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Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Yukon
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Yukon » Mo 23. Dez 2019, 21:01

gewo hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 19:02
Steyrer hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 18:20
gewo hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 18:05
so schaut das mit den Magazinen aktuell im detail aus:

[...]
Überlassermeldung gem. § 28 WaffG
Werden Faustfeuerwaffen und Halbautomaten samt entsprechenden großem Magazin überlassen, ist dies der Waffenbehörde zu melden. Ebenso ist zu melden, wenn große Magazine allein (d.h. ohne gleichzeitiges Überlassen einer Faustfeuerwaffe oder eines Halbautomaten) überlassen werden. Dies gilt auch in jenen Fällen, in den für den Erwerb von (weiteren) großen Magazinen für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7, 8, oder 11 WaffG bereits besessen werden, keine Bewilligung gem. § 17 Abs. 3 5. Satz WaffG erforderlich ist.

[...]
Hallo Gewo,

womit begründet das BMI die Meldung nach §28?
Es ist keine Schusswaffe nach §2(1)
Es ist kein wesentlicher Teil einer Schusswaffe §2(2)

Was ist der Unterschied zu einem Schalldämpfer, den ein Jäger kauft / verkauft oder was auch immer? Ist wie ein großes Magazin nach Z7 & Z8 ein Gegenstand (Waffe?) nach §17(1)...

LG
Steyrer
servus

du ich bin kein jurist

aber dass man die HiCap Magazine als "Waffen" bezeichnet ist eine sg "Lex Specialis" und das scheint so machbar zu sein
ähnlich scheint man die definition fuer "Schusswaffen" im §28 auch auf "waffen" ( -> die HiCap magazine) anwenden zu koennen

somit ergibt sich die Verpflichtung fuer den handel jedes einzelne abgegebene magazin (ins ZWR) zu melden

von den schalldaempfern unterscheidet sich das in so ferne als man hier seitens der behoerde entschieden hat keine Meldung zu WOLLEN
aus dem gesetz wuerde sich seit dem 14.12.2019 eigentlich eine Meldung gem. §28 rauslesen lassen
sie wollens aber ned

zu deinem edit:
ja, das war der plan
ist das aus der Kommentierung zur gesetzeswerdung? das ist sowieso Makulatur sobald das gesetz beschlossen ist ..
der text von dir ist jedenfalls nicht mehr aktuell
meine Erläuterungen sind vom stand 23.12.2019, 12:00
Irgendwie hat die Sache mit der Überlassungsmeldung den Anschein, als ob das BMI im Nachgang Maschen aufklauben wollen, die offenbar bei der Gesetzwerdung runtergefallen sind und deshalb keine gesetzliche Grundlage haben.

Ja, die Magazine per Lex specialis unter den bergriff Waffe zu subsumieren geht in Ordnung und wurde auch so gemacht.
Die Magazine per Lex specialis unter den Begriff Schusswaffe zu subsumieren wäre ein juristisches Hazardspiel gewesen und würde daher nicht gemacht.
Daraus folgt, dass die Magazine Waffen sind, sie sind aber keine Schusswaffen, daher können auf Magazine keine Bestimmungen angewendet werden die bei Schusswaffen zur Anwendung kommen würden.
Der Paragraph 28 regelt die Bestimmungen bezüglich des Überlassens von Kat B Schusswaffen, die Magazine sind aber weder Schusswaffen, noch sind sie Kat B, daher ist der 28 aus gleich zwei Gründen nicht anzuwenden.
Nebenbei: wird die WBK/WP per Paragraph 25 eingezogen, sind lediglich die Kat B Schusswaffen abzugeben/einzuziehen. Sollte im Altbestands-HA ein grosses Magazin stecken, dann ist dieser HA Kat A und daher nicht abzugeben/einzuziehen. Das gleiche gilt für die Magazine, diese sind weder eine Schusswaffe, noch Kat A.

