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Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Hallo!
Gibt es mit dem neuen Gesetzt hier irgendwelche Änderungen?
Es geht um die Überlassung von Kat. C zwischen Privatpersonen.
Ein Formular mit wer (Anschrift, WBK), was (Typ, Kaliber, Nr.), Datum und
Weiterleitung an die Behörden von beiden Personen sollte doch genügen, oder?
Gibt es mit dem neuen Gesetzt hier irgendwelche Änderungen?
Es geht um die Überlassung von Kat. C zwischen Privatpersonen.
Ein Formular mit wer (Anschrift, WBK), was (Typ, Kaliber, Nr.), Datum und
Weiterleitung an die Behörden von beiden Personen sollte doch genügen, oder?
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Du brauchst unbedingt die Daten des Verkäufers um deiner Verpflichtung die Waffe ins ZWR melden Nachkommen zu können
Sonst alles beim alten
Und an die Behörde wird nix weitergeleitet bei Kat C
Der Käufer geht zu einem Händler und zahlt dort fuers melden ins ZWR
Sonst alles beim alten
Und an die Behörde wird nix weitergeleitet bei Kat C
Der Käufer geht zu einem Händler und zahlt dort fuers melden ins ZWR
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Aha.
Würde es die Behörde garnicht machen können?
Ich hätte nämlich ohnehin einen Termin dort und dachte es würde grad gut passen.
Würde es die Behörde garnicht machen können?
Ich hätte nämlich ohnehin einen Termin dort und dachte es würde grad gut passen.
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
nöchris01 hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 09:07 Aha.
Würde es die Behörde garnicht machen können?
Ich hätte nämlich ohnehin einen Termin dort und dachte es würde grad gut passen.
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Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Rein vom "technischen" Standpunkt aus wird es auch "dort" möglich sein......sag ich mal.chris01 hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 09:07 Aha.
Würde es die Behörde garnicht machen können?
Ich hätte nämlich ohnehin einen Termin dort und dachte es würde grad gut passen.
Wenn'st eh schon dort bist...einfach fragen bzw. vielleicht können sie Dir einen plausiblen Grund für dieses Procedere nennen.
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
der plausibelste ist halt dass es so im gesetz stehtpanhandle hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 09:48 Rein vom "technischen" Standpunkt aus wird es auch "dort" möglich sein......sag ich mal.
Wenn's eh schon dort bist...einfach fragen bzw. vielleicht können sie Dir einen plausiblen Grund für dieses Procedere nennen.
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Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Hab ich noch nie gehört dass das auf einer Behörde funktioniert.panhandle hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 09:48Rein vom "technischen" Standpunkt aus wird es auch "dort" möglich sein......sag ich mal.chris01 hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 09:07 Aha.
Würde es die Behörde garnicht machen können?
Ich hätte nämlich ohnehin einen Termin dort und dachte es würde grad gut passen.
Wenn'st eh schon dort bist...einfach fragen bzw. vielleicht können sie Dir einen plausiblen Grund für dieses Procedere nennen.
g
Willi
Auch wegen der Meldegebühr.
Ist ja wie der Waffenführerschein eine finanzielle Abgeltung für diese Arbeit.
Registrierungspflicht und Vornahme der Registrierung
§ 33. (1) Schusswaffen der Kategorien C sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen. Im Falle des Erwerbs durch eine juristische Person mit Sitz im Bundesgebiet ist die Schusswaffe auf den Namen eines waffenrechtlichen Verantwortlichen zu registrieren. Der Gewerbetreibende hat darüber eine Bestätigung (Registrierungsbestätigung) auszustellen und dem Registrierungspflichtigen zu übergeben. Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat.
Zuletzt geändert von AUG-andy am Di 4. Feb 2020, 09:57, insgesamt 1-mal geändert.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Sehe ich das richtig, Kat B trägt die BH problemlos ein und bei Kat C soll das nicht gehen?
Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Der Kandidat hat 100 PunkteExitus hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 09:57 Sehe ich das richtig, Kat B trägt die BH problemlos ein und bei Kat C soll das nicht gehen?

MfG
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Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Ich erwähnte die "technische Möglichkeit" und die wird sicherlich gegeben sein.
Und wenn der Fragesteller eh schon vor Ort ist....fragen kostet (in dem Fall) wohl nix....
g
Willi
Und wenn der Fragesteller eh schon vor Ort ist....fragen kostet (in dem Fall) wohl nix....
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Ok, also zum Händler!
- Ist jeder Händler dazu verpflichtet oder sollte ich erst anfragen, ob er das überhaupt macht
- Mit welchen Gebühren ist zu rechnen?
- Muss man die Waffe mitnehmen oder reicht das Dokument?
- Ist jeder Händler dazu verpflichtet oder sollte ich erst anfragen, ob er das überhaupt macht
- Mit welchen Gebühren ist zu rechnen?
- Muss man die Waffe mitnehmen oder reicht das Dokument?
Beste Grüße
Christoph
Christoph
-
- .50 BMG
- Beiträge: 5270
- Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57
Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Angeblich nicht oder sie wollten es nicht machen das kann ich nicht sagen aber ich hatte schon Mal so einen Fall und war persönlich auf der Behörde.(Wien)panhandle hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 10:09 Ich erwähnte die "technische Möglichkeit" und die wird sicherlich gegeben sein.
Und wenn der Fragesteller eh schon vor Ort ist....fragen kostet (in dem Fall) wohl nix....
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Willi
Mfg
Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
Waffe hab ich noch nie gebraucht, und auch noch nie mit gehabt.chris01 hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 10:47 Ok, also zum Händler!
- Ist jeder Händler dazu verpflichtet oder sollte ich erst anfragen, ob er das überhaupt macht
- Mit welchen Gebühren ist zu rechnen?
- Muss man die Waffe mitnehmen oder reicht das Dokument?
Nur die Daten vom Vorbesitzer wenn möglich die Kopie seiner Meldung mit Nummer. Kosten in ganz Österreich unterschiedlich , von ca. 15-30€ ist alles möglich.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Überlassung/Verkauf zwischen Privatpersonen
- nicht alle haendler koennen das aber die meistenchris01 hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 10:47 Ok, also zum Händler!
- Ist jeder Händler dazu verpflichtet oder sollte ich erst anfragen, ob er das überhaupt macht
- Mit welchen Gebühren ist zu rechnen?
- Muss man die Waffe mitnehmen oder reicht das Dokument?
- gebühren je nach haendler zwischen 11,- und 35,- pro Meldung
- nur die Daten mitnehmen reicht, bei uns zb kannst meldungen auch per email beauftragen
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.