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App für Waffensammler - AT Eigenheiten

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MRCL
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App für Waffensammler - AT Eigenheiten

Beitrag von MRCL » Do 23. Apr 2026, 12:22

Hallo zusammen

Ich unterhalte seit bald zwei Jahren eine App für Waffensammler. Die ist zwar international nutz- und verfügbar, hat aber einige Schweiz-spezifische Sachen drin. Diese würde ich gerne lokalisieren, da die Schweizer Eigenheiten in anderen Ländern quasi nichts nützen.

Speziell geht es um die Waffenkategorien, die relevant sind; respektive Attribute für Waffen, die eine spezifische Kategorie triggern.
In der Schweiz zB die Magazingrösse, kürzbar auf unter 60cm, Exvollautomat, etc. Daraus lassen sich dann spezifische Inventarverzeichnisse generieren, die die hiesige Waffenbehörde gelegentlich haben will (Waffen gemäss Artikel 5 (Neu (seit 2019) verbotene Waffen)).

So wie ich gelesen habe gibt es in AT Kategorie A, B und C sowie Kriegsmaterial. Sofern ich das richtig interpretiere kann man von allen Kategorien Waffen besitzen (theoretisch zumindest). Das Kategorisieren in A, B, C oder Ganzböse ist eines. Kategorie A hat aber noch 11 Definitionen.

Sind diese Definitionen aus Sicht eines Benutzers dieser App relevant? Oder würde die einfache Kategorisierung A, B, C, Kriegsmaterial ausreichen quasi? Gibt es weitere Österreich-spezifische Eigenheiten, die in einer App nützlich wären?

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit
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titan
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Re: App für Waffensammler - AT Eigenheiten

Beitrag von titan » Do 23. Apr 2026, 12:37

Servus, ich nehme an du bist aus der Schweiz.

Im österreichischen Recht wird im §17 Abs 1 zwischen den Ziffern 1 bis 11 unterschieden.
Grundsätzlich kann eine WBK zumindest theoretisch ohne Einschränkungen ausgestellt werden aber in der Regel wird sie in der Kategorie B stückzahlbegrenzt und in der Kategorie A (§17) auf die Stückzahl und die entsprechende Ziffer eingeschränkt. Gewisse Ziffern sind quasie nicht zu bekommen (Pumpgun).
Kategorie C ist nicht begrenzt und für Kriegsmaterial ist generell eine Ausnahmegenehmigung des BMLV erforderlich.

In welche Kategorie eine Waffe letztlich fällt, muss man sich im Einzelfall ansehen.

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Re: App für Waffensammler - AT Eigenheiten

Beitrag von m_a_d » Do 23. Apr 2026, 12:47

Du hast zusätzlich zu den (theoretisch möglichen) 11 Subziffern der Kat A §17 noch die Kat A §18. Die A§18 Berechtigungen werden meines Wissens nicht auf eine Stückzahl, sondern auf konkrete Waffen ausgestellt.

Dann hast Du Kategorie B (mit Stückzahlbegrenzung) und Kategorie C (ohne Begrenzung).

Darüber hinaus gibt es dann wesentliche Teile (Wechselsysteme alt, Läufe, Verschlüsse, Gehäuse, ... ab 28.4.2026 hier eine deutliche Erweiterung / Verkomplizierung per Gesetzesänderung), von welchen es a) die doppelte Anzahl der Kat B Plätze (und ebenso von einzelnen der Kat A §17 Subziffern) gibt und b) darüber hinaus noch einzeln bewilligte Zubehöre geben kann. Darüberhinaus können Gehäuse zB eines Vollautomaten per 28.4.2026 mittels einer Genehmigung der BMLV für die Eintragung relevant werden.

Diese Punkte fallen mir als erstes ein, die Auflistung wird aber vermutlich noch nicht vollständig sein.
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Re: App für Waffensammler - AT Eigenheiten

Beitrag von Promo » Do 23. Apr 2026, 16:55

m_a_d hat geschrieben: Do 23. Apr 2026, 12:47 Die A§18 Berechtigungen werden meines Wissens nicht auf eine Stückzahl, sondern auf konkrete Waffen ausgestellt.
Eine § 18 Genehmigung kann theoretisch alles sein. Von einer Genehmigung zum Führen von einem Flammenwerfer bis hin zum Bescheid der dich zum Besitz von 5 Granatwerfern berechtigt (natürlich jetzt übertriebene Beispiele). Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wonach es immer nur ein Stück sein müsste. Außerdem ist Kriegsmaterial nicht bloß Waffe, es könnte z.B. auch eine spezielle militärische Optik oder ein Kriegsluftfahrzeug, Granaten, etc. sein. Im Übrigen muss es nicht unbedingt ein Bescheid des BMLV sein, theoretisch könnte es auch ein Urteil des BVwG sein, sofern gegen diesen durch das BMLV keine Beschwerde eingelegt wurde, bzw. falls das VwGH und/oder VfGH diese Berufung abgewiesen haben. Insoweit auch schwer nachvollziehbar.

