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Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze
Liebe Leute!
Ich möchte in der nächsten Zeit die WBK beantragen - jetzt gibt es ja die Möglichkeit mehr als 2 Plätze zu beantragen.
Ich werde den Antrag mit der Begründung eines Sportschützen stellen.
Ist es von daher überhaupt möglich gleich bei der Beantragung mehr als 2 Plätze anzugeben oder muss ich da eine gewisse Zeit warten um dann die Erweiterung beantragen zu können?
Antrag stelle ich im Ländlichen also nicht in Wien.
Ich möchte in der nächsten Zeit die WBK beantragen - jetzt gibt es ja die Möglichkeit mehr als 2 Plätze zu beantragen.
Ich werde den Antrag mit der Begründung eines Sportschützen stellen.
Ist es von daher überhaupt möglich gleich bei der Beantragung mehr als 2 Plätze anzugeben oder muss ich da eine gewisse Zeit warten um dann die Erweiterung beantragen zu können?
Antrag stelle ich im Ländlichen also nicht in Wien.
Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze
möglich - ja, wahrscheinlich das es durchgeht - nein
Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze
Normalerweise bekommst du immer nur 2 Plätze bei Ausstellung. Weitere Plätze musst du dann nochmal separat beantragen. Dafür brauchst du dann natürlich auch Ergebnislisten, Vereinsmitgliedschaft und ein Schreiben deines Obmanns, dass du für verschiedene Bewerben mehr Plätze für deine eigenen Waffen brauchst.
- Black Rifles Matter -
Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze
sorry wenn das jetzt forsch klingt
aber welche besonderen Umstände kannst du als frisch aufgehobener Zivildiener vorweisen die dir mehr Plätze als gesetzlich vorgesehen zur Erstausstellung schon zugestehen würden ?
du musst für mehr Plätze eine Erweiterung deiner Karte durchführen, entweder nach 5 Jahren oder früher wenn du eine besondere Rechtfertigung nachweisen kannst
die einzige Möglichkeit für Normalbürger am Start schon mehr Plätze zu bekommen ist Erben im Todesfall
aber welche besonderen Umstände kannst du als frisch aufgehobener Zivildiener vorweisen die dir mehr Plätze als gesetzlich vorgesehen zur Erstausstellung schon zugestehen würden ?
du musst für mehr Plätze eine Erweiterung deiner Karte durchführen, entweder nach 5 Jahren oder früher wenn du eine besondere Rechtfertigung nachweisen kannst
die einzige Möglichkeit für Normalbürger am Start schon mehr Plätze zu bekommen ist Erben im Todesfall
member the old PD design ? oh I member
Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze
Bei Deiner Erstbeantragung bekommst max 2.bigbossAUT hat geschrieben:Ist es von daher überhaupt möglich gleich bei der Beantragung mehr als 2 Plätze anzugeben oder muss ich da eine gewisse Zeit warten um dann die Erweiterung beantragen zu können?
Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze
Weise nach, dass du den Schießsport aktiv betreibst - dann kanns funktionieren. Wenn du mit einem Packl Ergebnislisten und einer Vereinsmitgliedschaft antanzt könnte je nach Behörde schon "was gehen".§ 23 Abs 2 WaffG: Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf [...] nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze
§23 Abs2 WaffG besagt:
"Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports."
Es ist also grundsätzlich rechtlich auch möglich, bei Erstausstellung mehr als 2 Plätze auf der WBK zu beantragen und auch zu erhalten. Die Praxis allerdings schaut - zumindest derzeit - eher anders aus. Du kannst es ja versuchen mit Vereinsmitgliedschaft, Trainingsbestätigungen + mehrere Ergebnislisten von jeder Disziplin für die du eine Rechtfertigung glaubhaft machen willst, bist aber hier mehr oder weniger völlig in der Hand der Behörde.
Also rechtlich ist dein Vorhaben natürlich machbar - einfach so hingehen und 4 Plätze "zum Sportschießen" beantragen wird aber praktisch keinen Erfolg bringen (und auch mit guten Begründungen schauts im großteil Österreichs wohl eher schlecht aus).
"Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports."
Es ist also grundsätzlich rechtlich auch möglich, bei Erstausstellung mehr als 2 Plätze auf der WBK zu beantragen und auch zu erhalten. Die Praxis allerdings schaut - zumindest derzeit - eher anders aus. Du kannst es ja versuchen mit Vereinsmitgliedschaft, Trainingsbestätigungen + mehrere Ergebnislisten von jeder Disziplin für die du eine Rechtfertigung glaubhaft machen willst, bist aber hier mehr oder weniger völlig in der Hand der Behörde.
Also rechtlich ist dein Vorhaben natürlich machbar - einfach so hingehen und 4 Plätze "zum Sportschießen" beantragen wird aber praktisch keinen Erfolg bringen (und auch mit guten Begründungen schauts im großteil Österreichs wohl eher schlecht aus).
Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze
Eine gute Begründung ist nur eine mit Ergebnislisten und Vereinsmitgliedschaft. "Ich möchte gerne MAL...." reicht 100% nicht. Da muss man schon was vorweisen können.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze
Als Zivildiener Vereinsmitgliedschaft, Trainingsbestätigungen + mehrere Ergebnislisten wird nicht so einfach zu bekommen sein.
Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze
das hat er schon erledigtbino71 hat geschrieben:Als Zivildiener Vereinsmitgliedschaft, Trainingsbestätigungen + mehrere Ergebnislisten wird nicht so einfach zu bekommen sein.
member the old PD design ? oh I member
Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze
Ex-Zivi...und es gibt genug Vereine bei denen Noch-Zivis Mitglied sind und Listen sammeln...soweit ich weiss dürfen Zivis auf behördlich genehmigten Schiessständen ja auch mit Kat. B schiessen.bino71 hat geschrieben:Als Zivildiener Vereinsmitgliedschaft, Trainingsbestätigungen + mehrere Ergebnislisten wird nicht so einfach zu bekommen sein.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze
Das Eine ist was möglich wäre,
aber realistisch gesehen und aufgrund des Ermessens der Behörde ... no way ... wäre leichter heutzutage einen Lottosechser als > 2 Plätze zu bekommen.
aber realistisch gesehen und aufgrund des Ermessens der Behörde ... no way ... wäre leichter heutzutage einen Lottosechser als > 2 Plätze zu bekommen.
Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze
Auf behördlich genehmigten Schießständen dürfen sie mit allem schießen, was sie in die Hand bekommen 
Also wenn mans wirklich will, kriegt man die Ergebnislisten auch zusammen. Ist halt etwas mühsam, weil man immer mit Leihwaffen schießen muss und bei der Munition auf freundliche Schützenkollegen (oder die teilweise aberwitzigen Preise direkt am Stand) angewiesen ist, aber es geht jedenfalls.

Also wenn mans wirklich will, kriegt man die Ergebnislisten auch zusammen. Ist halt etwas mühsam, weil man immer mit Leihwaffen schießen muss und bei der Munition auf freundliche Schützenkollegen (oder die teilweise aberwitzigen Preise direkt am Stand) angewiesen ist, aber es geht jedenfalls.
- approach_lowg
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- Registriert: Do 29. Mär 2012, 17:08
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Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze
ja aber nur wenn kein Waffenverbot vorliegt.Plinkster hat geschrieben:Auf behördlich genehmigten Schießständen dürfen sie mit allem schießen, was sie in die Hand bekommen
Numquam Retro
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Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze
Das gilt aber natürlich für alle Personen, nicht nur für Zivis, und richtet sich nach den §§ 12 und 13 WaffG idgF. Hat per se nichts mit der Eigenschaft als Zivildienstpflichtiger zu tun...approach_lowg hat geschrieben:ja aber nur wenn kein Waffenverbot vorliegt.Plinkster hat geschrieben:Auf behördlich genehmigten Schießständen dürfen sie mit allem schießen, was sie in die Hand bekommen