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Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen

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chris01
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Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen

Beitrag von chris01 » Di 4. Feb 2020, 08:54

Hallo!

Gibt es mit dem neuen Gesetzt hier irgendwelche Änderungen?
Es geht um die Überlassung von Kat. C zwischen Privatpersonen.

Ein Formular mit wer (Anschrift, WBK), was (Typ, Kaliber, Nr.), Datum und
Weiterleitung an die Behörden von beiden Personen sollte doch genügen, oder?
Beste Grüße
Christoph

gewo
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Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen

Beitrag von gewo » Di 4. Feb 2020, 08:59

Du brauchst unbedingt die Daten des Verkäufers um deiner Verpflichtung die Waffe ins ZWR melden Nachkommen zu können
Sonst alles beim alten

Und an die Behörde wird nix weitergeleitet bei Kat C

Der Käufer geht zu einem Händler und zahlt dort fuers melden ins ZWR
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Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen

Beitrag von chris01 » Di 4. Feb 2020, 09:07

Aha.
Würde es die Behörde garnicht machen können?
Ich hätte nämlich ohnehin einen Termin dort und dachte es würde grad gut passen.
Beste Grüße
Christoph

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Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen

Beitrag von gewo » Di 4. Feb 2020, 09:46

chris01 hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 09:07 Aha.
Würde es die Behörde garnicht machen können?
Ich hätte nämlich ohnehin einen Termin dort und dachte es würde grad gut passen.
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Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen

Beitrag von panhandle » Di 4. Feb 2020, 09:48

chris01 hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 09:07 Aha.
Würde es die Behörde garnicht machen können?
Ich hätte nämlich ohnehin einen Termin dort und dachte es würde grad gut passen.
Rein vom "technischen" Standpunkt aus wird es auch "dort" möglich sein......sag ich mal.

Wenn'st eh schon dort bist...einfach fragen bzw. vielleicht können sie Dir einen plausiblen Grund für dieses Procedere nennen.

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Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen

Beitrag von gewo » Di 4. Feb 2020, 09:53

panhandle hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 09:48 Rein vom "technischen" Standpunkt aus wird es auch "dort" möglich sein......sag ich mal.
Wenn's eh schon dort bist...einfach fragen bzw. vielleicht können sie Dir einen plausiblen Grund für dieses Procedere nennen.
der plausibelste ist halt dass es so im gesetz steht
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Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen

Beitrag von AUG-andy » Di 4. Feb 2020, 09:54

panhandle hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 09:48
chris01 hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 09:07 Aha.
Würde es die Behörde garnicht machen können?
Ich hätte nämlich ohnehin einen Termin dort und dachte es würde grad gut passen.
Rein vom "technischen" Standpunkt aus wird es auch "dort" möglich sein......sag ich mal.

Wenn'st eh schon dort bist...einfach fragen bzw. vielleicht können sie Dir einen plausiblen Grund für dieses Procedere nennen.

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Hab ich noch nie gehört dass das auf einer Behörde funktioniert.
Auch wegen der Meldegebühr.
Ist ja wie der Waffenführerschein eine finanzielle Abgeltung für diese Arbeit.

Registrierungspflicht und Vornahme der Registrierung
§ 33. (1) Schusswaffen der Kategorien C sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen. Im Falle des Erwerbs durch eine juristische Person mit Sitz im Bundesgebiet ist die Schusswaffe auf den Namen eines waffenrechtlichen Verantwortlichen zu registrieren. Der Gewerbetreibende hat darüber eine Bestätigung (Registrierungsbestätigung) auszustellen und dem Registrierungspflichtigen zu übergeben. Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat.
Zuletzt geändert von AUG-andy am Di 4. Feb 2020, 09:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen

Beitrag von Exitus » Di 4. Feb 2020, 09:57

Sehe ich das richtig, Kat B trägt die BH problemlos ein und bei Kat C soll das nicht gehen?

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Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen

Beitrag von AUG-andy » Di 4. Feb 2020, 09:58

Exitus hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 09:57 Sehe ich das richtig, Kat B trägt die BH problemlos ein und bei Kat C soll das nicht gehen?
Der Kandidat hat 100 Punkte :lol:
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Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen

Beitrag von panhandle » Di 4. Feb 2020, 10:09

Ich erwähnte die "technische Möglichkeit" und die wird sicherlich gegeben sein.

Und wenn der Fragesteller eh schon vor Ort ist....fragen kostet (in dem Fall) wohl nix....

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Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen

Beitrag von chris01 » Di 4. Feb 2020, 10:47

Ok, also zum Händler!

- Ist jeder Händler dazu verpflichtet oder sollte ich erst anfragen, ob er das überhaupt macht
- Mit welchen Gebühren ist zu rechnen?
- Muss man die Waffe mitnehmen oder reicht das Dokument?
Beste Grüße
Christoph

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Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen

Beitrag von Alaskan454 » Di 4. Feb 2020, 10:51

panhandle hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 10:09 Ich erwähnte die "technische Möglichkeit" und die wird sicherlich gegeben sein.

Und wenn der Fragesteller eh schon vor Ort ist....fragen kostet (in dem Fall) wohl nix....

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Angeblich nicht oder sie wollten es nicht machen das kann ich nicht sagen aber ich hatte schon Mal so einen Fall und war persönlich auf der Behörde.(Wien)

Mfg

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Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen

Beitrag von AUG-andy » Di 4. Feb 2020, 10:53

chris01 hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 10:47 Ok, also zum Händler!

- Ist jeder Händler dazu verpflichtet oder sollte ich erst anfragen, ob er das überhaupt macht
- Mit welchen Gebühren ist zu rechnen?
- Muss man die Waffe mitnehmen oder reicht das Dokument?
Waffe hab ich noch nie gebraucht, und auch noch nie mit gehabt.
Nur die Daten vom Vorbesitzer wenn möglich die Kopie seiner Meldung mit Nummer. Kosten in ganz Österreich unterschiedlich , von ca. 15-30€ ist alles möglich.
MfG
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Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen

Beitrag von gewo » Di 4. Feb 2020, 10:54

chris01 hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 10:47 Ok, also zum Händler!

- Ist jeder Händler dazu verpflichtet oder sollte ich erst anfragen, ob er das überhaupt macht
- Mit welchen Gebühren ist zu rechnen?
- Muss man die Waffe mitnehmen oder reicht das Dokument?
- nicht alle haendler koennen das aber die meisten
- gebühren je nach haendler zwischen 11,- und 35,- pro Meldung
- nur die Daten mitnehmen reicht, bei uns zb kannst meldungen auch per email beauftragen
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