Willkommen auf www.pulverdampf.com - dem österreichischen Waffenforum!!

Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2538
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Glock1768 » Mi 29. Jan 2020, 14:01

viel Erfolg ...

Chrissi
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 117
Registriert: Mo 23. Dez 2019, 22:17

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Mi 29. Jan 2020, 14:12

gewo hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 13:57
Chrissi hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 13:55
Ich werden denn Rechtsanwalt jetzt mal anrufen.
kläre bitte unbedingt ausdrücklich ab ob ein eventuelles ergreifen von Massnahmen fuer dich kostenpflichtig ist!
Er hat mir gesagt normal sei es kostenpflichtig aber ich er macht a Ausnahme und ich soll schnell erzählen. Dann habe ich im in 30 Sekunden die Situation geschildert und seine Antwort war ,,sind die eigentlich komplett Geisteskrank?!‘‘

Danach hat er mir hat nochmal kurz erklärt, dass die das nicht machen dürfen und er versuchen kann beim Verband Vorstand eine Finanzierung zu beantragen aber das wird nur möglich sein wenn ich Mitglied bin.

Also wenn ich seine Hilfe will, sollte ich ,,gschwind‘‘ a Verband Mitgliedschaft machen, dann könne er der BH und der LPD die Rechtslage erläutern und seiner Meinung nach würde die BH dann die Androhung der Verwaltungsübertretung zurückziehen, weil die BH seiner Meinung nach ohne jegliche Rechtsgrundlage mich enteignen will und ,,Gott spielt‘‘

Chrissi
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 117
Registriert: Mo 23. Dez 2019, 22:17

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Mi 29. Jan 2020, 14:12

Glock1768 hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 14:01
viel Erfolg ...
Danke

tainnok
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 141
Registriert: Mo 26. Aug 2013, 14:58
Wohnort: Steiermark

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von tainnok » Mi 29. Jan 2020, 14:23

dann ruf nochmal an und frag ob's okay ist wenn du jetzt 'schnell' Mitglied wirst und sie die Kosten übernehmen obwohl der 'Schadensfall' vor dem Eintritt erfolgt ist (das ist ja bei Versicherungen nicht der Fall).

Wenn das für sie okay ist und du da rechtsunterstützung bekommst, dann haben sie sicher mal zwei neue Mitglieder (nämlich mich auch noch).
Wenn sie sich winden kannst ihnen ja von diesem Thread erzählen und dass es sicherlich eine äusserst positive Imageförderung für sie wäre wenn die die Kosten übernehmen trotz eintritts des 'Schadenereignisses' VOR dem Beitritt (und ich bin sicher dieser Thread wird noch VIEL Aufmerksamkeit hier bekommen).
Glock 17 Gen4
ProArms PAR MK3

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Maddin » Mi 29. Jan 2020, 14:40

klingt für mich schonmal positiv. unbedingt dranbleiben !

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von rupi » Mi 29. Jan 2020, 15:15

gewo hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 11:45
Pregarten hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 11:43
Geschossen hat es sinngemäß: wenn es jemand auf die Spitze treiben will genehmige ich einem 2 jährigem seine Magazine und ziehe die WBK vom Vater ein.
ja, WBK Entzug fuer den Vater wegen "sozial unangemessenem Verhaltens" einem kind ein magazin (also ein teil einer waffe) in die hand zu geben ..

der ordnung halber hat er aber danach schon noch erwähnt dass er das als scherz gemeint hat und er nicht damit zitiert werden will ....
das mit dem Scherz hat er in Salzburg weggelassen

Auf die Frage mit den 17 und 18 Jährigen gabs keine Antwort
member the old PD design ? oh I member

Baxter
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 379
Registriert: Mo 1. Feb 2016, 16:44
Wohnort: Wien

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Baxter » Mi 29. Jan 2020, 15:21

Hi,

echt ne bescheidene Situation, aber eventuell hilft dir der Satz aus dem Runderlass zu den Übergangsregelungen für den Zeitraum 14.12.2019 bis 13.12.2021:

"Der bisherige Besitzstand bleibt in der Übergangszeit weiterhin legal und es sind lediglich die entsprechenden Meldungenn vorzunehmen, die dann der Ausstellung der nach Ablauf der Übergangszeit erforderlichen Urkunden führen".