Österreich ist mE leider zu stark zergliedert, als dass eine derartige App Sinn machen würde. So werden manche Waffen als Kurzwaffen angesehen, die halt verlängert sind. Die gleiche Waffe hat aber vielleicht eine andere Behörde als Kategorie A iSd § 17 Abs 1 Z 11 eingestuft. Und dank mit oder ohne Magazin ist die Waffe vor dem Verkauf Kat.A, nach dem Verkauf aber Kat.B, weil die Magazine nicht mit verkauft wurden.

Theoretisch gibt es im BMI eine Liste mit Einstufungen von Waffen (§ 44 WaffG), ebenfalls theoretisch dürfte das BMI diese Einstufungen im Internet veröffentlichen. Praktisch wurde das noch nie gemacht.
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Re: App für Waffensammler - AT Eigenheiten

Beitrag von MRCL » Do 23. Apr 2026, 22:20

Vielen Dank für die Antworten. Da liest sich das Waffengesetz optimistischer als es in der Realität zu sein scheint.

In dem Fall scheint die App für den Österreichischen Markt nicht wirklich geeignet, da kann ich mir das Lokalisieren wohl sparen.
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Re: App für Waffensammler - AT Eigenheiten

Beitrag von Doktorkuh » Mo 27. Apr 2026, 10:42

Promo hat geschrieben: Do 23. Apr 2026, 16:55
m_a_d hat geschrieben: Do 23. Apr 2026, 12:47 Die A§18 Berechtigungen werden meines Wissens nicht auf eine Stückzahl, sondern auf konkrete Waffen ausgestellt.
Eine § 18 Genehmigung kann theoretisch alles sein. Von einer Genehmigung zum Führen von einem Flammenwerfer bis hin zum Bescheid der dich zum Besitz von 5 Granatwerfern berechtigt (natürlich jetzt übertriebene Beispiele). Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wonach es immer nur ein Stück sein müsste. Außerdem ist Kriegsmaterial nicht bloß Waffe, es könnte z.B. auch eine spezielle militärische Optik oder ein Kriegsluftfahrzeug, Granaten, etc. sein. Im Übrigen muss es nicht unbedingt ein Bescheid des BMLV sein, theoretisch könnte es auch ein Urteil des BVwG sein, sofern gegen diesen durch das BMLV keine Beschwerde eingelegt wurde, bzw. falls das VwGH und/oder VfGH diese Berufung abgewiesen haben. Insoweit auch schwer nachvollziehbar.

Österreich ist mE leider zu stark zergliedert, als dass eine derartige App Sinn machen würde. So werden manche Waffen als Kurzwaffen angesehen, die halt verlängert sind. Die gleiche Waffe hat aber vielleicht eine andere Behörde als Kategorie A iSd § 17 Abs 1 Z 11 eingestuft. Und dank mit oder ohne Magazin ist die Waffe vor dem Verkauf Kat.A, nach dem Verkauf aber Kat.B, weil die Magazine nicht mit verkauft wurden.

Theoretisch gibt es im BMI eine Liste mit Einstufungen von Waffen (§ 44 WaffG), ebenfalls theoretisch dürfte das BMI diese Einstufungen im Internet veröffentlichen. Praktisch wurde das noch nie gemacht.

Wird schon veröffentlicht.
https://www.bmi.gv.at/Downloads/files/E ... 260116.pdf

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Re: App für Waffensammler - AT Eigenheiten

