speziell auf Wien abgezielt. Letztendlich hängt es ja von der überprüfenden Person ab.
Ich habe gehört, dass für Kat B es eine Metallbehältnis sein muss.
Es soll da eine Vorschrift für die Auslegung des Gesetztes in Wien geben.
In anderen Bundesländern ist das nicht so.
Kann das jemand bestätigen? Oder ist das ein Blödsinn, den mir jemand erzählt hat.
Ich habe gehört, dass für Kat B es eine Metallbehältnis sein muss.
Es soll da eine Vorschrift für die Auslegung des Gesetztes in Wien geben.
In anderen Bundesländern ist das nicht so.
Kann das jemand bestätigen? Oder ist das ein Blödsinn, den mir jemand erzählt hat.
Beste Grüße
Christoph
Christoph
-
- Supporter .308 Win
- Beiträge: 3180
- Registriert: Do 13. Okt 2011, 16:16
- Wohnort: Oberösterreich
Re: Fragen zu WBK und Verwahrung
Na, für KAT B muss es kein Metallbehältnis sein. Du musst die Waffe allein gegen die Wegnahme von Unbefugten sichern...
Materialienvorschrift gibts da keine.
Materialienvorschrift gibts da keine.
Re: Fragen zu WBK und Verwahrung
Waren die nur wegen der Verlässlichkeit da, oder um sich schon mal im Vorfeld Deinen Waffenschrank anzusehen? Berichte über solche "vorbeugenden" Besuche gab es hier schon öfters, und nicht nur aus Wien.chris01 hat geschrieben:Nun habe ich eine WBK beantragt. Nach nur eine Woche war natürlich die Karte nicht da, aber dafür die Polizei wegen Verlässlichkeit.
Ist das normal? Lt. meinen Recherchen sollten die doch im Normalfall nur kommen, wenn eine Kat. B Waffe registiriert wäre und dann auch nur alle 5 Jahre.
Trenck
"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei
Javier Milei
- Dauerfeuer
- .50 BMG
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- Registriert: Do 18. Jun 2015, 13:21
Re: Fragen zu WBK und Verwahrung
du wohnst dort alleine, warst bei der Polizeikontrolle aber nicht anwesend.... netter Trick, wie geht der?chris01 hat geschrieben:...wenn die Wohnung nicht ebenerdig ist, Sicherheitstür vorhanden ist und nur alleine bewohnt wird?
Ich war beim Polizeibesuch nicht anwesend, daher kann ich auch deren Meinung dazu nicht wissen....

Don't eat the yellow snow...
Re: Fragen zu WBK und Verwahrung
sie waren an meinem hauptwohnsitz.
als der besuch stattgefunden hat, war ich aber am nebenwohnsitz.
sind dann nochmals zu meinem HWS gekommen, als ich auch da war.
aber die kasten eben nicht, da am NWS.
interessanter weise sollte der besuch umbedingt am HWS stattfinden, obwohl ich am tel. klargemacht habe, dass da nix ist.
und dem beamten bei der antragsstellung habe ich auch gesagt, dass die verwahrung am NWS stattfinden.
als der besuch stattgefunden hat, war ich aber am nebenwohnsitz.
sind dann nochmals zu meinem HWS gekommen, als ich auch da war.
aber die kasten eben nicht, da am NWS.
interessanter weise sollte der besuch umbedingt am HWS stattfinden, obwohl ich am tel. klargemacht habe, dass da nix ist.
und dem beamten bei der antragsstellung habe ich auch gesagt, dass die verwahrung am NWS stattfinden.
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Fragen zu WBK und Verwahrung
Hallo,
das die Polizei ausrückt zur Verlässlichkeitsprüfung und dabei auch gleich die Verwahrungsmöglichkeit sich ansehen will,
ist derzeit normaler Ablauf. Das wurde auch im Vorfeld beim WFS Kurs so vorgetragen.
Bei mir im Bezirk DL z.B.: Freitag WBK Antrag, Montags darauf Anruf Polizei.
Bei einem Kollegen Bezirk GS genau das gleiche (FR - MO).
Zu dieser Überprüfung kommen Sie schnell, danach dauerte es allerdings in beiden Fällen 5 Wochen bis zum eintreffen der Karte.
Ich nehme mal an, das du deinen WBK Antrag auf den Hauptwohnsitz gestellt hast. Dann kommt die Polizei auch natürlich an den Hauptwohnsitz.
Kann mich jetzt nicht mehr genau erinnern, aber mit Nebenwohnsitz am Antrag war da nix. Geht das überhaupt?
das die Polizei ausrückt zur Verlässlichkeitsprüfung und dabei auch gleich die Verwahrungsmöglichkeit sich ansehen will,
ist derzeit normaler Ablauf. Das wurde auch im Vorfeld beim WFS Kurs so vorgetragen.
Bei mir im Bezirk DL z.B.: Freitag WBK Antrag, Montags darauf Anruf Polizei.
Bei einem Kollegen Bezirk GS genau das gleiche (FR - MO).
Zu dieser Überprüfung kommen Sie schnell, danach dauerte es allerdings in beiden Fällen 5 Wochen bis zum eintreffen der Karte.
