Seite 1 von 5

Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 16:10
von Plinker
Der jüngste Vorfall in Salzburg hat wieder gezeigt das bei jedem Schusswaffeneinsatz zur Abwehr von Bedrohungen man selbst schon mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen hat.

Gibt es einen Leitfaden bzw. Gerichtsentscheidungen die einem helfen nicht ungewollt ins Fadenkreuz der Justiz oder der Presse zu kommen?

Konkret gefragt.

Kann ein Warnschuss in den Boden mir zum Verhängnis werden?

Darf ich mit Schusswaffeneinsatz drohen?

Was soll man danach beachten wenn Polizei vielleicht sogar die Staatsanwaltschaft am Werk sind?

Ich glaube es ist kein Fehler wenn man das Thema einmal sachlich angeht.

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 16:29
von trenck
Plinker hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 16:10 Was soll man danach beachten wenn Polizei vielleicht sogar die Staatsanwaltschaft am Werk sind?
Maul halten, ohne Anwalt ist man viel zu traumatisiert um auch nur irgendetwas zu sagen.

trenck

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 16:51
von fast12
Mir ist ein Fall persönlich bekannt, bei dem ein Einbruchsversuch nicht erfolgreich war.

Der Hausbesitzer hat gegenüber der Polizei angegeben, er hätte dem Einbrecher, der an der Terrassentür gewerkt hat, durchs Glas seine Waffe gezeigt, wodurch dieser von der Tat abließ und die Flucht ergriff.

Der Waffenbesitzer erhielt daraufhin eine Anzeige wegen gefährlicher Drohung und ein vorläufiges Waffenverbot.

Das Verfahren wurde zwar bald von der Staatsanwaltschaft eingestellt und das vorläufige Waffenverbot wurde nicht verlängert - dennoch hätte er sich die Nerven, das Ausräumen des Waffenschranks durch die Polizei, Anwaltskosten etc. ersparen können...

(Der Einbrecher wurde natürlich nie ermittelt)

Fazit: Wann auch immer irgendwas mit Schusswaffen ist, fasst du mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest ein vorläufiges Waffenverbot und eine Anzeige aus - was dabei rauskommt ist eine andere Geschichte.

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 18:02
von MannOMann
Vorläufiges waffenverbot ist Standard. Wenn es um Leib und Leben geht Lies dir das Gesetz durch zu Notwehr. Übertrieben) Fehlverhalten ist immer wenn der Angreifer ablässt und damit keine unmittelbare Gefahr mehr für leib/leben/Eigentum besteht. Sobald er sich umdreht/stehen bleibt/weg läuft/den Angriff entstellt ist auch für Verteidigung einzustellen.

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 18:27
von Poirot
fast12 hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 16:51
Der Waffenbesitzer erhielt daraufhin eine Anzeige wegen gefährlicher Drohung und ein vorläufiges Waffenverbot.

Das Verfahren wurde zwar bald von der Staatsanwaltschaft eingestellt und das vorläufige Waffenverbot wurde nicht verlängert - dennoch hätte er sich die Nerven, das Ausräumen des Waffenschranks durch die Polizei, Anwaltskosten etc. ersparen können...

(Der Einbrecher wurde natürlich nie ermittelt)
Ich gehe davon aus er hat den Fehler #1 begangen: er ist zu den Cops und hat eine Anzeige gemacht (Fetzndeppert nennt man das). Also eine Selbstanzeige da die Cops, mangels Täter, immer einen Alternativtäter brauchen.

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 18:35
von Poirot
Plinker hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 16:10 Der jüngste Vorfall in Salzburg hat wieder gezeigt das bei jedem Schusswaffeneinsatz zur Abwehr von Bedrohungen man selbst schon mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen hat.
Nicht lethale Munition wäre ein Anfang. Flinte mit Gummischrot oder bean bags.
Kein Toter - keine Ermittlungen wegen Notwehrüberschreitung oder gar Mordverdacht.

