Grazer hat geschrieben:Mir wurde beim Waffenführerschein ein Fall geschildert, bei dem es um eine etwas problematische Trennung ging. Der Waffeninhaber war vorsichtig und gab seine Waffen einem Händler, gegen Bestätigung, zur Verwahrung. Die Bestätigung war ihm dann eine große Hilfe, als die Polizei vor seiner Tür stand und ihn wegen einer angeblichen Drohung mit Waffe gegen seine ehemalige Partnerin befragen wollte. Es stellte sich heraus, dass der Mann die Waffen zur Aufbewahrung gab, bevor der Zwischenfall nach Angabe seiner ehemaligen Freundin überhaupt stattfand. Geschildert wurde das von dem Händler der die Waffe in Verwahrung hatte. Ob es nun wahr ist oder nicht? Was weiß ich. Aber wie es scheint können Händler, so sie denn wollen, schon auch solche "Verwahrungen" anbieten ohne in das ZWR zu schreiben und dabei dennoch dem Gesetz entsprechen.
ja, diese Story ist bereits legendär ... ob sie stimmt weiß ich auch nicht, aber ich kann mir sowas schon vorstellen


