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BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA
Eine interessante Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die wie das jüngste Erkenntnis des VwGH zur Erweiterung für Sportschützen erkennen lässt, dass für unsere Republik keineswegs ausschließlich weltfremde Waffengegner tätig sind.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... Suchworte=" onclick="window.open(this.href);return false;
Aus der Entscheidung kann man meiner Ansicht nach allgemein ableiten: für alle Halbautomaten, die den der Polizei als Standardbewaffnung zur Verfügung stehenden Waffen (P 80 und MP 88) unterlegen oder ebenbürtig sind, sollte die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 18 Abs. 2 WaffG eigentlich möglich sein. Der Weg dorthin ist aber steinig, kostspielig und zeitaufwändig, da sogar das BVwG in seinem Erkenntnis feststellt, dass das BMLVS die Erledigung solcher Anträge ohne nachvollziehbaren Grund verschleppt oder erst gar nicht vornimmt.
Beunruhigend sind die im Verfahren vom BMLVS offenbar vorgenommenen Versuche, die "Gefährlichkeit" der hierzulande zulässigen AR-15-Derivate zu beurteilen und insbesondere die Ausführungen des ARWT zum OA 15 (Punkt I. 8. letzter Absatz und folgende Punkte 9. und 10.). Auch wenn an der "Einstufung" dieser Waffen meiner Ansicht nach nicht zu rütteln ist, liest man so etwas nicht gerne.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... Suchworte=" onclick="window.open(this.href);return false;
Aus der Entscheidung kann man meiner Ansicht nach allgemein ableiten: für alle Halbautomaten, die den der Polizei als Standardbewaffnung zur Verfügung stehenden Waffen (P 80 und MP 88) unterlegen oder ebenbürtig sind, sollte die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 18 Abs. 2 WaffG eigentlich möglich sein. Der Weg dorthin ist aber steinig, kostspielig und zeitaufwändig, da sogar das BVwG in seinem Erkenntnis feststellt, dass das BMLVS die Erledigung solcher Anträge ohne nachvollziehbaren Grund verschleppt oder erst gar nicht vornimmt.
Beunruhigend sind die im Verfahren vom BMLVS offenbar vorgenommenen Versuche, die "Gefährlichkeit" der hierzulande zulässigen AR-15-Derivate zu beurteilen und insbesondere die Ausführungen des ARWT zum OA 15 (Punkt I. 8. letzter Absatz und folgende Punkte 9. und 10.). Auch wenn an der "Einstufung" dieser Waffen meiner Ansicht nach nicht zu rütteln ist, liest man so etwas nicht gerne.
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligungen für Thompson 1928 HA
Erschreckend finde ich, dass sich das BMLV bzw. einige dort Bedienstete so aufführen dürfen ohne dass das irgendwelche Konsequenzen hat...wenn ich mich in der Privatwirtschaft so aufführe kann ich mir spätestens nach dem 2. Rüffel von einer höchstgerichtlichen Instanz einen neuen Job suchen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligungen für Thompson 1928 HA
Man muss dazu sagen, dass das schon geht, wenn dein Chef hinter dir stehtBigBen hat geschrieben:Erschreckend finde ich, dass sich das BMLV bzw. einige dort Bedienstete so aufführen dürfen ohne dass das irgendwelche Konsequenzen hat...wenn ich mich in der Privatwirtschaft so aufführe kann ich mir spätestens nach dem 2. Rüffel von einer höchstgerichtlichen Instanz einen neuen Job suchen.

Ich will damit sagen, dass das ein politischer Auftrag ist und höchstwahrscheinlich nicht auf dem Mist einer einzelnen Beamtin wächst. Sonst gäbs schon längst die Weisung von oben.
9mm - .38 Special - .357 Mag. - .22 lfb. - .223 Rem. - 5,6x50R Mag. - 6,5x57R - 6,5-.284 Norma - .270 Win. - .300 BLK - .308 Win. - .30-06 Springfield - .30R Blaser - 20/76 - 16/70 - 12/76
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligungen für Thompson 1928 HA
Vielleicht weht ja jetzt ein neuer Wind durchs Ministerium? Neuer Chef?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligungen für Thompson 1928 HA
Man könnte bei jedem verschleppten Antrag eine Dienstaufsichtsbeschwerde vornehmen.
Zumindest hier in D lernen die Beamten dann recht schnell, da mit jeder Beschwerde die Aufstiegschancen / Besondungserhöhung empfindlich Kratzer nimmt.
Zumindest hier in D lernen die Beamten dann recht schnell, da mit jeder Beschwerde die Aufstiegschancen / Besondungserhöhung empfindlich Kratzer nimmt.
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligungen für Thompson 1928 HA
Meine Meinung: wenn ich der Antragsteller wäre, würde ich Amtshaftungsansprüche für die durch die Verzögerung verursachten Kosten (Schriftsätze etc.) prüfen. Deutlicher als das BVwG kann man es kaum schreiben.
