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Shootingpark Leobersdorf - How to...?
Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?
Gibts denn mittlerweile auch schon die seit Jahren angekündigte Bedruckung der Mitgliedskarten (die für die Automaten) mit Fotos oder ist das noch immer ein Gag? Als ich das letzte Mal nachgefragt habe (das ist aber schon länger her - vor Corona), war der Drucker wiedermal defekt...
Beste Grüße
Christoph
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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?
Hihi - Wurde schon 2016 gesagt (& kann mich erinnern, das dort vernommen zu haben), dass es diese Mitgliedsausweise mit Foto jetzt aber wirklich bald gibtchris01 hat geschrieben: ↑Di 22. Feb 2022, 07:59Gibts denn mittlerweile auch schon die seit Jahren angekündigte Bedruckung der Mitgliedskarten (die für die Automaten) mit Fotos oder ist das noch immer ein Gag? Als ich das letzte Mal nachgefragt habe (das ist aber schon länger her - vor Corona), war der Drucker wiedermal defekt...
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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?
Auf den neuen Mitglidskarten/Chipkarten ist ein Foto oben.Dingo hat geschrieben: ↑Di 22. Feb 2022, 08:10Hihi - Wurde schon 2016 gesagt (& kann mich erinnern, das dort vernommen zu haben), dass es diese Mitgliedsausweise mit Foto jetzt aber wirklich bald gibtchris01 hat geschrieben: ↑Di 22. Feb 2022, 07:59Gibts denn mittlerweile auch schon die seit Jahren angekündigte Bedruckung der Mitgliedskarten (die für die Automaten) mit Fotos oder ist das noch immer ein Gag? Als ich das letzte Mal nachgefragt habe (das ist aber schon länger her - vor Corona), war der Drucker wiedermal defekt...
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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?
Als ich das letzte Mal dort war - Ende 2019 - war immer der Kollege gerade nicht da, oder der Drucker defekt... hab bis heute keine Karte.
Hat schon wer eine aktuelle Vorschreibung für den neuen Jahresbeitrag erhalten? Hab den Abbucher nicht eingerichtet sondern selbst überwiesen. Abbuchen sind mir schwer unsympathisch!
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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?
Also Karten mit Fotos gibt's eigentlich schon länger. Hab schon die zweite weils einmal was umgestellt haben.
Bin aber auch regelmäßig dort.
Bin aber auch regelmäßig dort.
Magnum mag man eben!
Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?
Nach der Karte frage ich regelmäßig seit 2014.
Es gibt immer Gründe warum es nicht geht.
Es gibt immer Gründe warum es nicht geht.
Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?
ich kenn das urteil nedSchuttwegraeumer hat geschrieben: ↑Mo 21. Feb 2022, 23:24Ich habe mal kurz im RIS gesucht aber auf die Schnelle nix gefunden, wäre wirklich interessant.Justin88 hat geschrieben: ↑Do 3. Feb 2022, 12:04Wäre es möglich dieses OHG Urteil hier reinzustellen/verlinken?Elmo12 hat geschrieben: ↑Di 1. Feb 2022, 23:00Nicht grenzwertig, da gibts sogar ein OGH Urteil dazu, aus ca. 2014, dass die abgeschossenen Hülsen erst dann dem Betreiber zufallen wenn der Schütze die einsammelt und übergibt ( in den sammelbehälter wirft)
Reines abfeuern der Patronen und dadurch auswerfen der Hülse ist kein überlassen, da die Absicht des überlassenes fehlt
Ich würde dann eine Kopie davon mit persönlicher Widmung der Standaufsicht überreichen.
Wenn also Vereine dann in den Regeln/Satzung stehen haben dass die Hülsen ihnen gehören sobald sie den Boden berühren, müssen die dann die Regeln ändern?
ich bezweifle aber dass man nicht sehr wohl eine gueltige und dem gesetz entsprechende benuetzungsbestimmung formulieren koennet bei denen die huelsen sehr wohl dem stand zufallen
wennst es gscheit und klar formuliert ist
ich denke das wird unter das hausrecht fallen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?
Hülsen sind solange mein Eigentum, bis ich sie selbst in den Alteisenkübel schmeiße. Hatte bis jetzt noch nirgendwo Probleme damit.gewo hat geschrieben: ↑Di 22. Feb 2022, 13:27ich kenn das urteil nedSchuttwegraeumer hat geschrieben: ↑Mo 21. Feb 2022, 23:24Ich habe mal kurz im RIS gesucht aber auf die Schnelle nix gefunden, wäre wirklich interessant.Justin88 hat geschrieben: ↑Do 3. Feb 2022, 12:04Wäre es möglich dieses OHG Urteil hier reinzustellen/verlinken?Elmo12 hat geschrieben: ↑Di 1. Feb 2022, 23:00Nicht grenzwertig, da gibts sogar ein OGH Urteil dazu, aus ca. 2014, dass die abgeschossenen Hülsen erst dann dem Betreiber zufallen wenn der Schütze die einsammelt und übergibt ( in den sammelbehälter wirft)
Reines abfeuern der Patronen und dadurch auswerfen der Hülse ist kein überlassen, da die Absicht des überlassenes fehlt
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Wenn also Vereine dann in den Regeln/Satzung stehen haben dass die Hülsen ihnen gehören sobald sie den Boden berühren, müssen die dann die Regeln ändern?