Ich nehme mal an, das du deinen WBK Antrag auf den Hauptwohnsitz gestellt hast. Dann kommt die Polizei auch natürlich an den Hauptwohnsitz.
Kann mich jetzt nicht mehr genau erinnern, aber mit Nebenwohnsitz am Antrag war da nix. Geht das überhaupt?
LG
Christian
Christian
-
- .223 Rem
- Beiträge: 282
- Registriert: Sa 12. Dez 2015, 08:31
Re: Fragen zu WBK und Verwahrung
Antragstellung ausschließlich! am Hauptwohnsitz möglich..
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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- Dauerfeuer
- .50 BMG
- Beiträge: 902
- Registriert: Do 18. Jun 2015, 13:21
Re: Fragen zu WBK und Verwahrung
Antrag ok, aber wer sagt, oder wo steht geschrieben, dass du deine Waffe am HWS verwahren musst?emanuel2408 hat geschrieben:Antragstellung ausschließlich! am Hauptwohnsitz möglich..
Don't eat the yellow snow...
Re: Fragen zu WBK und Verwahrung
Das wurde eh nicht behauptet.Dauerfeuer hat geschrieben:Antrag ok, aber wer sagt, oder wo steht geschrieben, dass du deine Waffe am HWS verwahren musst?emanuel2408 hat geschrieben:Antragstellung ausschließlich! am Hauptwohnsitz möglich..
Bei der Antragsstellung kann man aber NICHT formal festlegen, dass sie nicht zuerst zum HWS kommen sollen, weil es dort keine Waffen gibt.
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Fragen zu WBK und Verwahrung
Ich muss mich hier mal anhängen mit folgender Frage (und einer kurzen Erklärung dazu):
Frage: Ist eine gemeinsame Verwahrung der Kat. B Waffen erlaubt wenn die Anzahl der im Tresor befindlichen Waffen die erlaubte Menge an einer WBK (jeder von uns darf 2 besitzen) überschreitet? (z.B ich besitze 2 Waffen, meine Frau auch = zusammen 4 gleichzeitig im Tresor; also hätte ich Zugriff auf eben diese 4)
Meiner Frau wurde heute beim Waffenführerschein beigebracht dass eine gemeinsame Verwahrung (wir haben dann beide eine WBK) nicht erlaubt ist. Allerdings ohne auf die Menge selbst einzugehen. Ich bilde mir ein immer wieder gelesen zu haben dass bei Eheleuten wenn beide WBK/WP haben dass eben schon erlaubt ist. (z.B. jeder nur eine Waffe also gesamt 2 im Tresor soll auch nicht gestattet sein).
Ich habe mir den Thread http://www.pulverdampf.com/viewtopic.ph ... ehepartner" onclick="window.open(this.href);return false; durchgelesen und auch den Erlass http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... r_2006.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Aber ich konnte nirgendwo rauslesen was meine Frage konkret beantwortet (vor allem weil meine bessere Hälfte das gerne in einem Erlass oder Rechtstext lesen will).
Frage: Ist eine gemeinsame Verwahrung der Kat. B Waffen erlaubt wenn die Anzahl der im Tresor befindlichen Waffen die erlaubte Menge an einer WBK (jeder von uns darf 2 besitzen) überschreitet? (z.B ich besitze 2 Waffen, meine Frau auch = zusammen 4 gleichzeitig im Tresor; also hätte ich Zugriff auf eben diese 4)
Meiner Frau wurde heute beim Waffenführerschein beigebracht dass eine gemeinsame Verwahrung (wir haben dann beide eine WBK) nicht erlaubt ist. Allerdings ohne auf die Menge selbst einzugehen. Ich bilde mir ein immer wieder gelesen zu haben dass bei Eheleuten wenn beide WBK/WP haben dass eben schon erlaubt ist. (z.B. jeder nur eine Waffe also gesamt 2 im Tresor soll auch nicht gestattet sein).
Ich habe mir den Thread http://www.pulverdampf.com/viewtopic.ph ... ehepartner" onclick="window.open(this.href);return false; durchgelesen und auch den Erlass http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... r_2006.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Aber ich konnte nirgendwo rauslesen was meine Frage konkret beantwortet (vor allem weil meine bessere Hälfte das gerne in einem Erlass oder Rechtstext lesen will).
When freedom shivers in the cold shadow of true peril, it's always the patriots who first hear the call.
Re: Fragen zu WBK und Verwahrung
gemeinsame Verwahrung IST zulässig ...
member the old PD design ? oh I member
Re: Fragen zu WBK und Verwahrung
Jetzt muss i nurmehr den Rechtstext dazu herzeigen und sie glaubt mir's auchrupi hat geschrieben:gemeinsame Verwahrung IST zulässig ...

When freedom shivers in the cold shadow of true peril, it's always the patriots who first hear the call.
Re: Fragen zu WBK und Verwahrung
In dem von dir verlinkten (nicht mehr ganz aktuellen) Erlass steht es doch wörtlich auf Seite 148/149. In dem von 2015 ist der Text unverändert enthalten.MjrPayne hat geschrieben:Erlass http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... r_2006.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Aber ich konnte nirgendwo rauslesen was meine Frage konkret beantwortet (vor allem weil meine bessere Hälfte das gerne in einem Erlass oder Rechtstext lesen will).