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WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen
Ich - Österreicher und Novize im Forum - übersiedele demnächst aus den USA nach Österreich
, und möchte gerne einige meiner Faustfeuerwaffen mitbringen. Ich hoffe, dass in diesem Fall - ähnlich wie bei einer Erbschaft - mehr als zwei Plätze bereits bei der Erstausstellung der WBK genehmigt werden. Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Szenario?

Re: WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen
Erstens: Warum macht man sowas?mooko hat geschrieben: Mi 23. Jul 2025, 16:59 Ich - Österreicher und Novize im Forum - übersiedele demnächst aus den USA nach Österreich, und möchte gerne einige meiner Faustfeuerwaffen mitbringen. Ich hoffe, dass in diesem Fall - ähnlich wie bei einer Erbschaft - mehr als zwei Plätze bereits bei der Erstausstellung der WBK genehmigt werden. Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Szenario?
Und zweitens: Du bekommst exakt 2 Plätze.
- SectionThree
- .357 Magnum
- Beiträge: 143
- Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47
Re: WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen
Bei der Erstausstellung wird das schwierig, hier sind grundsätzlich zwei Plätze vorgesehen. Es ist nicht unmöglich, und beantragen kostet nichts, aber es muss dafür „eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht“ werden (§ 23 Abs. 2). Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports sowie das Sammeln von Schusswaffen.
Es erscheint mir insgesamt also nicht ausgeschlossen, aber rechne dir nicht zu große Chancen aus. Ansonsten gilt: Nach 5 Jahren Anspruch auf 5 Plätze, danach alle 5 Jahre zwei weitere Plätze, aber nur für Vereinsmitglieder. Bei 10 ist dann regelmäßig Schluss, außer wie gehabt mit guter Begründung und Rechtfertigung. Da wird dann aber besonders genau hingeschaut, auch in puncto Verwahrung und, bei Sammlern, Fachkenntnis.
Es erscheint mir insgesamt also nicht ausgeschlossen, aber rechne dir nicht zu große Chancen aus. Ansonsten gilt: Nach 5 Jahren Anspruch auf 5 Plätze, danach alle 5 Jahre zwei weitere Plätze, aber nur für Vereinsmitglieder. Bei 10 ist dann regelmäßig Schluss, außer wie gehabt mit guter Begründung und Rechtfertigung. Da wird dann aber besonders genau hingeschaut, auch in puncto Verwahrung und, bei Sammlern, Fachkenntnis.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
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Re: WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen
Bei der Erstausstellung seit 2019 gesetzlich festgelegt genau zwei Plätze.
Ned einer
Ned drei
Genau zwei
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Ned drei
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Re: WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen
Als Regelfall. Die Behörde hat schon einen Spielraum, davon (nur nach oben hin!) abzuweichen. Wenn zB ein guter deutscher Schieß-Sportler nach Österreich übersiedelt und hier eine WBK braucht, könnte man gut begründen, warum 2 Plätze nicht ausreichen. Für Feld-, Wald- und Wiesen-Waffenbesitzer wird's das aber eher nicht spielen.twin2000 hat geschrieben: Mi 23. Jul 2025, 17:35Bei der Erstausstellung seit 2019 gesetzlich festgelegt genau zwei Plätze.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
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Re: WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen
§ 23 WaffG bestimmt
"...Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird...."
Das bedeutet auch bei der Ersterteilung der Waffenrechtlichen Bewilligung können mehr als zwei Plätze bewilligt werden.
In der Praxis bedeutet das, dass deine Waffenbehörde, wenn du mehr als zwei Plätzen beantragst, gemäß § 10 WaffG zu entscheiden hat, ob dir die Behörde mehr als zwei Plätze genehmigt oder nicht.
Eine Rechtfertigung wirst du wohl ziemlich sicher schreiben müssen.
Meiner Rechtsansicht nach hat dein Fall nichts mit einer Erbschaft oder einem Fund zu tun.
"...Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird...."
Das bedeutet auch bei der Ersterteilung der Waffenrechtlichen Bewilligung können mehr als zwei Plätze bewilligt werden.
In der Praxis bedeutet das, dass deine Waffenbehörde, wenn du mehr als zwei Plätzen beantragst, gemäß § 10 WaffG zu entscheiden hat, ob dir die Behörde mehr als zwei Plätze genehmigt oder nicht.
Eine Rechtfertigung wirst du wohl ziemlich sicher schreiben müssen.
