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EU Waffengesetz Frist?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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EU Waffengesetz Frist?
Hey,
ich hab mich gefragt wann das BMI endlich, einen Vorschlag zur Einhaltung der Richtlinie, betreffend des Waffengesetzes vorlegt und wann die Frist nun endet? Die EU als Supranationale Organisation kann ja den Mitgliedsstaaten soweit ich weiß, eine Klage anhängen wenn diese die Richtlinie nicht bis zur Frist erfüllen, und dann wird die Richtlinie geltendes Recht in Österreich. Da das ja jz wirklich schon eeewwiigg dauert war meine Frage ob die das beim BMI wirklich drauf anlegen oder wann die Frist endet? Oder gibt es schon irgendwas neues was ich Übersehen habe?
Danke
ich hab mich gefragt wann das BMI endlich, einen Vorschlag zur Einhaltung der Richtlinie, betreffend des Waffengesetzes vorlegt und wann die Frist nun endet? Die EU als Supranationale Organisation kann ja den Mitgliedsstaaten soweit ich weiß, eine Klage anhängen wenn diese die Richtlinie nicht bis zur Frist erfüllen, und dann wird die Richtlinie geltendes Recht in Österreich. Da das ja jz wirklich schon eeewwiigg dauert war meine Frage ob die das beim BMI wirklich drauf anlegen oder wann die Frist endet? Oder gibt es schon irgendwas neues was ich Übersehen habe?
Danke
Re: EU Waffengesetz Frist?
Na was warens... ich glaub 15 Monate bis zur Umsetzung, wenn ich mich nicht täusche.
Die Klage an sich ist in Art 258 AEUV geregelt.
Was die EU bei Nichtnachkommen der Aufforderung machen kann:
Die Klage an sich ist in Art 258 AEUV geregelt.
Was die EU bei Nichtnachkommen der Aufforderung machen kann:
Dass da irgendwas plötzlich innerstaatlich gelten soll, wäre mir neu. Lass mich aber gerne korrigieren.Art 260 AEUV:
(3) Erhebt die Kommission beim Gerichtshof Klage nach Artikel 258, weil sie der Auffassung ist, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtung verstoßen hat, Maßnahmen zur Umsetzung einer gemäß einem Gesetzgebungsverfahren erlassenen Richtlinie mitzuteilen, so kann sie, wenn sie dies für zweckmäßig hält, die Höhe des von dem betreffenden Mitgliedstaat zu zahlenden Pauschalbetrags oder Zwangsgelds benennen, die sie den Umständen nach für angemessen hält.
Stellt der Gerichtshof einen Verstoß fest, so kann er gegen den betreffenden Mitgliedstaat die Zahlung eines Pauschalbetrags oder eines Zwangsgelds bis zur Höhe des von der Kommission genannten Betrags verhängen. Die Zahlungsverpflichtung gilt ab dem vom Gerichtshof in seinem Urteil festgelegten Zeitpunkt.
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: EU Waffengesetz Frist?
Die RL kann nur unmittelbar in Geltung treten, wenn die RL 1. ausreichend bestimmt ist, 2. nicht fristgerecht umgesetzt wurde und 3. dem einzelnen RECHTE verleiht.
Der Staat kann sich nicht auf die Nicht-Umsetzung der RL berufen und sich seiner Verpflichtung auf Umsetzung entziehen. Ansonsten leitet die Komission ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV ein.
Bis wann die Richtlinie umgesetzt werden muss steht übrigens in der RL selbst drin. "Ewig lang" ist es bis jetzt nicht, gibt auch RL die erst Jahre später umgesetzt werden müssen.
Der Staat kann sich nicht auf die Nicht-Umsetzung der RL berufen und sich seiner Verpflichtung auf Umsetzung entziehen. Ansonsten leitet die Komission ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV ein.
Bis wann die Richtlinie umgesetzt werden muss steht übrigens in der RL selbst drin. "Ewig lang" ist es bis jetzt nicht, gibt auch RL die erst Jahre später umgesetzt werden müssen.
