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WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Yukon » So 5. Mai 2019, 13:47

horsebadorties hat geschrieben:
So 5. Mai 2019, 13:39
Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit sind strenge Masstäbe anzulegen. Das Urteil ist juristisch gut begründet.
Manche juristisch ungebildete Personen mag es verwundern. Wer vom Fach ist versteht es.
Das ist eben der Unterschied von Laien zu Experten auf einem Gebiet. Von unqualifizierter Seite den Gerichten Bastelei oder gar Gesinnungsjustiz zu unterstellen ist anmassend und impertinent.
Ich nenne soetwas Kritik.
Anmaßend und impertinent wäre es, wenn man anderen das Recht zu kritisieren verbieten möchte.
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Balistix » So 5. Mai 2019, 16:04

horsebadorties hat geschrieben:
So 5. Mai 2019, 13:39
Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit sind strenge Masstäbe anzulegen. Das Urteil ist juristisch gut begründet.
Manche juristisch ungebildete Personen mag es verwundern. Wer vom Fach ist versteht es.
Das ist eben der Unterschied von Laien zu Experten auf einem Gebiet. Von unqualifizierter Seite den Gerichten Bastelei oder gar Gesinnungsjustiz zu unterstellen ist anmassend und impertinent.
Starke Worte und ein hohes Ross. Interessanterweise gibt es hier mehrere Juristen, die dieses Urteil bestenfalls dünn finden.
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Dobi » So 5. Mai 2019, 16:08

Ein kleines Gedankenexperiment:
Stellen wir uns mal vor, in dem genannten Fall würde es nicht um den Herrn Z. gehen sondern um einen anderen, angeblich unbescholtenen, in einem angesehenen Beruf tätigen Bürger und Waffenbesitzer. Einziger Unterschied: Er ist nicht "Freiheitsakademiker", sondern Muslimer. Sonst ist alles gleich. Er wurde mit Berufsverbot belegt, er betreibt ein Portal namens "Islamakademie", er fordert, dass militärisch gegen das Christentum vorgegangen werden sollte usw. usf. …
… und dann wird er seine WBK los …

Wer würde dann von Gesinnungsjustiz sprechen oder gar einen ganz klaren Fall davon ausmachen?

Wer würde dann eine Lanze dafür brechen, dass das Gesetz und seine Auslegung für alle gleich sein muss?

Ich stell hier mal in den Raum: Niemand!

Denn dann hätte es schon das allererste Posting dazu wahrscheinlich gar nicht gegeben!
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von cas81 » So 5. Mai 2019, 16:46

Wenn du dir bewusst machst, woran der strenge Maßstab iRe Prognoseentscheidung festgemacht werden soll, dann kannst du dir die Antwort selbst geben.

Zu deiner Mutmaßung: jain, auch da müsste man sich die Sachlage ganz genau ansehen. Aber der Maßstab wäre jedenfalls noch strenger, denn Ungleiches darf ungleich behandelt werden. Drehen wir die Zeit zumindest einige Jahrhunderte zurück, und ich würde zur Entscheidung über den Z applaudieren. Weshalb? Siehe erster Absatz.

Dieser "Rassistenstrang" ist schon sehr dünn. Besonders wenn du hier einige Leute vor dir hast, die keinesfalls dem rechten Lager zuzuordnen sind.
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Dobi » So 5. Mai 2019, 17:17

cas81 hat geschrieben:
So 5. Mai 2019, 16:46
Wenn du dir bewusst machst, woran der strenge Maßstab iRe Prognoseentscheidung festgemacht werden soll, dann kannst du dir die Antwort selbst geben.

Zu deiner Mutmaßung: jain, auch da müsste man sich die Sachlage ganz genau ansehen. Aber der Maßstab wäre jedenfalls noch strenger, denn Ungleiches darf ungleich behandelt werden. Drehen wir die Zeit zumindest einige Jahrhunderte zurück, und ich würde zur Entscheidung über den Z applaudieren. Weshalb? Siehe erster Absatz.