In den parlamentarischen Erläuterungen ist dazu noch zu finden:

"Durch die vorgeschlagenen Änderungen, vor allem in Bezug auf die Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2017/853, scheint es vor dem Hintergrund des Eingriffs in wohlerworbene Rechte
angezeigt, für den Betroffenen ein Übergangsregime vorzusehen.
Durch die Übergangsregelungen soll es im Allgemeinen zu keiner Einschränkung des Umfangs von
bestehenden Berechtigungen kommen
. Bisher vom Anwendungsbereich ausgenommene Schusswaffen,
wesentliche Bestandteile oder Magazine soll der Betroffene der jeweils zuständigen Behörde melden.

Nach fristgerechter Meldung soll ihm auf Antrag eine Berechtigung zum Erwerb, Besitz oder Führen
dieser gemeldeten Waffe, dieses gemeldeten wesentlichen Bestandteils oder dieses gemeldeten Magazins
ausgestellt werden."

"Sofern eine Meldefrist von zwei Jahren vorgesehen wurde, beginnt diese mit Inkrafttreten der jeweiligen
Übergangsregelung zu laufen. Bis zum Ablauf dieser Frist ist der Besitz von vor Inkrafttreten des
Bundesgesetzes rechtmäßig erworbenen Schusswaffen, wesentlichen Bestandteilen oder Magazinen
jedenfalls erlaubt.
"


Daraus lässt sich für mich der Wille des Gesetzgebers ableiten, eben niemanden per Stichtag des 14.12.2019 in die "Gesetzlosigkeit" zu treiben. Dem Argument, dass es für unrechtmäßigen Besitz keine Übergangsregel gibt, kann ich nicht folgen weil eben durch die Übergangsfrist der Besitz noch nicht unrechtmäßig ist (würde er erst mit 13.12.2021 werden). Wenn es nicht so wäre, würden jetzt viele unrechtmäßig eine verbotene Waffe zu Hause haben, weil wer hatte mit 14.12.2019 einen §17 Eintrag auf seiner WBK?


Ob du dieses Material verwenden willst, musst eh du entscheiden. Gegen den Vorwurf der BH und der LDP würde ich mich wehren wollen bin aber auch in einem anderen Lebensabschnitt als du.
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon

Benutzeravatar
Balistix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3898
Registriert: Mo 30. Jan 2017, 10:53
Wohnort: Wien / Vorarlberg

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Balistix » Mi 29. Jan 2020, 15:23

Baxter hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 15:21
Hi,

echt ne bescheidene Situation, aber eventuell hilft dir der Satz aus dem Runderlass zu den Übergangsregelungen für den Zeitraum 14.12.2019 bis 13.12.2021:

"Der bisherige Besitzstand bleibt in der Übergangszeit weiterhin legal und es sind lediglich die entsprechenden Meldungenn vorzunehmen, die dann der Ausstellung der nach Ablauf der Übergangszeit erforderlichen Urkunden führen".

In den parlamentarischen Erläuterungen ist dazu noch zu finden:

"Durch die vorgeschlagenen Änderungen, vor allem in Bezug auf die Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2017/853, scheint es vor dem Hintergrund des Eingriffs in wohlerworbene Rechte
angezeigt, für den Betroffenen ein Übergangsregime vorzusehen.
Durch die Übergangsregelungen soll es im Allgemeinen zu keiner Einschränkung des Umfangs von
bestehenden Berechtigungen kommen
. Bisher vom Anwendungsbereich ausgenommene Schusswaffen,
wesentliche Bestandteile oder Magazine soll der Betroffene der jeweils zuständigen Behörde melden.

