ja, diese Story ist bereits legendär ... ob sie stimmt weiß ich auch nicht, aber ich kann mir sowas schon vorstellenGrazer hat geschrieben:Mir wurde beim Waffenführerschein ein Fall geschildert, bei dem es um eine etwas problematische Trennung ging. Der Waffeninhaber war vorsichtig und gab seine Waffen einem Händler, gegen Bestätigung, zur Verwahrung. Die Bestätigung war ihm dann eine große Hilfe, als die Polizei vor seiner Tür stand und ihn wegen einer angeblichen Drohung mit Waffe gegen seine ehemalige Partnerin befragen wollte. Es stellte sich heraus, dass der Mann die Waffen zur Aufbewahrung gab, bevor der Zwischenfall nach Angabe seiner ehemaligen Freundin überhaupt stattfand. Geschildert wurde das von dem Händler der die Waffe in Verwahrung hatte. Ob es nun wahr ist oder nicht? Was weiß ich. Aber wie es scheint können Händler, so sie denn wollen, schon auch solche "Verwahrungen" anbieten ohne in das ZWR zu schreiben und dabei dennoch dem Gesetz entsprechen.
Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
- Glock1768
- .50 BMG

- Beiträge: 2583
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
das passiert permanent bei Scheidungen
ich kenn da selber 3 Fälle
zu deinem Kauf:
du kaufst die Kanone ganz normal, gemeldet wirds auch gleich
und der Händler schreibt dir einen Wisch dass sie halt bei ihm liegt
fertig
ich kenn da selber 3 Fälle
zu deinem Kauf:
du kaufst die Kanone ganz normal, gemeldet wirds auch gleich
und der Händler schreibt dir einen Wisch dass sie halt bei ihm liegt
fertig
member the old PD design ? oh I member
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Danke, rupi!
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Genau weiß ich das auch nicht. Blicke selber nicht durch. Aber HA sind wohl am gefährdetsten ...KGR84 hat geschrieben:Achso? Ich verfolge das nichtmehr mit, da wird mir zu viel blabla geredet und nichts passiert.
Wann soll denn was geändert werden? Betrifft also nur HA oder auch KAT C?
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Wenn Du's anzahlst, hast Du das Problem nicht und wenn der Händler Deines Vertrauens über Deine Problematik Bescheid weiß.Bourne hat geschrieben:Ich würde die Waffe natürlich bezahlen. Es geht nur darum, wie lange sie dann beim Händler bleiben darf. Sind es da auch die sechs Wochen?JSE1836 hat geschrieben:Ganz einfach:
Anzahlung ist das Stichwort!![]()
6 Wochen Frist ab Kaufdatum ist allgemein gültig für den Eintrag ins ZWR.
Vielleicht ist's jetzt verständlich formuliert!
(Anfragen über Preis, Zustand etc. NUR per PN!)
k.u.k.-Hoflieferant seit 1836
Jagd, Mode, Sportschiessen, Law Enforcement
http://www.springer-vienna.com
Besuchen Sie unseren WEBSHOP und das SCHIESSKINO!
k.u.k.-Hoflieferant seit 1836
Jagd, Mode, Sportschiessen, Law Enforcement
http://www.springer-vienna.com
Besuchen Sie unseren WEBSHOP und das SCHIESSKINO!
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Sorry, ich check's grad nicht ...JSE1836 hat geschrieben:Wenn Du's anzahlst, hast Du das Problem nicht und wenn der Händler Deines Vertrauens über Deine Problematik Bescheid weiß.Bourne hat geschrieben:Ich würde die Waffe natürlich bezahlen. Es geht nur darum, wie lange sie dann beim Händler bleiben darf. Sind es da auch die sechs Wochen?JSE1836 hat geschrieben:Ganz einfach:
Anzahlung ist das Stichwort!![]()
6 Wochen Frist ab Kaufdatum ist allgemein gültig für den Eintrag ins ZWR.
Vielleicht ist's jetzt verständlich formuliert!
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Übersetzt: Wenn Du die Waffe gekauft hast, kann Sie beim Händler solange bleiben, solange ihr Euch (Händler und Du) einig seids.
Nachteile:
Du wirst früher oder später einen Obolus zahlen müssen.
Die Gewährleistung wird ab Kauf laufen.