Beitrag von Trijikon » Mo 27. Apr 2026, 11:15

Doktorkuh hat geschrieben: Mo 27. Apr 2026, 10:42
Promo hat geschrieben: Do 23. Apr 2026, 16:55
m_a_d hat geschrieben: Do 23. Apr 2026, 12:47 Die A§18 Berechtigungen werden meines Wissens nicht auf eine Stückzahl, sondern auf konkrete Waffen ausgestellt.
Eine § 18 Genehmigung kann theoretisch alles sein. Von einer Genehmigung zum Führen von einem Flammenwerfer bis hin zum Bescheid der dich zum Besitz von 5 Granatwerfern berechtigt (natürlich jetzt übertriebene Beispiele). Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wonach es immer nur ein Stück sein müsste. Außerdem ist Kriegsmaterial nicht bloß Waffe, es könnte z.B. auch eine spezielle militärische Optik oder ein Kriegsluftfahrzeug, Granaten, etc. sein. Im Übrigen muss es nicht unbedingt ein Bescheid des BMLV sein, theoretisch könnte es auch ein Urteil des BVwG sein, sofern gegen diesen durch das BMLV keine Beschwerde eingelegt wurde, bzw. falls das VwGH und/oder VfGH diese Berufung abgewiesen haben. Insoweit auch schwer nachvollziehbar.

Österreich ist mE leider zu stark zergliedert, als dass eine derartige App Sinn machen würde. So werden manche Waffen als Kurzwaffen angesehen, die halt verlängert sind. Die gleiche Waffe hat aber vielleicht eine andere Behörde als Kategorie A iSd § 17 Abs 1 Z 11 eingestuft. Und dank mit oder ohne Magazin ist die Waffe vor dem Verkauf Kat.A, nach dem Verkauf aber Kat.B, weil die Magazine nicht mit verkauft wurden.

Theoretisch gibt es im BMI eine Liste mit Einstufungen von Waffen (§ 44 WaffG), ebenfalls theoretisch dürfte das BMI diese Einstufungen im Internet veröffentlichen. Praktisch wurde das noch nie gemacht.

Wird schon veröffentlicht.
https://www.bmi.gv.at/Downloads/files/E ... 260116.pdf
Das kann aber nicht Ernst sein:
CO2-Pistole, Umarex, Modell NXG PS-200, Nr. DC0047176 .50 KAT B BH Bregenz halbautom. Schusswaffe
CO2-Revolver, Umarex, Modell T4EHDR50, Nr. DC032840 .50 Kat C BH Bregenz

LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 350 Legend, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,45GAP,454Casull,500 S&W,
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Re: App für Waffensammler - AT Eigenheiten

Beitrag von Doktorkuh » Mo 27. Apr 2026, 11:20

Trijikon hat geschrieben: Mo 27. Apr 2026, 11:15
Doktorkuh hat geschrieben: Mo 27. Apr 2026, 10:42
Promo hat geschrieben: Do 23. Apr 2026, 16:55
m_a_d hat geschrieben: Do 23. Apr 2026, 12:47 Die A§18 Berechtigungen werden meines Wissens nicht auf eine Stückzahl, sondern auf konkrete Waffen ausgestellt.
Eine § 18 Genehmigung kann theoretisch alles sein. Von einer Genehmigung zum Führen von einem Flammenwerfer bis hin zum Bescheid der dich zum Besitz von 5 Granatwerfern berechtigt (natürlich jetzt übertriebene Beispiele). Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wonach es immer nur ein Stück sein müsste. Außerdem ist Kriegsmaterial nicht bloß Waffe, es könnte z.B. auch eine spezielle militärische Optik oder ein Kriegsluftfahrzeug, Granaten, etc. sein. Im Übrigen muss es nicht unbedingt ein Bescheid des BMLV sein, theoretisch könnte es auch ein Urteil des BVwG sein, sofern gegen diesen durch das BMLV keine Beschwerde eingelegt wurde, bzw. falls das VwGH und/oder VfGH diese Berufung abgewiesen haben. Insoweit auch schwer nachvollziehbar.

Österreich ist mE leider zu stark zergliedert, als dass eine derartige App Sinn machen würde. So werden manche Waffen als Kurzwaffen angesehen, die halt verlängert sind. Die gleiche Waffe hat aber vielleicht eine andere Behörde als Kategorie A iSd § 17 Abs 1 Z 11 eingestuft. Und dank mit oder ohne Magazin ist die Waffe vor dem Verkauf Kat.A, nach dem Verkauf aber Kat.B, weil die Magazine nicht mit verkauft wurden.

Theoretisch gibt es im BMI eine Liste mit Einstufungen von Waffen (§ 44 WaffG), ebenfalls theoretisch dürfte das BMI diese Einstufungen im Internet veröffentlichen. Praktisch wurde das noch nie gemacht.