Das sind meines Erachtens die Punkte, die bei der Ausformulierung des Gesetzes vollkommen untergegangen sind, jetzt versucht das BMI Regelungen/Erlässe auszugeben, die offensichtlich nicht durch das Gesetz gedeckt sind.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

Burgenlandy
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Burgenlandy » Mo 23. Dez 2019, 21:53

-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 14:05, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Yukon » Mo 23. Dez 2019, 22:17

woolf hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 22:10
Yukon hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 21:01
Irgendwie hat die Sache mit der Überlassungsmeldung den Anschein, als ob das BMI im Nachgang Maschen aufklauben wollen, die offenbar bei der Gesetzwerdung runtergefallen sind und deshalb keine gesetzliche Grundlage haben.
So kommts mir auch vor.
Wenn ich mir denke was seit dem Beschluss der Novelle schon alles gekommen und teilweise gleich wider umgedreht wurde...

Zuerst die Sache mit der Kompatibilität von Teilen bei HA und VA, jetzt die getrennte zivile Fertigung (das beste ist ja sowieso die Idee von den "Fertigungsstraßen")

Da Magazine unbegrenzt und ohne Meldung nachkaufen mit Altbestands-Eintrag Z7 od. Z8, jetzt auf einmal jede Magazin-Überlassung melden...

mit Altbestands-Eintrag Z7 od. Z8 nur zur Waffe passende Magazine kaufen...

Sowas wie eine Rechtsgrundlage ist offenbar nicht mehr in Mode.
Jepp, genauso.
Es macht den Anschein, als ob Erschwernisse und Einschränkungen geschaffen werden sollen, die das Gesetz nicht vorsieht, nicht andenkt und auch aus den Formulierungen nicht herausinterpretierbar sind.
Es macht den Anschein, als ob eine Anzahl beamteter Ministeriumsmitarbeiter mit dem Willen des Gesetzgebers nicht einverstanden wären und versuchen ein eigenes Süppchen zu kochen. Ob das Eis, auf das sie sich begeben dieses Süppchen trägt, das wird sich weisen. Meine persönliche Meinung ist, dass das Eis viel zu dünn ist, um diese ministeriellen Alleingänge zu tragen.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von howa308 » Mo 23. Dez 2019, 23:15

Yukon hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 21:01
gewo hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 19:02
Steyrer hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 18:20


Hallo Gewo,

womit begründet das BMI die Meldung nach §28?
Es ist keine Schusswaffe nach §2(1)
Es ist kein wesentlicher Teil einer Schusswaffe §2(2)

Was ist der Unterschied zu einem Schalldämpfer, den ein Jäger kauft / verkauft oder was auch immer? Ist wie ein großes Magazin nach Z7 & Z8 ein Gegenstand (Waffe?) nach §17(1)...

LG
Steyrer
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du ich bin kein jurist

aber dass man die HiCap Magazine als "Waffen" bezeichnet ist eine sg "Lex Specialis" und das scheint so machbar zu sein
ähnlich scheint man die definition fuer "Schusswaffen" im §28 auch auf "waffen" ( -> die HiCap magazine) anwenden zu koennen

somit ergibt sich die Verpflichtung fuer den handel jedes einzelne abgegebene magazin (ins ZWR) zu melden

von den schalldaempfern unterscheidet sich das in so ferne als man hier seitens der behoerde entschieden hat keine Meldung zu WOLLEN
aus dem gesetz wuerde sich seit dem 14.12.2019 eigentlich eine Meldung gem. §28 rauslesen lassen
sie wollens aber ned

zu deinem edit:
ja, das war der plan
ist das aus der Kommentierung zur gesetzeswerdung? das ist sowieso Makulatur sobald das gesetz beschlossen ist ..
der text von dir ist jedenfalls nicht mehr aktuell
meine Erläuterungen sind vom stand 23.12.2019, 12:00
Irgendwie hat die Sache mit der Überlassungsmeldung den Anschein, als ob das BMI im Nachgang Maschen aufklauben wollen, die offenbar bei der Gesetzwerdung runtergefallen sind und deshalb keine gesetzliche Grundlage haben.