Meiner Rechtsansicht nach hat dein Fall nichts mit einer Erbschaft oder einem Fund zu tun.
Re: WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen
Mehr als zwei Plätze wirst du wahrscheinlich nicht bekommen. Ein Bekannter, der zwei Waffen am Depot hatte, hat sich bei seiner Behörde erkundigt, als das Depot abgeschafft wurde, ob er zwei weitere Plätze bekommen könnte. Die Antwort des Sachbearbeiters war: entweder die Waffen dem Händler verkaufen oder Plätze auf der Waffenbesitzkarte freimachen.
Re: WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen
Bei Erbschaft ab ca 10:00 bzw bei 12:00 gäbe es z.B. mehrere Plätze.
https://www.youtube.com/watch?v=G8Ylcrn5iLc&t=635s
Wenn die Waffen schon im Besitz sind könnte man es ja versuchen.
Wie die Einfuhr funktioniert ohne WBK ?
https://www.youtube.com/watch?v=G8Ylcrn5iLc&t=635s
Wenn die Waffen schon im Besitz sind könnte man es ja versuchen.
Wie die Einfuhr funktioniert ohne WBK ?
Re: WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen
Der Import aus USA ist sehr teuer und kompliziert - erkundige dich vorher - nicht dass du dann die bösen Überraschungen erlebst.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen
Das was hier vorgebracht wird, kann ich aus eigener Kenntnis so absolut nicht bestätigen. Ich kenne einige Fälle, bei denen ausländischen Staatsbürgern im Zuge der Erstausstellung der WBK mehr als zwei Plätze zugestanden wurde (auch einen Fall einer dreistelligen Anzahl an Kat.B). Dazu erforderlich waren insbesondere Besitznachweise der betreffenden Staaten. Je mehr Dokumente der Übersiedelnde beibringen konnte, desto besser.
Ich empfehle daher möglichst zeitnahe mit der Behörde Kontakt aufzunehmen, diese mit einer Liste der zu importierenden Waffen/im aufrechten Besitz befindlichen Waffen zu konfrontieren, etwa auch darzulegen wieso man diese hat (Erbschaft, Sportschütze, Jäger, Sammler, etc.) und ganz einfach darum bitten welche Unterlagen man beibringen muss, damit die Ausstellung der WBK in Österreich auch erfolgreich klappt.
Wenn du in den USA keine Jagdberechtigung hast (und dir der betreffende Landesjagdverband auch keine österreichische Jagdkarte ausstellt), dann wirst du auch um ein psychologisches Gutachten nicht herum kommen. Das würde ich bereits vorab in Angriff nehmen. Zusätzlich, ich weiß nicht, welche Staatsbürgerschaft du hast - eventuell daher das Thema Drittstaatsangehöriger und dem Waffenverbot ex lege beachten.
Edit: achso, betreffend Kosten Export Waffen: soweit ich weiß, gibt es in den USA auch für Waffen als Übersiedelungsgut besondere Freistellungen. Das sollte dir die US Seite aber mitteilen. In Österreich ist für Kat.A (soweit es sich nicht um Kriegsmaterial iSd § 18 WaffG handelt), Kat.B und Kat.C ex lege für Drittstaaten keine Einfuhrgenehmigung vorgesehen, d.h. z.B. eine Vorderschaftrepetierflinte darf - wenn man in Österreich eine Genehmigung zum Besitz ebendieser hat - auch ohne vorherige Einfuhrgenehmigung importiert werden. Diesfalls ist aber ohnehin auch die Waffenbehörde erster Ansprechpartner. Um Zollbefreiung in Anspruch zu nehmen werden im Idealfall auch Besitznachweise, dass sich diese jedenfalls mehr als 1 Jahr vor der Übersiedelung im aufrechten Besitz waren, hilfreich sein. Hinzu kommt, dass ab Hauptwohnsitzmeldung in Österreich binnen einem Jahr auch der Import der Schusswaffen abgeschlossen sein sollte, um die Zollbefreiung in Anspruch nehmen zu können. Soweit möglich empfehle ich jedenfalls die Schusswaffen gemeinsam im Container mit dem anderen Übersiedelungsgut zu transportieren (ggf. Hinweispflicht an Spedition beachten! Sollte dieser z.B. in München landen und am Landweg nach Österreich verbracht werden so ist nach meinem Kenntnisstand eine Durchfuhrgenehmigung durch Deutschland einzuholen).
