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Schützenverein und neues Gesetz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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martina89
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Schützenverein und neues Gesetz

Beitrag von martina89 » Mi 13. Mai 2026, 19:54

Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren was auf (Sport-)Schützenvereine (Kleinkalibergewehr und Luftgewehr/Luftpistole) mit dem neuen Waffengesetz zukommt.
Wir haben viele gute Schützen, die keine WBK machen wollen und finanziell ist es auch ein enormer Aufwand. Gewehre sind auf sie registriert, teilweiße seit 10 Jahren, teilweiße erst seit 1,2 Jahren.

Beispiel 1: Bezieht sich die Registrierung nun auf die erste oder die letzte Waffe? Wir haben ein Mitglied, besitzt schon 30 Jahre Kat C Waffen, sein neuestes Gewehr hat er aber erst vor ca. 1 Jahr registrieren lassen?! Muss er nun eine WBK machen oder nicht?

Beispiel 2: Mitglied, vor 10 Jahren KK-Gewehr gekauft, darf KK-Munition kaufen, ohne WBK, möchte er nun aber ein moderneres KK kaufen, oder zusätzlich ein Luftgewehr, muss er eine WBK machen?

Beispiel 3: Wie siehts mit Vereinsgewehren aus? Bisher laufen sie ja auf den Obmann, muss dieser dafür extra eine WBK machen, bzw. beim nächsten Vorstandswechsel, muss der Obmann eine WBK besitzen für die Ummeldung? Wie ist dies dann mit den Plätzen geregelt, wenn man LG und KK zusammenzählt kommt da doch einiges zusammen....

Die Weiterführung der Tradition des Tiroler Schützenwesens wird meiner Meinung nach im neuen Gesetz sehr zu Nichte gemacht.

MrRiesa
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Re: Schützenverein und neues Gesetz

Beitrag von MrRiesa » Mi 13. Mai 2026, 20:45

Edit: falsche Interpretation des neuen WaffG gelöscht
Zuletzt geändert von MrRiesa am Fr 15. Mai 2026, 16:32, insgesamt 1-mal geändert.

mikonis
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Re: Schützenverein und neues Gesetz

Beitrag von mikonis » Mi 13. Mai 2026, 23:36

Edit: siehe Erklärung weiter unten
Zuletzt geändert von mikonis am Fr 15. Mai 2026, 21:19, insgesamt 2-mal geändert.
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mikonis
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Re: Schützenverein und neues Gesetz

Beitrag von mikonis » Do 14. Mai 2026, 06:48

martina89 hat geschrieben: Mi 13. Mai 2026, 19:54
…. Die Weiterführung der Tradition des Tiroler Schützenwesens wird meiner Meinung nach im neuen Gesetz sehr zu Nichte gemacht.
Das sehe ich auch so, da in Zukunft jemand, der sich als Obmann/Waffenmeister bewirbt, zuerst eine psychologische Überprüfung für die Bewilligung über sich ergehen lassen muss. Sonst darf er ja keine weitere Büchse für seine Kompanie mehr erwerben.

Oder es gibt ab sofort nur mehr dann neue Waffenträger, wenn ein alter ausgeschieden ist. Oder die Größe der Kompanien ist auf den Bestand der Waffen begrenzt. Was ich nicht weiß ist, ob es sich bei den Büchsen um Militärkarabiner handelt, die sowieso schon seit 100 Jahren ausschließlich repariert werden. Also nicht durch Neuerwerbungen ersetzt werden. Dann ginge es weiter wie bisher.

Bitte erzähl(t) mehr über den Umgang der Traditionsvereine mit ihren Büchsen.
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Re: Schützenverein und neues Gesetz

Beitrag von rhodium » Do 14. Mai 2026, 19:24

@mikonis

Luftgewehre sind nur bis zum Kaliber 6 mm frei zu erwerben. Andernfalls sind diese Kategorie C.

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Re: Schützenverein und neues Gesetz

Beitrag von Promo » Fr 15. Mai 2026, 14:43

martina89 hat geschrieben: Mi 13. Mai 2026, 19:54 Beispiel 1: Bezieht sich die Registrierung nun auf die erste oder die letzte Waffe? Wir haben ein Mitglied, besitzt schon 30 Jahre Kat C Waffen, sein neuestes Gewehr hat er aber erst vor ca. 1 Jahr registrieren lassen?! Muss er nun eine WBK machen oder nicht?
Muss nicht WBK machen, Besitzstand wird allerdings eingefroren (er kann nur noch verkaufen, ohne WBK nicht mehr dazu kaufen.
martina89 hat geschrieben: Mi 13. Mai 2026, 19:54 Beispiel 2: Mitglied, vor 10 Jahren KK-Gewehr gekauft, darf KK-Munition kaufen, ohne WBK, möchte er nun aber ein moderneres KK kaufen, oder zusätzlich ein Luftgewehr, muss er eine WBK machen?
Ohne waffenrechtliches Dokument (WBK, WP, Jagdkarte) ist der Kauf von Kat.C nicht mehr möglich. Luftgewehr, sofern unter § 45 fallend (Kaliber unter 6mm) möglich.
martina89 hat geschrieben: Mi 13. Mai 2026, 19:54 Beispiel 3: Wie siehts mit Vereinsgewehren aus? Bisher laufen sie ja auf den Obmann, muss dieser dafür extra eine WBK machen, bzw. beim nächsten Vorstandswechsel, muss der Obmann eine WBK besitzen für die Ummeldung? Wie ist dies dann mit den Plätzen geregelt, wenn man LG und KK zusammenzählt kommt da doch einiges zusammen....
Luftdruckgewehr zählt ohnehin nicht zur Stückzahl (auch nicht nach § 16), außer die Waffe hat ein Kaliber über 6mm, wodurch sie zur Kat.C wird. Für Kategorie C Waffen ist im Gesetz keine Stückzahlbegrenzung vorgesehen, nur eine WBK/WP/Jagdkarte-Pflicht. Wenn die Waffen des Vereins auf eine andere Person übertragen werden, dann muss diese über ein derartiges Dokument verfügen.
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