Snoop hat geschrieben: ↑Mi 9. Apr 2025, 13:53
Nur zum Verständnis – deine Empfehlung wäre, nach einer solchen Schussabgabe, wenn der Übeltäter nicht verletzt im Garten liegen bleibt, einfach nichts zu tun und nicht die Polizei zu rufen?
Abgesehen davon dass mir nicht erklärbar ist, warum ich mich in so einer Situation je mit meiner Waffe im Garten befinden sollte (bereits das sich selbst in so eine Situation begeben wird vor Gericht meist als Notwehrüberschreitung gewertet da es keinen Grund dafür gab sich selbst in die Konflikthandlung zu begeben die dem Täter dann zu Schaden gebracht hat) ...
Mir ist kein Gesetz aus dem Bereich der gerichtlich strafbaren Handlungen bekannt welches das Abgeben eines Schusses am eigenen Grund verbietet.
Verboten ist das lediglich durch Bestimmungen aus dem Verwaltungsstrafrecht.
Lärmerregung zB.
Wenn ich mich soweit zumutbar davon überzeugt habe und nach bestem Wissen und Gewissen der Meinung bin, dass ich niemand getroffen habe, dann sehe ich keinen Grund die Polizei zu rufen.
Das Ganze ist ein Thema aus dem Verwaltungsrecht.
Evt. gibts ja Autofahrer die an Passagier schnell wo auf der Ecke aussteigen lassen und umgehend zum nächstgelegenen Koat fahren um sich dort wegen "Halten in der 5-Meter Zone" selbst anzuzeigen.
Es kann ja jeder tun was er will.
Im gegenständlichen Fall ... "kaum verletzt" ... "kaum Blut" .... "trotz umfassender Fahndung kein Täter" ....wer weiss ob das nicht auf einen 298 StGB rausläuft.