Themen die man sich zwischendurch fragt:
Wie ist das eigentlich bei Waffen-Herstellern (bsp. Glock) wo Mitarbeiter den ganzen Tag mit Waffen und -Bestandteilen hantieren - Wie ist das gesetzlich geregelt?
Die werden nicht alle eine WBK haben. Die Ausnahmen auf Grund von behördlich genehmigten Schiessstand bzw. Verkaufsgespräch im Waffengeschäft werden dort nicht zutreffen.
Oder es gibt in diesem Fall eine pauschale Genehmigung - Bsp. alle Mitarbeiter wärend sie sich am Gelände aufhalten.
Weis jemand dazu genaueres?
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Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Besitz von Waffen am Arbeitsplatz durch Mitarbeiter im Waffengewerbe
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Besitz von Waffen am Arbeitsplatz durch Mitarbeiter im Waffengewerbe
Das wurde schon beantwortet... Google einfach
..sonst wirds hier mühsam...LG
..sonst wirds hier mühsam...LG
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: Besitz von Waffen am Arbeitsplatz durch Mitarbeiter im Waffengewerbe
Ein Polizist braucht auch keine WBK um seine Dienstwaffe zu führen.BR1 hat geschrieben: Sa 7. Feb 2026, 12:01 Themen die man sich zwischendurch fragt:
Wie ist das eigentlich bei Waffen-Herstellern (bsp. Glock) wo Mitarbeiter den ganzen Tag mit Waffen und -Bestandteilen hantieren - Wie ist das gesetzlich geregelt?
Die werden nicht alle eine WBK haben. Die Ausnahmen auf Grund von behördlich genehmigten Schiessstand bzw. Verkaufsgespräch im Waffengeschäft werden dort nicht zutreffen.
Oder es gibt in diesem Fall eine pauschale Genehmigung - Bsp. alle Mitarbeiter wärend sie sich am Gelände aufhalten.
Weis jemand dazu genaueres?
Waffenrecht - Dienstrecht - Gewerberecht sind getrennt.
Re: Besitz von Waffen am Arbeitsplatz durch Mitarbeiter im Waffengewerbe
Besondere bestimmungen fuer besondere personen
Menschen die im waffengewerbe arbeiten fuer die gelten betreffend der waffen die gegenstand ihres gewerbes sind die bestimmungen des waffengesetzes zum teil nicht, insbesondere nicht jene zur innehabung, aber auch nicht jene zur verwahrung.
Wurde aber mit der aktuellen novelle verschärft indem zb minderjährige lehrlinge nun nur mehr im notwendigen umgang und unter aufsicht mit waffen hantieren dürfen. Die verschärfung ist aber glaub ich noch nicht in kraft. Noch darf der lehrling also die packerl aus dem auto ausräumen ….
Eine ähnliche ausnahme gilt zb fuer botendienstfahrer oder lagerarbeiter, auch diese benötigen kein waffendokument zum transportieren
Menschen die im waffengewerbe arbeiten fuer die gelten betreffend der waffen die gegenstand ihres gewerbes sind die bestimmungen des waffengesetzes zum teil nicht, insbesondere nicht jene zur innehabung, aber auch nicht jene zur verwahrung.
Wurde aber mit der aktuellen novelle verschärft indem zb minderjährige lehrlinge nun nur mehr im notwendigen umgang und unter aufsicht mit waffen hantieren dürfen. Die verschärfung ist aber glaub ich noch nicht in kraft. Noch darf der lehrling also die packerl aus dem auto ausräumen ….
Eine ähnliche ausnahme gilt zb fuer botendienstfahrer oder lagerarbeiter, auch diese benötigen kein waffendokument zum transportieren
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Besitz von Waffen am Arbeitsplatz durch Mitarbeiter im Waffengewerbe
@gewo, danke für die erklärung!
Re: Besitz von Waffen am Arbeitsplatz durch Mitarbeiter im Waffengewerbe
Steht eh direkt im Gesetz, einfach nachlesen ... § 47 Abs 2 WaffG:
Personen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugt sind, im Bundesgebiet Waffen und Munition zu erzeugen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu vermieten oder Handel mit diesen zu treiben sowie die bei diesen beschäftigten Menschen, unterliegen hinsichtlich des Erwerbes, Besitzes, der Einfuhr und der Verwahrung von Waffen und Munition, die den Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit bilden, nicht diesem Bundesgesetz. § 37 bleibt unberührt.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Besitz von Waffen am Arbeitsplatz durch Mitarbeiter im Waffengewerbe
Ich sags mal so:
Wenn ich einsam einen Gesetzestext lesen will brauch ich kein Forum.
Ein Forum brauche ich für Kontakt mit Menschen und dem profitieren vom gemeinsamen Erfahrungsschatz.
(Ev. hat ja jemand eine Anektote zum Thema, oder kommt durch das Thema auf eine weitere Frage, etc.)
Wenn wir nur Inhalte aus der Konservendose wollen können wir gleich ChatGPT verwenden und den Laden dicht machen.
ChatGPT hat schon wesentlich grössere online foren gekillt.
Wenn ich einsam einen Gesetzestext lesen will brauch ich kein Forum.
Ein Forum brauche ich für Kontakt mit Menschen und dem profitieren vom gemeinsamen Erfahrungsschatz.
(Ev. hat ja jemand eine Anektote zum Thema, oder kommt durch das Thema auf eine weitere Frage, etc.)
Wenn wir nur Inhalte aus der Konservendose wollen können wir gleich ChatGPT verwenden und den Laden dicht machen.
ChatGPT hat schon wesentlich grössere online foren gekillt.
