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Laufrohlinge
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Laufrohlinge
Hallo
kann man die Laufrohlinge in Österreich ohne Papiere kaufen ? Was braucht man alles im Falle dass man als Unternehmer die Laufrohlinge herstellen will ?
MfG.
svt40
kann man die Laufrohlinge in Österreich ohne Papiere kaufen ? Was braucht man alles im Falle dass man als Unternehmer die Laufrohlinge herstellen will ?
MfG.
svt40
Re: Laufrohlinge
wenn ein laufrohling kein patronenlager hat dann ist er ein waffenrechtliches garnixsvt40 hat geschrieben:Hallo
kann man die Laufrohlinge in Österreich ohne Papiere kaufen ? Was braucht man alles im Falle dass man als Unternehmer die Laufrohlinge herstellen will ?
MfG.
svt40
keine kauf beschraenkungen
betreffen herstellung ... keine ahnung
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Re: Laufrohlinge
Gerhard gibts dazu eine Verordnung oder ein Gesetz wo ich das nachlesen kann?gewo hat geschrieben:wenn ein laufrohling kein patronenlager hat dann ist er ein waffenrechtliches garnixsvt40 hat geschrieben:Hallo
kann man die Laufrohlinge in Österreich ohne Papiere kaufen ? Was braucht man alles im Falle dass man als Unternehmer die Laufrohlinge herstellen will ?
MfG.
svt40
keine kauf beschraenkungen
betreffen herstellung ... keine ahnung
Danke
Re: Laufrohlinge
Es gibt nur allerhand Definitionen die einem sagen ab wann etwas waffenrechtlich relevant ist, und solange es kein Patronenlager hat ist es kein waffenrechtlich relevantes Teil, es passt schließlich keine Patrone hinein, ist also nicht verwendungsfähig. Bei der äußeren Form wäre ich vorsichtig, man findet nicht viel darüber und rein theoretisch wäre ein Lauf selbst mit der fertigen äußeren Form noch nicht verwendungsfähig wenn er kein Patronenlager hat, ich wäre da aber persönlich sehr vorsichtig. In Deutschland ist alles was ein Feld-/Zugprofil hat schon ein Lauf, da muss man noch mehr aufpassen, bei uns ist der reine Rohling mit Feld-/Zugprofil nicht mehr als ein dickwandiges Stahlrohr.
Re: Laufrohlinge
dzt ist mir keine quelle gelaeufigWSM_Bertl hat geschrieben:Gerhard gibts dazu eine Verordnung oder ein Gesetz wo ich das nachlesen kann?gewo hat geschrieben:wenn ein laufrohling kein patronenlager hat dann ist er ein waffenrechtliches garnixsvt40 hat geschrieben:Hallo
kann man die Laufrohlinge in Österreich ohne Papiere kaufen ? Was braucht man alles im Falle dass man als Unternehmer die Laufrohlinge herstellen will ?
MfG.
svt40
keine kauf beschraenkungen
betreffen herstellung ... keine ahnung
Danke
ich vermute in einer verordnung oder einem erlass wirds schon stehen ....
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Re: Laufrohlinge
"Mit der Änderung des § 2 Abs. 2 ( durch Einfügung von „auch wenn sie Bestandteil eines
anderen Gegenstandes geworden sind“) wurde klargestellt, dass die Regelungen des
Waffengesetzes solange auf einen Gegenstand anzuwenden sind, solange dieser einen
verwendungsfähigen Teil einer Schusswaffe enthält. "
"(2) Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluss und
andere diesen entsprechende Teile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines
anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie verwendungsfähig und nicht
Kriegsmaterial sind. "
Quelle: http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... i_2015.pdf
anderen Gegenstandes geworden sind“) wurde klargestellt, dass die Regelungen des
Waffengesetzes solange auf einen Gegenstand anzuwenden sind, solange dieser einen
verwendungsfähigen Teil einer Schusswaffe enthält. "
"(2) Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluss und
andere diesen entsprechende Teile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines
anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie verwendungsfähig und nicht
Kriegsmaterial sind. "
Quelle: http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... i_2015.pdf
Re: Laufrohlinge
Also man könnte ohne Probleme Laufrohlinge in einem Unternehmen herstellen ?
Re: Laufrohlinge
Ich würde das bei der Gewerbebehörde schriftlich anfragen, als Einzelstück ist es sicher kein Problem, gewerblich in größeren Mengen, falls es überhaupt erlaubt ist, würde ich folgendes zu bedenken geben:svt40 hat geschrieben:Also man könnte ohne Probleme Laufrohlinge in einem Unternehmen herstellen ?