Ja, die Magazine per Lex specialis unter den bergriff Waffe zu subsumieren geht in Ordnung und wurde auch so gemacht.
Die Magazine per Lex specialis unter den Begriff Schusswaffe zu subsumieren wäre ein juristisches Hazardspiel gewesen und würde daher nicht gemacht.
Daraus folgt, dass die Magazine Waffen sind, sie sind aber keine Schusswaffen, daher können auf Magazine keine Bestimmungen angewendet werden die bei Schusswaffen zur Anwendung kommen würden.
Der Paragraph 28 regelt die Bestimmungen bezüglich des Überlassens von Kat B Schusswaffen, die Magazine sind aber weder Schusswaffen, noch sind sie Kat B, daher ist der 28 aus gleich zwei Gründen nicht anzuwenden.
Nebenbei: wird die WBK/WP per Paragraph 25 eingezogen, sind lediglich die Kat B Schusswaffen abzugeben/einzuziehen. Sollte im Altbestands-HA ein grosses Magazin stecken, dann ist dieser HA Kat A und daher nicht abzugeben/einzuziehen. Das gleiche gilt für die Magazine, diese sind weder eine Schusswaffe, noch Kat A.

Das sind meines Erachtens die Punkte, die bei der Ausformulierung des Gesetzes vollkommen untergegangen sind, jetzt versucht das BMI Regelungen/Erlässe auszugeben, die offensichtlich nicht durch das Gesetz gedeckt sind.
1. Abschnitt
Begriffsbestimmungen
Waffen

§ 1.
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

1.

die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder

2.

bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.

§ 2
Text
Schusswaffen
§ 2.
(1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen

1.

der Kategorie A (§§ 17 und 18);

2.

der Kategorie B (§§ 19 bis 23);

3.

der Kategorie C (§§ 30 bis 35).
Zu §1. 1.
Bei einem Magazin ist ja folgendes nicht anwendbar, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herab zusetzen.

Ich brauche für die Abgabe eines Schusses kein Magazin.

Und §1. 2. auch nicht.

Oder sehe ich da etwas falsch?
:at1: Aus großer Kraft folgt große Verantwortung
(Zitat aus Spiderman)

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von gewo » Di 24. Dez 2019, 00:00

Papa Bär hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 09:17
Und der Wahnsinn mit dem Interpretationsspielraum der SB's beginnt... ;-(
Wennst dir vorher den Gesetzestext anschaust und ihm genau den Paragrafen sagst, wo er nachsehen soll, hättest dir den Ärger erspart.
das BMI hat bei den haendlerschulungen immer wieder gemeint "nur magazin meldungen" wird es praktisch ned geben, ist bedeutungslos weil wie viele magazainsammler gibt es denn schon in oesterreich ... vielleicht fuenf oder zehn ... hat keine relevanz

wenn die das bei den SB schulungen auch so gesagt haben dann ist verstaendlich dass die sich in den einzelnen waffenbehoerden ned damit beschaeftigt haben

aber der gesetztes und verordnungstext sollte helfen
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von gewo » Di 24. Dez 2019, 00:03

Mentor hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 19:45
gewo hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 18:05
so schaut das mit den Magazinen aktuell im detail aus:
Hallo,
da stellt sich mir folgende Frage:
9mm Ar15 mit Glock oder Uzi Magazinen . Ich bekomme dafür §17/Z8 genehmigt.
Verkaufst du mir 32er Glock/Uzi Mags damit? :doh:
warum ned?
mit /8 hast mal die berechtigung fuer langwaffe hicap (ist /8 langwaffe ueber 10? bin unterwegs ...)
und ob du das kaufen darfst (weils passend ist) oder nicht (wenns nicht zu einer besessenen /8 passt) ist nicht meine sache
kann ich ned feststellen
muesste die behoerde feststellen
die kriegen ja von mir die §28 meldung

das wird eh leiwand
weil das geht nie
die ham doch keinen plan dass du ein "MAGAZIN FUER SCHMEISSEN M4 AUSTRIA" auch auf einer panthera DPMS verwenden kannst
woher sollen die das mitkriegen
oft weiss ich als haendler ohne ausprobieren ned welche magazine auf was passen ..
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von gewo » Di 24. Dez 2019, 00:05

Reverend45 hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 19:59
Paragrafen hier, Stückzahlregelung da.....ich kapier absolut überhaupt nichts mehr. Vielleicht ist man fürs Waffenbesitzen auch einfach zu blöd wenn man nicht Jura studiert hat....

