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Gebrauchtkauf Kat.-C Waffe
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Gebrauchtkauf Kat.-C Waffe
Wunderschönen guten Abend aus dem Mühlviertel,
Ich habe heute ein gebrauchtes Jagdgewehr gekauft.
Nachdem ich einige Schusswaffen Kat. B und C besitze und auch in der Vergangenheit mehrfach Gebrauchtwaffen ge- und verkauft habe, bin ich wie auch bisher immer im Anschluss zu einem Waffenhändler in der Nähe (in diesem Fall zu einem in Asten, OÖ) gefahren und wollte dort die Registrierung durchführen lassen.
Dort wurde mir (fuchtelnd mit irgendeinem Schrieb des "Innenministeriums" - lt. Aussage des Händlers) erklärt, dass sowohl der Verkäufer als auch ich eine Straftat begangen hätten (mind. 900€ Strafe für jeden) und dass der Verkauf und die Registrierung NUR beim Händler unter persönlicher Anwesenheit BEIDER Parteien (Käufer und Verkäufer) möglich sei.
Nun habe ich die neueste Novelle des WaffG96 aufmerksam verfolgt und auch geglaubt, die Änderungen verstanden zu haben. Ich kann jetzt auch auf die Schnelle weder im Gesetz noch auf den offiziellen staatlichen Informationsseiten irgendwas darüber finden, was mir dort beim Händler vermittelt/erklärt wurde. Ist mir hier etwas ganz grob entgangen?
Kann das hier bitte jemand aufklären, der sich in der Materie besser auskennt? Vielen Dank schonmal!
Ich habe heute ein gebrauchtes Jagdgewehr gekauft.
Nachdem ich einige Schusswaffen Kat. B und C besitze und auch in der Vergangenheit mehrfach Gebrauchtwaffen ge- und verkauft habe, bin ich wie auch bisher immer im Anschluss zu einem Waffenhändler in der Nähe (in diesem Fall zu einem in Asten, OÖ) gefahren und wollte dort die Registrierung durchführen lassen.
Dort wurde mir (fuchtelnd mit irgendeinem Schrieb des "Innenministeriums" - lt. Aussage des Händlers) erklärt, dass sowohl der Verkäufer als auch ich eine Straftat begangen hätten (mind. 900€ Strafe für jeden) und dass der Verkauf und die Registrierung NUR beim Händler unter persönlicher Anwesenheit BEIDER Parteien (Käufer und Verkäufer) möglich sei.
Nun habe ich die neueste Novelle des WaffG96 aufmerksam verfolgt und auch geglaubt, die Änderungen verstanden zu haben. Ich kann jetzt auch auf die Schnelle weder im Gesetz noch auf den offiziellen staatlichen Informationsseiten irgendwas darüber finden, was mir dort beim Händler vermittelt/erklärt wurde. Ist mir hier etwas ganz grob entgangen?
Kann das hier bitte jemand aufklären, der sich in der Materie besser auskennt? Vielen Dank schonmal!
Re: Gebrauchtkauf Kat.-C Waffe
Einzelne Händler bringen offenbar dzt das Gerücht in Umlauf, dass der Privatverkauf schon jetzt nur mehr - kostenpflichtig - über den Handel zulässig ist.
Das ist erst ab Inkrafttreten der Phase 2 richtig (vermutlich mitte April).
Derzeit funktioniert Kauf und Verkauf von Schusswaffen nach wie vor gleich wie immer:
Kat B ab 21 Jahren und nur mit WBK/WP mittels Meldung an die Waffenbehörde
Kat C ab 18 Jahren mit Registrierung beim Händler.
Aber Achtung!
Es gilt bereits seit 1.11.2025 der §41f / Wartefrist.
Eine Kat C Waffe zB darf nur dann an den Käufer überlassen werden, wenn der Käufer an diesem Tag bereits mind. 1 Kat C Waffe im ZWR auf sich registriert hatte.
Hat der Käufer das nicht und er erhält trotzdem eine Waffe, dann sind die genannten € 900,- Strafe für den Verkäufer fällig.
Es geht um den aktuellen Waffenbestand der betreffenden Kategorie, was wer früher mal besessen hat ist gegenstandslos.
Das ist erst ab Inkrafttreten der Phase 2 richtig (vermutlich mitte April).
Derzeit funktioniert Kauf und Verkauf von Schusswaffen nach wie vor gleich wie immer:
Kat B ab 21 Jahren und nur mit WBK/WP mittels Meldung an die Waffenbehörde
Kat C ab 18 Jahren mit Registrierung beim Händler.
Aber Achtung!
Es gilt bereits seit 1.11.2025 der §41f / Wartefrist.
Eine Kat C Waffe zB darf nur dann an den Käufer überlassen werden, wenn der Käufer an diesem Tag bereits mind. 1 Kat C Waffe im ZWR auf sich registriert hatte.
Hat der Käufer das nicht und er erhält trotzdem eine Waffe, dann sind die genannten € 900,- Strafe für den Verkäufer fällig.