Wird schon veröffentlicht.
https://www.bmi.gv.at/Downloads/files/E ... 260116.pdf
Das kann aber nicht Ernst sein:
CO2-Pistole, Umarex, Modell NXG PS-200, Nr. DC0047176 .50 KAT B BH Bregenz halbautom. Schusswaffe
CO2-Revolver, Umarex, Modell T4EHDR50, Nr. DC032840 .50 Kat C BH Bregenz

LG Wolfgang
Wenn man dem BM.I folgt sind diese RAM Waffen, Waffen im Sinne des § 1 Z 1, Schusswaffen im Sinne des § 2 Abs 1 aber keine Faustfeuerwaffen gem. § 3 da keine verbrennung von Treibmitteln das Geschoss antreibt.
Allerdings sind die nicht von der auffangbestimmung in § 45 Z 3 erfasst für die Luftdruckwaffen da über 6mm, daher würde ich hier dem BM.I folgen und die CO2 Pistole als Halbautomatische Waffe in der Kat B einstufen und der Revolver ist nicht Halbautomatisch und wird daher von § 30 aufgefangen

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Re: App für Waffensammler - AT Eigenheiten

Beitrag von balahu » Mo 27. Apr 2026, 12:37

Der Importeur sieht das eh pragmatisch.
Er hat seitdem die selben Waffenmodelle umbeschriften lassen und verkauft sie jetzt unter einer anderen Modellbezeichung als frei ab 18 Jahre.
Die neue Modellbezeichnung ist nicht eingestuft.

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Re: App für Waffensammler - AT Eigenheiten

Beitrag von balahu » Mo 27. Apr 2026, 12:40

Doktorkuh hat geschrieben: Mo 27. Apr 2026, 10:42
Promo hat geschrieben: Do 23. Apr 2026, 16:55
m_a_d hat geschrieben: Do 23. Apr 2026, 12:47 Die A§18 Berechtigungen werden meines Wissens nicht auf eine Stückzahl, sondern auf konkrete Waffen ausgestellt.
Eine § 18 Genehmigung kann theoretisch alles sein. Von einer Genehmigung zum Führen von einem Flammenwerfer bis hin zum Bescheid der dich zum Besitz von 5 Granatwerfern berechtigt (natürlich jetzt übertriebene Beispiele). Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wonach es immer nur ein Stück sein müsste. Außerdem ist Kriegsmaterial nicht bloß Waffe, es könnte z.B. auch eine spezielle militärische Optik oder ein Kriegsluftfahrzeug, Granaten, etc. sein. Im Übrigen muss es nicht unbedingt ein Bescheid des BMLV sein, theoretisch könnte es auch ein Urteil des BVwG sein, sofern gegen diesen durch das BMLV keine Beschwerde eingelegt wurde, bzw. falls das VwGH und/oder VfGH diese Berufung abgewiesen haben. Insoweit auch schwer nachvollziehbar.

Österreich ist mE leider zu stark zergliedert, als dass eine derartige App Sinn machen würde. So werden manche Waffen als Kurzwaffen angesehen, die halt verlängert sind. Die gleiche Waffe hat aber vielleicht eine andere Behörde als Kategorie A iSd § 17 Abs 1 Z 11 eingestuft. Und dank mit oder ohne Magazin ist die Waffe vor dem Verkauf Kat.A, nach dem Verkauf aber Kat.B, weil die Magazine nicht mit verkauft wurden.

Theoretisch gibt es im BMI eine Liste mit Einstufungen von Waffen (§ 44 WaffG), ebenfalls theoretisch dürfte das BMI diese Einstufungen im Internet veröffentlichen. Praktisch wurde das noch nie gemacht.

Wird schon veröffentlicht.
https://www.bmi.gv.at/Downloads/files/E ... 260116.pdf
Nur die BHs (eizelne BHs) machen das.
Viele Einstufungen werden ans BMI verwiesen und die stufen ein.
Und diese BMI Einstufungen werden standardmässig nicht veröffentlicht.

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Re: App für Waffensammler - AT Eigenheiten

Beitrag von Promo » Mo 27. Apr 2026, 14:38

.. die Liste ist jedenfalls aber sehr selektiv, ich kenne genug Einstufungen, die da nicht mit drinnen sind.

Es sind übrigens nur Einstufungen nach WaffG, sagt nichts darüber aus, ob die Waffe eventuell nicht doch Kriegsmaterial iSd KMG ist.
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Re: App für Waffensammler - AT Eigenheiten

Beitrag von rhodium » Di 28. Apr 2026, 22:25

Darauf findet sich auch das Kaliber .233 😜

Was ich weiß werden die ganzen RAM Modelle in Österreich mit dem Hinweis verkauft diese nur mit Kreidekugeln oder Markierkugeln für Paintball zu betreiben.

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