Re: EU Waffengesetz Frist?
nach ueblicherweise gut unterrichteten kreisen ist der gesetzesentwurf schon seit ein paar wochen fix fertighaluna hat geschrieben:Hey,
ich hab mich gefragt wann das BMI endlich, einen Vorschlag zur Einhaltung der Richtlinie, betreffend des Waffengesetzes vorlegt und wann die Frist nun endet? Die EU als Supranationale Organisation kann ja den Mitgliedsstaaten soweit ich weiß, eine Klage anhängen wenn diese die Richtlinie nicht bis zur Frist erfüllen, und dann wird die Richtlinie geltendes Recht in Österreich. Da das ja jz wirklich schon eeewwiigg dauert war meine Frage ob die das beim BMI wirklich drauf anlegen oder wann die Frist endet? Oder gibt es schon irgendwas neues was ich Übersehen habe?
Danke
ist diesmal totttttttaaaaaal geheim was drinnen steht
das einzige was geleakt ist, ist das angeblich wirklich begonnen wird grosse magazine zu zaehlen und zu melden
ich nehme an nachdem am 12.1. die neue regierung angelobt wurde wir das wohl in den ersten beschlussfassungen der neuen regierung mit drinnen sein.
die veroeffentlichung des vorentwurfes ist zwar gelebte praxis, ist aber bei besonderen umstaenden nicht verpflichtend hat man mir gesagt ....
Zuletzt geändert von gewo am Mi 29. Nov 2017, 14:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EU Waffengesetz Frist?
Jo das meinte ich mit Punkt 2,nicht Umsetzung, danke
Ja für mich ist es schon lang
wenn man fast 2 Jahre wartet mit dem Kauf von neuen "Spielzeug" um dann am Schluss ned zu enteignet wird, sind 2 Jahre schon lang
Als das ned schlimm genug wäre sitz einem die Freundin im Nacken die immer teurer Geschenke haben will, wenn das exponentiell so weitergeht hab ich kein geld mehr bis die Richtlinie draußen ist 
Ja für mich ist es schon lang



Re: EU Waffengesetz Frist?
Wie geht das? Woher will irgendwer wissen, wieviele grosse Magazine ich daheim hab?gewo hat geschrieben:das einzige was geleakt ist, ist das angeblich wirklich begonnen wird grosse magazine zu zaehlen und zu melden
....
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Re: EU Waffengesetz Frist?
du musst sie innerhalb einer meldefrist meldencas81 hat geschrieben:Wie geht das? Woher will irgendwer wissen, wieviele grosse Magazine ich daheim hab?gewo hat geschrieben:das einzige was geleakt ist, ist das angeblich wirklich begonnen wird grosse magazine zu zaehlen und zu melden
....
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Re: EU Waffengesetz Frist?
Aso... na fein. Danke.
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Re: EU Waffengesetz Frist?
Klingt nach Kat. C und D Meldung aus 2012. Künftig wohl Magazine mit Seriennummer. Mal schauen, vielleicht bleibt damit wenigstens Erwerb, Besitz und Verwendung möglich.gewo hat geschrieben:du musst sie innerhalb einer meldefrist meldencas81 hat geschrieben:Wie geht das? Woher will irgendwer wissen, wieviele grosse Magazine ich daheim hab?gewo hat geschrieben:das einzige was geleakt ist, ist das angeblich wirklich begonnen wird grosse magazine zu zaehlen und zu melden
....

Re: EU Waffengesetz Frist?
Wo werden die gezählt ? Bei den Händlern ?gewo hat geschrieben:das einzige was geleakt ist, ist das angeblich wirklich begonnen wird grosse magazine zu zaehlen und zu melden
Re: EU Waffengesetz Frist?
Naja, weisst ja wie das geht:Maddin hat geschrieben:Künftig wohl Magazine mit Seriennummer. Mal schauen, vielleicht bleibt damit wenigstens Erwerb, Besitz und Verwendung möglich.
1) Deckung eines Bedarfs im öffentlichen Interesse
2) Eignung zur Deckung
3) Kein gelinderes Mittel
Na was sollns denn sonst machen um zu verhindern, dass mit den bösen Highcapmags vom bösen LWB Schandtaten begangen werden. Und *schwupps*. Ist ja eh kaum was wert so ein 30er AR15 Mag. Und Sonderopfer bekommen dann 1 EUR pro Mag.

