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Kontrolle bei §41

Verfasst: Sa 5. Jul 2025, 16:24
von Master-chief1000
Bei einer 5 jährigen Kontrolle darf ja meines Wissens nur der Kategorie B Bestand kontrolliert werden.

Wie schaut es bei der Kontrolle bezüglich §41 aus. Muss ich nur die Art der Sicherung sämtlicher Waffen vorzeigen oder kann dann explizit jede Waffe also C und B kontrolliert werden? Hab nichts spezifisches gefunden.

Re: Kontrolle bei §41

Verfasst: Sa 5. Jul 2025, 17:19
von bino71
Steht doch eh im §41:
... ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist.

Sofern die gemäß Abs. 1 bekanntgegebenen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf die Zahl der verwahrten Waffen oder die Menge der verwahrten Munition nicht ausreichen, hat die Behörde die notwendigen Ergänzungen mit Bescheid vorzuschreiben. Hierbei ist eine angemessene Frist vorzusehen, innerhalb der die Sicherungsmaßnahmen zu verwirklichen sind.

Werden die gemäß Abs. 2 vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen nicht fristgerecht gesetzt oder erhält die Behörde nicht Zutritt zum Verwahrungsort, so kann sie nach den Umständen des Einzelfalles mit Ersatzvornahmen vorgehen, eine Überprüfung gemäß § 25 Abs. 2 vornehmen oder dem Betroffenen mit Bescheid die Verwahrung von 20 oder mehr Schußwaffen oder von Munition in großem Umfang an dieser Örtlichkeit untersagen; einer Beschwerde gegen einen solchen Bescheid kommt keine aufschiebende Wirkung zu.

Re: Kontrolle bei §41

Verfasst: Sa 5. Jul 2025, 18:16
von Master-chief1000
Der Paragraph ist mir bekannt. Darin stehen aber keine Details wie die Überprüfung genau stattzufinden hat. Ich habe bereits gehört und gelesen von keiner Überprüfung, über zählen der Anzahl bis Kontrolle jeder Waffe im ZWR. Darum will ich sicher sein was gesetzlich vorgesehen ist und was nicht.