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Benötige ich eine WBK für meine C-Waffen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Asbest
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Benötige ich eine WBK für meine C-Waffen?

Beitrag von Asbest » Fr 24. Apr 2026, 17:03

Servus, ich lese mir gerade das neue Waffengesetz durch und stehe auf der Leitung...

In den Medien und auch Gesetzesentwürfen konnte man jedoch immer von Übergangsregelungen und Ausnahmen lesen.

So wie ich es verstanden habe sind Waffenbesitzer, die ihre Kat. C-Waffen mehr als 2 Jahre vor Beschluss des unsäglichen Waffengesetzes besessen haben, davon ausgenommen und müssen keine WBK nachreichen.
Allerdings habe ich nun von anderen Quellen die Information erhalten, dass dies nicht zutrifft und alle Kat C Besitzer innerhalb von 2 Jahren eine WBK brauchen.

Was davon stimmt jetzt?
Ich habe meine Waffen alle im Jahr 2022 erworben, seitdem kam keine neue dazu. Brauche ich jetzt eine WBK oder nicht?
Ich hatte auch Kontakt mit Waffenhändlern, die zwei unterschiedliche Ansichten dazu hatten.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen

MrRiesa
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Re: Benötige ich eine WBK für meine C-Waffen?

Beitrag von MrRiesa » Fr 24. Apr 2026, 17:28

Wenn du innerhalb der 2 Jahre seit Kundmachung deine erste Kat C erworben hast, musst du eine Wbk beantragen.

Asbest
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Re: Benötige ich eine WBK für meine C-Waffen?

Beitrag von Asbest » Fr 24. Apr 2026, 17:33

MrRiesa hat geschrieben: Fr 24. Apr 2026, 17:28 Wenn du innerhalb der 2 Jahre seit Kundmachung deine erste Kat C erworben hast, musst du eine Wbk beantragen.
Nein, wie gesagt habe ich alle im Jahr 2022 gekauft und es kam seitdem auch keine neue dazu.

mikonis
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Re: Benötige ich eine WBK für meine C-Waffen?

Beitrag von mikonis » Fr 24. Apr 2026, 17:58

Asbest hat geschrieben: Fr 24. Apr 2026, 17:33 Nein, wie gesagt habe ich alle im Jahr 2022 gekauft und es kam seitdem auch keine neue dazu.
Dann hast du keine weiteten Verpflichtungen und musst nichts weiter machen, wenn du älter wie 21 bist.

§58(31) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ….. das 21. Lebensjahr vollendet haben oder über eine gültige Jagdkarte verfügen, und die eine Schusswaffe der Kategorie C rechtmäßig besitzen, die sie vor mehr als zwei Jahren vor Kundmachung …. registriert haben, ist der Besitz der im Zeitpunkt des Inkrafttretens auf sie registrierten Schusswaffen der Kategorie C weiterhin zulässig.

Du darfst deine Waffen der Kategorie C ausschließlich an einen Berechtigten - Person mit WBK-C oder WBK-B oder Jäger mit gültiger Jagdkarte - verkaufen.
Du darfst keine weitere Waffe der Kategorie C kaufen.
Du darfst damit am Schießstand schießen und sie dorthin transportieren.
Du wirst nicht alle 5 Jahre kontrolliert wie WBK-Inhaber.
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Re: Benötige ich eine WBK für meine C-Waffen?

Beitrag von spareribs » Sa 25. Apr 2026, 12:12

Du wirst nicht alle 5 Jahre kontrolliert....wieder ein Zuckerl vom Gesetzgeber , aber trotzdem komisch !
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

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Re: Benötige ich eine WBK für meine C-Waffen?

Beitrag von Steppenwolf » Sa 25. Apr 2026, 20:57

spareribs hat geschrieben: Sa 25. Apr 2026, 12:12 Du wirst nicht alle 5 Jahre kontrolliert....wieder ein Zuckerl vom Gesetzgeber , aber trotzdem komisch !
Weiß ned ob das ein Zuckerl ist.
Als WBK- loser bist du halt auch gefangen im jetzt und da ohne Recht auf Veränderung.

