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Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Do 21. Aug 2025, 13:11
von Rusty
Hallo!
Ich hätte eine Frage bezüglich der Aufbewahrung von Waffen an anderen Orten als meiner Wohnung für die Dauer des Reinigungsprozesses.
Ich habe letzte Woche endlich meine WBK erhalten und mir auch gleich eine H&K USP ergattern können, nach dem ersten Schießstandbesuch merkte ich jedoch, dass ich keine passende Stelle in der Wohnung zur Reinigung habe. Für eine Pistole reicht es noch, aber wenn ich mir wie geplant einen Halbautomaten zulege, könnte es etwas eng werden.
In meinem Kellerabteil hätte ich noch Platz für eine Werkbank. Die Kellerabteile sind aber nur durch dünne Holzstreben getrennt.
Angenommen ein anderer Bewohner sieht mich, wie ich gerade mit einer Waffe am Tisch herumwerke und meldet dies.
Wie wäre es in diesem Beispiel? Ich habe die Waffe ja nicht von Zuhause zum Schießstand und zurück transportiert, sondern lediglich von der Wohnung, durch das öffentliche Stiegenhaus, in den Keller, und das nur zum Reinigen.
Die Frage mag penibel wirken, das gebe ich auch zu. Jedoch habe ich so lange darauf gewartet die WBK zu erhalten und möchte es mir wirklich in keiner Weise mit den Behörden verscherzen bzw. es drauf ankommen lassen
Danke und LG,
Rusty
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Do 21. Aug 2025, 13:26
von Dante-Mante
Wenn du deine WBK schneller loswerden willst, dann mach es im Keller. Mach es lieber in deiner Wohnung, innerhalb deiner vier Wände, wo dich kein Nachbar und keine fremden Personen sehen können.
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Do 21. Aug 2025, 13:28
von BR1
Das wäre rechtlich ein Führen einer Waffe.
Ist zulässig, wenn es auf einer eingefriedeten Liegenschaft passiert und alle zur benutzung berechtigten personen zugestimmt haben.
Nach meinem Rechtsverständnis ist das in der beschriebenen situation zulässig.
Kann mich natürlich irren.
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Do 21. Aug 2025, 13:30
von Steppenwolf
Erstmals, Glückwunsch zur WBK!
Soo...
Du willst alles richtig machen und stellst gleich eine Grenzfrage?
Als Waffenbesitzer empfiehlt es sich vorausschauend zu handeln. Hast du Dir die Frage gestellt was passiert, wenn Dich ein Bewohner mit Deiner Waffe im Kellerabteil herumhantieren sieht? Die Kellerabteile die ich kenne, sind überdies hinaus Dunkelkammern mit meist einem Gemeinschaftslicht.
Wenn Du alles richtig machen willst, setze das um was Du gelernt hast ohne irgendwelche Graubereiche in Erwägung zu ziehen.
Putzen -> daham oder im Schützenverein!
Ende!

Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Do 21. Aug 2025, 13:42
von Rusty
Dante-Mante hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:26
Wenn du deine WBK schneller loswerden willst, dann mach es im Keller. Mach es lieber in deiner Wohnung, innerhalb deiner vier Wände, wo dich kein Nachbar und keine fremden Personen sehen können.
Danke für die Info. Dann wird wohl mein Computertisch umfunktioniert

Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Do 21. Aug 2025, 13:46
von Dante-Mante
Rusty hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:42
Dante-Mante hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:26
Wenn du deine WBK schneller loswerden willst, dann mach es im Keller. Mach es lieber in deiner Wohnung, innerhalb deiner vier Wände, wo dich kein Nachbar und keine fremden Personen sehen können.
Danke für die Info. Dann wird wohl mein Computertisch umfunktioniert

, genau so ein Setting habe ich auch. Ein bisschen umständlich, aber machbar ist es!
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Do 21. Aug 2025, 13:49
von Rusty
Steppenwolf hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:30
Erstmals, Glückwunsch zur WBK!
Soo...
Du willst alles richtig machen und stellst gleich eine Grenzfrage?
Als Waffenbesitzer empfiehlt es sich vorausschauend zu handeln. Hast du Dir die Frage gestellt was passiert, wenn Dich ein Bewohner mit Deiner Waffe im Kellerabteil herumhantieren sieht? Die Kellerabteile die ich kenne, sind überdies hinaus Dunkelkammern mit meist einem Gemeinschaftslicht.
Wenn Du alles richtig machen willst, setze das um was Du gelernt hast ohne irgendwelche Graubereiche in Erwägung zu ziehen.
Putzen -> daham oder im Schützenverein!
Ende!
Danke für die Glückwünsche und für die Info!
Ja, du hast natürlich recht. Ich bin leider zu neugierig um vieles ungefragt zu lassen

. Dass das nicht der optimalste Weg ist, hätte ich mir denken können, insbesondere die Situation mit dem Nachbarn, wollte aber mal sicherheitshalber nachfragen.
Da war ich wohl mit dem Tippen schneller als mit dem Denken.
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Do 21. Aug 2025, 13:51
von Rusty
BR1 hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:28
Das wäre rechtlich ein Führen einer Waffe.
Ist zulässig, wenn es auf einer eingefriedeten Liegenschaft passiert und alle zur benutzung berechtigten personen zugestimmt haben.
Nach meinem Rechtsverständnis ist das in der beschriebenen situation zulässig.
Kann mich natürlich irren.
Danke für die Info, so wie es aussieht werde ich es aber wohl unversucht lassen und mir eine andere Lösung suchen.
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Do 21. Aug 2025, 13:53
von Rusty
Dante-Mante hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:46
Rusty hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:42
Dante-Mante hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:26
Wenn du deine WBK schneller loswerden willst, dann mach es im Keller. Mach es lieber in deiner Wohnung, innerhalb deiner vier Wände, wo dich kein Nachbar und keine fremden Personen sehen können.
Danke für die Info. Dann wird wohl mein Computertisch umfunktioniert