Es geht um den aktuellen Waffenbestand der betreffenden Kategorie, was wer früher mal besessen hat ist gegenstandslos.
Re: Gebrauchtkauf Kat.-C Waffe
Danke für die Antwort - so habe ich es ebenfalls verstanden. Ich habe eine WBK und derzeit 5 Kat B und ca. 15 Kat C Waffen auf mich registriert.
Es ist jetzt so, dass mich dieser Händler in Asten (OÖ) wieder samt Waffe weggeschickt hat, OHNE meine Waffe zu registrieren, obwohl ich alle Punkte lt. §33 und §34 WaffG96 erfüllt und alle nötigen Dokumente vorgelegt habe. Muss man dies der zuständigen Behörde melden?
Es ist jetzt so, dass mich dieser Händler in Asten (OÖ) wieder samt Waffe weggeschickt hat, OHNE meine Waffe zu registrieren, obwohl ich alle Punkte lt. §33 und §34 WaffG96 erfüllt und alle nötigen Dokumente vorgelegt habe. Muss man dies der zuständigen Behörde melden?
Zuletzt geändert von Alex_M am Di 17. Feb 2026, 19:38, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Gebrauchtkauf Kat.-C Waffe
Bringt nichts.Alex_M hat geschrieben: Di 17. Feb 2026, 19:32 Danke für die Antwort - so habe ich es ebenfalls verstanden. Ich habe eine WBK und derzeit 5 Kat B und ca. 15 Kat C Waffen auf mich registriert.
Es ist jetzt so, dass mich dieser Händler in Asten (OÖ) wieder samt Waffe weggeschickt hat, OHNE meine Waffe zu registrieren, obwohl ich alle Punkte lt. §33 WaffG96 erfüllt und alle nötigen Dokumente vorgelegt habe. Muss man dies der zuständigen Behörde melden?
Kein Händler ist verpflichtet die Meldung für Dich durchzuführen.
Wer nicht will der hat schon.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Gebrauchtkauf Kat.-C Waffe
Geile Spanne die wir haben. Von BHs die sagen "Mia hot no kana wos gsogt, bei uns gibts ka wartefrist" bis zu "Waffen dürfen nur noch beim Händler vorort verkauft werden" is grad alles drin.
Re: Gebrauchtkauf Kat.-C Waffe
Ich habe eine RegistrierungsPFLICHT. Bin ich trotzdem dem Wohlwollen des Händlers ausgeliefert? Ich MUSS registrieren und mache mich strafbar, weil er nicht WILL? Das kann ja nicht passen.
§33 Abs 7 sagt folgendes: "(7) Stehen der Registrierung keine Hindernisse entgegen, hat der Gewerbetreibende diese im Wege des Datenfernverkehrs vorzunehmen."
§33 Abs 7 sagt folgendes: "(7) Stehen der Registrierung keine Hindernisse entgegen, hat der Gewerbetreibende diese im Wege des Datenfernverkehrs vorzunehmen."
Re: Gebrauchtkauf Kat.-C Waffe
Das betrifft die "eigenen" Meldungen des Händlers.Alex_M hat geschrieben: Di 17. Feb 2026, 19:42 Ich habe eine RegistrierungsPFLICHT. Bin ich trotzdem dem Wohlwollen des Händlers ausgeliefert? Ich MUSS registrieren und mache mich strafbar, weil er nicht WILL? Das kann ja nicht passen.
§33 Abs 7 sagt folgendes: "(7) Stehen der Registrierung keine Hindernisse entgegen, hat der Gewerbetreibende diese im Wege des Datenfernverkehrs vorzunehmen."
Und nicht mal die generell.
Es gab alternativ (für Händler) auch die Version weiterhin via Behörde zu melden.
So lange Phase 2 noch nicht in Kraft ist besteht keine unbedingte Pflicht für Händler am ZWR teilzunehmen.
Und damit auch keine Pflicht jedermannes ZWR - Meldungen entgegen zu nehmen.
Aber schau mal in Dein Email....
doubleaction OG, Wien
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Re: Gebrauchtkauf Kat.-C Waffe
Ich habe auch im März 24 bei einem örtichen Händler versucht 4 Stk UHR zu melden und er wollte einen schriftlichen Kaufvertrag.
Das hat dann ein empfehlenswerter, im Forum wohl bekannter Händler aus dem 18. Wiener Bezirk gemacht.
Nicht ärgern, macht halt ein anderer das Geschäft...
Das hat dann ein empfehlenswerter, im Forum wohl bekannter Händler aus dem 18. Wiener Bezirk gemacht.
Nicht ärgern, macht halt ein anderer das Geschäft...
Re: Gebrauchtkauf Kat.-C Waffe
Manche Händler machen sich halt echt das Leben schwer.Steyrer hat geschrieben: Di 17. Feb 2026, 20:44 Ich habe auch im März 24 bei einem örtichen Händler versucht 4 Stk UHR zu melden und er wollte einen schriftlichen Kaufvertrag.