- Was ist wenn sich das Gesetz ändert ? Zahlst dann einen gewerberechtlichen Geschäftsführer oder machst wieder zu ?
- Kannst du es billiger machen, als die Hersteller gehämmerter Läufe ?
- Kannst du es besser machen, als die Hersteller von Matchläufen (Shilen, Krieger etc.) ?
Gehämmerte Läufe kosten in größeren Mengen fast nichts, und Matchläufe werden auf 2-3/1000mm gehont bevor sie gezogen werden, gezogen werden sie auch mit absurder Präzision. Da kosten alleine die Maschinen schon ein Vermögen, vom Knowhow es in der Qualität hinzubekommen ganz zu schweigen. Selbst bei geringen Stückzahlen sind da mal einige € 100.000,-- für die notwendigen Maschinen und viele Monate bzw. Jahre weg, bevor man den ersten konkurrenzfähigen Lauf hat.
Re: Laufrohlinge
du benoetigst fuer die industrielle herstellung von waffen oder waffenrelevanten teilen keine waffenhandels- oder buchsenmacher bzw. herstellungsgenehmigungyoda hat geschrieben:Ich würde das bei der Gewerbebehörde schriftlich anfragen, als Einzelstück ist es sicher kein Problem, gewerblich in größeren Mengen, falls es überhaupt erlaubt ist, würde ich folgendes zu bedenken geben:svt40 hat geschrieben:Also man könnte ohne Probleme Laufrohlinge in einem Unternehmen herstellen ?
- Was ist wenn sich das Gesetz ändert ? Zahlst dann einen gewerberechtlichen Geschäftsführer oder machst wieder zu ?
- Kannst du es billiger machen, als die Hersteller gehämmerter Läufe ?
- Kannst du es besser machen, als die Hersteller von Matchläufen (Shilen, Krieger etc.) ?
Gehämmerte Läufe kosten in größeren Mengen fast nichts, und Matchläufe werden auf 2-3/1000mm gehont bevor sie gezogen werden, gezogen werden sie auch mit absurder Präzision. Da kosten alleine die Maschinen schon ein Vermögen, vom Knowhow es in der Qualität hinzubekommen ganz zu schweigen. Selbst bei geringen Stückzahlen sind da mal einige € 100.000,-- für die notwendigen Maschinen und viele Monate bzw. Jahre weg, bevor man den ersten konkurrenzfähigen Lauf hat.
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Re: Laufrohlinge
Dann ist man aber sehr eingeschränkt und kann nichtmal seine eigenen Läufe testen. Dazu musst man sie nämlich zwangsläufig in Vorrichtungen oder Gewehre einbauen, und spätestens dann brauchst man die Gewerbeberechtigung. Abgesehen davon dass man ohne Gewerbeberechtigung jeder dubiosen Gesetzesänderung zum Opfer fallen könnte, die EU ist schließlich nicht gerade Pro-Waffen.
Re: Laufrohlinge
nochmal:yoda hat geschrieben:Dann ist man aber sehr eingeschränkt und kann nichtmal seine eigenen Läufe testen. Dazu musst man sie nämlich zwangsläufig in Vorrichtungen oder Gewehre einbauen, und spätestens dann brauchst man die Gewerbeberechtigung. Abgesehen davon dass man ohne Gewerbeberechtigung jeder dubiosen Gesetzesänderung zum Opfer fallen könnte, die EU ist schließlich nicht gerade Pro-Waffen.
um industriell WAFFEN herzustellen (oder auch waffenteile) brauchst du keine wie auch immer geartete waffenrechtliche berechtigung
keine waffehandelserlaubnis
keine buechsenmacher gewerbeberechtigung
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Re: Laufrohlinge
industrielle fertigung bedarf keiner berechtigungenwoolf hat geschrieben:Wie kommst du da drauf Gerhard?gewo hat geschrieben:nochmal:
um industriell WAFFEN herzustellen (oder auch waffenteile) brauchst du keine wie auch immer geartete waffenrechtliche berechtigung
Das letzte mal als ich nachgeschaut habe, war "Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung nichtmilitärischer Waffen" noch ein reglementiertes Gewerbe![]()
Für den Industriebetrieb sind die Zugangsvoraussetzungen halt deutlich lascher, das stimmt.
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Re: Laufrohlinge
ich such dirs abends mal rauswoolf hat geschrieben:Hast du bitte dazu eine Quelle für mich?gewo hat geschrieben:industrielle fertigung bedarf keiner berechtigungen
dzt ist hier ziemlicher betrieb ...
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