, genau so ein Setting habe ich auch. Ein bisschen umständlich, aber machbar ist es!
Hättest du bestimmte Produkte zu empfehlen? z.B. eine Matte/Tuch, die tropfendes oder daneben gesprühtes Öl auffängt.
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Do 21. Aug 2025, 14:14
von Dante-Mante
Rusty hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:53
Dante-Mante hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:46
Rusty hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:42
Dante-Mante hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:26
Wenn du deine WBK schneller loswerden willst, dann mach es im Keller. Mach es lieber in deiner Wohnung, innerhalb deiner vier Wände, wo dich kein Nachbar und keine fremden Personen sehen können.
Danke für die Info. Dann wird wohl mein Computertisch umfunktioniert

, genau so ein Setting habe ich auch. Ein bisschen umständlich, aber machbar ist es!
Hättest du bestimmte Produkte zu empfehlen? z.B. eine Matte/Tuch, die tropfendes oder daneben gesprühtes Öl auffängt.
Weil ich ein kleiner Geizhals bin, verwende ich nur ein großes Tuch ( bin da bissl Frugal). Für Verschmutzungen nehme ich aber ganz normale Küchenrolle. Gute Matten kannst du aber auch bei Temu für wenig Geld bekommen, die sind qualitativ gut.
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Do 21. Aug 2025, 14:34
von SectionThree
BR1 hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:28
Das wäre rechtlich ein Führen einer Waffe.
Nein, weil jemand, der eine Waffe „in den Fällen einer Schusswaffe ungeladen in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat“ diese gemäß § 7 Abs. 3 WaffG nicht im Sinne dieses Gesetzes „führt“, sondern nur transportiert. Dau braucht es dann auch keine Zustimmung.
Wenn dieser Keller aber, so wie man das aus Mehrfamilienhäusern kennt, nur so eine Art Verschlag ist, ist fraglich ob es sich dabei dann wirklich um einen eigenen „Wohn- oder Betriebsraum“ handelt und wer zur Benutzung berechtigt ist. Man kann auch argumentieren, dass der Kellerraum von allen gemeinsam genutzt wird, dann bräuchte man die Zustimmung von allen. Ich würde es insgesamt eher nicht tun, jedenfalls nicht, solange man nicht wenigstens einen Sichtschutz für das eigene Abteil hat. Und Transport von und in die Wohnung natürlich nur ungeladen und im geschlossenen Behältnis, aber das versteht sich ja von selbst.
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Do 21. Aug 2025, 15:51
von Rusty
Dante-Mante hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:14
Rusty hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:53
Dante-Mante hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:46
Rusty hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:42
Danke für die Info. Dann wird wohl mein Computertisch umfunktioniert

, genau so ein Setting habe ich auch. Ein bisschen umständlich, aber machbar ist es!
Hättest du bestimmte Produkte zu empfehlen? z.B. eine Matte/Tuch, die tropfendes oder daneben gesprühtes Öl auffängt.
Weil ich ein kleiner Geizhals bin, verwende ich nur ein großes Tuch ( bin da bissl Frugal). Für Verschmutzungen nehme ich aber ganz normale Küchenrolle. Gute Matten kannst du aber auch bei Temu für wenig Geld bekommen, die sind qualitativ gut.
Von Geizhals zu Geizhals danke ich dir für den Tipp

Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Do 21. Aug 2025, 15:56
von Rusty
SectionThree hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:34
BR1 hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:28
Das wäre rechtlich ein Führen einer Waffe.
Nein, weil jemand, der eine Waffe „in den Fällen einer Schusswaffe ungeladen in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat“ diese gemäß § 7 Abs. 3 WaffG nicht im Sinne dieses Gesetzes „führt“, sondern nur transportiert. Dau braucht es dann auch keine Zustimmung.
Wenn dieser Keller aber, so wie man das aus Mehrfamilienhäusern kennt, nur so eine Art Verschlag ist, ist fraglich ob es sich dabei dann wirklich um einen eigenen „Wohn- oder Betriebsraum“ handelt und wer zur Benutzung berechtigt ist. Man kann auch argumentieren, dass der Kellerraum von allen gemeinsam genutzt wird, dann bräuchte man die Zustimmung von allen. Ich würde es insgesamt eher nicht tun, jedenfalls nicht, solange man nicht wenigstens einen Sichtschutz für das eigene Abteil hat. Und Transport von und in die Wohnung natürlich nur ungeladen und im geschlossenen Behältnis, aber das versteht sich ja von selbst.
Der Keller ist so aufgeteilt, dass jeder seinen 10 m² Abteil hat, umgeben von den zuvor erwähnten Holzstreben. Dieser dürfte auch im Kaufvertrag als mein Besitz angegeben worden sein (Eigentumswohnung), ist aber schon paar Jahre her und ich erinnere mich nicht.
So oder so habe ich mir die Idee schon aus dem Kopf geschlagen, danke vielmals aber für die Info.
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Do 21. Aug 2025, 17:11
von Belisarius
Ich putze meine Waffen einfach am Boden mit alten Zeitungen als Unterlage, reicht doch

Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Do 21. Aug 2025, 17:21
von phaesun
VFG Filzunterlage.
Reinigungsmatte die es mit Explosionszeichnungen unterschiedlicher KW Modelle gibt.
(Für mich) muss das drin sein
Für stark riechende Reiniger geh ich ins Bad weil sich sonst meine Frau beschwert