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MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?
ja ehAUG-andy hat geschrieben: ↑Di 22. Feb 2022, 13:37Hülsen sind solange mein Eigentum, bis ich sie selbst in den Alteisenkübel schmeiße. Hatte bis jetzt noch nirgendwo Probleme damit.gewo hat geschrieben: ↑Di 22. Feb 2022, 13:27ich kenn das urteil nedSchuttwegraeumer hat geschrieben: ↑Mo 21. Feb 2022, 23:24Ich habe mal kurz im RIS gesucht aber auf die Schnelle nix gefunden, wäre wirklich interessant.
Wenn also Vereine dann in den Regeln/Satzung stehen haben dass die Hülsen ihnen gehören sobald sie den Boden berühren, müssen die dann die Regeln ändern?
ich bezweifle aber dass man nicht sehr wohl eine gueltige und dem gesetz entsprechende benuetzungsbestimmung formulieren koennet bei denen die huelsen sehr wohl dem stand zufallen
wennst es gscheit und klar formuliert ist
ich denke das wird unter das hausrecht fallen
aber in der praxis werden sie bei vielen staenden "einkassiert"
das is ja eh nix neues
die frage war nur ob das grundsaetzlich gegen das gesetz ist
und ich bin der meinung dass kommt auf die benuetzungsbestimmungen an
bin ja kein jurist
aber wenn man das klar reinschreibt das die verschossenen huelsen einen teil der standgebuehr darstellen daher zurueckzulassen sind ... weiss ned .... ich glaub das das rechtlich zulaessig waere ....
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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?
Das ist ja wie ein Schuß ins Knie.gewo hat geschrieben: ↑Di 22. Feb 2022, 13:43ja eh
aber in der praxis werden sie bei vielen staenden "einkassiert"
das is ja eh nix neues
die frage war nur ob das grundsaetzlich gegen das gesetz ist
und ich bin der meinung dass kommt auf die benuetzungsbestimmungen an
bin ja kein jurist
aber wenn man das klar reinschreibt das die verschossenen huelsen einen teil der standgebuehr darstellen daher zurueckzulassen sind ... weiss ned .... ich glaub das das rechtlich zulaessig waere ....
So ein Stand sieht mich nie wieder, auch wenn er der Günstigste wäre.
Einige schaufeln sich ihr Grab selbst.
Wo sind jetzt unsere Anwälte?
Sollte doch rechtlich abzuklären sein.
MfG
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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?
Zivilrecht ist halt etwas was sich die Parteien ausmachen und vereinbaren ... Die Frage wäre ob hier schon Sittenwidrigkeit zu bejahen wäre.
Anderseits, viele lassen die Hülsen liegen, weil sie keine Wiederlader sind.
Anderseits, viele lassen die Hülsen liegen, weil sie keine Wiederlader sind.
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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?
Und dann hast du auch noch die Frage was günstiger ist, die Hülsen neu zu kaufen oder mehr bei einem anderen Stand zu bezahlen.coliflower hat geschrieben: ↑Di 22. Feb 2022, 14:26Zivilrecht ist halt etwas was sich die Parteien ausmachen und vereinbaren ... Die Frage wäre ob hier schon Sittenwidrigkeit zu bejahen wäre.
Anderseits, viele lassen die Hülsen liegen, weil sie keine Wiederlader sind.
Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?
ich sag nur im rahmen des hausrechtes muesste es moeglich sein benuetzungsbestimmungen zu verfassen die das zulassen ..
ich sag doch nicht das das gut ist
im gegenteil
zudem gibts da auch noch a steuerliche komponente ...
ich sag doch nicht das das gut ist
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zudem gibts da auch noch a steuerliche komponente ...
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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?
Wenn die das wirklich so handhaben, dann schieß ich dort nur mit Revolver... da fällt gar nix am Boden.
Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?
Eine Bemerkung dahingehend könnte sicherlich sehr interessant sein-darum glaub ich auch nicht das so etwas in den Standregeln steht!
Wäre ein gefundenes Fressen für jeden Steuerprüfer:
Teil der Standgebühr und nix darüber in den Büchern? Aber Hallo!
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
31,36,44VL,12/70
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