Oder Aufsätze für Pistolen die aus einer lethalen Waffe beim Erstschuss eine nicht lethale machen:
Bild

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 19:00
von Trijikon
Poirot hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 18:35
Plinker hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 16:10 Der jüngste Vorfall in Salzburg hat wieder gezeigt das bei jedem Schusswaffeneinsatz zur Abwehr von Bedrohungen man selbst schon mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen hat.
Nicht lethale Munition wäre ein Anfang. Flinte mit Gummischrot oder bean bags.
Kein Toter - keine Ermittlungen wegen Notwehrüberschreitung oder gar Mordverdacht.

Oder Aufsätze für Pistolen die aus einer lethalen Waffe beim Erstschuss eine nicht lethale machen:
Bild
Ich dachte immer ich wär maximal verrückt, aber wenn ich das Bild betrachte fühl ich mich völlig normal.

LG Wolfgang

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 19:50
von Poirot
Trijikon hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 19:00 Ich dachte immer ich wär maximal verrückt, aber wenn ich das Bild betrachte fühl ich mich völlig normal.

LG Wolfgang
Video dazu:
https://youtu.be/ToFzh7sMV6Y

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 20:17
von balahu
Poirot hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 18:35 Nicht lethale Munition wäre ein Anfang. Flinte mit Gummischrot oder bean bags.
Kein Toter - keine Ermittlungen wegen Notwehrüberschreitung oder gar Mordverdacht.
Definitv: Nein.

Nichtlethale Mitteln reduzieren nicht die Gefahr ein Waffenverbot zu erhalten, sie steigern lediglich die Umsätze der Waffenhändler, daher werden die "empfohlen".

Und es gibt bei JEDER Art von Waffe ein Waffenverbot, auch wenn sie nicht zum Einsatz kommt.
Es reicht auch gefährliche Drohung usw.
Und es muss nicht mal eine Waffe sein, es reicht wenns ein 3D Drucker Muster ist.

Mit nichtlethaler Munition hast du ALLE Nachteile von scharfer Munition, und zusätzlich den Nachteil dass Du - wenns mal wirklich Ernst wäre - nichts wirksames bei der Hand hast.

Und im Sonstigen: Gummischrot oder Beanbags können wenns blöd hergeht auch tödlich sein oder zB jemanden sein Auge kosten.

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 20:40
von Poirot
balahu hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 20:17
Definitv: Nein.

Nichtlethale Mitteln reduzieren nicht die Gefahr ein Waffenverbot zu erhalten,
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ein Einbrecher nach Bekanntschaft mit nichtlethaler Munition eine Anzeige macht ?

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 20:56
von balahu
Poirot hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 20:40
balahu hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 20:17
Definitv: Nein.

Nichtlethale Mitteln reduzieren nicht die Gefahr ein Waffenverbot zu erhalten,
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ein Einbrecher nach Bekanntschaft mit nichtlethaler Munition eine Anzeige macht ?
Die EinbrecherInnen nicht nicht aber die NachbarInnen evt.
Non-Lethal is gleich laut wie scharf

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 22:14
von edi
Zu dem Fall zu fast12: Wenn der Überfallene durch die Glastüre eine Waffe zeigt, der Täter daraufhin flüchtet und niemals ermittelt wird, gibt es auch keine Anzeige vom Opfer (also vom Flüchtigen) bei der Polizei - also kann es dadurch unmöglich zu einem Strafverfahren gegen den Waffenzeiger gekommen sein.

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 22:20
von fast12
ja, der Betroffene hat natürlich selbst die Polizei gerufen und die Tatsachen geschildert.

@poirot - sowas hat der Seidler mal entwickelt, kennt das Patent noch wer? Spannend dass die Amis das 20 Jahre später "kopieren"...

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 22:26
von fast12

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 23:23
von trenck
fast12 hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 22:26 habs gefunden: https://www.lesslethal-protectile.com/
Das ist ja wohl das dämlichste Ding überhaupt - in einer maximalen Stresssituation muss man vor den Lauf greifen, um diesen Golfball zu befestigen? :tipphead: :tipphead: :tipphead:

trenck