Was ist eigentlich wenn man als „alt“ Kat C Waffenbesitzer sich entscheidet doch eine WBK zu lösen und beim Test durchfällt. Musst dann damit rechnen alles abzugeben oder kannst dann einfach sagen „ habs probiert aber soll ned sein“ und alles bleibt beim alten?! :think:
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

FdH22
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Re: Benötige ich eine WBK für meine C-Waffen?

Beitrag von FdH22 » Sa 25. Apr 2026, 21:04

Steppenwolf hat geschrieben: Sa 25. Apr 2026, 20:57
spareribs hat geschrieben: Sa 25. Apr 2026, 12:12 Du wirst nicht alle 5 Jahre kontrolliert....wieder ein Zuckerl vom Gesetzgeber , aber trotzdem komisch !
Weiß ned ob das ein Zuckerl ist.
Als WBK- loser bist du halt auch gefangen im jetzt und da ohne Recht auf Veränderung.

Was ist eigentlich wenn man als „alt“ Kat C Waffenbesitzer sich entscheidet doch eine WBK zu lösen und beim Test durchfällt. Musst dann damit rechnen alles abzugeben oder kannst dann einfach sagen „ habs probiert aber soll ned sein“ und alles bleibt beim alten?! :think:
Es könnte aber auch passieren das viele C-Waffen "verloren" werden.
Allein wenn ich an jene Leute denke welche sich nie mit dem Waff§ beschäftigt haben. :confusion-confused:

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Re: Benötige ich eine WBK für meine C-Waffen?

Beitrag von Steppenwolf » Sa 25. Apr 2026, 21:11

FdH22 hat geschrieben: Sa 25. Apr 2026, 21:04
Steppenwolf hat geschrieben: Sa 25. Apr 2026, 20:57
spareribs hat geschrieben: Sa 25. Apr 2026, 12:12 Du wirst nicht alle 5 Jahre kontrolliert....wieder ein Zuckerl vom Gesetzgeber , aber trotzdem komisch !
Weiß ned ob das ein Zuckerl ist.
Als WBK- loser bist du halt auch gefangen im jetzt und da ohne Recht auf Veränderung.

Was ist eigentlich wenn man als „alt“ Kat C Waffenbesitzer sich entscheidet doch eine WBK zu lösen und beim Test durchfällt. Musst dann damit rechnen alles abzugeben oder kannst dann einfach sagen „ habs probiert aber soll ned sein“ und alles bleibt beim alten?! :think:
Es könnte aber auch passieren das viele C-Waffen "verloren" werden.
Allein wenn ich an jene Leute denke welche sich nie mit dem Waff§ beschäftigt haben. :confusion-confused:
Ja das sehe ich auch so wie du. Es ist halt wieder mal a richtige österreichische Lösung. Für jeden Hund a bissl was dabei und doch ned richtig für alle :)
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Benötige ich eine WBK für meine C-Waffen?

Beitrag von rhodium » Sa 25. Apr 2026, 22:59

Eine Kategorie C kann nicht „verloren“ gehen, da diese ja im ZWR gemeldet ist. D.h. der Besitzer ist bekannt und damit wird das doch automatisch zum Thema. Bei Personen die bisher keine WBK hatten, die Waffen schon länger besitzen und keine Ambitionen haben das Hobby zu vertiefen, wird das Thema spätestens beim Todesfall (wer erbt und darf der) oder bei der nächsten Gesetzesänderung durch einen Anlassfall (z.B. Kontrolle aller Kat. A, B und C) aufkommen.

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Re: Benötige ich eine WBK für meine C-Waffen?

Beitrag von yoda » So 26. Apr 2026, 11:17

MrRiesa hat geschrieben: Fr 24. Apr 2026, 17:28 Wenn du innerhalb der 2 Jahre seit Kundmachung deine erste Kat C erworben hast, musst du eine Wbk beantragen.
Man kann es auch einfach mal ausjudizieren, und dann wird man sehen wie diese 2 Jahres Grenze bewertet wird, die keinen objektiven Grund hat ;)

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Re: Benötige ich eine WBK für meine C-Waffen?