Kann mir bitte irgendwer wie einem Volltrottel erklären was ich hab/bin....weil ganz ehrlich, mir wirds zu hoch. Altbestand Magazine + Halbautomat 2 mal vorhanden (AR + Glock mit 20+)....dh ich hab 2 A Plätze, und für diese krieg ich die hi cap auch nach wie vor, nur für neues nicht? ..... sorry aber ich sehr mich absolut nimma raus....
ruf mich heute zwischen 10 und 2 an
wenn grad keiner im laden ist deutsch ich es dir aus

die tipperei ist mir zu zaaach
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von gewo » Di 24. Dez 2019, 00:11

Yukon hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 21:01
Das sind meines Erachtens die Punkte, die bei der Ausformulierung des Gesetzes vollkommen untergegangen sind, jetzt versucht das BMI Regelungen/Erlässe auszugeben, die offensichtlich nicht durch das Gesetz gedeckt sind.
ja
nein
vielleicht
weiss ned

ich hab in den letzten tagen mit an haufen juristen gesprochen
und mit einigen SBs auch

die sind halt alle der meinung dass, wenn ein gesetz einen bestimmten klar erkennbaren sinn hat, es nicht darauf ankommt ob jedes detail ausformuliert und es fuer jede durchfuehrungsmassnahme eine ermaechtigung gibt, sondern nur dass alle angeordneten massnahmen den willen des gesetzgebers widerspiegeln

deshalb waere es kein besonderes problem dass es im gesetz genau NIX gibt was die leute dazu zwingen wuerde die § 28 meldungen bei der ueberlassung eines HiCap magazins zu machen, diese aber trotzdem verlangt werden koennen und das alleine NICHt apriori ein gesetzsbruch waere

keine ahnung ob die richtig liegen
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Mentor » Di 24. Dez 2019, 00:22

gewo hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 00:03
Mentor hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 19:45
gewo hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 18:05
so schaut das mit den Magazinen aktuell im detail aus:
Hallo,
da stellt sich mir folgende Frage:
9mm Ar15 mit Glock oder Uzi Magazinen . Ich bekomme dafür §17/Z8 genehmigt.
Verkaufst du mir 32er Glock/Uzi Mags damit? :doh:
warum ned?
mit /8 hast mal die berechtigung fuer langwaffe hicap (ist /8 langwaffe ueber 10? bin unterwegs ...)
und ob du das kaufen darfst (weils passend ist) oder nicht (wenns nicht zu einer besessenen /8 passt) ist nicht meine sache
kann ich ned feststellen
muesste die behoerde feststellen
die kriegen ja von mir die §28 meldung
Ja, aber da war doch das Thema "für was das Magazin ursprünglich hergestellt wurde"
- > zumindest bei Glock Magazinen ist das eindeutig für Kurzwaffe.

Jetzt komm ich aber mit der Langwaffen Genehmigung zu dir ins Geschäft und will KW Magazine :think:

Welche Daten musst du eigentlich an die Behörde weitermelden?
Marke
Type
Kaliber
Fassungsvermögen

???

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von gewo » Di 24. Dez 2019, 00:27

Papa Bär hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 09:17
Und der Wahnsinn mit dem Interpretationsspielraum der SB's beginnt... ;-(
Wennst dir vorher den Gesetzestext anschaust und ihm genau den Paragrafen sagst, wo er nachsehen soll, hättest dir den Ärger erspart.
vor allem weil die BH baden, auch nach dem personellem wechsel, eigentlich ned so uebel ist
aber der SB is a armer kerl
die sollten zu zweit sein aber der ist seit monaten alleine an der front, besserung ned absehbar
und grad jetzt fuellens ihm - so wie allen behoerden - im mordstempo den schreibtisch mit antraegen voll

in einer perfekten welt wuerde er sich das alles aus dem gesetztexten raussuchen wenn unklar, logsich
aber in der situation wie jetzt

und es wird NICHT besser in den naechsten monaten .....
der der als ersten den antrag stellt gewinnt ...
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von gewo » Di 24. Dez 2019, 00:34

Mentor hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 00:22
gewo hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 00:03
Mentor hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 19:45