Außerdem könnte man auch darüber nachdenken, ob hier allenfalls sogar die Grenze zum Amtsmissbrauch überschritten ist - auch wenn ich das im Ergebnis für nicht wahrscheinlich halte ...
Außerdem könnte man auch darüber nachdenken, ob hier allenfalls sogar die Grenze zum Amtsmissbrauch überschritten ist - auch wenn ich das im Ergebnis für nicht wahrscheinlich halte ...
- sixtwentynine
- .223 Rem
- Beiträge: 182
- Registriert: Sa 6. Dez 2014, 18:42
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligungen für Thompson 1928 HA
Bum, WBK mit zwahunderddreisg plätz...


Kein Versand , Übergabe nur an seriöse Personen mit Lichtbildausweis und Kaufvertrag.
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligungen für Thompson 1928 HA
Man hört es gibt Menschen mit 4stelligen Plätzen.sixtwentynine hat geschrieben:Bum, WBK mit zwahunderddreisg plätz...
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligungen für Thompson 1928 HA
Jaja die wilden 90er...Hrab hat geschrieben:Man hört es gibt Menschen mit 4stelligen Plätzen.sixtwentynine hat geschrieben:Bum, WBK mit zwahunderddreisg plätz...
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA
Trotzdem versteht die Schwelle zur Außnahmegenehmigung von bestimmten Waffen niemand bzw. sind diese nicht logisch nachvollziehbar hier bei uns in Österreich. Nicht dass ich irgendejemanden was neidisch bin, aber warum sollte lediglich ein Sammler Anspruch auf eine halbautomatisch 45. Auto haben ? Und da gibts noch ganz andere Dinger die sicherlich viele Waffenbesitzer in Österreich reizen würden, die aber von einem BMLVS gleich mal als KM eingestuft werden und dann nur mit einem aufwendigen Verfahren den Status einer legalen Waffe erreichen, wenn überhaupt. Dass sich das nachwievor hält ist fast unglaublich.
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA
Warum ist eigentlich ein M1 Garand KM? Weil er im WK2 eingesetzt wurde?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA
ALLE halbautomatischen Langwaffen sind Kriegsmaterialdiver99 hat geschrieben:Warum ist eigentlich ein M1 Garand KM? Weil er im WK2 eingesetzt wurde?
ausgenommen 22er, Schrot, jagdliche und sportliche
member the old PD design ? oh I member
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA
Alles klar!
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA
Wo steht in dem Erkenntnis, dass der Antragsteller die Bewilligung nur deshalb erhalten hat, weil er Sammler ist?Maddin hat geschrieben:Trotzdem versteht die Schwelle zur Außnahmegenehmigung von bestimmten Waffen niemand bzw. sind diese nicht logisch nachvollziehbar hier bei uns in Österreich. Nicht dass ich irgendejemanden was neidisch bin, aber warum sollte lediglich ein Sammler Anspruch auf eine halbautomatisch 45. Auto haben ?
Ich glaube du verwechselst die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für den Erwerb/Besitz von Kriegsmaterial (§ 18 Abs 2 WaffG, wie im gegenständlichen Fall) mit der "Einstufung" von Halbautomaten. Ist aber nicht dasselbe ...Und da gibts noch ganz andere Dinger die sicherlich viele Waffenbesitzer in Österreich reizen würden, die aber von einem BMLVS gleich mal als KM eingestuft werden und dann nur mit einem aufwendigen Verfahren den Status einer legalen Waffe erreichen, wenn überhaupt. Dass sich das nachwievor hält ist fast unglaublich.
Re: BVwG erteilt Ausnahmebewilligung für Thompson 1928 HA
Nein das war nur allgemein formuliert von mir. Bei den Außnahmegenehmigungen meine ich zB. die Pumpguns, die man ja als Sammler offensichtlich bekommt, als WBK Inhaber mit 2 Plätzen schaut man aber durch die Finger.Martin P hat geschrieben:Wo steht in dem Erkenntnis, dass der Antragsteller die Bewilligung nur deshalb erhalten hat, weil er Sammler ist?Maddin hat geschrieben:Trotzdem versteht die Schwelle zur Außnahmegenehmigung von bestimmten Waffen niemand bzw. sind diese nicht logisch nachvollziehbar hier bei uns in Österreich. Nicht dass ich irgendejemanden was neidisch bin, aber warum sollte lediglich ein Sammler Anspruch auf eine halbautomatisch 45. Auto haben ?
Ich glaube du verwechselst die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für den Erwerb/Besitz von Kriegsmaterial (§ 18 Abs 2 WaffG, wie im gegenständlichen Fall) mit der "Einstufung" von Halbautomaten. Ist aber nicht dasselbe ...Und da gibts noch ganz andere Dinger die sicherlich viele Waffenbesitzer in Österreich reizen würden, die aber von einem BMLVS gleich mal als KM eingestuft werden und dann nur mit einem aufwendigen Verfahren den Status einer legalen Waffe erreichen, wenn überhaupt. Dass sich das nachwievor hält ist fast unglaublich.