Nach fristgerechter Meldung soll ihm auf Antrag eine Berechtigung zum Erwerb, Besitz oder Führen
dieser gemeldeten Waffe, dieses gemeldeten wesentlichen Bestandteils oder dieses gemeldeten Magazins
ausgestellt werden."

"Sofern eine Meldefrist von zwei Jahren vorgesehen wurde, beginnt diese mit Inkrafttreten der jeweiligen
Übergangsregelung zu laufen. Bis zum Ablauf dieser Frist ist der Besitz von vor Inkrafttreten des
Bundesgesetzes rechtmäßig erworbenen Schusswaffen, wesentlichen Bestandteilen oder Magazinen
jedenfalls erlaubt.
"


Daraus lässt sich für mich der Wille des Gesetzgebers ableiten, eben niemanden per Stichtag des 14.12.2019 in die "Gesetzlosigkeit" zu treiben. Dem Argument, dass es für unrechtmäßigen Besitz keine Übergangsregel gibt, kann ich nicht folgen weil eben durch die Übergangsfrist der Besitz noch nicht unrechtmäßig ist (würde er erst mit 13.12.2021 werden). Wenn es nicht so wäre, würden jetzt viele unrechtmäßig eine verbotene Waffe zu Hause haben, weil wer hatte mit 14.12.2019 einen §17 Eintrag auf seiner WBK?


Ob du dieses Material verwenden willst, musst eh du entscheiden. Gegen den Vorwurf der BH und der LDP würde ich mich wehren wollen bin aber auch in einem anderen Lebensabschnitt als du.
:clap:
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

Baxter
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 379
Registriert: Mo 1. Feb 2016, 16:44
Wohnort: Wien

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Baxter » Mi 29. Jan 2020, 15:31

Nachtrag: Ich befürchte jedoch das Ergebnis wird im Bezug auf die Magazine das Selbe sein. Auch wenn im Gesetz nur "Ausnahme zu bewilligen" steht ist sowohl in den parlamentarischen Erläuterungen also auch dem Runderlass im Resultat immer von einer WBK die Rede. Der Fall des alleinigen Besitzes von Magazinen unterhalb des WBK Alters wurde wohl nicht bedacht. Ob es sich deswegen lohnt den Gerichtsweg zu bestreiten, halte ich persönlich für sinnlos (Streitwert im Vergleich zum Risiko).

Was du aber erwirken kannst und solltest, dass die Anschuldigung zurück genommen wird du bist unrechtmäßig im Besitz und sie dich die kommenden zwei Jahren in Ruhe lassen. Die Meldung würde ich dann eher zum Ende der Frist hin tätigen.
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon

Benutzeravatar
Hane
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2772
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 17:13
Wohnort:

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Hane » Mi 29. Jan 2020, 15:47

An einer Crowdfunding Lösung für den jungen Mann, wenn er z.B. den Raul Wagner nimmt, würde ich mich mit einem 100er beteiligen.

Wulpe
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 289
Registriert: Fr 3. Nov 2017, 22:57
Wohnort: Salzburg

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Wulpe » Mi 29. Jan 2020, 16:05

Hane hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 15:47
An einer Crowdfunding Lösung für den jungen Mann, wenn er z.B. den Raul Wagner nimmt, würde ich mich mit einem 100er beteiligen.
Wollte gerade dasselbe schreiben. Die Grenze zwischen Ermessen und Willkür ist zwar schwer zu definieren, aber hier überschritten.
8 x 57 IS /// .357 Magnum /// 9mm Para /// .308 Win

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37041
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von gewo » Mi 29. Jan 2020, 16:08

Wulpe hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 16:05
Hane hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 15:47
An einer Crowdfunding Lösung für den jungen Mann, wenn er z.B. den Raul Wagner nimmt, würde ich mich mit einem 100er beteiligen.
Wollte gerade dasselbe schreiben. Die Grenze zwischen Ermessen und Willkür ist zwar schwer zu definieren, aber hier überschritten.
ich hab zuerst auch schon kurz ueber das thema crowdfunding nachgedacht in diesem speziellen fall
wenn man die Rahmenbedingungen zu beginn ordentlich abklaert, sodass es wirklich zu was fuehren kann, bin ich da auch dabei mit einem betrag in der groessenordnung
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Paddy91
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1525
Registriert: Di 29. Mär 2016, 09:47
Wohnort: Wien 1050