Hallo,
da stellt sich mir folgende Frage:
9mm Ar15 mit Glock oder Uzi Magazinen . Ich bekomme dafür §17/Z8 genehmigt.
Verkaufst du mir 32er Glock/Uzi Mags damit? :doh:
warum ned?
mit /8 hast mal die berechtigung fuer langwaffe hicap (ist /8 langwaffe ueber 10? bin unterwegs ...)
und ob du das kaufen darfst (weils passend ist) oder nicht (wenns nicht zu einer besessenen /8 passt) ist nicht meine sache
kann ich ned feststellen
muesste die behoerde feststellen
die kriegen ja von mir die §28 meldung
Ja, aber da war doch das Thema "für was das Magazin ursprünglich hergestellt wurde"
- > zumindest bei Glock Magazinen ist das eindeutig für Kurzwaffe.

Jetzt komm ich aber mit der Langwaffen Genehmigung zu dir ins Geschäft und will KW Magazine :think:

Welche Daten musst du eigentlich an die Behörde weitermelden?
Marke
Type
Kaliber
Fassungsvermögen

???
du hast recht
mit einer langwaffen genehmigung kann ich dir kein 33iger glock magazin mehr verkaufen ... dazu brauchst du eine kurzwaffen hicap genehmigung
sehr interessante ueberlegung

was ich melden muss?

Hersteller
(auf ca der haelfte steht kein hersteller, wenns draufsteht melde ich den hersteller, ansonstebn melde ich "unbekannt")

Für welche Waffe
(ist doch wohl ein witz, oder? ein AR magazin passt auf sicher auf waffen von fuffzig oder mehr bherstellern, eigentlich kannst da nur schreiben "diverse" weil wenn ich schreib magazin fuer "schmeisser AR-15 M4 Austria" und der kunde hat ein "hera arms the 15th" dann läuten auf dem seiner behoerde alle alarmglocken weil nicht uebereinstimmendes magazin. alles sehr seltsam.

Anzahl der schuss
(steht nirgendst drauf, wie kommt mandraufsowas wissenb zu wollen, oft geht auch einer mehr oder wenbiger rein und wie soll ich es ausprobieren ohne die patronen dafuer zu haben, also "unbekannt")

Kaliber
(detto, ich hab kistenweise magazine, da steht genau NIX drauf. auf ca 1/3 steht das kaliber drauf, dann schreibt mans rein, ansonsten "unbekannt")
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Yukon » Di 24. Dez 2019, 09:50

howa308 hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 23:15
Yukon hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 21:01
gewo hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 19:02


servus

du ich bin kein jurist

aber dass man die HiCap Magazine als "Waffen" bezeichnet ist eine sg "Lex Specialis" und das scheint so machbar zu sein
ähnlich scheint man die definition fuer "Schusswaffen" im §28 auch auf "waffen" ( -> die HiCap magazine) anwenden zu koennen

somit ergibt sich die Verpflichtung fuer den handel jedes einzelne abgegebene magazin (ins ZWR) zu melden

von den schalldaempfern unterscheidet sich das in so ferne als man hier seitens der behoerde entschieden hat keine Meldung zu WOLLEN
aus dem gesetz wuerde sich seit dem 14.12.2019 eigentlich eine Meldung gem. §28 rauslesen lassen
sie wollens aber ned

zu deinem edit:
ja, das war der plan
ist das aus der Kommentierung zur gesetzeswerdung? das ist sowieso Makulatur sobald das gesetz beschlossen ist ..
der text von dir ist jedenfalls nicht mehr aktuell
meine Erläuterungen sind vom stand 23.12.2019, 12:00
Irgendwie hat die Sache mit der Überlassungsmeldung den Anschein, als ob das BMI im Nachgang Maschen aufklauben wollen, die offenbar bei der Gesetzwerdung runtergefallen sind und deshalb keine gesetzliche Grundlage haben.