Dieser "Rassistenstrang" ist schon sehr dünn. Besonders wenn du hier einige Leute vor dir hast, die keinesfalls dem rechten Lager zuzuordnen sind.
Ich möchte mir die Antwort aber nicht selbst geben, sondern es würde mich tatsächlich interessieren, wie jene darüber denken, die hier ganz laut von Gesinnungsjustiz geschrieben haben und ob sie das im von mir als Gedankenexperiment geschildertem Fall auch tun würden …

Und wieso wäre der Maßstab jedenfalls noch strenger!? Wo doch viele hier fordern, dass alle gleich behandelt werden müssen, auch wenn man den Herrn Z. persönlich nicht super findet …

Und wie kommst du bitte auf "Rassistenstrang"!? Das ist bzw. sollte in meinem Gedankenexperiment kein Thema sein, denn ich habe von einem "Muslimen" geschrieben! Und das könnte auch ein gebürtiger Österreicher sein, der zum Islam konvertiert ist.

Und mir ist absolut klar, dass ich hier einige Leute vor mir habe, die keinesfalls dem rechten Lager zuzuordnen sind, sonst wäre ich ja nicht hier …
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von cas81 » So 5. Mai 2019, 19:01

Bei der Prognoseentscheidung werden ALLE relevanten Umstände erfasst. In Anbetracht der heutigen Zeit mit all ihren Ereignissen und der faktisch gelebten "Islamakademie" iRd "Bekehrung" aller Ungläubigen, ist die Prognose ggf durchaus eine andere. Darum die Analogie zum Christentum der Vergangenheit. Dass es hierbei zu Fehlentscheidungen kommen kann und sich ggf Vorurteile in der Realität manifestieren, ist die Schattenseite einer JEDEN Prognoseentscheidung. Darum liegt bei deinem Gedankenexperiment uU ein anderer Fall vor, an dem gemessen sich der strenge Maßstab orientierten muss. Dasselbe gilt für Gesinnte, die typischerweise zur Gewalt greifen, da fallen mir zB die zuvor genannten Hools ein. Daraus ergibt sich also uU eine Ungleichheit, die zwar nach denselben Grundsätzen behandelt werden, aber nicht zwangsläufig dasselbe Ergebnis nach sich ziehen muss. Der Junkie, auch wenn er noch so lieb ist und nie verurteilt wurde, ist ja auch nicht verlässlich.

Was Anführungsstriche bedeuten, weißt du ja, darum spare ich mir die Erklärung bezüglich "Rassist". Detto bezüglich "uU" und "ggf"
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Yukon » So 5. Mai 2019, 20:45

Dobi hat geschrieben:
So 5. Mai 2019, 16:08
Ein kleines Gedankenexperiment:
Stellen wir uns mal vor, in dem genannten Fall würde es nicht um den Herrn Z. gehen sondern um einen anderen, angeblich unbescholtenen, in einem angesehenen Beruf tätigen Bürger und Waffenbesitzer. Einziger Unterschied: Er ist nicht "Freiheitsakademiker", sondern Muslimer. Sonst ist alles gleich. Er wurde mit Berufsverbot belegt, er betreibt ein Portal namens "Islamakademie", er fordert, dass militärisch gegen das Christentum vorgegangen werden sollte usw. usf. …
… und dann wird er seine WBK los …

Wer würde dann von Gesinnungsjustiz sprechen oder gar einen ganz klaren Fall davon ausmachen?

Wer würde dann eine Lanze dafür brechen, dass das Gesetz und seine Auslegung für alle gleich sein muss?

Ich stell hier mal in den Raum: Niemand!

Denn dann hätte es schon das allererste Posting dazu wahrscheinlich gar nicht gegeben!
Und falls doch, sicher nicht als flammende "Verteidigungsrede" für das "arme Opfer" …
Du versuchst hier in die waffenrechtliche Beurteilung der Verlässlichkeit mit dem Thema religiöse/politische Orientierung zu vermischen, was in meinen Augen jedoch strikt zu trennen ist.
Tatsächlich halte ich Art.7 B-VG (Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich) für einen der wichtigsten Eckpfeiler in einem Rechtsstaat, es ist hier vollkommen egal, ob jemand Protestant, Buddhist, Sozialist, Fan des Spaghettimonsters, Grüner, Moslem oder Hippie ist.
In diesem Thread bemerke ich aber, dass manche ganz offen, manche versteckt zwischen den Zeilen meinen, dass aufgrund unterschiedlicher religiöser und/oder politischer Orientierungen bei gleicher Sachlage durchaus unterschiedliche Urteile gesprochen werden dürfen, bzw., sollen, vorzugsweise bei Orientierungen, die einem unsympathisch erscheinen.
Aber in dem Moment, in dem die religiöse oder politische Orientierung in die Urteilsfindung in dem Ausmaß einfließt, wie in dem vorliegenden Urteil wird in meinen Augen vehement vom Grundsatz des Art.7 B-VG abgewichen, was für mich persönlich absolut inakzeptabel ist.
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von gewo » So 5. Mai 2019, 20:52

