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Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 08:54
von chris01
Hallo!
Gibt es mit dem neuen Gesetzt hier irgendwelche Änderungen?
Es geht um die Überlassung von Kat. C zwischen Privatpersonen.
Ein Formular mit wer (Anschrift, WBK), was (Typ, Kaliber, Nr.), Datum und
Weiterleitung an die Behörden von beiden Personen sollte doch genügen, oder?
Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 08:59
von gewo
Du brauchst unbedingt die Daten des Verkäufers um deiner Verpflichtung die Waffe ins ZWR melden Nachkommen zu können
Sonst alles beim alten
Und an die Behörde wird nix weitergeleitet bei Kat C
Der Käufer geht zu einem Händler und zahlt dort fuers melden ins ZWR
Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 09:07
von chris01
Aha.
Würde es die Behörde garnicht machen können?
Ich hätte nämlich ohnehin einen Termin dort und dachte es würde grad gut passen.
Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 09:46
von gewo
chris01 hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 09:07
Aha.
Würde es die Behörde garnicht machen können?
Ich hätte nämlich ohnehin einen Termin dort und dachte es würde grad gut passen.
nö
Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 09:48
von panhandle
chris01 hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 09:07
Aha.
Würde es die Behörde garnicht machen können?
Ich hätte nämlich ohnehin einen Termin dort und dachte es würde grad gut passen.
Rein vom "technischen" Standpunkt aus wird es auch "dort" möglich sein......sag ich mal.
Wenn'st eh schon dort bist...einfach fragen bzw. vielleicht können sie Dir einen plausiblen Grund für dieses Procedere nennen.
g
Willi
Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 09:53
von gewo
panhandle hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 09:48
Rein vom "technischen" Standpunkt aus wird es auch "dort" möglich sein......sag ich mal.
Wenn's eh schon dort bist...einfach fragen bzw. vielleicht können sie Dir einen plausiblen Grund für dieses Procedere nennen.
der plausibelste ist halt dass es so im gesetz steht
Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 09:54
von AUG-andy
panhandle hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 09:48
chris01 hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 09:07
Aha.
Würde es die Behörde garnicht machen können?
Ich hätte nämlich ohnehin einen Termin dort und dachte es würde grad gut passen.
Rein vom "technischen" Standpunkt aus wird es auch "dort" möglich sein......sag ich mal.
Wenn'st eh schon dort bist...einfach fragen bzw. vielleicht können sie Dir einen plausiblen Grund für dieses Procedere nennen.
g
Willi
Hab ich noch nie gehört dass das auf einer Behörde funktioniert.
Auch wegen der Meldegebühr.
Ist ja wie der Waffenführerschein eine finanzielle Abgeltung für diese Arbeit.
Registrierungspflicht und Vornahme der Registrierung
§ 33. (1) Schusswaffen der Kategorien C sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen)
bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen. Im Falle des Erwerbs durch eine juristische Person mit Sitz im Bundesgebiet ist die Schusswaffe auf den Namen eines waffenrechtlichen Verantwortlichen zu registrieren. Der Gewerbetreibende hat darüber eine Bestätigung (Registrierungsbestätigung) auszustellen und dem Registrierungspflichtigen zu übergeben. Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat.
Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 09:57
von Exitus
Sehe ich das richtig, Kat B trägt die BH problemlos ein und bei Kat C soll das nicht gehen?
Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 09:58
von AUG-andy
Exitus hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 09:57
Sehe ich das richtig, Kat B trägt die BH problemlos ein und bei Kat C soll das nicht gehen?
Der Kandidat hat 100 Punkte

Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 10:09
von panhandle
Ich erwähnte die "technische Möglichkeit" und die wird sicherlich gegeben sein.
Und wenn der Fragesteller eh schon vor Ort ist....fragen kostet (in dem Fall) wohl nix....
g
Willi
Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 10:47
von chris01
Ok, also zum Händler!
- Ist jeder Händler dazu verpflichtet oder sollte ich erst anfragen, ob er das überhaupt macht
- Mit welchen Gebühren ist zu rechnen?
- Muss man die Waffe mitnehmen oder reicht das Dokument?
Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 10:51
von Alaskan454
panhandle hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 10:09
Ich erwähnte die "technische Möglichkeit" und die wird sicherlich gegeben sein.
Und wenn der Fragesteller eh schon vor Ort ist....fragen kostet (in dem Fall) wohl nix....
g
Willi
Angeblich nicht oder sie wollten es nicht machen das kann ich nicht sagen aber ich hatte schon Mal so einen Fall und war persönlich auf der Behörde.(Wien)
Mfg
Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 10:53
von AUG-andy
chris01 hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 10:47
Ok, also zum Händler!
- Ist jeder Händler dazu verpflichtet oder sollte ich erst anfragen, ob er das überhaupt macht
- Mit welchen Gebühren ist zu rechnen?
- Muss man die Waffe mitnehmen oder reicht das Dokument?
Waffe hab ich noch nie gebraucht, und auch noch nie mit gehabt.
Nur die Daten vom Vorbesitzer wenn möglich die Kopie seiner Meldung mit Nummer. Kosten in ganz Österreich unterschiedlich , von ca. 15-30€ ist alles möglich.
Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 10:54
von gewo
chris01 hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 10:47
Ok, also zum Händler!
- Ist jeder Händler dazu verpflichtet oder sollte ich erst anfragen, ob er das überhaupt macht
- Mit welchen Gebühren ist zu rechnen?
- Muss man die Waffe mitnehmen oder reicht das Dokument?
- nicht alle haendler koennen das aber die meisten
- gebühren je nach haendler zwischen 11,- und 35,- pro Meldung
- nur die Daten mitnehmen reicht, bei uns zb kannst meldungen auch per email beauftragen