Ja, die Magazine per Lex specialis unter den bergriff Waffe zu subsumieren geht in Ordnung und wurde auch so gemacht.
Die Magazine per Lex specialis unter den Begriff Schusswaffe zu subsumieren wäre ein juristisches Hazardspiel gewesen und würde daher nicht gemacht.
Daraus folgt, dass die Magazine Waffen sind, sie sind aber keine Schusswaffen, daher können auf Magazine keine Bestimmungen angewendet werden die bei Schusswaffen zur Anwendung kommen würden.
Der Paragraph 28 regelt die Bestimmungen bezüglich des Überlassens von Kat B Schusswaffen, die Magazine sind aber weder Schusswaffen, noch sind sie Kat B, daher ist der 28 aus gleich zwei Gründen nicht anzuwenden.
Nebenbei: wird die WBK/WP per Paragraph 25 eingezogen, sind lediglich die Kat B Schusswaffen abzugeben/einzuziehen. Sollte im Altbestands-HA ein grosses Magazin stecken, dann ist dieser HA Kat A und daher nicht abzugeben/einzuziehen. Das gleiche gilt für die Magazine, diese sind weder eine Schusswaffe, noch Kat A.

Das sind meines Erachtens die Punkte, die bei der Ausformulierung des Gesetzes vollkommen untergegangen sind, jetzt versucht das BMI Regelungen/Erlässe auszugeben, die offensichtlich nicht durch das Gesetz gedeckt sind.
1. Abschnitt
Begriffsbestimmungen
Waffen

§ 1.
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

1.

die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder

2.

bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.

§ 2
Text
Schusswaffen
§ 2.
(1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen

1.

der Kategorie A (§§ 17 und 18);

2.

der Kategorie B (§§ 19 bis 23);

3.

der Kategorie C (§§ 30 bis 35).
Zu §1. 1.
Bei einem Magazin ist ja folgendes nicht anwendbar, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herab zusetzen.

Ich brauche für die Abgabe eines Schusses kein Magazin.

Und §1. 2. auch nicht.

Oder sehe ich da etwas falsch?
Du siehst die Dinge genauso, wie ich sie früher auch gesehen habe.
Ein Magazin soll die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit herabsetzen können? Nebbich, niemals, das Ding entspricht in keinster Weise dem Paragraph 1....
Aber es gibt ein juristisches Vehikel, mit dem das schon funktioniert, dieses Vehikel nennt sich "lex specialis", mittels dem ein großes Magazin zu einer "Waffe" erklärt werden kann, was auch genauso geschehen ist.
Paragraph 1 ist "lex generalis", die allgemeine Beschreibung/Definition, was eine Waffe ausmacht.
Paragraph 17 ist "lex specialis", eine spezielle Festlegung, dass ein großes Magazin doch eine Waffe ist, obwohl es nicht die Beschreibung/Definition des Paragraph 1 erfüllt.
Durch die Verwendung dieses Vehikels verdrängt die spezielle Regelung die allgemeine Regelung, in unserem Fall verdrängt der Paragraph 17 den Paragraph 1.
Aber obacht, das große Magazin wurde mit diesem Vehikel zur "Waffe" erklärt, es wurde jedoch nicht zur "Schusswaffe" erklärt.

Es gibt berufenere Foristen, diese juristische Gegebenheit zu erklären, außerdem schmücke ich mich gerade mit fremden Federn... :mrgreen:
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von cas81 » Di 24. Dez 2019, 10:09

Mein Weihnachtswunsch: einen Tag diesen Begriff nicht lesen zu müssen. I krieg scho Pustln davon. Statt Lex ginge auch Rex, sowohl der Hund, als auch die Waffen! Lex Luther ist auch ok; Das stimmt dann sogar mit der Gesinnung überein, die hinter dieser juristischen Vergewaltigung steckt. Protestidee: den Weihnachtsbaum mit Mags behängen und das Bild davon posten :shock: Aber ganz oben aufhängen, damit die Kinder nicht rankommen, das könnte als sichere Verwahrung durchgehen. Oder muss der Baum dann in den Tresor?

So ein Scheißgesetz...
... trotzdem, Merry Xmas, liebe LWB.
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Lexman1
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Lexman1 » Di 24. Dez 2019, 10:27

Ich werde noch etwas warten und dann mal im Frühjahr in der BH Tulln vorstellig werden. Die Meldung meiner AUG und Glock Mag's sehe ich entspannt. Wie sie auf die Glock Mags für mein WS oder meine PAR reagieren, wird noch interessant ;) mal schauen was sich bis dahin ergibt.
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