In der Rechtssprechung wird hier bereits unterschieden wenn man den Medienberichten glauben schenken darf

Bei Gewalt gegen Frauen wird einem Täter welcher aus bestimmten Kultur (religions) kreisen stammt regelmäßig mildernde Umstände zugestanden weil diese Form der Gewalt in seinem Kulturkreis üblich ist

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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Yukon » So 5. Mai 2019, 21:29

gewo hat geschrieben:
So 5. Mai 2019, 20:52
In der Rechtssprechung wird hier bereits unterschieden wenn man den Medienberichten glauben schenken darf

Bei Gewalt gegen Frauen wird einem Täter welcher aus bestimmten Kultur (religions) kreisen stammt regelmäßig mildernde Umstände zugestanden weil diese Form der Gewalt in seinem Kulturkreis üblich ist

Ich glaube nicht das dass Zeitungsenten sind
Diese Berichte habe ich auch gelesen und die beunruhigen mich ungemein, denn no na net hat man dann den Eindruck, dass mit unterschiedlichen Maß gemessen wird.
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von cas81 » So 5. Mai 2019, 21:37

Yukon hat geschrieben:
So 5. Mai 2019, 20:45
In diesem Thread bemerke ich aber, dass manche ganz offen, manche versteckt zwischen den Zeilen meinen, dass aufgrund unterschiedlicher religiöser und/oder politischer Orientierungen bei gleicher Sachlage durchaus unterschiedliche Urteile gesprochen werden dürfen, bzw., sollen, vorzugsweise bei Orientierungen, die einem unsympathisch erscheinen.
Moment bitte... solltest du auch mich meinen:
Ich sage, die Umstände machen es aus und wenn sich jemand einer Gemeinschaft anschließt, die regelmäßig Gewalt ausübt, dann nimmt das natürlich Einfluss in die Beurteilung. Ob das nun ein Hool oder Fundamentalist ist spielt keine Rolle. Art 7 B-VG und 2 StGG verlangen Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Der Hooligan bspw nimm bezüglich Gewaltbereitschaft jedenfalls eine "Sonderstellung" ein, der ist diesbezüglich sicher nicht gleichzusetzen mit bspw mir. Natürlich ist das zu berücksichtigen, völlig egal, woher das kommt. Das hat in so einem Fall nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern hat sachliche und auf Erfahrungswerten beruhende Gründe, die nun mal die Essenz einer Prognoseentscheidung sind.
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von yoda » So 5. Mai 2019, 21:44

gewo hat geschrieben:
So 5. Mai 2019, 20:52
In der Rechtssprechung wird hier bereits unterschieden wenn man den Medienberichten glauben schenken darf

Bei Gewalt gegen Frauen wird einem Täter welcher aus bestimmten Kultur (religions) kreisen stammt regelmäßig mildernde Umstände zugestanden weil diese Form der Gewalt in seinem Kulturkreis üblich ist

Ich glaube nicht das dass Zeitungsenten sind
Das ist garantiert so, ich kann mich noch erinnern dass wochenlang diskutiert wurde das in irgendeiner Form bei Mord ins Gesetz aufzunehmen um die Strafen redzuieren zu können. Irgendwie muss man ja mit den beschränkten Kapazitäten der Haftanstalten zurecht kommen, die Gangster müssen schließlich ausreichend Wohnraum haben...

Beispielsweise gab es 1975 noch ca. 4000 Verurteilungen wegen §129 Diebstahl durch Einbruch, bei ca. 60.000 Fällen und 2006 dann nur mehr ca. 1.400 Verurteilungen bei deutlich über 100.000 Fällen, das Ganze wurde sogar mal in einem BMI Bericht veröffentlicht, der heute aber nicht mehr online ist, habe aber noch irgendwo Screenshots davon. Bei den Rumänen die unser Lager ausgeräumt haben, hat man das Verfahren einfach eingestellt, weil sie sich in Rumänien aufhalten, also da kommt man sich schon erheblich verarscht vor. Die Tendenz geht also lupenrein in diese Richtung.