Das hat dann ein empfehlenswerter, im Forum wohl bekannter Händler aus dem 18. Wiener Bezirk gemacht.
Nicht ärgern, macht halt ein anderer das Geschäft...
Wer die Durchführungsbestimmungen 2014 gelesen hat, der weiss, dass alleine der KÄUFER für die Daten die er meldet verantwortlich ist.
Den Händler geht die Herkunft diese Daten nichts an (ausser sie sind erkennbar falsch)
Der Gewerbetreibende kriegt die Daten zur Registrierung.
Er stellt sicher, dass der der das registrieren will der KÄUFER ist (Identität)
Er lässt sich alle Daten zu Personen und Waffe UNTERSCHREIBEN
Er nimmt die Änderung im ZWR vor.
Er legt das unterschriebene Dokument so ab dass er es zum Nachweis auch Jahre später ggf leicht wieder auffinden kann
Er klassiert die Kohle
Feddich
Weder geht den Händler der Kaufvertrag was an (obwohl der praktisch ist, weil da alle Daten stehen sollten)
Noch muss oder soll oder darf der Händler als Voraussetzung für die Registrierung die Eigentumsverhältnisse an der Waffe bewerten.
Alte Rechtslage, klar.
Noch gültig bis voraussichtlich Mitte April 2026
doubleaction OG, Wien
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Re: Gebrauchtkauf Kat.-C Waffe
Ich nehme an die Melder benötigen nur einen Ausweis. Es wird ja keiner eine nicht existente Waffe auf sich melden wollen. Ich wollte mal bei einem Händler eine Waffe melden ohne diese physisch vorzulegen … da gab es auch Diskussionen.
Re: Gebrauchtkauf Kat.-C Waffe
Diese Spanne ist echt immer wieder interessant...rhodium hat geschrieben: Mi 18. Feb 2026, 21:43 Ich nehme an die Melder benötigen nur einen Ausweis. Es wird ja keiner eine nicht existente Waffe auf sich melden wollen. Ich wollte mal bei einem Händler eine Waffe melden ohne diese physisch vorzulegen … da gab es auch Diskussionen.
Ich musste in den letzten 15 Jahren noch NIE physisch eine Waffe beim registrieren bei diversen Händlern vorlegen.
Kaufvertrag und WBK-fertig.
Kaufe die Waffen immer gebraucht,Kat C wird bei irgend nem Händler in der Umgebung gemeldet,KatB direkt via Mail bei der BH.
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
Re: Gebrauchtkauf Kat.-C Waffe
Es ist auch ein Unterschied, ob jemand eine bereits vorhandene Kat.C Waffe ummelden lässt (Kaufvertrag wo nicht nur der Vorbesitzer mit allen Daten sondern auch die Waffe inkl. ZWR-Registrierungsnummer angeführt ist und somit eine Verwechselung ausgeschlossen ist), oder ob jemand unter Berufung auf § 51 Abs 3 eine Registrierung durchführt, bevor die Behörde davon Kenntnis erlangt, dass die Waffe bislang noch nicht registriert war. Ich kann es dann nachvollziehen, wenn der Händler die Waffe sodann physisch sehen will, wenn sie erstmals im ZWR gemeldet wird.
"Zwischenversionen" gibt es immer noch - etwa wenn zB bei einer Verlassenschaft nicht gemeldete Kat.C Waffen vorhanden sind, die vom Notar allerdings dann im Einantwortungsbeschluss einzeln angeführt wurden und nach Rechtskraft von ebendem die Waffen auf den Erben im ZWR [erstmals] erfasst werden sollen. Entscheidet dann letztlich der betreffende Gewerbetreibende, ob er in diesem Fall die Waffe sehen will.
"Zwischenversionen" gibt es immer noch - etwa wenn zB bei einer Verlassenschaft nicht gemeldete Kat.C Waffen vorhanden sind, die vom Notar allerdings dann im Einantwortungsbeschluss einzeln angeführt wurden und nach Rechtskraft von ebendem die Waffen auf den Erben im ZWR [erstmals] erfasst werden sollen. Entscheidet dann letztlich der betreffende Gewerbetreibende, ob er in diesem Fall die Waffe sehen will.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Gebrauchtkauf Kat.-C Waffe
Eigenimport gäbs auch noch
Re: Gebrauchtkauf Kat.-C Waffe
Schön langsam glaube ich , das unser Dodeln in den Ministerien da Anleihen in der BRD genommen haben ...das Waffengesetz dort ist auch total kompliziert und krank ...
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: Gebrauchtkauf Kat.-C Waffe
Servus,
zu den Änderungen im Waffengesetz taucht in meinem Gehirn wieder ein Satz auf, der da lautet :
Wenn man nicht überzeugen kann, soll man wenigstens Verwirrung stiften.
zu den Änderungen im Waffengesetz taucht in meinem Gehirn wieder ein Satz auf, der da lautet :
Wenn man nicht überzeugen kann, soll man wenigstens Verwirrung stiften.
Sportliche Grüße
Karl
Karl



