Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526
Temporäre Überlassung meiner Flinte
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Temporäre Überlassung meiner Flinte
Hallo zusammen, da die Waffenbesitzkarte schon wieder eine Weile her ist, dachte ich ich frag vorsichtshalber lieber hier nochmal bei den Profis nach. Meine Eltern wohnen relativ abgeschieden in der Einöde und mein Vater wird die nächsten 3 Wochen auf Urlaub sein. Da meine Mutter alleine etwas Angst hat, dachte ich daran ihr für den Fall der Fälle und zur Beruhigung einfach meine Flinte vorbeizubringen für die Dauer. Dürfte rechtlich ja kein Problem sein oder? Ne Flinte ist doch für jeden ab 18 frei erhältlich und es sind keine Personen unter 18 Jahren bei uns im Haushalt. Was meint ihr?
Danke im Voraus, LG
Danke im Voraus, LG
Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte
Frei ab 18 ja (inkl. 3-tägiger Wartefrist *edit* bei Bezug über Händler), aber sie ist auf dich registriert. Der Gesetzgeber sieht so einen Verleih meines Wissens nicht vor. Du kannst sie ihr prinzipiell überlassen (z.B. mit Kaufvertrag als Beleg dass sie sie nicht geklaut hat
) und sie müsste die Waffe nach spätestens 6 Wochen auf sich anmelden. Wenn dein Vater nach 3 Wochen aus dem Urlaub zurück ist, holst am besten du die Flinte wieder ab und zerreißt den "Kaufvertrag"
.
*edit* und geh bitte mit deiner Mutter zumindest einmal auf den Schießstand damit sie das Teil kennt und nicht erst im Notfall das erste Mal damit hantiert.


*edit* und geh bitte mit deiner Mutter zumindest einmal auf den Schießstand damit sie das Teil kennt und nicht erst im Notfall das erste Mal damit hantiert.
Zuletzt geändert von Robiwan am Fr 28. Jul 2017, 08:14, insgesamt 1-mal geändert.
Tiroler im Herzen - Europäer im Geiste
Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte
zwischen Privat und Privat gibts keine 3tägige Wartefrist
member the old PD design ? oh I member
Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte
rupi hat geschrieben:zwischen Privat und Privat gibts keine 3tägige Wartefrist
Schon klar. Damit wollte ich nur verdeutlichen dass man beim üblichen Weg (Händler => Kunde) das Ding nicht sofort bekommt.
Tiroler im Herzen - Europäer im Geiste
Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte
ich brauch auch keinen schriftlichen Kaufvertrag.
Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte
Hane hat geschrieben:ich brauch auch keinen schriftlichen Kaufvertrag.
Deswegen ja "z.B." Ob das jetzt eine Überlassungserklärung, Schenkung oder sonst was ist ist egal. Ich behaupte auch nicht dass es mündlich unmöglich/ungesetzlich ist, aber mit einem Stück Papier hat man wenigstens was in der Hand.
Aus eigener Erfahrung: Verkehrskontrolle in einem Auto eines Bekannten der mir halt "einfach so" den Wagen überlassen hat. Lenker ungleich Zulassungsbesitzer und für die Beamten war auch kein Naheverhältnis auf den ersten Blick erkennbar. Das hat gefühlt ewig gedauert bis der Sachverhalt geklärt war (sie haben wirklich meinen Bekannten angerufen der ihnen bestätigt hat dass ich mir das Auto geliehen hab). Nicht umsonst bekommt man bei Leihwägen (z.B. beim Autohaus) eine schriftliche Bestätigung.
Und jetzt stelle man sich das Ganze mit einer Waffe vor....
Tiroler im Herzen - Europäer im Geiste
Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte
ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Mama zu Hause eine Verkehrskontrolle hat, schon gar nicht wenn der Papa nicht daheim ist 
Spaß bei Seite, man macht nix falsch mit einer Überlassungsbestätigung oder einem Kaufvertrag, aber wenn ich meiner Mama eine Schrotflinte borge, habe ich mehr Angst um die Kiberer die sie sekkieren als darum ob die mich anrufen ob mir die Mama nicht die Flinte geklaut hat.

Spaß bei Seite, man macht nix falsch mit einer Überlassungsbestätigung oder einem Kaufvertrag, aber wenn ich meiner Mama eine Schrotflinte borge, habe ich mehr Angst um die Kiberer die sie sekkieren als darum ob die mich anrufen ob mir die Mama nicht die Flinte geklaut hat.
Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte
Bekommt ihr vom Büchsenmacher eine Überlassungsbestätigung?
Also ich leihe meinem Vater Waffen, die er besitzen darf, ohne Unterschrift.
Bis max. 6 Wochen.
Gesendet von meinem BLN-L21 mit Tapatalk
Also ich leihe meinem Vater Waffen, die er besitzen darf, ohne Unterschrift.
Bis max. 6 Wochen.
Gesendet von meinem BLN-L21 mit Tapatalk
Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte
Robert_M hat geschrieben:Bekommt ihr vom Büchsenmacher eine Überlassungsbestätigung?
Ja.
Tiroler im Herzen - Europäer im Geiste
Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte
Oh. Ich hatte das erst einmal weil mich die Behörde überprüfen wollte und mich beim ersten Mal nicht antraf. Da hab ich auch eine gewollt.
Aber C und D hatte ich noch nie eine...
Gesendet von meinem BLN-L21 mit Tapatalk
Aber C und D hatte ich noch nie eine...
Gesendet von meinem BLN-L21 mit Tapatalk
Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte
Robert_M hat geschrieben:Bekommt ihr vom Büchsenmacher eine Überlassungsbestätigung?
ja
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte
Robert_M hat geschrieben:Bekommt ihr vom Büchsenmacher eine Überlassungsbestätigung?
Also ich leihe meinem Vater Waffen, die er besitzen darf, ohne Unterschrift.
Bis max. 6 Wochen.
Gesendet von meinem BLN-L21 mit Tapatalk
gewerbliche ueberlassung (auch leihweise) muss ins ZWR gemeldet werden
egal wie lang die gewerbliche ueberlassung erfolgt
die meldepflicht entsteht unmittebar mit der ueberlassun
eintragung innerhalb von sechs wochen
private ueberlassung ist erst dann meldepflichtig wenn die ueberlassung laenger als sechs wochen dauert
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte
Kann gerne sein das mein Büro dies macht, muss ich ihn Mal fragen... Danke für die Information.
Gesendet von meinem BLN-L21 mit Tapatalk
Gesendet von meinem BLN-L21 mit Tapatalk