Beitrag von mikonis » So 26. Apr 2026, 12:41

Steppenwolf hat geschrieben: Sa 25. Apr 2026, 20:57 Was ist eigentlich wenn man als „alt“ Kat C Waffenbesitzer sich entscheidet doch eine WBK zu lösen und beim Test durchfällt. Musst dann damit rechnen alles abzugeben oder kannst dann einfach sagen „ habs probiert aber soll ned sein“ und alles bleibt beim alten?! :think:
Ich denke, dann bist du deine Waffen los und bekommst sie erst beim zweiten, dann bestandenen Test, wieder. Man darf ja nach einiger Zeit wiederholen, glaubich. Du musstest den Psychologen nennen - die Behörde weiß vom Versuch Bescheid. Dein Psychologe muss das Ergebnis wohl melden und bei „nicht geeignet“ gibt es nicht viel zu diskutieren.
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Re: Benötige ich eine WBK für meine C-Waffen?

Beitrag von rider650 » So 26. Apr 2026, 23:46

rhodium hat geschrieben: Sa 25. Apr 2026, 22:59 Eine Kategorie C kann nicht „verloren“ gehen, da diese ja im ZWR gemeldet ist. D.h. der Besitzer ist bekannt und damit wird das doch automatisch zum Thema. Bei Personen die bisher keine WBK hatten, die Waffen schon länger besitzen und keine Ambitionen haben das Hobby zu vertiefen, wird das Thema spätestens beim Todesfall (wer erbt und darf der) oder bei der nächsten Gesetzesänderung durch einen Anlassfall (z.B. Kontrolle aller Kat. A, B und C) aufkommen.
Wieso soll ich die nicht verlieren können, weil sie auf mich gemeldet ist? Kann sein dass dann meine Zuverlässigkeit futsch ist, aber wer eh keine WBK haben will den kümmert das nicht.

Poirot
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Re: Benötige ich eine WBK für meine C-Waffen?

Beitrag von Poirot » Mo 27. Apr 2026, 00:44

rider650 hat geschrieben: So 26. Apr 2026, 23:46 Wieso soll ich die nicht verlieren können, weil sie auf mich gemeldet ist? Kann sein dass dann meine Zuverlässigkeit futsch ist, aber wer eh keine WBK haben will den kümmert das nicht.
Ohne WBK ist die Wohnung auch durch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Hausrechts besonders geschützt. Ohne richterliche Freigabe, die einen begründeten Anfangsverdacht voraussetzt, können die Cops also nicht mal so einfach nachschauen kommen ;)
Das immer strengere law and order System gegen die Legalwaffenbesitzer ist nicht wirklich durchdacht weil damit die Zahl der illegalen Waffen deutlich ansteigen wird. Und deren Besitzer genießen mangels fehlender waffenrechtlicher Dokumente sämtliche Grundrechte womit das System keine Chance hat dagegen vorzugehen.

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Re: Benötige ich eine WBK für meine C-Waffen?

Beitrag von FdH22 » Mo 27. Apr 2026, 11:46

Poirot hat geschrieben: Mo 27. Apr 2026, 00:44

Ohne WBK ist die Wohnung auch durch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Hausrechts besonders geschützt. Ohne richterliche Freigabe, die einen begründeten Anfangsverdacht voraussetzt, können die Cops also nicht mal so einfach nachschauen kommen ;)
Das immer strengere law and order System gegen die Legalwaffenbesitzer ist nicht wirklich durchdacht weil damit die Zahl der illegalen Waffen deutlich ansteigen wird. Und deren Besitzer genießen mangels fehlender waffenrechtlicher Dokumente sämtliche Grundrechte womit das System keine Chance hat dagegen vorzugehen.
Was somit der 100%ige Beweis ist das unsere Politiker vollkommene T***** sind :mrgreen:

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