Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526

Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Poirot
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 499
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von Poirot » Mi 9. Apr 2025, 10:05

Snoop hat geschrieben:
Mi 9. Apr 2025, 09:17
erzeugt das ein komisches Licht, in dem ich als Waffenbesitzer nicht stehen möchte (wie jemand, der beim Putzen in die Wand schießt und dessen Zuverlässigkeit dann in Frage steht).
Das Licht hat er auch mit dem Notruf erzeugt. Es wird gegen ihn ermittelt werden, es wird vermutlich ein vorläufiges Waffenverbot geben und vermutlich wird die Sache wegen Notwehr auch eingestellt. Es gibt aber auch Justizirrtümer und mit der Angst wird das Opfer nun einige Zeit leben müssen.
https://www.strafakte.de/strafprozessre ... er-justiz/

Online
Benutzeravatar
Gadai
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 50
Registriert: Do 13. Feb 2025, 19:48
Wohnort: Wien

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von Gadai » Mi 9. Apr 2025, 10:26

Es gab es vor Jahren "Kurse" wie man sich in solchen Fällen am besten verhalten solle.
Auch wie man sich danach nicht mit z.B. unüberlegten Aussagen selbst belastet.
Tut mir leid mich damals nicht dafür angemeldet zu haben....

DOUBLEACTION
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1007
Registriert: Fr 14. Jan 2011, 22:33
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von DOUBLEACTION » Mi 9. Apr 2025, 10:36

Gadai hat geschrieben:
Mi 9. Apr 2025, 10:26
Es gab es vor Jahren "Kurse" wie man sich in solchen Fällen am besten verhalten solle.
Auch wie man sich danach nicht mit z.B. unüberlegten Aussagen selbst belastet.
Tut mir leid mich damals nicht dafür angemeldet zu haben....
soweit ich mich erinnere war das ein vortrag von einem bekannten anwalt im waffenrechtsbereich.
ein hervorragender anwalt

aber hervorragend hin - hervorragend her
es ist die eine sache einen mandanten vor gericht zu verteidigen
und die ander sache selbst vor gericht zu stehen

jeder im justizbereich wird dir bestaetigen dass die ähnlichkeit der wortfolgen "Gericht", "richtig" und "gerecht" reiner Zufall sind.

vor gericht wird nur "zu recht erkannt"
mit Recht bekommen hat das nix zu tun

der einzige vernueftige weg aus rechtsproblemen ist
gar nicht in sie hinein zu geraten
doubleaction OG
18, Kreuzgasse 78-80
(Zugang ggü. Kreuzgasse 91)

info[at]doubleaction.info
www.doubleaction.at
Kontakt nicht per PM sondern nur mittels Email
Druckfehler vorbehalten, gültig solange der Vorrat reicht.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2739
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von Promo » Mi 9. Apr 2025, 10:57

Die Sicherstellung entsprechend der geschilderten Umstände erscheint zweckmäßig. Angenommen die Schilderung des Anzeigeerstatters (Anzeige gegen Räuber - bei gewalttätigem Einbruch spricht man von Raub und nicht von Einbruch) trifft zu, so wäre eine kriminalpolizeiliche Untersuchung der gegenständlichen Waffe mit Vergleich der Schusswunde/Projektil in der angeschossenen Person zweckmäßig.
Bitte auch den genauen Wortlaut beachten - der ORF schreibt [sic] "keine eindeutigen Blutspuren wurden gefunden", das heißt daher nicht, dass keine Blutspur vorhanden war. Möglicherweise also auch nur ein Streifschuss, oder ein Steckschuss durch dicke Kleidung die klare Blutspuren verhindert haben.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Benutzeravatar
Skill Issue
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 686
Registriert: Mi 6. Sep 2023, 11:01

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von Skill Issue » Mi 9. Apr 2025, 11:49

Das heißt ja im Umkehrschluss, dass wenn ich mich in Notwehr mit Waffengewalt in meinem eigenen Zuhause verteidige, mir danach GARANTIERT die Waffen abgenommen werden und einer Racheaktion nichts im Weg steht.

Sicher, absolutes Extremszenario, macht es nur nicht weniger schwachsinnig.

