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Erfahrungen: Erlaubnis von Italien um in Österreich Waffen zu besitzen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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mastercrash
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Erfahrungen: Erlaubnis von Italien um in Österreich Waffen zu besitzen

Beitrag von mastercrash » Fr 12. Sep 2025, 11:48

Hallo,

ich lebe immer zwischen zwei Welten, AT und IT.
Auch bislang steht im Gesetz, dass wenn man zwar den Lebensmittelpunkt in der EU, aber nicht in Österreich hat, man entweder die Erlaubnis des anderen Staates braucht um Waffen zu erwerben oder man alternativ erklären kann, die Waffen nur im Inland besitzen zu wollen. Dieses „oder“ wurde im Entwurf des neuen Waffengesetzes zu „und“.

Bisher habe ich bei meiner Waffenbehörde einfach erklärt: Ich werde die Waffen nur im Inland besitzen, weil ich (nur) hier die sichere Verwahrung sicherstellen kann und nur im Inland meine Vereins-Mitgliedschaften habe. Problem gelöst.

Da das aber in Zukunft wohl laut Entwurf nicht mehr so einfach gehen wird: Hat hier vielleicht jemand Erfahrung damit, wie es abläuft Italien um diese Erlaubnis zu bitten?

Gehe ich da einfach auf die Quästur und frage da um diese Erlaubnis? Wird die auch ausgestellt? Auch für 9x19 die ich in Österreich erwerben will? Oder halbautomatische Gewehre?
Zuletzt geändert von mastercrash am Fr 12. Sep 2025, 12:42, insgesamt 1-mal geändert.
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mastercrash
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Re: Erfahrungen: Erlaubnis von Italien in Österreich Waffen zu besitzen

Beitrag von mastercrash » Fr 12. Sep 2025, 11:54

In eventu: Wenn ich in Italien den Waffenpass (licenza porta d‘armi) mache und bekomme, könnte man diesen eventuell als eine Art konkludente Einverständnis des Wohnsitzstaates vorlegen?

Ich meine, Italien sagt bei uns darfst du Waffen haben aber in Österreich nicht, WTF :D

Dann hätte ich halt am Ende in beiden Staaten Schusswaffen, wenn man mich schon dazu nötigt. Denn den italienischen Waffenpass würde ich sicher auch nicht leer lassen, wenn ich ihn schon mal habe…
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AndyA
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Re: Erfahrungen: Erlaubnis von Italien in Österreich Waffen zu besitzen

Beitrag von AndyA » Fr 12. Sep 2025, 11:56

EU-Feuerwaffenpass sollte auch in IT gelten. Was du noch brauchst, wie z.B. eine Einladung von einem Shiessverein zu einem Wettbewerb, deine Waffen nach IT mitzubringen, musst du in IT mit den Behörden klarmachen.

Ich habe Zweifel, ob du eine vollständige Erlaubnis aus IT bekommen könntest, deine Waffen jederzeit mitbringen zu dürfen.

mastercrash
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Re: Erfahrungen: Erlaubnis von Italien in Österreich Waffen zu besitzen

Beitrag von mastercrash » Fr 12. Sep 2025, 12:02

Es geht nicht um die Mitnahme, sondern darum in Österreich überhaupt neue Waffen künftig kaufen zu dürfen…

Ich zitiere die Gesetzesstelle um die es hier geht:
3Wer den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zwar in der Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet hat, darf eine Schusswaffe der Kategorie B darüber hinaus nur erwerben, wenn er hierfür die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen vermag. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht, sofern er dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung übergibt, wonach er diese Waffe nur im Bundesgebiet zu besitzen beabsichtigt.
Der zweite Satz soll laut Entwurf verschwinden… das war der Satz von dem ich bis dato immer Gebrauch gemacht habe…

Das heißt, ich muss künftig in Italien um Erlaubnis bitten. Ich gehe also auf die Quästur und sage: hey, ich will ich Österreich eine neue Glock Kaliber 9x19 kaufen, jetzt rückt mal raus die Einwilligung?

Und wenn sie nein sagen? Verwaltungsgericht?
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Re: Erfahrungen: Erlaubnis von Italien in Österreich Waffen zu besitzen

Beitrag von gewo » Fr 12. Sep 2025, 13:34

mastercrash hat geschrieben: Fr 12. Sep 2025, 12:02 Es geht nicht um die Mitnahme, sondern darum in Österreich überhaupt neue Waffen künftig kaufen zu dürfen…

Ich zitiere die Gesetzesstelle um die es hier geht:
3Wer den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zwar in der Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet hat, darf eine Schusswaffe der Kategorie B darüber hinaus nur erwerben, wenn er hierfür die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen vermag. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht, sofern er dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung übergibt, wonach er diese Waffe nur im Bundesgebiet zu besitzen beabsichtigt.
Der zweite Satz soll laut Entwurf verschwinden… das war der Satz von dem ich bis dato immer Gebrauch gemacht habe…

Das heißt, ich muss künftig in Italien um Erlaubnis bitten. Ich gehe also auf die Quästur und sage: hey, ich will ich Österreich eine neue Glock Kaliber 9x19 kaufen, jetzt rückt mal raus die Einwilligung?

Und wenn sie nein sagen? Verwaltungsgericht?
Ich würde mal zu googlen beginnen.
das italienische waffenrecht sieht ganz andere erwerbsvoraussetzungen vor wie das AT

9x19 ist in IT seit kurzem moeglich soweit ich weiss
in IT muss munition in die WBK eingetragen werden
usw
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Re: Erfahrungen: Erlaubnis von Italien um in Österreich Waffen zu besitzen

Beitrag von Promo » Fr 12. Sep 2025, 13:44

Nachdem wir von einem Gesetzesentwurf reden, weiß das noch keiner. Es wird - sofern das überhaupt genau so beschlossen wird - dann eines Runderlasses bedürfen, welcher taxativ/abschließend erklärt, wie eine derartige Einwilligung auszusehen hat. Im Übrigen sehe ich es so, dass der § 20 im Wesentlichen die Ausstellung der WBK regelt; der § 28 Abs 1 "spiegelt" den § 20 Abs 3 erneut in gleicher Form, dieser regelt dann den jeweiligen Erwerb einer Waffe. Wird dieser in gleicher Form geändert wie der § 20 Abs 3?
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Re: Erfahrungen: Erlaubnis von Italien um in Österreich Waffen zu besitzen

Beitrag von mastercrash » Fr 12. Sep 2025, 14:24

Promo hat geschrieben: Fr 12. Sep 2025, 13:44 Es wird - sofern das überhaupt genau so beschlossen wird - dann eines Runderlasses bedürfen, welcher taxativ/abschließend erklärt, wie eine derartige Einwilligung auszusehen hat.
Diese Einwilligung gibt es ja schon lange, daher muss ja schon geklärt sein, wie das auszusehen hat. Es gab bisher halt noch eine Alternative zu dieser Erlaubnis… und da diese Regelung auf einer EU-Richtlinie beruht, sehe ich eher schwarz, dass das nicht so umgesetzt wird.
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