Der Händler wird nach einiger Zeit murren.
Kleinere Unterschiede wird es bei Kat B / Kat C geben. Thema Depot.
Nachteile:
Du wirst früher oder später einen Obolus zahlen müssen.
Die Gewährleistung wird ab Kauf laufen.
Der Händler wird nach einiger Zeit murren.
Kleinere Unterschiede wird es bei Kat B / Kat C geben. Thema Depot.
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Danke fürs Übersetzen.
In meinem Fall wäre es eher ein Vorteil für den Händler. Das bestellte Gesamtpaket umfasst die Waffe und das ZF (inkl. Montage), Bezahlung bei Abholung. Die Waffe liegt bei ihm auf Lager, das ZF ist bestellt. Wenn ich die Waffe jetzt bezahle und er sie ins ZWR einträgt, ändert sich für ihn nichts. Im Gegenteil, er hat die Waffe fix verkauft und das Geld auf seinem Konto.
In meinem Fall wäre es eher ein Vorteil für den Händler. Das bestellte Gesamtpaket umfasst die Waffe und das ZF (inkl. Montage), Bezahlung bei Abholung. Die Waffe liegt bei ihm auf Lager, das ZF ist bestellt. Wenn ich die Waffe jetzt bezahle und er sie ins ZWR einträgt, ändert sich für ihn nichts. Im Gegenteil, er hat die Waffe fix verkauft und das Geld auf seinem Konto.
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Im ZWR wird das aber erst auf Dich gemeldet, wenn Du es faktisch hast. Altbestand heißt es ist im ZWR auf Dich registriert. Andersrum wenn er das auf Dich nach Anzahlung meldet, wenn es danach länger als sechs Wochen bei ihm herumliegt, muss er das im ZWR korrigieren. War die Auskunft die ich vom Händler bekommen habe, was ist, wenn ich länger im Ausland bin und nicht vorher abholen kann. Hintergrund ist die Betriebsprüfung, wenn da was herumliegt und laut Dokumentation länger als sechs Wochen, wäre es zu melden gewesen... Da kriegt er Schmalz.
Und Altbestand hast nun mal nur, wenn es auf Dich gemeldet ist, wenns im Handelsbuch und ZWR aufn Händler liegt, ists nicht dein Altbestand sondern seiner.
Und Altbestand hast nun mal nur, wenn es auf Dich gemeldet ist, wenns im Handelsbuch und ZWR aufn Händler liegt, ists nicht dein Altbestand sondern seiner.
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
wie kommt ihr denn bloss auf so was?Wiseli hat geschrieben:Im ZWR wird das aber erst auf Dich gemeldet, wenn Du es faktisch hast. Altbestand heißt es ist im ZWR auf Dich registriert. Andersrum wenn er das auf Dich nach Anzahlung meldet, wenn es danach länger als sechs Wochen bei ihm herumliegt, muss er das im ZWR korrigieren. War die Auskunft die ich vom Händler bekommen habe, was ist, wenn ich länger im Ausland bin und nicht vorher abholen kann. Hintergrund ist die Betriebsprüfung, wenn da was herumliegt und laut Dokumentation länger als sechs Wochen, wäre es zu melden gewesen... Da kriegt er Schmalz.
Und Altbestand hast nun mal nur, wenn es auf Dich gemeldet ist, wenns im Handelsbuch und ZWR aufn Händler liegt, ists nicht dein Altbestand sondern seiner.
das ist alles komplett F A L S C H
wir sind im bereich waffenrecht
warum schreibst du ned wenigstens dazu du hast dir das ausgedacht und vermutest dass es so sein koennte .....?
was kat B waffen betrifft:
du darfst deine waffen verwahren wo du willst, sie muessen nur sicher verwahrt sein
natuerlich darfst du daher deine waffen auch beim haendler verwahren wenn er damit einverstanden ist
was sollte das mit dem waffenbuch zu tun haben
und was mit den sechs wochen?
????
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
"warum schreibst du ned wenigstens dazu du hast dir das ausgedacht und vermutest dass es so sein koennte .....?"
Naja, weils net stimmt, ich hatte meinen allerdings nebenberuflichen Waffenhändlernachbarn gefragt, wie er das sieht. In der Vergangenheit hab ich über ihn eingekauft, weil Du und andere zu ihm versenden dürfen, aber zu mir nicht.