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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Yukon » So 5. Mai 2019, 22:11

cas81 hat geschrieben:
So 5. Mai 2019, 21:37
Yukon hat geschrieben:
So 5. Mai 2019, 20:45
In diesem Thread bemerke ich aber, dass manche ganz offen, manche versteckt zwischen den Zeilen meinen, dass aufgrund unterschiedlicher religiöser und/oder politischer Orientierungen bei gleicher Sachlage durchaus unterschiedliche Urteile gesprochen werden dürfen, bzw., sollen, vorzugsweise bei Orientierungen, die einem unsympathisch erscheinen.
Moment bitte... solltest du auch mich meinen:
Ich sage, die Umstände machen es aus und wenn sich jemand einer Gemeinschaft anschließt, die regelmäßig Gewalt ausübt, dann nimmt das natürlich Einfluss in die Beurteilung. Ob das nun ein Hool oder Fundamentalist ist spielt keine Rolle. Art 7 B-VG und 2 StGG verlangen Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Der Hooligan bspw nimm bezüglich Gewaltbereitschaft jedenfalls eine "Sonderstellung" ein, der ist diesbezüglich sicher nicht gleichzusetzen mit bspw mir. Natürlich ist das zu berücksichtigen, völlig egal, woher das kommt. Das hat in so einem Fall nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern hat sachliche und auf Erfahrungswerten beruhende Gründe, die nun mal die Essenz einer Prognoseentscheidung sind.
Nein, ich hab nicht Dich gemeint, überhaupt nicht.
Und beim Rest, den Du geschrieben hast bin ich voll und ganz bei Dir.
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Alaskan454 » So 5. Mai 2019, 22:23

@ Yukon @ cas81
Woran macht ihr Fest wer zb ein Hool ist und wer nicht,das man den dann anders beurteilen kann???
Weil wer New Balance trägt und keinen Schal mit hat????
Wenn in Wien 10 Leute wegen Fussball Gewalt gesessen sind wird's viel sein.

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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von horsebadorties » So 5. Mai 2019, 22:27

Objektiv und fachlich ist an der Entscheidung zum Entzug der WBK der betreffenden Person nichts zu rütteln. Subjektiv ist es verständlich, dass von Gesinnungsfreunden bittere Tränen darüber geweint werden. Das ist aber nicht Sache der Justitz. Sache der Justiz war es zu entscheiden, ob es im Sicherheitsinteresse des Volkes liegt, dass die WBK eingezogen wird. Und das ist wohlbergründet erfolgt.

Anmerkung: Angesichts des brutalen Terrors von rechstextremer Seite (Breivik, Tarrant, Fuchs, Nenzing 2016) muss die Bevölkerung geschützt werden, was (auch) die Strenge des Masstabs im betreffenden Fall diktiert und das ist gut so.

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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von cas81 » So 5. Mai 2019, 22:55

Alaskan454 hat geschrieben:
So 5. Mai 2019, 22:23
@ Yukon @ cas81
Woran macht ihr Fest wer zb ein Hool ist und wer nicht,das man den dann anders beurteilen kann???
Weil wer New Balance trägt und keinen Schal mit hat????
Das kann ja jetzt wohl nur ein Scherz sein bitte! Zudem liegt es nicht an mir so etwas festzumachen, das macht der schon selbst.
Alaskan454 hat geschrieben:
So 5. Mai 2019, 22:23
Wenn in Wien 10 Leute wegen Fussball Gewalt gesessen sind wird's viel sein.
Netter Versuch die Diskussion aufs Sitzen zu lenken und dann mit fremden Waffen zurückzuschlagen. Funktioniert aber nicht, denn wie bereits mehrfach ausgeführt, fließen alle Umstände in die Prognose mit ein und nur weil jemand sein Maul zu weit aufmacht, kann man nicht darauf schließen, dass dieser Mensch mit seinen Waffen Gewalt ausüben wird, wenn das Geforderte erstens nicht in seiner Macht liegt und zweitens er sonst niemanden aufstachelt diesbezüglich aktiv zu werden. Weil es abgesehen von ein paar einzelnen Soziopathen nicht geschieht. Dass ein Hool gerne aufs Maul haut, liegt hingegen in der Natur des Daseins als Hool.

Das Breivik- "Argument" ist komplett am Thema vorbei, sonst sollte man auch Supermarkt- und Baumarkteinkäufe verbieten. Und bitte auch allen Linksextremen den Kauf von Hochprozentigem, Baumwolle und Feuerzeugen. Aber die Neuseeländer sind nun sicher! Ach so, der Einzelfall zählt ja... Na dann ist es aber nicht so gut, wenn man den Breivik dem Z gleichstellt. Soviel zur Objektivität.
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