Guilty until proven innocent ist ja eh schon eher Regel als Ausnahme.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2739
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von Promo » Mi 9. Apr 2025, 11:51

Du liest hier etwas, was nicht mal im ORF Artikel steht. Nirgendwo steht etwas von einem vorläufigen Waffenverbot, nirgendwo steht, dass SÄMTLICHE Waffen die betreffende Person besessen hat abgenommen werden. Es steht ausdrücklich und wortwörtlich drinnen, dass die gegenständliche Pistole, mit der die Person vorgeblich auf einen Einbrecher geschossen hat, sichergestellt wurde. Nicht mehr und nicht weniger. Falls er also noch 10 weitere FFW besitzt, dann ist naheliegend, dass er diese auch weiterhin bei sich hat.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1429
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von Joewood » Mi 9. Apr 2025, 12:04

Ich seh das auch so... die Waffe muss ja sogar sichergestellt werden, um sie kriminalpolizeilich untersuchen zu können. Wenn ich auf einen schießen muss, würde ich auch der Polizei die Waffe zur Untersuchung aushändigen - hab ja noch genug Ersatz daheim, um mich verteidigen zu können - das geht sich sogar bei den Minimum 2 Plätzen auf der WBK aus, dass man Ersatz hat oder sich zumindest friktionsfrei hinreichend schnell welchen besorgen kann.
Ich lese im gegenständlichen Fall auch nichts von Entzug der WBK oder sonst was

Benutzeravatar
Snoop
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 86
Registriert: Mi 26. Feb 2025, 11:48
Wohnort: Wien

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von Snoop » Mi 9. Apr 2025, 12:21

Poirot hat geschrieben:
Mi 9. Apr 2025, 10:05
Snoop hat geschrieben:
Mi 9. Apr 2025, 09:17
erzeugt das ein komisches Licht, in dem ich als Waffenbesitzer nicht stehen möchte (wie jemand, der beim Putzen in die Wand schießt und dessen Zuverlässigkeit dann in Frage steht).
Das Licht hat er auch mit dem Notruf erzeugt. Es wird gegen ihn ermittelt werden, es wird vermutlich ein vorläufiges Waffenverbot geben und vermutlich wird die Sache wegen Notwehr auch eingestellt. Es gibt aber auch Justizirrtümer und mit der Angst wird das Opfer nun einige Zeit leben müssen.
https://www.strafakte.de/strafprozessre ... er-justiz/
Vielleicht ein Missverständnis, ich habe das so gemeint: Der Betroffene hat im vorliegenden Fall zwei Entscheidungen zu treffen gehabt – Schussabgabe, ja/nein; Exekutive rufen, ja/nein.

Ich meine, wenn man einen Schuss abgibt, ruft man auch die Exekutive (erstes Ja erfordert zweites Ja); wenn man das nicht tut, macht das die Sache eher schlimmer. Notwehr zu verstecken, ist keine gute Idee und der proaktive Anruf bei der Polizei verbessert die Chancen im Ermittlungsverfahren deutlich.

Benutzeravatar
Snoop
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 86
Registriert: Mi 26. Feb 2025, 11:48
Wohnort: Wien

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von Snoop » Mi 9. Apr 2025, 12:25

DOUBLEACTION hat geschrieben:
Mi 9. Apr 2025, 10:36
Gadai hat geschrieben:
Mi 9. Apr 2025, 10:26
Es gab es vor Jahren "Kurse" wie man sich in solchen Fällen am besten verhalten solle.
Auch wie man sich danach nicht mit z.B. unüberlegten Aussagen selbst belastet.
Tut mir leid mich damals nicht dafür angemeldet zu haben....
soweit ich mich erinnere war das ein vortrag von einem bekannten anwalt im waffenrechtsbereich.
ein hervorragender anwalt

aber hervorragend hin - hervorragend her
es ist die eine sache einen mandanten vor gericht zu verteidigen
und die ander sache selbst vor gericht zu stehen

jeder im justizbereich wird dir bestaetigen dass die ähnlichkeit der wortfolgen "Gericht", "richtig" und "gerecht" reiner Zufall sind.

vor gericht wird nur "zu recht erkannt"
mit Recht bekommen hat das nix zu tun

der einzige vernueftige weg aus rechtsproblemen ist
gar nicht in sie hinein zu geraten
Ich glaube, diese Vorträge macht Dr. Raoul Wagner noch immer, zuletzt vor wenigen Monaten in Leobersdorf.

Aber deiner Conclusio ist nichts hinzuzufügen – das beste Problem ist nicht das gelöste, sondern das vermiedene.

Poirot
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 499
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von Poirot » Mi 9. Apr 2025, 12:28

Snoop hat geschrieben:
Mi 9. Apr 2025, 12:21
Ich meine, wenn man einen Schuss abgibt, ruft man auch die Exekutive (erstes Ja erfordert zweites Ja); wenn man das nicht tut, macht das die Sache eher schlimmer. Notwehr zu verstecken, ist keine gute Idee und der proaktive Anruf bei der Polizei verbessert die Chancen im Ermittlungsverfahren deutlich.
Natürlich war es die richtige Entscheidung.
Villeicht war auch der Waffeneinsatz die richtige Entscheidung sonst würden wir hier unter Umständen über seinen Ansichtskartenempfang aus Solingen in den Medien lesen.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man als Opfer sehr schnell in den Fokus von Ermittlungen (und der Medien) kommen kann was angesichts der Fehlurteilsquote auch zum Problem für Opfer werden kann.

twin2000
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 378
Registriert: Mi 17. Aug 2022, 13:30

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von twin2000 » Mi 9. Apr 2025, 13:12

Snoop hat geschrieben:
Mi 9. Apr 2025, 09:17
balahu hat geschrieben:
Mi 9. Apr 2025, 09:07
Poirot hat geschrieben:
Di 8. Apr 2025, 23:26
Notrufbumerang
Absolut.

Die waren zu Zweit.
Für den Fall, dass tatsächlich wer getroffen wurde hätte sein Kollege ihm helfen können.

Es war ein Warnschuss.
Es wurde wohl niemand getroffen.
Kein Grund die Exekutive zu verständigen.
Nach einer solchen Schussabgabe würde ich immer die Exekutive verständigen.

Es wurde eine Straftat verübt/versucht, er Betroffene muss zwar nicht, kann aber jedenfalls Anzeige erstatten.

Und wenn ein Dritter den Schuss hört und die Exekutive verständigt und diese nachschaut, erzeugt das ein komisches Licht, in dem ich als Waffenbesitzer nicht stehen möchte (wie jemand, der beim Putzen in die Wand schießt und dessen Zuverlässigkeit dann in Frage steht).

Ich bin ganz bei @AUG-Andy - der Mann hat alles richtig gemacht.
Unter jenen Menschen die schon mal mit einem Strafgericht zu tun hatten, stehst Du mit Deiner Meinung sicher relativ alleine.
Vor allem dann wenn man was zu verlieren hat dabei.
Wenn vier Wochen nach dem Vorfall - evt. weil Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind - sich das Gericht dazu entscheidet ein gerichtliches Waffenverbot zu verhängen, sind alle Deine Waffen ersatzlos weg.
Deine WBK gilt als endgültig entzogen, ein Waffenpass ist weg.

Und das wofür?

Was wäre das Delikt wenn Du der Meinung warst Du hast den Täter nicht getroffen und hättestes aber doch und meldest es nicht?

Das Delikt "Abgeben eines Warnschusses" gibt es in Österreich nicht (in DE anderes Thema).

"Im Stich lassen eines Verletzten" wird wohl kaum zutreffen wenn der Täter davorennt und eh einen Kumpani dabei hatte, und überdies Du der festen Meinung warst Du hast nur einen Warnschuss abgegegen der nicht getroffen hat.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36999
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von gewo » Mi 9. Apr 2025, 13:52

Joewood hat geschrieben:
Mi 9. Apr 2025, 12:04
Ich lese im gegenständlichen Fall auch nichts von Entzug der WBK oder sonst was
Seit der Änderung der diesbezüglichen Bestimmungen vor ein paar jahren kann man wohl davon ausgehen dass ein vorläufiges polizeiliches waffenverbot ausgesprochen wurde. alles andere wäre sehr überraschend.

Dieses vorläufige polizeiliche waffenverbot erlischt automatisch nach vier wochen und wird von einem ggf zu verhängenden gerichtlichen waffenverbot ersetzt.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
Snoop
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 86
Registriert: Mi 26. Feb 2025, 11:48
Wohnort: Wien

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von Snoop » Mi 9. Apr 2025, 13:53

twin2000 hat geschrieben:
Mi 9. Apr 2025, 13:12
Snoop hat geschrieben:
Mi 9. Apr 2025, 09:17
balahu hat geschrieben:
Mi 9. Apr 2025, 09:07
Poirot hat geschrieben:
Di 8. Apr 2025, 23:26
Notrufbumerang
Absolut.

Die waren zu Zweit.
Für den Fall, dass tatsächlich wer getroffen wurde hätte sein Kollege ihm helfen können.

Es war ein Warnschuss.
Es wurde wohl niemand getroffen.
Kein Grund die Exekutive zu verständigen.
Nach einer solchen Schussabgabe würde ich immer die Exekutive verständigen.

Es wurde eine Straftat verübt/versucht, er Betroffene muss zwar nicht, kann aber jedenfalls Anzeige erstatten.

Und wenn ein Dritter den Schuss hört und die Exekutive verständigt und diese nachschaut, erzeugt das ein komisches Licht, in dem ich als Waffenbesitzer nicht stehen möchte (wie jemand, der beim Putzen in die Wand schießt und dessen Zuverlässigkeit dann in Frage steht).

