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WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Verfasst: Mo 6. Okt 2025, 23:04
von MF10
Hallo ,
Hat jemand Erfahrung mit dem neuen Waffengesetz? Ich bin Drittstaatsangehöriger und auf meiner Waffenbesitzkarte (WBK) war immer ein Ablaufdatum vermerkt. Bisher musste ich dir WBK dreimal verlängern: Die erste WBK wurde mir für ein Jahr ausgestellt, die zweite und dritte jeweils für zwei Jahre. Im Februar läuft nun meine dritte Karte ab, und ich bin mir nicht sicher, ob ich aufgrund der Gesetzesänderung einen neuen psychologischen Test machen muss. Meine erste WBK habe ich vor genau fünf Jahren erhalten.
Ich würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand auf diese Frage antworten könnte. Bisher musste ich bei der Verlängerung meiner WBK nichts einreichen – außer dem Waffenführerschein.
Lg MF
DVC
Re: WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Verfasst: Mo 6. Okt 2025, 23:40
von gewo
Kann dir heute noch keiner sagen.
Das gesetz ist noch nicht mal verlautbart.
Es gibt auch noch keine durchführungsbestimmungen.
Das soll alles irgendwann Q1 oder Q2 2026 folgen.
Anmerkung:
Bei drittstaatsangehörigen ist üblich wbk befristung auf
- 1 jahr
- 3 jahre
- ab dann immer 5 jahre
Soweit mir bekannt
Liegt aber immer im ermessen der behörde
Re: WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Verfasst: Di 7. Okt 2025, 05:00
von MF10
gewo hat geschrieben: Mo 6. Okt 2025, 23:40
Kann dir heute noch keiner sagen.
Das gesetz ist noch nicht mal verlautbart.
Es gibt auch noch keine durchführungsbestimmungen.
Das soll alles irgendwann Q1 oder Q2 2026 folgen.
Anmerkung:
Bei drittstaatsangehörigen ist üblich wbk befristung auf
- 1 jahr
- 3 jahre
- ab dann immer 5 jahre
Soweit mir bekannt
Liegt aber immer im ermessen der behörde
Danke für die Antwort
Lg
Re: WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Verfasst: Mi 8. Okt 2025, 23:43
von gunco12345
Mein Vater ist ein Drittstaatsangehöriger mit einer befristeten WBK. Er muss diese im Jänner verlängern. Kein Psychotest laut unserer BH notwendig, da eine Verlängerung keine Erstausstellung ist. Das heißt, er wird im Sinne des doppelten Psychotests im neuen Waffengesetz wie jemand behandelt, der seine WBK im Jänner erweitert. Schriftlich habe ich es aber leider nicht.
Re: WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Verfasst: Mi 8. Okt 2025, 23:59
von Poirot
seit wann gibt es für Drittstaatenangehörige befristete WBKs ?
Ich kenne einige die haben eine aber ohne Befristung.
Re: WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Verfasst: Do 9. Okt 2025, 07:22
von gewo
Poirot hat geschrieben: Mi 8. Okt 2025, 23:59
seit wann gibt es für Drittstaatenangehörige befristete WBKs ?
Ich kenne einige die haben eine aber ohne Befristung.
Hats nie anders gegeben.
Drittstaatler immer befristet.
Re: WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Verfasst: Do 9. Okt 2025, 14:53
von MF10
gunco12345 hat geschrieben: Mi 8. Okt 2025, 23:43
Mein Vater ist ein Drittstaatsangehöriger mit einer befristeten WBK. Er muss diese im Jänner verlängern. Kein Psychotest laut unserer BH notwendig, da eine Verlängerung keine Erstausstellung ist. Das heißt, er wird im Sinne des doppelten Psychotests im neuen Waffengesetz wie jemand behandelt, der seine WBK im Jänner erweitert. Schriftlich habe ich es aber leider nicht.
Von meiner Behörde habe ich die gleiche Antwort wie dein Vater bekommen. Ein Psychotest ist nur bei der ersten Ausstellung zu zeigen , später nicht mehr…
Danke dir!
Re: WBK-Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Verfasst: Do 16. Okt 2025, 08:54
von Rusty
gewo hat geschrieben: Mo 6. Okt 2025, 23:40
Bei drittstaatsangehörigen ist üblich wbk befristung auf
- 1 jahr
- 3 jahre
- ab dann immer 5 jahre
Soweit mir bekannt
Liegt aber immer im ermessen der behörde
Meine WBK ist, wie mich auch meine SB davor informiert hat, genau so lange gültig wie mein Aufenthaltstitel, in meinem Fall 2 Jahre und 3 Monate bei Erstausstellung. Es hätten also auch 5 Jahre sein können, hätte ich die WBK kurz nach erhalt meines Aufenthaltstitels beantragt (Diesen muss ich alle 5 Jahre erneuern).