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Anschlagschaft und große Magazine, ein potentielles Problem im Waffenschrank?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Nydorian
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Anschlagschaft und große Magazine, ein potentielles Problem im Waffenschrank?

Beitrag von Nydorian » Di 8. Apr 2025, 07:39

Servus,

da ich gerade mit einem pisolenkarabiner liebäugle und ich noch daran arbeite endlich in den erlauchten kreis der 30iger magazininhaber zu bewegen wurde mir klar dass ich potentiell ein problem im waffenscharank sitzen habe.

eine meiner pistolen, die in meinem waffenschrank wohnt, trägt immer einen anschlagschaft. und wie hier jemand, der deutlich klüger als ich ist, geschrieben hat
Da ein wie auch immer gearteter (Anschlag-) Schaft grundsätzlich eine kraftschlüssige Verbindung mit der Schußwaffe aufweisen muß um den Schützen beim Abfeuern derselben nicht zu gefährden kann man technisch gesehen immer von einem "Umbau" sprechen. Der Hinweis auf Z.7 bezieht sich auf die eigenständige Existenz der Kat.B, unabhängig ob mit 20+ Mag oder nicht. Da die "Intention des Gesetzgebers" im WaffG. und in der Praxis der Judikatur eine ständige Rolle spielt wird das Verbergen einer als besonders gefährlich eingestuften Waffe wohl sicher der Grund für diese Formulierung sein, FFW die mit welchem Schaftsystem auch immer ausgestattet werden, dürfen ohne dieses ohnehin unter 60 cm aufweisen. Soll Heißen: Eine als Pistole eingestufte und besessene B&T (= FFW, Kat. B) samt nachträglich angebrachten Schaft ist weiterhin Kat B wenn das Mag max 10 Schuß fasst.
ist das ding damit plötzlich ein karabiner und meine 0815 magazine mit 15 schuss sind plötzlich ein potentielles problem, weil
§ 3. Paragraph 3,
Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
8. Ziffer 8 von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann; von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Ziffer 7, fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann
meine magazine dürfen allesamt ausserhalb des waffenschranks leben, die fühlen sich daneben wohler und im fall von 0815 magazinen ist das ja auch wurscht, aber dank des anschlagschafts sind das plötzlich kat.A magazine und gehören speziell versperrt und zusätzlich darf ich sie im grunde nicht mehr besitzen.

die logische lösung ist natürlich die pistole aus dem anschlagschaft zu holen und wieder als nackte pistole zu verwaren, den anschlagschaft aus dem schrank zu holen, weil dann ist die sachlage wieder eine völlig andere.

was absurd ist, aber das sind wir ja gewohnt.

warum schreib ich das alles? hauptsächlich weil ich nach 7 minuten suchfunktion nichts passenderes gefunden habe als das zitat oben, was mich darin bestätigt, dass das mehr als paranoia ist und man aufpassen sollte und ich potentiell (nach dem muster: wenn der polizist mich hauen will, wäre das ein knüppel) ein problem im schrank gehabt habe und dieses problem jetzt nicht mehr existiert, denn der leere anschlagschaft ist ja kein problem.

oder? [dramatische musik] *pam pam paaaaam* [/dramatische musik]
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Re: Anschlagschaft und große Magazine, ein potentielles Problem im Waffenschrank?

Beitrag von Don Corleone » Di 8. Apr 2025, 08:43

die logische lösung ist natürlich die pistole aus dem anschlagschaft zu holen und wieder als nackte pistole zu verwaren, den anschlagschaft aus dem schrank zu holen, weil dann ist die sachlage wieder eine völlig andere.
Da schieße ich eine Frage nach.
Ich habe eine Celik Crossline C. Beim Kauf wurde ich vom Händler darüber informeirt, dass die Waffe und der Schaft getrennt zu verwahren sind, weil sonst Kat. A Soweit klar.
Die Waffe hängt bei mir an der Wand, getrennt vom Schaft, jedoch in unmittelbarer Nähe dazu.
Muss der Schaft wirklich räumlich getrennt werden? Würde für mich keinen Sinn ergeben, aber ich frage lieber nach.
Vielleicht kann die Frage wer beantworten - Danke!
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Nydorian
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Re: Anschlagschaft und große Magazine, ein potentielles Problem im Waffenschrank?

Beitrag von Nydorian » Di 8. Apr 2025, 09:30

Don Corleone hat geschrieben:
Di 8. Apr 2025, 08:43
Die Waffe hängt bei mir an der Wand, getrennt vom Schaft, jedoch in unmittelbarer Nähe dazu.
Muss der Schaft wirklich räumlich getrennt werden?
Soweit ich das verstanden habe ist das Anbringen ein "Umbau". (Auch wenn man kein Werkzeug braucht)

Das Zeug "für den Umbau" zu besitzen ist, nach meinem Verständnis, nicht das Problem, wenn keiner der Bauteile ein "waffenrelevanter Teil" ist.
(2) Absatz 2 Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.
Und das ist der Schaft ja nicht. (oder?)

Damit sollte es wurscht sein obs neben, drunter oder in einem anderen Haus gelagert ist. Es darf nur nicht "mit der Waffe verbunden" sein.

Ich persönlich würde den "Umbau" eben nur am Schiesstand vornehmen und, weil ich nicht so gern mit der Polizei streite, den Anschlagschaft (bzw meinen zukünftigen Pistolenkarabinerschaft) in eine Lade legen.
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Re: Anschlagschaft und große Magazine, ein potentielles Problem im Waffenschrank?

Beitrag von heiligst » So 13. Apr 2025, 18:02

Irgendwie dürfte das mit den 60cm so ein eigenes/schwieriges/graubereichiges Thema bei gewissen Waffen sein.

Habe mir gerade eine B&T GHM9-G gekauft und mich natürlich im Vorfeld auch mehrfach erkundigt - ganz klare/gleiche Aussagen bekam ich da auch nicht.

Die obige "Pistole" hat mit Klappschaft grob um die 62cm.
Aussage vom ö. Generalimporteur - Waffe wird als Pistole importier und erfasst - egal was man dann im Nachhinein daran montiert - es ändert nichts an der Einstufung. Es gibt ja auch versch. Schäfte für z.B. Glock...

Ein anderer Händler meinte: Tja, Graubereich und wenn man auf Nummer sicher gehen will, dann den Klappschaft erst am Schießstand montieren..

Tja!?


LG
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