Zuletzt, abhängig davon welche Waffen du importierst und was du mit diesen vor hast wird im Regelfall es erforderlich sein, dass diese einen gültigen amtlichen Beschuss unterzogen werden. Manche Waffe mag das eventuell nicht zu überleben, insoweit das beachten.
Ich empfehle daher möglichst zeitnahe mit der Behörde Kontakt aufzunehmen, diese mit einer Liste der zu importierenden Waffen/im aufrechten Besitz befindlichen Waffen zu konfrontieren, etwa auch darzulegen wieso man diese hat (Erbschaft, Sportschütze, Jäger, Sammler, etc.) und ganz einfach darum bitten welche Unterlagen man beibringen muss, damit die Ausstellung der WBK in Österreich auch erfolgreich klappt.
Wenn du in den USA keine Jagdberechtigung hast (und dir der betreffende Landesjagdverband auch keine österreichische Jagdkarte ausstellt), dann wirst du auch um ein psychologisches Gutachten nicht herum kommen. Das würde ich bereits vorab in Angriff nehmen. Zusätzlich, ich weiß nicht, welche Staatsbürgerschaft du hast - eventuell daher das Thema Drittstaatsangehöriger und dem Waffenverbot ex lege beachten.
Edit: achso, betreffend Kosten Export Waffen: soweit ich weiß, gibt es in den USA auch für Waffen als Übersiedelungsgut besondere Freistellungen. Das sollte dir die US Seite aber mitteilen. In Österreich ist für Kat.A (soweit es sich nicht um Kriegsmaterial iSd § 18 WaffG handelt), Kat.B und Kat.C ex lege für Drittstaaten keine Einfuhrgenehmigung vorgesehen, d.h. z.B. eine Vorderschaftrepetierflinte darf - wenn man in Österreich eine Genehmigung zum Besitz ebendieser hat - auch ohne vorherige Einfuhrgenehmigung importiert werden. Diesfalls ist aber ohnehin auch die Waffenbehörde erster Ansprechpartner. Um Zollbefreiung in Anspruch zu nehmen werden im Idealfall auch Besitznachweise, dass sich diese jedenfalls mehr als 1 Jahr vor der Übersiedelung im aufrechten Besitz waren, hilfreich sein. Hinzu kommt, dass ab Hauptwohnsitzmeldung in Österreich binnen einem Jahr auch der Import der Schusswaffen abgeschlossen sein sollte, um die Zollbefreiung in Anspruch nehmen zu können. Soweit möglich empfehle ich jedenfalls die Schusswaffen gemeinsam im Container mit dem anderen Übersiedelungsgut zu transportieren (ggf. Hinweispflicht an Spedition beachten! Sollte dieser z.B. in München landen und am Landweg nach Österreich verbracht werden so ist nach meinem Kenntnisstand eine Durchfuhrgenehmigung durch Deutschland einzuholen).
Zuletzt, abhängig davon welche Waffen du importierst und was du mit diesen vor hast wird im Regelfall es erforderlich sein, dass diese einen gültigen amtlichen Beschuss unterzogen werden. Manche Waffe mag das eventuell nicht zu überleben, insoweit das beachten.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen
Vielen Dank an alle für Eure Einschätzungen und Anregungen! Sehr hilfreich.
Ich werde dem pragmatischen Vorschlag von Promo folgen, und bei der BH einmal anfragen, was in meinem Fall hinsichtlich Kat. B Plätzen möglich und welche Art von Dokumentation erforderlich wäre.
A propos Import: Meines Wissens bedarf es in Österreich in der Tat nur der WBK, und in den USA einer (kostenfreien) Exportlizenz. Leider kann ich die Waffen nicht im Übersiedlungsgut mitnehmen, da die meisten Spediteure dies nicht erlauben. Es bleibt u. U. das Fluggepäck: Die AUA z. B. veranschlagt 200 Euro pro Koffer mit Waffe(n).
Ich werde dem pragmatischen Vorschlag von Promo folgen, und bei der BH einmal anfragen, was in meinem Fall hinsichtlich Kat. B Plätzen möglich und welche Art von Dokumentation erforderlich wäre.
A propos Import: Meines Wissens bedarf es in Österreich in der Tat nur der WBK, und in den USA einer (kostenfreien) Exportlizenz. Leider kann ich die Waffen nicht im Übersiedlungsgut mitnehmen, da die meisten Spediteure dies nicht erlauben. Es bleibt u. U. das Fluggepäck: Die AUA z. B. veranschlagt 200 Euro pro Koffer mit Waffe(n).