Ich bin ganz bei @AUG-Andy - der Mann hat alles richtig gemacht.
Unter jenen Menschen die schon mal mit einem Strafgericht zu tun hatten, stehst Du mit Deiner Meinung sicher relativ alleine.
Vor allem dann wenn man was zu verlieren hat dabei.
Wenn vier Wochen nach dem Vorfall - evt. weil Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind - sich das Gericht dazu entscheidet ein gerichtliches Waffenverbot zu verhängen, sind alle Deine Waffen ersatzlos weg.
Deine WBK gilt als endgültig entzogen, ein Waffenpass ist weg.

Und das wofür?

Was wäre das Delikt wenn Du der Meinung warst Du hast den Täter nicht getroffen und hättestes aber doch und meldest es nicht?

Das Delikt "Abgeben eines Warnschusses" gibt es in Österreich nicht (in DE anderes Thema).

"Im Stich lassen eines Verletzten" wird wohl kaum zutreffen wenn der Täter davorennt und eh einen Kumpani dabei hatte, und überdies Du der festen Meinung warst Du hast nur einen Warnschuss abgegegen der nicht getroffen hat.
Nur zum Verständnis – deine Empfehlung wäre, nach einer solchen Schussabgabe, wenn der Übeltäter nicht verletzt im Garten liegen bleibt, einfach nichts zu tun und nicht die Polizei zu rufen?

Und du würdest davon ausgehen, dass nach einem solchen Schuss nicht ohne dein Zutun die Polizei vor der Türe steht (etwa, weil ein Nachbar oder Passant den Schuss gehört und sie verständigt hat)?

Ich glaube, in einem solchen Fall lässt sich der Kontakt mit Ermittlungsbehörden ohnehin nicht vermeiden und da wäre ich lieber derjenige, der sie ruft, weil es meine Auffassung dokumentiert, dass ich nichts falsch gemacht habe.

Und ich habe Erfahrung im Umgang mit Behörden und Gerichten; und ich glaube, mit dieser Meinung bin ich nicht alleine.

balahu
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 48
Registriert: Fr 6. Okt 2023, 10:00

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von balahu » Mi 9. Apr 2025, 14:03

Snoop hat geschrieben:
Mi 9. Apr 2025, 13:53
Nur zum Verständnis – deine Empfehlung wäre, nach einer solchen Schussabgabe, wenn der Übeltäter nicht verletzt im Garten liegen bleibt, einfach nichts zu tun und nicht die Polizei zu rufen?
Abgesehen davon dass mir nicht erklärbar ist, warum ich mich in so einer Situation je mit meiner Waffe im Garten befinden sollte (bereits das sich selbst in so eine Situation begeben wird vor Gericht meist als Notwehrüberschreitung gewertet da es keinen Grund dafür gab sich selbst in die Konflikthandlung zu begeben die dem Täter dann zu Schaden gebracht hat) ...

Mir ist kein Gesetz aus dem Bereich der gerichtlich strafbaren Handlungen bekannt welches das Abgeben eines Schusses am eigenen Grund verbietet.

Verboten ist das lediglich durch Bestimmungen aus dem Verwaltungsstrafrecht.
Lärmerregung zB.

Wenn ich mich soweit zumutbar davon überzeugt habe und nach bestem Wissen und Gewissen der Meinung bin, dass ich niemand getroffen habe, dann sehe ich keinen Grund die Polizei zu rufen.


Das Ganze ist ein Thema aus dem Verwaltungsrecht.
Evt. gibts ja Autofahrer die an Passagier schnell wo auf der Ecke aussteigen lassen und umgehend zum nächstgelegenen Koat fahren um sich dort wegen "Halten in der 5-Meter Zone" selbst anzuzeigen.

Es kann ja jeder tun was er will.

Im gegenständlichen Fall ... "kaum verletzt" ... "kaum Blut" .... "trotz umfassender Fahndung kein Täter" ....wer weiss ob das nicht auf einen 298 StGB rausläuft.

Benutzeravatar
Musashi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2053
Registriert: Di 13. Jul 2010, 14:51
Wohnort: 3rd rock from the sun

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Beitrag von Musashi » Mi 9. Apr 2025, 14:39

Schon alleine um die Exekutive darauf aufmerksam zu machen, dass da eine home invasion Bande unterwegs ist, hat man IMHO die Pflicht zur Meldung. Und stell Dir vor, nach einigen Tage finden sie dann den Einbrecher, der "eh nix hatte", in einem Straßengraben. Verstorben an einer Schussverletzung. Dann bist ganz schnell in einer Mordermittlung der Star.
Bild

Antworten