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Kassel. Für eine kleine Privatarmee hätte es gereicht: Zwölf Kalaschnikow-Sturmgewehre, drei Maschinenpistolen und sechs weitere Schusswaffen hatten zwei Männer aus Slowenien im Kofferraum, als sie im 2008 bei der „Internationalen Waffenbörse“ in Kassel kontrolliert wurden. Dafür bekamen sie nun Bewährungsstrafen.
Dazu fast 300 Schuss Munition sowie einen Flammenwerfer aus den Beständen der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR – voll funktionsbereit.
Am Dienstag kamen die beiden Militariahändler erneut nach Nordhessen. Diesmal jedoch unbewaffnet und nur, um sich ihre Strafe abzuholen: Wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz wurden sie vom Kasseler Amtsgericht zu zwölfmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt. Außerdem müssen sie jeweils 1000 Euro Geldbuße zahlen – und die Verfahrenskosten. Allein die Gutachten von Waffenexperten schlagen mit 6355,50 Euro zu Buche.
Es sind seriös wirkende Herrschaften: Der ältere, 63 Jahre alt, im dreiteiligen grauen Anzug, stellt sich als pensionierter Rechtsanwalt vor. Bei jeder seiner Antworten erhebt er sich von der Anklagebank, selbst wenn er nur sein Geburtsdatum angeben soll. „In Slowenien muss man das machen“, sagt er. Sein 54 Jahre alter Mitangeklagter trägt Lodenmantel und Krawatte und gibt seinen Beruf mit „Kraftfahrer, Maler und Schuhmacher“ an. Doch zurzeit sei er arbeitslos und widme sich der Bienenzucht.
Wie diese Herren an die Waffen gekommen sind, die sie in Kassel verkaufen wollten, wird leider nicht erörtert. Einvernehmlich einigen sich die Beteiligten auf das Strafmaß, danach geht alles ganz schnell.
„Ich bin einverstanden“, sagt der 63-Jährige – im Stehen, versteht sich. Was in der Anklage stehe, sei richtig. Und mehr Worte muss auch der zweite Angeklagte nicht machen.
Denn das Entscheidende haben zuvor bereits die Verteidiger erklärt: Ihre Mandanten hätten nicht gewusst, dass Einfuhr und Besitz derartiger Waffen ohne Erlaubnis in Deutschland strafbar sei.
„Sie dachten: Andere verkaufen das doch auch“, sagt Anwalt Dieter Keseberg. Und weil auch Gericht und Staatsanwaltschaft nicht an Vorsatz, sondern an Fahrlässigkeit glauben, fallen die Strafen milde aus.Für sein Schlusswort steht der Slowene auf: „Justitia est fundamentum regni“, sagt er. Übersetzt: „Gerechtigkeit ist das Fundament des Reiches.“