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Paddy91 » Mi 29. Jan 2020, 17:04

tainnok hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 14:23
dann ruf nochmal an und frag ob's okay ist wenn du jetzt 'schnell' Mitglied wirst und sie die Kosten übernehmen obwohl der 'Schadensfall' vor dem Eintritt erfolgt ist (das ist ja bei Versicherungen nicht der Fall).

Wenn das für sie okay ist und du da rechtsunterstützung bekommst, dann haben sie sicher mal zwei neue Mitglieder (nämlich mich auch noch).
Drei neue Mitglieder!

Chrissi
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 117
Registriert: Mo 23. Dez 2019, 22:17

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Mi 29. Jan 2020, 23:22

Danke vielmals für eure Unterstützung.

I have mich leider noch nicht entschieden was ich genau machen werde. Ich werde mal eine Nacht drüber schlafen und morgen entscheiden was ich machen werde.

Falls ich mich dazu Entscheide mir Hilfe vom Verband Anwalt hole, dann wird dieser nur der BH mitteilen, dass diese rechtswidrig handelt und die vorgeworfene Verwaltungsübertretung meine Rechte verletzt.

Jedoch hätten wir nicht sehr lange dafür Zeit, denn laut aktuellem Stand habe ich ja 2 Wochen Zeit mir eine Bestätigung vom Waffenhändler geben zu lassen. Und eine (auch wenn zu Unrecht verhängte) Verwaltungsübertretung und evt sogar ein Waffenverbot, ist das letzte was ich will. Präzedenzfall hin oder her, bevor das passiert, geb ich diesen Volltrotteln meine Magazine und hol mir dann in 2 Jahren meine WBK.

Ich werden Morgen gleich meine Verband Mietgliedschaft machen und anrufen um den Prozess etwas zu verschnellern. Ich werde ebenfalls probieren den Herrn Gartner vom BMI zu erreichen um Ihm kurz den Sachverhalt zu schildern. Ich denke er könnte mir in dieser Situation auch weiter helfen.

Sollte die BH querstellen und bis Montag den 10 auf ihrer willkürlichen Enteignung verharren werde ich nachgeben und Ihnen die Bestätigung des Waffenhändler geben.

Benutzeravatar
Pregarten
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 257
Registriert: Di 16. Jul 2019, 18:51

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Pregarten » Do 30. Jan 2020, 05:00

Genau damit könntest du dir aber Ärger einhandeln. Du gibst praktisch einen Verstoß gegen das WaffG zu. Was zu einem Waffenverbot führen könnte und dir den Weg zur WBK verbaut.
Wenn du mit weißer Weste rauskommen willst wird dir nur der Rechtsweg bleiben.
In diesem Fall bist du nicht aufmüpfig oder ein Querolant, sondern ein anständiger Bürger der nichts falsch gemacht hat. Dein Fall wurde einfach nicht bedacht. Hier muss es eine bürgerfreundliche Lösung geben.
Die paar € für die Magazine wären egal, aber einen Verstoß gegen das WaffG würde ich nicht hinnehmen.
Nur mein Interpretation als Laie, muss nicht stimmen.

Herrn Gartner von BMI zu kontaktieren ist sicher eine gute Idee. Auf der Roadshow war er kein Fan von deinem Fall, wurde sowohl in Wien als auch in Salzburg angesprochen, er weiß im Wesentlichen bescheid.
Ausbildung: Übungsleiterausbildung, Schießtechniklehrgang, Kampfrichter: FFWGK, PPC1500, ISSF
Geräte: Oschatz Viper 6", CZ Shadow, 1911 .45, Walther PP u PPK 7,65, GSP .22 und .32, OSP .22 kurz, Freie Pistole .22, S&W Revolver .22

Antworten