Schlussendlich frage ich mich, ob die Hersteller tatsächlich anfangen Seriennummern auf den Magazinen anzubringen. Besonders interessant, wenn man bspw in Richtung S&W, Ruger, Remington, Kimber, etc blickt... ob die das interessiert? Der Kaffeesud bleibt spannend.
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Re: EU Waffengesetz Frist?
Ja es bleibt spannend. Aber es geht leider auch um viel...cas81 hat geschrieben:Naja, weisst ja wie das geht:Maddin hat geschrieben:Künftig wohl Magazine mit Seriennummer. Mal schauen, vielleicht bleibt damit wenigstens Erwerb, Besitz und Verwendung möglich.
1) Deckung eines Bedarfs im öffentlichen Interesse
2) Eignung zur Deckung
3) Kein gelinderes Mittel
Na was sollns denn sonst machen um zu verhindern, dass mit den bösen Highcapmags vom bösen LWB Schandtaten begangen werden. Und *schwupps*. Ist ja eh kaum was wert so ein 30er AR15 Mag. Und Sonderopfer bekommen dann 1 EUR pro Mag.
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Schlussendlich frage ich mich, ob die Hersteller tatsächlich anfangen Seriennummern auf den Magazinen anzubringen. Besonders interessant, wenn man bspw in Richtung S&W, Ruger, Remington, Kimber, etc blickt... ob die das interessiert? Der Kaffeesud bleibt spannend.
Die Nummerierung muss ja auch nicht zwingend vom Hersteller erfolgen...
Re: EU Waffengesetz Frist?
von seriennummern hab ich nix gehoertMaddin hat geschrieben:Klingt nach Kat. C und D Meldung aus 2012. Künftig wohl Magazine mit Seriennummer. Mal schauen, vielleicht bleibt damit wenigstens Erwerb, Besitz und Verwendung möglich.gewo hat geschrieben:du musst sie innerhalb einer meldefrist meldencas81 hat geschrieben: Wie geht das? Woher will irgendwer wissen, wieviele grosse Magazine ich daheim hab?
halte ich auch fuer unwahrscheinlich
was soll das bringen
die stueckzahl musst du melden (vermutlich?)
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
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Re: EU Waffengesetz Frist?
Das wird dann mit einem eigenen, noch zu schaffenden Magazinregister verwaltet? Bsp. 3 Stk. 33 er Glock Mags, 5 stk. fürs Ar.. etc..gewo hat geschrieben:von seriennummern hab ich nix gehoertMaddin hat geschrieben:Klingt nach Kat. C und D Meldung aus 2012. Künftig wohl Magazine mit Seriennummer. Mal schauen, vielleicht bleibt damit wenigstens Erwerb, Besitz und Verwendung möglich.gewo hat geschrieben:
du musst sie innerhalb einer meldefrist melden
halte ich auch fuer unwahrscheinlich
was soll das bringen
die stueckzahl musst du melden (vermutlich?)
Wenn eines kaputt wird, verloren geht, was dann...
Kostenpflichtige Meldung ans Salzamt..

„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne
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Re: EU Waffengesetz Frist?
es weiss keiner was genauessauersigi hat geschrieben:Das wird dann mit einem eigenen, noch zu schaffenden Magazinregister verwaltet? Bsp. 3 Stk. 33 er Glock Mags, 5 stk. fürs Ar.. etc..gewo hat geschrieben:von seriennummern hab ich nix gehoertMaddin hat geschrieben:
Klingt nach Kat. C und D Meldung aus 2012. Künftig wohl Magazine mit Seriennummer. Mal schauen, vielleicht bleibt damit wenigstens Erwerb, Besitz und Verwendung möglich.
halte ich auch fuer unwahrscheinlich
was soll das bringen
die stueckzahl musst du melden (vermutlich?)
Wenn eines kaputt wird, verloren geht, was dann...
Kostenpflichtige Meldung ans Salzamt..irgendwie geht mir das schon langsam am Arm vorbei....
das mit den mags ist das einzige was ich gehoert habe aus ein paar ecken
und ich weiss nicht mal ob es wirklich stimmt
beim rest halten sich alle bedeckt
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