bin neu hier - kurz zu mir heiße René bin 26 Jahre alt und komme aus Salzburg!

Nun zu meiner Frage bzw. Problems...
Ich und meine bessere Hälfte entschlossen uns dazu uns bisschen zu verändern und Schießsport zu betreiben!
Wenn jeder eine WBK hat ist es ein klarer Vorteil also auf zum Waffenhändler, Waffenschein gemacht - Termin zum Psychologischen Gutachten alles OK - Passfotos gemacht - Termin bei der BH - und dann...
Es steht bei mir das ich Zivildienstpflichtig bin! Ich habe damals bei der Stellung Gesundheitliche Probleme angegeben wo diverse Untersuchungen nicht abgeschlossen waren weil sie sich genau mit dem Stellungstermin überschnitten haben, darauf war ich nur 3er Tauglich weil ich die Befunde nicht mit hatte, egal - die Dame bzw. Ärztin was auch immer meinte das sie mir den Zivildienst nahelegt ABER... nur weil sie gesagt hat wenn ich jetzt sage nein zum ZIVI sage und ich bekomme die Einberufung zum Heer vor den erforderlichen Befunden die ausschlaggebend zur Untauglichkeit sind habe ich "PECH" und muss Einrücken!
Und ich hätte beim ZIVI viel mehr zeit das nachzureichen usw.
Daraufhin sagte sie ABER ich sollte dennoch auf ein Ansuchen zur Freistellung eine sogenannte "Dienstfreistellung auf Dauer" ansuchen!
Bin dann bei der BH beim Amtsarzt gewesen der mit den vorgelegten Befunden die Freistellung bestätigte! Er sagte ebenfalls zu mir das ich somit Untauglich bin und mit keiner Einberufung zum Zivildienst oder Wehrdienst rechnen muss!
Der Waffenhändler sagte es sei kein Problem untauglich ist untauglich ist beim Zivi nur "netter" umschrieben...
Dann beim Antrag der WBK stellen dann der SCHOCK... es steht bei mir weiterhin Zivildienstpflichtig drinnen...
die Dame auf der BH fand das selbst eigenartig hatte aber keine weitere Erklärung dafür!
Gestern der Anruf der BH es sei keine WBK möglich da ich im 15 Jährigen Waffenverbot stecke... Super ihr wisst ja was das Psychologische Gutachten kostet und wie lange es gültig ist!

Mir geht das einfach nicht in meinen Kopf warum man weiterhin "Pflichtig" ist aber eine Unfähigkeit auf Dauer hat?
Wenn man für den Wehrdienst Untauglich ist man ja auch nicht weiterhin 15 Jahre "Wehrdienstpflichtig"...!
Eine Anfrage bei der LPD Salzburg ergab das ich für den Antrag auf Aufhebung des Waffenverbot ein Nachweis brauche der Bestätigt das ich mindestens 1 Jahr beim Schützenverein bin oder eine Jagdprüfung habe!
Das Bundesheer sagt ich könnte den Zivildienst widerrufen somit würde ich aber wieder Wehrpflichtig werden und müsste neuerdings auf Stellung und wenn die dann was anderes Feststellen zum Beispiel geringfügig Tauglich dann muss ich mindestens 4 Monate ins Heer... sorry bin 26 und habe einen Job eine Wohnung Auto usw. für mich Unvorstellbar!
Ich sagte sogar das ein Amtsärztliches Gutachten aufliegt - Darauf sagte das Heer das zählt bei ihnen nicht sondern nur das was die Kommission sagt!

Vielleicht hat hier wer Rat und Infos für mich!
Einen Termin in 3 Wochen beim Rechtsanwalt habe ich auch nur mich mal aus deren Sicht Beraten zu lassen das schadet sicher nicht!
Schöne und Liebe Grüße
René