Re: WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen
Aufpassen:
Speditionsabfertigung kostet auch sicher 150,- ( ausser du bist zolldeklarant vom beruf, dann kannst die fünfzehn seiten auch selber ausfüllen)
Und die verwahrung im sicherheitsraum bis die kripo die einfuhr freigegeben hat (mibd 3-4 Tage) auch pro tag einen knapp 3 stelligen betrag
Speditionsabfertigung kostet auch sicher 150,- ( ausser du bist zolldeklarant vom beruf, dann kannst die fünfzehn seiten auch selber ausfüllen)
Und die verwahrung im sicherheitsraum bis die kripo die einfuhr freigegeben hat (mibd 3-4 Tage) auch pro tag einen knapp 3 stelligen betrag
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen
Freigabe von Waffen am Flughafen Wien macht der Zoll und hat noch nie länger als einen Tag ab Einreichung der Zolldokumente gedauert. Die größte Schwierigkeit ist nur ein Unternehmen zu finden, welches auch mit Privatpersonen arbeitet - die meisten am Flughafen Wien lehnen das ab, aus Haftungsgründen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen
Promo hat geschrieben: Mo 28. Jul 2025, 09:23 Freigabe von Waffen am Flughafen Wien macht der Zoll und hat noch nie länger als einen Tag ab Einreichung der Zolldokumente gedauert. Die größte Schwierigkeit ist nur ein Unternehmen zu finden, welches auch mit Privatpersonen arbeitet - die meisten am Flughafen Wien lehnen das ab, aus Haftungsgründen.
Es ging um Fragen was bei einer Einfuhr schief gehen kann...
Ich denke die Meisten wissen nicht dass Waffen, Munition, Sprengstoffe usw. in Schwechat in einem Lager des Flughafens bleiben müssen und NICHT an die Spedition übergeben werden so lange diese nicht durch die Kripo freigegeben sind.
Ein Kollege hatte letztes Jahr den Fall dass Sprengstoff am Mittwoch eingeflogen wurde, am Donnerstag ein Feiertag war, die Verzollung und Freigabe am Freitag erfolgt ist, aber die Info an Ihn dass abholbereit kam so spät dass die Abholung an dem Tag nicht mehr möglich war. Daher Abholung am Montag.
Mittwoch bis Montag, daher 6 Tage.
Es war ein vierstelliger Betrag + Mwstr der da an den VIE fuer das Sicherheitslager zu zahlen war.
Und ich selber hatte dieses Jahr ein Problem wegen einer Falschdeklaration durch den Versender welches dazu geführt hat dass eine Schusswaffe fast drei Monate den Flughafen nicht verlassen konnte. Hätte die waehrend der Zeit im Sicherheitslager gelegen dann haetten die Kosten den Wert der Waffe um ein vielfaches überstiegen...
Ein Geschäftspartner hat mal Schusswaffen im Wert von €€.€€€,- nicht selber vom VIE abgeholt sondern ab USA direkt an sich versenden lassen. Obwohl der Versand aus USA bis zu ihm als versicherter Versand gebucht war wurden die Waffen ab SChwechat Flughafen ganz normal mit Botendienst versendet.
Waffen am Weg vom Flughafen bis zum Endempfänger in AT in Verlust geraten. "Auf den Warenwert "versichert" ist am Weg vom Airport zum Empfänger generell garnix mehr. Diese Strecke ist nicht versicherbar. Er hat irgendwas mit € 8,- pro Kilogramm des Pakets als Ersatzzahlung erhalten (Speditionsrichtlinien).
Und das sind nur die Sachen mit denen ich direkt oder indirekt in den letzten zwanzig Jahren in dieser Branche zufällig zu tun hatte.
Ich bin sicher es gibt noch mehr Hoppalas ...
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Re: WBK-Kategorie B Plätze bei Einfuhr von Waffen
Kann ich so nicht bestätigen, meine Spedition am Flughafen Wien holt nach Freigabe durch den Zoll die Warensendung immer in das eigene Lager, von wo ich aus abhole (/abholen lasse). Lagerung Sicherheitslager (weil noch nicht freigegeben) kostet abhängig vom Volumen, sind aber bei einer normalen Kiste mit mehreren Gewehren ein einstelliger Eurobetrag.
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