Das mit den sechs Wochen kommt von der Überlassung, wenn ich es wo zB zur Reparatur übergebe, überlasse ich nunmal. Die "Verfügungsgewalt" wandert von mir zu dem der das bekommt, oder?
Naja, weils net stimmt, ich hatte meinen allerdings nebenberuflichen Waffenhändlernachbarn gefragt, wie er das sieht. In der Vergangenheit hab ich über ihn eingekauft, weil Du und andere zu ihm versenden dürfen, aber zu mir nicht.
Das mit den sechs Wochen kommt von der Überlassung, wenn ich es wo zB zur Reparatur übergebe, überlasse ich nunmal. Die "Verfügungsgewalt" wandert von mir zu dem der das bekommt, oder?
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
"ueberlassung" ist ein handlung bei der es sich um einen eigentuemerwechsel handeltWiseli hat geschrieben:"warum schreibst du ned wenigstens dazu du hast dir das ausgedacht und vermutest dass es so sein koennte .....?"
Naja, weils net stimmt, ich hatte meinen allerdings nebenberuflichen Waffenhändlernachbarn gefragt, wie er das sieht. In der Vergangenheit hab ich über ihn eingekauft, weil Du und andere zu ihm versenden dürfen, aber zu mir nicht.
Das mit den sechs Wochen kommt von der Überlassung, wenn ich es wo zB zur Reparatur übergebe, überlasse ich nunmal. Die "Verfügungsgewalt" wandert von mir zu dem der das bekommt, oder?
zb wenn du eine waffe bei einem haendler auf depot gibst
der haendler meldet an die behoerde (ZWR) dass er nun der eigenteumer dieser waffe ist
damit hast du sie ihm ueberlassen
du hast keine verfuegungsgewalt mehr darueber
erst wenn der haendler wieder an die behoerde meldet dass er die waffe an dich ausgefolgt hat, dann bist du wieder der eigentuemer
wenn du aber eine waffe zu einem haendler bringst, weil ér sie fuer dich verwahren soll oder er sie reparieren soll ist das eine ganz andere sache
es handelt sich nur um eine verwahrung
du hast weiter die verfuegungsgewalt ueber die waffe weil du sie dir ja jederzeit wieder holen kannst ohne dass der haender eine meldung an die behoerde erstatten muss
denn du bist ja nach wie vor der eigentuemer
da gibts keine fristen dafuer bei kat B
der kunde kann die ewig bei mir verwahren wenn er will .... und wenn ich damit einverstanden bin
das selbe gilt fuer die neuwaffe
ist im prinzip "depot" einer waffe ohne sie vorher bessessen zu haben ...
warum soll das nicht gehen?
waffenrechtlich steht dem bei kat B nix entgegen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Also, er schickt mir die Rechnung, ich überweise das Geld und er trägt die Waffe im ZWR ein. Dort bleibt sie dann, bis das ZF da ist und er es montiert und eingeschossen hat. Sein Vorteil, er hat das Geld gleich, mein Vorteil, die Waffe gehört mir. Und ganz wichtig, wir machen beide nichts ungesetzliches.

9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
ich kann an dem vorgang keinen fehler entdeckenBourne hat geschrieben:Also, er schickt mir die Rechnung, ich überweise das Geld und er trägt die Waffe im ZWR ein. Dort bleibt sie dann, bis das ZF da ist und er es montiert und eingeschossen hat. Sein Vorteil, er hat das Geld gleich, mein Vorteil, die Waffe gehört mir. Und ganz wichtig, wir machen beide nichts ungesetzliches.![]()
fuer das eintragen der waffe ins ZWR wird er eine unterschrift von dir brauchen
meldung nach §28 waffg
da kann - und sollte - dreaufstehen dass die waffe bis zur lieferung des ZFs beim haendler verbleibt
ab der unterschrift bist du besitzer und eigentuemer der waffe
sie belegt einen platz auf deiner WBK
auch wenn sie noch beim haendler liegt
du kannst sie dir ja jederzeit abholen ..
Zuletzt geändert von gewo am Do 22. Dez 2016, 22:16, insgesamt 1-mal geändert.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Danke Dir, Gerhard!
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington

